Was ist wenn mir mal was passiert?
08.08.2020 09:55
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von nilou:
Zitat von kullerkeks74:
Ich muss jetzt doch mal nachfragen.
Ich wurde nur von ASD beraden und dort wurde ein schreiben aufgesetzt dss meine große Tochter die Personfürsorge für die beiden minderjährige übernimmt fals mir etwas passiert oder ich im Krankenhaus bin.
Ist sowas etwa nicht gültig? .
Dad war vor 3 Jahren . Inzwischen is nur noch 1 minderjährig.
Was heißt ungültig. Das Familingericht ist bei seiner Entscheidung daran nicht gebunden.
Warum genau,?.
Sie dürfen wirklich willkürlich entscheiden?.
Wenn jetzt bei mir tag x wäre jüngste is 12.
Können sie sie einfach zu person xy stecken obwohl Geschwister da sind ?.
Kann man mir das erklären?.
Was heißt willkürlich. Sie prüfen natürlich was zum Wohl des Kindes wäre. Und nur weil Geschwister da sind heißt das doch nicht automatisch das die in der Lage sind die Erziehung/Versorgung übernehmen zu können.
08.08.2020 10:11
Zitat von nilou:
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von nilou:
Zitat von kullerkeks74:
Ich muss jetzt doch mal nachfragen.
Ich wurde nur von ASD beraden und dort wurde ein schreiben aufgesetzt dss meine große Tochter die Personfürsorge für die beiden minderjährige übernimmt fals mir etwas passiert oder ich im Krankenhaus bin.
Ist sowas etwa nicht gültig? .
Dad war vor 3 Jahren . Inzwischen is nur noch 1 minderjährig.
Was heißt ungültig. Das Familingericht ist bei seiner Entscheidung daran nicht gebunden.
Warum genau,?.
Sie dürfen wirklich willkürlich entscheiden?.
Wenn jetzt bei mir tag x wäre jüngste is 12.
Können sie sie einfach zu person xy stecken obwohl Geschwister da sind ?.
Kann man mir das erklären?.
Was heißt willkürlich. Sie prüfen natürlich was zum Wohl des Kindes wäre. Und nur weil Geschwister da sind heißt das doch nicht automatisch das die in der Lage sind die Erziehung/Versorgung übernehmen zu können.
Ok.
Ja Problem ist meine hat kein Kontakt seig jahren zu ihren tanten und möchte dies auch nicht.
Mehr verwante gibts nicht.
Die dürfen aber auch nicht gegen den willen meines Kindes entscheiden.
Klar wenn Geschwister ihr eigenes Leben nicht geregelt bekommen würden mit schulden .vorstrafen Arbeitslosigkeit und co .würde ich verstehen. Is aber nicht.
08.08.2020 10:14
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von nilou:
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von nilou:
...
Warum genau,?.
Sie dürfen wirklich willkürlich entscheiden?.
Wenn jetzt bei mir tag x wäre jüngste is 12.
Können sie sie einfach zu person xy stecken obwohl Geschwister da sind ?.
Kann man mir das erklären?.
Was heißt willkürlich. Sie prüfen natürlich was zum Wohl des Kindes wäre. Und nur weil Geschwister da sind heißt das doch nicht automatisch das die in der Lage sind die Erziehung/Versorgung übernehmen zu können.
Ok.
Ja Problem ist meine hat kein Kontakt seig jahren zu ihren tanten und möchte dies auch nicht.
Mehr verwante gibts nicht.
Die dürfen aber auch nicht gegen den willen meines Kindes entscheiden.
Klar wenn Geschwister ihr eigenes Leben nicht geregelt bekommen würden mit schulden .vorstrafen Arbeitslosigkeit und co .würde ich verstehen. Is aber nicht.
Doch, die dürfen gegen den Willen deines Kindes entscheiden, wenn sie Bedenken haben.
Zur Not eben in eine Einrichtung, statt zu Verwandten, zu denen es keinen Kontakt gibt.
08.08.2020 10:27
Abee muss man das melden irgendwo wenn ich zb 2-3 im Krankenhaus bin und meine große hier alles übernimmt?.
Eigentlich nicht ofer ?.
Eigentlich nicht ofer ?.
08.08.2020 11:12
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von nilou:
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von nilou:
...
Warum genau,?.
Sie dürfen wirklich willkürlich entscheiden?.
Wenn jetzt bei mir tag x wäre jüngste is 12.
Können sie sie einfach zu person xy stecken obwohl Geschwister da sind ?.
