Vaterschaftanerkennung ?!?!?! Bitte Aufklärung!
02.05.2012 14:56
Sooo... ich bin mit meinem Partner nicht verheiratet und wohnen auch nciht zusammen... Ich hab gesagt dann müssen wir ne Vaterschaftanerkennung machen am Montag. Jetzt war er bei seiner Mutter und die war total geschockt und meinte ob ich ihm was anhängen will .... Ich dachte das man das machen muss wenn man icht verheiratet ist oder geht das da echt nur um Unterhalt? Wie ist das mit dem Sorgerecht? Wird er im Krankenhaus trotzdem als vater eingetragen auch ohne VA ??? Boah ich bin auf 180 grade weil er meinte das er das dann nicht macht...
02.05.2012 15:02
Wenn er die Vaterschaft freiwillig nicht anerkennt, ordnet das Jugendamt einen Vaterschaftstest mit anschließender Vaterschaftsanerkennung an.
Die wollen dir natürlich nicht ewig einen Unterhaltsvorschuss zahlen.
Das soll der Vater nämlich selber. Und den muss er nur zahlen, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat.
Zur Sorgerechtsteilung muss er die Vaterschaft anerkennen. Ohne gehts nicht.
Die wollen dir natürlich nicht ewig einen Unterhaltsvorschuss zahlen.
Das soll der Vater nämlich selber. Und den muss er nur zahlen, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat.
Zur Sorgerechtsteilung muss er die Vaterschaft anerkennen. Ohne gehts nicht.
02.05.2012 15:02
Wenn dein Freund keine Vaterschaftsanerkennung macht hast du das alleinige Sorgerecht wenn ihr eine Vaterschaftsanerkennung macht fragt die Frau vom Jugendamt ob du geteiltest Sorgerecht haben möchtest oder nicht. Mich hat sie 3 mal gefragt ob ich es wirkjleich teilen möchte,weil man das dem Vater nicht mehr so einfach weg nehmen könnte. Die war echt doof. Unterhalt müsstest du die Einklagen und dann würde vom Gericht eine Vaterschaftstest gemacht werden und er müsste die Vaterschaft anerkennen.
Dein Freund würde nicht als Vater eingetragen werden so weit ich das weis, weil er ja nicht angibt der Vater zu sein.
Und wenn etwas mit dem Kind und dir wäre dürfte er nix Entscheiden was mit dem Kind passieren oder gemacht werden soll, also wenn ihr das nicht schon vorher macht.
Also wir haben das erst nach der Geburt gemacht, war total aufwendig würde es nächstes mal lieber vorher machen.
Sorgerecht bekommst du in.
Hoffe du verstehst was ich da geschrieben habe
Dein Freund würde nicht als Vater eingetragen werden so weit ich das weis, weil er ja nicht angibt der Vater zu sein.
Und wenn etwas mit dem Kind und dir wäre dürfte er nix Entscheiden was mit dem Kind passieren oder gemacht werden soll, also wenn ihr das nicht schon vorher macht.
Also wir haben das erst nach der Geburt gemacht, war total aufwendig würde es nächstes mal lieber vorher machen.
Sorgerecht bekommst du in.
Hoffe du verstehst was ich da geschrieben habe
02.05.2012 15:04
Ach so.
Das sind zwei getrennte Sachen. Er hat das Sorgerecht nicht automatisch, wenn er die Vaterschaft anerkennt.
Das sind zwei getrennte Sachen. Er hat das Sorgerecht nicht automatisch, wenn er die Vaterschaft anerkennt.
02.05.2012 15:05
Zitat von jasminy:
Sooo... ich bin mit meinem Partner nicht verheiratet und wohnen auch nciht zusammen... Ich hab gesagt dann müssen wir ne Vaterschaftanerkennung machen am Montag. Jetzt war er bei seiner Mutter und die war total geschockt und meinte ob ich ihm was anhängen will .... Ich dachte das man das machen muss wenn man icht verheiratet ist oder geht das da echt nur um Unterhalt? Wie ist das mit dem Sorgerecht? Wird er im Krankenhaus trotzdem als vater eingetragen auch ohne VA ??? Boah ich bin auf 180 grade weil er meinte das er das dann nicht macht...
wie was anhängen? es ist doch sien kind...
die anerkennung muss man machen, damit er in de rgeburtsurkunde steht. nur mit der anerkennung kann er auch sorgerehct bekommen. sollte also irgendwann malw as mit dir sein wäre das gaanz sinvoll (das sollte seiner am ma wer sagen). und ja er is dnan auch unterhaltspflichtig, aber das sollte er doch eh.
02.05.2012 15:07
Also sprich: Keine Anerkennung kein Sorgerecht....
Also wird er nicht automatisch als Vater annerkannt nur mit der VA?
