Vaterschaftanerkennung ?!?!?! Bitte Aufklärung!
02.05.2012 16:12
Zitat von jasminy:
Ja was denn nu? Wird er trotz fehlender VA als Vater eingetragen oder nicht ???
Nein.... OMG Mädels macht es doch nicht so umständlich....
Als wir die Geburtsurkunde vom kleinen geholt haben beim Standesamt (nicht verheiratet,leben aber zusammen) wurde gleich automatisch die vaterschaftsanerkennung gemacht und der Papa wurde in die Geburtsurkunde eingetragen. Sorgerecht hat NUR die Mutter... es sei denn die beiden beantragen das geteilte sorgerecht beim Jugendamt. Erkennt er die vaterschaft nicht an, steht er nicht in der geburtsurkunde. Um ihn aber als vater in der Geburtsurkunde schreiben zu lassen ordnen die dann ein vaterschaftstest an und er muss das denn zahlen.... geht alles automatisch übers jugendamt und er wird dann zum Test gebeten... fertig... Noch fragen?
02.05.2012 16:13
ich lass es einfach so kann ich wenigstens das alleinige sorgerecht behalten. fertig aus.
02.05.2012 16:14
Zitat von imo2009:
Zitat von jasminy:wenn du ihn angibst........ja
Ja was denn nu? Wird er trotz fehlender VA als Vater eingetragen oder nicht ???
aber auch nur, wenn er die vaterschaft anerkennt! Bzw dann gezwungen wird vom JU nen test zu machen falls er sich anstellt
02.05.2012 16:14
Wo beantrage ich denn dann Unterhalt ? geht das dann echt nur wenn er die unterschreibt?
02.05.2012 16:16
Zitat von jasminy:
ich lass es einfach so kann ich wenigstens das alleinige sorgerecht behalten. fertig aus.
Solange ihr nicht verheiratet seid hast DU eh das alleinige sorgerecht!!!! Unterhalt muss er nur zahlen, wenn ihr nimmer zusammen seid
02.05.2012 16:18
Zitat von Mayleenchen:ich bekam im kh die unterlagen für die geburtsurkunde.da hab ich meine daten und die des vaters rein geschrieben ( nicht verheiratet ) reingeschrieben .......dann bekam ich die urkunde mit unseren gemeinsamen daten zurück.dann sind wir wochen später zum jugendmat und haben die anerkennung unterschrieben.und das sorgerecht geteilt.wäre auch kein problem gewesen ihm den nachnamen des vaters zu geben....und ich hab das allein alles ausgefüllt und abgegeben,die wollten nichtmal die unterschrift des vaters haben.
Zitat von jasminy:
Ja was denn nu? Wird er trotz fehlender VA als Vater eingetragen oder nicht ???
Nein.... OMG Mädels macht es doch nicht so umständlich....
Als wir die Geburtsurkunde vom kleinen geholt haben beim Standesamt (nicht verheiratet,leben aber zusammen) wurde gleich automatisch die vaterschaftsanerkennung gemacht und der Papa wurde in die Geburtsurkunde eingetragen. Sorgerecht hat NUR die Mutter... es sei denn die beiden beantragen das geteilte sorgerecht beim Jugendamt. Erkennt er die vaterschaft nicht an, steht er nicht in der geburtsurkunde. Um ihn aber als vater in der Geburtsurkunde schreiben zu lassen ordnen die dann ein vaterschaftstest an und er muss das denn zahlen.... geht alles automatisch übers jugendamt und er wird dann zum Test gebeten... fertig... Noch fragen?
02.05.2012 16:18
Zitat von jasminy:
Wo beantrage ich denn dann Unterhalt ? geht das dann echt nur wenn er die unterschreibt?
nein, auch bei müttern, die "vater unbekannt" angegeben haben, die bekommen auch unterhaltsvorschuss. Beim Jugendamt nen Antrag holen.... Unterhaltsvorschuss gibts aber nur 72 Monate und unter 200 euro.
02.05.2012 16:19
Zitat von jasminy:warum willst du unterhalt beantragen ? ihr seit doch zusammen.
Wo beantrage ich denn dann Unterhalt ? geht das dann echt nur wenn er die unterschreibt?
ansonst kenn ich das von bekannten,die haben getrennte kassen und haben den unterhalt berechnen lassen,er gibt ihr monatlich das geld für das kind und davon muß sie aber dann auch alles kaufen.weiß ja nicht,wie ihr das beplant habt.