Kann man mir das erklären?.
Was heißt willkürlich. Sie prüfen natürlich was zum Wohl des Kindes wäre. Und nur weil Geschwister da sind heißt das doch nicht automatisch das die in der Lage sind die Erziehung/Versorgung übernehmen zu können.
Ok.
Ja Problem ist meine hat kein Kontakt seig jahren zu ihren tanten und möchte dies auch nicht.
Mehr verwante gibts nicht.
Die dürfen aber auch nicht gegen den willen meines Kindes entscheiden.
Klar wenn Geschwister ihr eigenes Leben nicht geregelt bekommen würden mit schulden .vorstrafen Arbeitslosigkeit und co .würde ich verstehen. Is aber nicht.
Das Familiengericht hat Wünsche der verstorbenen Eltern zu berücksichtigen. Wenn du dir wünscht, dass deine ältestes Kind für seine minderjährigen Geschwister sorgt muss das Familiengericht diese Möglichkeit prüfen und gewähren solange aus Sicht des Gerichts nichts dagegen spricht. Gründe dagegen sind natürlich immer Auslegungssache.
Der Gedanke dahinter ist, dass viele Eltern nach der Geburt solch ein Schriftstück aufsetzen lassen und es dann unangetastet in der Schublade versauert. Und wenn dass 10, 12, 15 Jahre später der Fall eintritt, haben sich Tante Gerda und Onkel Hans getrennt oder sind ausgewandert, Opa Friedrich ist nun doch zu alt und dement um 3 Kinder groß zu ziehen und von Sabine, die damals die beste Freundin war, hat man auch schon ewig nix mehr gehört.
Darum sind solche Verfügungen nicht rechtskräftig und das Gericht muss immer im Sinne des Kindes entscheiden. Mit 12 Jahren durfte sich dein Kind auch schon selber äußern und diesen Äußerungen muss viel Bedeutung beigemessen werden.
Solange dein ältestes Kind sein Leben halbwegs im Griff hat, kann ich mir keinen Richter vorstellen, der da entgegen eurer Wünsche entscheiden würde.
08.08.2020 11:15
Zitat von kullerkeks74:
Abee muss man das melden irgendwo wenn ich zb 2-3 im Krankenhaus bin und meine große hier alles übernimmt?.
Eigentlich nicht ofer ?.
Wenn du bei Bewusstsein bist und diese Entscheidung selber triffst, nicht. Du könntest ja auch entscheiden drei Wochen in Urlaub zu fahren und dein jüngstes Kind mit den großen Geschwistern alleine zu lassen.
Wenn du im Koma liegst und keine Entscheidungen mehr für dein Kind treffen kannst, ist der Fall anders.
08.08.2020 11:24
Zum Originalbeitrag:
“Leider“ hat der biologische Vater Rechte. Das Familiengericht MUSS dem Vater die elterliche Sorge übertragen, sofern er das möchte und es nicht dem Wohlergehen des Kindes schadet.
Das ist unabhängig davon, dass du das alleinige Sorgerecht hast.
Siehe dazu BGB §1680 Abs. 2
Keine notarielle Verfügung kann daran etwas ändern.
Eine Stiefkindadoption wäre der einzige Weg. Ich weiß, dass man dabei in Einzelfällen die Zustimmung des Vaters gerichtlich ersetzen lassen kann. Ist aber ein langer und schwieriger Weg.
“Leider“ hat der biologische Vater Rechte. Das Familiengericht MUSS dem Vater die elterliche Sorge übertragen, sofern er das möchte und es nicht dem Wohlergehen des Kindes schadet.
Das ist unabhängig davon, dass du das alleinige Sorgerecht hast.
Siehe dazu BGB §1680 Abs. 2
Keine notarielle Verfügung kann daran etwas ändern.
Eine Stiefkindadoption wäre der einzige Weg. Ich weiß, dass man dabei in Einzelfällen die Zustimmung des Vaters gerichtlich ersetzen lassen kann. Ist aber ein langer und schwieriger Weg.
08.08.2020 11:42
Zitat von Carlchen0102:
“Leider“ hat der biologische Vater Rechte. Das Familiengericht MUSS dem Vater die elterliche Sorge übertragen, sofern er das möchte und es nicht dem Wohlergehen des Kindes schadet.
Das ist unabhängig davon, dass du das alleinige Sorgerecht hast.
