Steh auf dem Schlauch mit dem Einkommen / EG
15.07.2023 11:16
Wenn du wieder voll arbeitest wirst du wieder den kompletten Lohn bekommen.
15.07.2023 11:17
Zitat von NochOhne32:
Was ich nicht verstehe, warum willst du denn jetzt wissen wie das EG berechnet wird, laut deinem Ticker sind es bis zum ET noch Monate hin. Und beim EG werden die letzten 12 Monate als Grundlage zur Berechnung genommen, nicht die letzten 3 Monate.
Oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?![]()
Zum EG berechnen muss ich ja erst nach wissen ob der AG nun nur den Durchschnitt bezahlt oder nicht. Sonst kann ich mir auch nicht das EG ausrechnen.
15.07.2023 11:17
Zitat von Glücksstein:
Zitat von nilou:
Sorry ich verstehe deine Frage wirklich nicht.
Wenn du im Monat ganz normal wieder arbeitest ohne Kind krank bekommst du natürlich dein volles fixes monatliches Gehalt wieder.
Ich bin im Bv. Es gibt also kein weiteres volles Gehalt.
Eigtl hab ich es verständlich geschrieben![]()
Ne, verständlich ist leider gar nix.
Und vom BV schreibst du jetzt das erste Mal.

Seit wann. Ist du im BV? Geht es dir um dein Gehalt im BV?
15.07.2023 11:17
Zitat von Glücksstein:
Zitat von nilou:
Sorry ich verstehe deine Frage wirklich nicht.
Wenn du im Monat ganz normal wieder arbeitest ohne Kind krank bekommst du natürlich dein volles fixes monatliches Gehalt wieder.
Ich bin im Bv. Es gibt also kein weiteres volles Gehalt.
Eigtl hab ich es verständlich geschrieben![]()
Ok, von BV steht im eingangspost nirgendwo etwas.
Dann ignoriere meinen vorigen beitrag bitte. Mit BV kenne ich mich nicht aus.
15.07.2023 11:17
Mir ist auch absolut unklar was du mit Festgehalt meinst.
Kindkrank ist genau wie wenn du krank bist. Die Kasse zahlt anteilig und die Tage werden mit deinem normalen Gehalt verrechnet.
Ich kenne kein Gehalt was sich aus irgendeinem Mittelwert der Vormonate berechnet. Unter "Festgehalt" verstehe ich den monatlich festgelegten Lohn. Und der wird stinknormal weiter bezahlt.
Ah BV. Ja müsste man ma dazu schreiben, wenn man dazu Antworten mag. Hoffe wer anders kann helfen. Hatte ich auch nie.
Kindkrank ist genau wie wenn du krank bist. Die Kasse zahlt anteilig und die Tage werden mit deinem normalen Gehalt verrechnet.
Ich kenne kein Gehalt was sich aus irgendeinem Mittelwert der Vormonate berechnet. Unter "Festgehalt" verstehe ich den monatlich festgelegten Lohn. Und der wird stinknormal weiter bezahlt.
Ah BV. Ja müsste man ma dazu schreiben, wenn man dazu Antworten mag. Hoffe wer anders kann helfen. Hatte ich auch nie.
15.07.2023 11:18
Zitat von nilou:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von nilou:
Sorry ich verstehe deine Frage wirklich nicht.
Wenn du im Monat ganz normal wieder arbeitest ohne Kind krank bekommst du natürlich dein volles fixes monatliches Gehalt wieder.
Ich bin im Bv. Es gibt also kein weiteres volles Gehalt.
Eigtl hab ich es verständlich geschrieben![]()
Ne, verständlich ist leider gar nix.
Und vom BV schreibst du jetzt das erste Mal.![]()
Seit wann. Ist du im BV? Geht es dir um dein Gehalt im BV?
Ja es geht mir um mein Lohn weil ich jetzt Bv habe seit 13.07.
Ich kann mir ja nun nicht ausmalen wie der Lohn nun zu zahlen ist durch das Kinderkrankgeld.
15.07.2023 11:20
Zitat von Glücksstein:
Zitat von nilou:
Sorry ich verstehe deine Frage wirklich nicht.
Wenn du im Monat ganz normal wieder arbeitest ohne Kind krank bekommst du natürlich dein volles fixes monatliches Gehalt wieder.