Wenn er die VA trotzdem nicht will und er dann nicht als vater angegeben wird aufgrund des fehlenden Bescheids, wird das gericht das klären. Seh ich das so richtig ?
Also wird er nicht automatisch als Vater annerkannt nur mit der VA?
Wenn er die VA trotzdem nicht will und er dann nicht als vater angegeben wird aufgrund des fehlenden Bescheids, wird das gericht das klären. Seh ich das so richtig ?
02.05.2012 15:08
Zitat von jasminy:
Also sprich: Keine Anerkennung kein Sorgerecht....
Also wird er nicht automatisch als Vater annerkannt nur mit der VA?
Wenn er die VA trotzdem nicht will und er dann nicht als vater angegeben wird aufgrund des fehlenden Bescheids, wird das gericht das klären. Seh ich das so richtig ?
genau
02.05.2012 15:08
Aha was macht das gericht dann... Mir ja dann egal wenn er seiner Mama mehr glaubt als mir soll er das mal so machen.... pfff ich streite mich doch nciht mit dem jetzt -.-"
02.05.2012 15:10
Zitat von Winterstiefel:
Ach so.
Das sind zwei getrennte Sachen. Er hat das Sorgerecht nicht automatisch, wenn er die Vaterschaft anerkennt.
genau, aber ohne vaterschaft kein sorgerecht
02.05.2012 15:11
Auch mit Vaterschaftsanerkennung hat er kein Sorgerecht. Das muss extra geteilt werden.
Mit Vaterschaftsanerkennung wird er auf der Geburtsurkunde eingetragen und ist Unterhaltspflichtig.
Aber auch ohne Vaterschaftsanerkennung: Wenn du keinen Unterhaltsvorschuss beantragst, wird das aber sicher im Sande verlaufen.
Die kommen nicht auf dich zu und bieten dir an, das zu regeln!
Mit Vaterschaftsanerkennung wird er auf der Geburtsurkunde eingetragen und ist Unterhaltspflichtig.
Aber auch ohne Vaterschaftsanerkennung: Wenn du keinen Unterhaltsvorschuss beantragst, wird das aber sicher im Sande verlaufen.
Die kommen nicht auf dich zu und bieten dir an, das zu regeln!
02.05.2012 15:15
Seid ihr denn zusammen oder ist es dein Ex-Freund? Weil du geschrieben hast ihr wohnt auch nicht zusammen!
02.05.2012 15:16
Zitat von IvI085:
Seid ihr denn zusammen oder ist es dein Ex-Freund? Weil du geschrieben hast ihr wohnt auch nicht zusammen!
Er zieht erst im August hier her, sind zusammen.
02.05.2012 15:16
Eine Vaterschaftsanerkennung wird immer dann nötig, wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind und der Vater festgestellt werden soll. Das heißt, der leibliche Vater wird erst dann vor dem Gesetz als Vater geführt, wenn er eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat.
Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht notwendig, wenn der Vater gesetzlich zugeordnet wird. Der rechtliche Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder durch dessen Tod die Ehe zwar beendet, aber innerhalb einer Frist von 300 Tagen, ein Kind durch die Ehefrau geboren wurde bzw. wird.
Sollte die gesetzliche Zuordnung eines Vaters nicht erfolgen, dann kann die Vaterschaft, gemäß § 1594 Abs. 1 - 4 BGB, anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden.
Das hat zur Folge, dass beispielsweise eine verheiratete Frau, die ein Kind von einem Mann der nicht ihr Ehemann ist, bekommt, ihr Ehemann trotzdem als Vater des Kindes gilt. Der biologische Vater des Kindes ist dabei gleichgültig.
Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht notwendig, wenn der Vater gesetzlich zugeordnet wird. Der rechtliche Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder durch dessen Tod die Ehe zwar beendet, aber innerhalb einer Frist von 300 Tagen, ein Kind durch die Ehefrau geboren wurde bzw. wird.
Sollte die gesetzliche Zuordnung eines Vaters nicht erfolgen, dann kann die Vaterschaft, gemäß § 1594 Abs. 1 - 4 BGB, anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden.
Das hat zur Folge, dass beispielsweise eine verheiratete Frau, die ein Kind von einem Mann der nicht ihr Ehemann ist, bekommt, ihr Ehemann trotzdem als Vater des Kindes gilt. Der biologische Vater des Kindes ist dabei gleichgültig.
02.05.2012 15:18
Zitat von jasminy:
Zitat von IvI085:
Seid ihr denn zusammen oder ist es dein Ex-Freund? Weil du geschrieben hast ihr wohnt auch nicht zusammen!
Er zieht erst im August hier her, sind zusammen.
Dann muss er doch nur Unterhalt zahlen im Falle wenn ihr euch wieder trennt(vorausgesetzt er nimmt die Vaterschaft an)
Wir gehen nächste Woche zum Jugendamt und klären die Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht.
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