Siehe dazu BGB §1680 Abs. 2
Diesen Punkt habe ich lange mit dem bei mir zuständigem Jugendamt diskutiert und besprochen. Das Herzmädel hat einen Vater, erst nach 14 Jahren konnte ich die Vaterschaftsfeststellungsklage abschließen und es gibt oder gab nie Kontakt zum leiblichen Vater.
Die von mir geschriebene Sorgerechtsverfügung wird somit sehr wohlwollend geprüft werden. Der leibliche Vater wird keinerlei Rolle spielen aufgrund der Vorgeschichte.
08.08.2020 11:56
Man kann ein Schriftstück aufsetzen in demdu angibst Wer für die Personensorge und die finanziellen Belange deiner Kinder zuständig sein soll, bzw wer ausgeschlossen werden soll. In diesem Schriftstück sollte man auch begründen weshalb wer bestimmt wird bzw weshalb wer abgelehnt wird.
Dies kann man auch notariell beglaubigen lassen.
Sollte dir nun etwas passieren wird das Familiengericht über den Verbleib deiner Kinder entscheiden, ein solches Schriftstück findet aber immer Beachtung, wird Berücksichtigt und dein Wunsch geprüft. Wenn gegen die von dir ernannte Person nichts spricht, wird diese in der Regel auch vom Gericht ernannt.
Diese Info habe ich vom Jugendamt und einem Anwalt sowie dem Notar, der mein Schriftstück damals beglaubigt hat.
Ein solches Schriftstück können auch Eltern gemeinsam aufsetzen, denn es gibt ja auch Umstände in denen beiden Elternteile etwas passiert. In unserem Fall war es uns nämlich wichtig, dass unsere Kinder auf keinen Fall zu unseren Eltern kommen. Wir haben dafür quasi "Paten" für unsere Kinder, diese wissen von ihrer Ernennung, haben dieser zugestimmt und sie auch mit unterschrieben.
Wenn du eine Kopie haben möchtest kannst du mich gerne anschreiben. Ich könnte sie dir zensiert per PN schicken
Dies kann man auch notariell beglaubigen lassen.
Sollte dir nun etwas passieren wird das Familiengericht über den Verbleib deiner Kinder entscheiden, ein solches Schriftstück findet aber immer Beachtung, wird Berücksichtigt und dein Wunsch geprüft. Wenn gegen die von dir ernannte Person nichts spricht, wird diese in der Regel auch vom Gericht ernannt.
Diese Info habe ich vom Jugendamt und einem Anwalt sowie dem Notar, der mein Schriftstück damals beglaubigt hat.
Ein solches Schriftstück können auch Eltern gemeinsam aufsetzen, denn es gibt ja auch Umstände in denen beiden Elternteile etwas passiert. In unserem Fall war es uns nämlich wichtig, dass unsere Kinder auf keinen Fall zu unseren Eltern kommen. Wir haben dafür quasi "Paten" für unsere Kinder, diese wissen von ihrer Ernennung, haben dieser zugestimmt und sie auch mit unterschrieben.
Wenn du eine Kopie haben möchtest kannst du mich gerne anschreiben. Ich könnte sie dir zensiert per PN schicken
08.08.2020 12:01
Zitat von Carlchen0102:
Zum Originalbeitrag:
“Leider“ hat der biologische Vater Rechte. Das Familiengericht MUSS dem Vater die elterliche Sorge übertragen, sofern er das möchte und es nicht dem Wohlergehen des Kindes schadet.
Das ist unabhängig davon, dass du das alleinige Sorgerecht hast.
Siehe dazu BGB §1680 Abs. 2
Keine notarielle Verfügung kann daran etwas ändern.
Eine Stiefkindadoption wäre der einzige Weg. Ich weiß, dass man dabei in noEinzelfällen die Zustimmung des Vaters gerichtlich ersetzen lassen kann. Ist aber ein langer und schwieriger Weg.
Diese Info ist in der Praxis definitiv nicht richtig und wird so nicht durchgezogen.
Lass dir keine Angst machen TS.
Wenn ein Elternteil den Kontakt zum Kind meidet ist dies definitiv ein Grund dieses Elternteil Von der Personensorge auszuschließen und wird in der Praxis auch wirklich gemacht.
Was wäre es für ein Schock für das Kind wenn es erst die Mutter verliert und dann aus seinem gewohnten Umfeld gerissen wird und zu einer Person kommt die es nicht kennt, das arme Kind. In der Praxis wird das zum Glück nicht vollzogen. Siehe mein Post, wir haben uns wirklich lange mit dem Thema auseinander gesetzt und uns von verschiedenen Stellen beraten lassen.