Ich bin im Bv. Es gibt also kein weiteres volles Gehalt.
Eigtl hab ich es verständlich geschrieben![]()
Nein, dieser wichtige Punkt ist leider nicht rauszulesen

15.07.2023 11:21
Reden wir hier von Deutschland?
Dann § 21 MuSchG. Demnach würde ich sagen das auch Zeiten von Kindkrank nicht rein zählen, da das ja auch eine unverschuldete Fehlzeiten von dir ist.
Ruf doch einfach bei deiner Krankenkasse an.
Dann § 21 MuSchG. Demnach würde ich sagen das auch Zeiten von Kindkrank nicht rein zählen, da das ja auch eine unverschuldete Fehlzeiten von dir ist.
Ruf doch einfach bei deiner Krankenkasse an.
15.07.2023 11:22
Zitat von Glücksstein:
Zitat von nilou:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von nilou:
Sorry ich verstehe deine Frage wirklich nicht.
Wenn du im Monat ganz normal wieder arbeitest ohne Kind krank bekommst du natürlich dein volles fixes monatliches Gehalt wieder.
Ich bin im Bv. Es gibt also kein weiteres volles Gehalt.
Eigtl hab ich es verständlich geschrieben![]()
Ne, verständlich ist leider gar nix.
Und vom BV schreibst du jetzt das erste Mal.![]()
Seit wann. Ist du im BV? Geht es dir um dein Gehalt im BV?
Ja es geht mir um mein Lohn weil ich jetzt Bv habe seit 13.07.
Ich kann mir ja nun nicht ausmalen wie der Lohn nun zu zahlen ist durch das Kinderkrankgeld.
Sorry und wir können nicht hellsehen. Du schreibst sehr unvollständig und unklar.
15.07.2023 11:26
Zitat von nilou:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von nilou:
Zitat von Glücksstein:
...
Ne, verständlich ist leider gar nix.
Und vom BV schreibst du jetzt das erste Mal.![]()
Seit wann. Ist du im BV? Geht es dir um dein Gehalt im BV?
Ja es geht mir um mein Lohn weil ich jetzt Bv habe seit 13.07.
Ich kann mir ja nun nicht ausmalen wie der Lohn nun zu zahlen ist durch das Kinderkrankgeld.
Sorry und wir können nicht hellsehen. Du schreibst sehr unvollständig und unklar.
Da ist nichts falsch zu verstehen. Ich hab doch geschrieben, dass von den letzten 3 Monaten 2 davon mit Kinderkrankengeld war. Somit hatte ich 2 Monate
kein vollen Lohn. Deutlicher geht's doch nicht. Das ist doch eigtl verständlich.
15.07.2023 11:32
Wenn in deinem Eingangspost oder dem Titel des Threads auch nur ein einziges mal das Wort (oder auch nur die Abkürzung) Berufsverbot stehen würde, dann wäre es verständlich. Was du gefragt hast war extrem uneindeutig, aber nun sind ja alle Fakten auf dem Tisch und es sollte jemand helfen können.
Das Kindkrank sollte, wie bereits schon von jemandem erwähnt, nach dem Mutterschutzgesetz keinen Einfluss darauf haben, da die Schwangere keine Benachteilung durch das BV erfahren darf.
Das Kindkrank sollte, wie bereits schon von jemandem erwähnt, nach dem Mutterschutzgesetz keinen Einfluss darauf haben, da die Schwangere keine Benachteilung durch das BV erfahren darf.
15.07.2023 11:38
Zitat von Glücksstein:
Zitat von nilou:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von nilou:
...
Ja es geht mir um mein Lohn weil ich jetzt Bv habe seit 13.07.
Ich kann mir ja nun nicht ausmalen wie der Lohn nun zu zahlen ist durch das Kinderkrankgeld.
Sorry und wir können nicht hellsehen. Du schreibst sehr unvollständig und unklar.
Da ist nichts falsch zu verstehen. Ich hab doch geschrieben, dass von den letzten 3 Monaten 2 davon mit Kinderkrankengeld war. Somit hatte ich 2 Monate
kein vollen Lohn. Deutlicher geht's doch nicht. Das ist doch eigtl verständlich.
Doch, siehst du dich. Keiner hat’s verstanden.

Wie auch. Und doch deutlicher gehst: gleich am Anfang schreiben das du im BV bist und wissen möchtest wie dein Gehalt im BV ist!