02.05.2012 16:20
Zitat von imo2009:
Zitat von Mayleenchen:ich bekam im kh die unterlagen für die geburtsurkunde.da hab ich meine daten und die des vaters rein geschrieben ( nicht verheiratet ) reingeschrieben .......dann bekam ich die urkunde mit unseren gemeinsamen daten zurück.dann sind wir wochen später zum jugendmat und haben die anerkennung unterschrieben.und das sorgerecht geteilt.wäre auch kein problem gewesen ihm den nachnamen des vaters zu geben....und ich hab das allein alles ausgefüllt und abgegeben,die wollten nichtmal die unterschrift des vaters haben.
Zitat von jasminy:
Ja was denn nu? Wird er trotz fehlender VA als Vater eingetragen oder nicht ???
Nein.... OMG Mädels macht es doch nicht so umständlich....
Als wir die Geburtsurkunde vom kleinen geholt haben beim Standesamt (nicht verheiratet,leben aber zusammen) wurde gleich automatisch die vaterschaftsanerkennung gemacht und der Papa wurde in die Geburtsurkunde eingetragen. Sorgerecht hat NUR die Mutter... es sei denn die beiden beantragen das geteilte sorgerecht beim Jugendamt. Erkennt er die vaterschaft nicht an, steht er nicht in der geburtsurkunde. Um ihn aber als vater in der Geburtsurkunde schreiben zu lassen ordnen die dann ein vaterschaftstest an und er muss das denn zahlen.... geht alles automatisch übers jugendamt und er wird dann zum Test gebeten... fertig... Noch fragen?
hmmm das ist komisch...
02.05.2012 16:25
er glaubt das nicht das wenn er das nicht unterschreibt er nicht eingetragen wird... pech muss er jetzt selber wissen, nicht mein problem ..........
02.05.2012 16:29
Zitat von jasminy:
er glaubt das nicht das wenn er das nicht unterschreibt er nicht eingetragen wird... pech muss er jetzt selber wissen, nicht mein problem ..........
Oman Oman
02.05.2012 16:53
Mein Freund und ich wohnen zwar zusammen,
sind aber nicht verheiratet.
Bei uns war das so der fall:
er wurde auf der geburtsurkunde als vater eingetragen,
da er seine zustimmung gab,
aber die vaterschaftserklärung mussten wir noch beim standesamt machen. die vaterschaftserklärung bedeutet aber nicht,
das er das sorgerecht auch hat,
das hast immer noch du alleine.
Das gemeinsame sorgerecht muss man dann beim Jugendamt machen.
Wir haben letzten Monat das gemeinsame Sorgerecht gemacht
die Vaterschaftserklärung alleine beudeutet,
das er anerkennt der vater zu sein und er is dann unterhaltspflichtig,
keine anerkennung =keine unterhaltspflicht...
deswegen bekommen viele alleinerziehende mütter kein unterhalt
von den vätern weil die vaterschaft noch nich anerkannt ist
und selbst das is keine sicherheit für unterhalt.
sind aber nicht verheiratet.
Bei uns war das so der fall:
er wurde auf der geburtsurkunde als vater eingetragen,
da er seine zustimmung gab,
aber die vaterschaftserklärung mussten wir noch beim standesamt machen. die vaterschaftserklärung bedeutet aber nicht,
das er das sorgerecht auch hat,
das hast immer noch du alleine.
Das gemeinsame sorgerecht muss man dann beim Jugendamt machen.
Wir haben letzten Monat das gemeinsame Sorgerecht gemacht
die Vaterschaftserklärung alleine beudeutet,
das er anerkennt der vater zu sein und er is dann unterhaltspflichtig,
keine anerkennung =keine unterhaltspflicht...
deswegen bekommen viele alleinerziehende mütter kein unterhalt
von den vätern weil die vaterschaft noch nich anerkannt ist
und selbst das is keine sicherheit für unterhalt.
02.05.2012 23:23
Zitat von jasminy:
er glaubt das nicht das wenn er das nicht unterschreibt er nicht eingetragen wird... pech muss er jetzt selber wissen, nicht mein problem ..........
sry aber was isn das fürn freund, der nicht zu seinem kind steht ö.Ö denkt er nun das du fremd gegangen bist oder was? hallooo??
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