08.08.2020 12:06
Zitat von serap1981:
Zitat von Carlchen0102:
“Leider“ hat der biologische Vater Rechte. Das Familiengericht MUSS dem Vater die elterliche Sorge übertragen, sofern er das möchte und es nicht dem Wohlergehen des Kindes schadet.
Das ist unabhängig davon, dass du das alleinige Sorgerecht hast.
Siehe dazu BGB §1680 Abs. 2
Diesen Punkt habe ich lange mit dem bei mir zuständigem Jugendamt diskutiert und besprochen. Das Herzmädel hat einen Vater, erst nach 14 Jahren konnte ich die Vaterschaftsfeststellungsklage abschließen und es gibt oder gab nie Kontakt zum leiblichen Vater.
Die von mir geschriebene Sorgerechtsverfügung wird somit sehr wohlwollend geprüft werden. Der leibliche Vater wird keinerlei Rolle spielen aufgrund der Vorgeschichte.
Der Vater deiner Tochter fällt damit wohl unter den Punkt, dass es dem Kindeswohl schadet wenn das Kind zum leiblichen Vater kommt.
08.08.2020 12:16
Zitat von MarylinRose:
Zitat von Carlchen0102:
Zum Originalbeitrag:
“Leider“ hat der biologische Vater Rechte. Das Familiengericht MUSS dem Vater die elterliche Sorge übertragen, sofern er das möchte und es nicht dem Wohlergehen des Kindes schadet.
Das ist unabhängig davon, dass du das alleinige Sorgerecht hast.
Siehe dazu BGB §1680 Abs. 2
Keine notarielle Verfügung kann daran etwas ändern.
Eine Stiefkindadoption wäre der einzige Weg. Ich weiß, dass man dabei in noEinzelfällen die Zustimmung des Vaters gerichtlich ersetzen lassen kann. Ist aber ein langer und schwieriger Weg.
Diese Info ist in der Praxis definitiv nicht richtig und wird so nicht durchgezogen.
Lass dir keine Angst machen TS.
Wenn ein Elternteil den Kontakt zum Kind meidet ist dies definitiv ein Grund dieses Elternteil Von der Personensorge auszuschließen und wird in der Praxis auch wirklich gemacht.
Was wäre es für ein Schock für das Kind wenn es erst die Mutter verliert und dann aus seinem gewohnten Umfeld gerissen wird und zu einer Person kommt die es nicht kennt, das arme Kind. In der Praxis wird das zum Glück nicht vollzogen. Siehe mein Post, wir haben uns wirklich lange mit dem Thema auseinander gesetzt und uns von verschiedenen Stellen beraten lassen.
Ich habe nie behauptet das es so durchgezogen wird.
Ich habe beruflich immer wieder mit ähnlichen Fällen zu tun und möchte niemandem Angst machen. Wozu auch?!
Aber die Verbindung/Beziehung zum leiblichen Vater wird zumindest geprüft. Man kann nicht einfach was vom Notar beglaubigen lassen und dann kann der Stiefvater nach dem Tod der Mutter so weiter machen als wäre nix gewesen.
Und ich habe tatsächlich schon Fälle erlebt da haben die leiblichen Elternteile dem Stiefelternteil ganz schön Steine in den Weg gelegt, graue Haare bereitet und den ganzen Gerichtsprozess in die Länge gezogen. Letztlich ist es immer zum Wohle des Kindes ausgegangen, aber es hat gedauert und war nervig ohne Ende. Besonders in einer eh schon emotional belastenden Situation.
08.08.2020 12:20
Zitat von Carlchen0102:.
Zitat von kullerkeks74:
Abee muss man das melden irgendwo wenn ich zb 2-3 im Krankenhaus bin und meine große hier alles übernimmt?.
Eigentlich nicht ofer ?.
Wenn du bei Bewusstsein bist und diese Entscheidung selber triffst, nicht. Du könntest ja auch entscheiden drei Wochen in Urlaub zu fahren und dein jüngstes Kind mit den großen Geschwistern alleine zu lassen.
Wenn du im Koma liegst und keine Entscheidungen mehr für dein Kind treffen kannst, ist der Fall anders.
Dann müsste sie sich irgendwo melden?.
Wir haben noch nie wad mit Jugendamt odet so zu tun gehabt .
Das schreiben vom Asd war nur vorsorglich vor 3 jahten aufgesetzt worden .
Wegen meiner Gesundheit und Krankenhausaufenthalt.