15.07.2023 11:38
Zitat von Niji:
Wenn in deinem Eingangspost oder dem Titel des Threads auch nur ein einziges mal das Wort (oder auch nur die Abkürzung) Berufsverbot stehen würde, dann wäre es verständlich. Was du gefragt hast war extrem uneindeutig, aber nun sind ja alle Fakten auf dem Tisch und es sollte jemand helfen können.
Das Kindkrank sollte, wie bereits schon von jemandem erwähnt, nach dem Mutterschutzgesetz keinen Einfluss darauf haben, da die Schwangere keine Benachteilung durch das BV erfahren darf.
Aber Kindkrank ist ja kein Schwangerschaftsnachteil. Aber man weiß hier gar nicht: geht es ums Geld im BV, Mutterschutzlohn, Elterngeld, alles drei? Und wenn hier zig Leute nichts verstehen, wird es auch nicht verständlicher, wenn du immer wieder betonst dass es verständlich ist, liebe TS. Sortiere doch nochmal deine Gedanken und stell die Frage neu
15.07.2023 11:52
Zitat von mama22manu:
Zitat von Niji:
Wenn in deinem Eingangspost oder dem Titel des Threads auch nur ein einziges mal das Wort (oder auch nur die Abkürzung) Berufsverbot stehen würde, dann wäre es verständlich. Was du gefragt hast war extrem uneindeutig, aber nun sind ja alle Fakten auf dem Tisch und es sollte jemand helfen können.
Das Kindkrank sollte, wie bereits schon von jemandem erwähnt, nach dem Mutterschutzgesetz keinen Einfluss darauf haben, da die Schwangere keine Benachteilung durch das BV erfahren darf.
Aber Kindkrank ist ja kein Schwangerschaftsnachteil. Aber man weiß hier gar nicht: geht es ums Geld im BV, Mutterschutzlohn, Elterngeld, alles drei? Und wenn hier zig Leute nichts verstehen, wird es auch nicht verständlicher, wenn du immer wieder betonst dass es verständlich ist, liebe TS. Sortiere doch nochmal deine Gedanken und stell die Frage neu
Ich wollte doch nur wissen wie der AG jetzt das Gehalt zahlen muss, erst dann kann ich mir den Durchschnitt der 12 Monate fürs EG ausrechnen. Wobei sich mir dann schon die nächste Frage stellt wie das EG zu berechnen ist wenn 2 von 12 Monaten ausgeklammert werden. Der Durchschnitt wird dann trotzdem durch 12 geteilt oder die 10 Monate?
15.07.2023 12:26
Zitat von Glücksstein:
Zitat von mama22manu:
Zitat von Niji:
Wenn in deinem Eingangspost oder dem Titel des Threads auch nur ein einziges mal das Wort (oder auch nur die Abkürzung) Berufsverbot stehen würde, dann wäre es verständlich. Was du gefragt hast war extrem uneindeutig, aber nun sind ja alle Fakten auf dem Tisch und es sollte jemand helfen können.
Das Kindkrank sollte, wie bereits schon von jemandem erwähnt, nach dem Mutterschutzgesetz keinen Einfluss darauf haben, da die Schwangere keine Benachteilung durch das BV erfahren darf.
Aber Kindkrank ist ja kein Schwangerschaftsnachteil. Aber man weiß hier gar nicht: geht es ums Geld im BV, Mutterschutzlohn, Elterngeld, alles drei? Und wenn hier zig Leute nichts verstehen, wird es auch nicht verständlicher, wenn du immer wieder betonst dass es verständlich ist, liebe TS. Sortiere doch nochmal deine Gedanken und stell die Frage neu
Ich wollte doch nur wissen wie der AG jetzt das Gehalt zahlen muss, erst dann kann ich mir den Durchschnitt der 12 Monate fürs EG ausrechnen. Wobei sich mir dann schon die nächste Frage stellt wie das EG zu berechnen ist wenn 2 von 12 Monaten ausgeklammert werden. Der Durchschnitt wird dann trotzdem durch 12 geteilt oder die 10 Monate?
Schau, das versteht man doch schon wieder nicht. Welches Gehalt? Im Mutterschutz? Oder wann? Ich geb’s auf. Am besten fragst einfach deinen AG.
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