Und sie auch oft Elternabend und kind abholen * bei anrufen aus der schule) übernommen hat.
08.08.2020 12:29
Zitat von Carlchen0102:
Zum Originalbeitrag:
“Leider“ hat der biologische Vater Rechte. Das Familiengericht MUSS dem Vater die elterliche Sorge übertragen, sofern er das möchte und es nicht dem Wohlergehen des Kindes schadet.
Das ist unabhängig davon, dass du das alleinige Sorgerecht hast.
Siehe dazu BGB §1680 Abs. 2
Keine notarielle Verfügung kann daran etwas ändern.
Eine Stiefkindadoption wäre der einzige Weg. Ich weiß, dass man dabei in Einzelfällen die Zustimmung des Vaters gerichtlich ersetzen lassen kann. Ist aber ein langer und schwieriger Weg.
Genau so ist es! Wir haben eine Beratung zu genau dieser Frage beim Rechtsanwalt gehabt. Danach wurden meine Schwester und ich adoptiert!!! Was immer die Zustimmung des Erzeugern benötigt.
08.08.2020 12:31
Zitat von Carlchen0102:
Zitat von MarylinRose:
Zitat von Carlchen0102:
Zum Originalbeitrag:
“Leider“ hat der biologische Vater Rechte. Das Familiengericht MUSS dem Vater die elterliche Sorge übertragen, sofern er das möchte und es nicht dem Wohlergehen des Kindes schadet.
Das ist unabhängig davon, dass du das alleinige Sorgerecht hast.
Siehe dazu BGB §1680 Abs. 2
Keine notarielle Verfügung kann daran etwas ändern.
Eine Stiefkindadoption wäre der einzige Weg. Ich weiß, dass man dabei in noEinzelfällen die Zustimmung des Vaters gerichtlich ersetzen lassen kann. Ist aber ein langer und schwieriger Weg.
Diese Info ist in der Praxis definitiv nicht richtig und wird so nicht durchgezogen.
Lass dir keine Angst machen TS.
Wenn ein Elternteil den Kontakt zum Kind meidet ist dies definitiv ein Grund dieses Elternteil Von der Personensorge auszuschließen und wird in der Praxis auch wirklich gemacht.
Was wäre es für ein Schock für das Kind wenn es erst die Mutter verliert und dann aus seinem gewohnten Umfeld gerissen wird und zu einer Person kommt die es nicht kennt, das arme Kind. In der Praxis wird das zum Glück nicht vollzogen. Siehe mein Post, wir haben uns wirklich lange mit dem Thema auseinander gesetzt und uns von verschiedenen Stellen beraten lassen.
Ich habe nie behauptet das es so durchgezogen wird.
Ich habe beruflich immer wieder mit ähnlichen Fällen zu tun und möchte niemandem Angst machen. Wozu auch?!
Aber die Verbindung/Beziehung zum leiblichen Vater wird zumindest geprüft. Man kann nicht einfach was vom Notar beglaubigen lassen und dann kann der Stiefvater nach dem Tod der Mutter so weiter machen als wäre nix gewesen.
Und ich habe tatsächlich schon Fälle erlebt da haben die leiblichen Elternteile dem Stiefelternteil ganz schön Steine in den Weg gelegt, graue Haare bereitet und den ganzen Gerichtsprozess in die Länge gezogen. Letztlich ist es immer zum Wohle des Kindes ausgegangen, aber es hat gedauert und war nervig ohne Ende. Besonders in einer eh schon emotional belastenden Situation.
Die Aussage mit dem Angst machen war nicht auf dich persönlich bezogen, bitte verstehe das nicht falsch, sondern auf die Situation, dass das ohnehin schon geschockte Kind nach dem Tod der Mutter zum leiblichen Vater muss, obwohl es diesen gar nicht kennt. Bitte nehm das nicht persönlich, denn das war auch gar nicht meine Absicht. Es tut mir leid wenn ich mich dahingehend falsch ausgedrückt habe.
Du hast vollkommen Recht, dass mein Schreiben auf seine Richtigkeit geprüft wird. Und in meiner Beschreibung bin ich auch nicht davon ausgegangen, dass die Angaben die die Mutter zur Begründung weswegen die Personensorge nicht auf den leibl. Vater übertragen werden soll, falsch ist.
In jedem Fall wird das Gericht diese prüfen und sind die Angaben richtig und begründet wird das Gericht sehr wahrscheinlich dem Wunsch der Mutter nachgehen.
So wurde es uns wirklich unabhängig von verschiedenen Stellen erklärt.
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