Mütter- und Schwangerenforum

Steh auf dem Schlauch mit dem Einkommen / EG

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nilou
14081 Beiträge
15.07.2023 12:33
Zitat von mama22manu:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von mama22manu:

Zitat von Niji:

Wenn in deinem Eingangspost oder dem Titel des Threads auch nur ein einziges mal das Wort (oder auch nur die Abkürzung) Berufsverbot stehen würde, dann wäre es verständlich. Was du gefragt hast war extrem uneindeutig, aber nun sind ja alle Fakten auf dem Tisch und es sollte jemand helfen können.

Das Kindkrank sollte, wie bereits schon von jemandem erwähnt, nach dem Mutterschutzgesetz keinen Einfluss darauf haben, da die Schwangere keine Benachteilung durch das BV erfahren darf.

Aber Kindkrank ist ja kein Schwangerschaftsnachteil. Aber man weiß hier gar nicht: geht es ums Geld im BV, Mutterschutzlohn, Elterngeld, alles drei? Und wenn hier zig Leute nichts verstehen, wird es auch nicht verständlicher, wenn du immer wieder betonst dass es verständlich ist, liebe TS. Sortiere doch nochmal deine Gedanken und stell die Frage neu


Ich wollte doch nur wissen wie der AG jetzt das Gehalt zahlen muss, erst dann kann ich mir den Durchschnitt der 12 Monate fürs EG ausrechnen. Wobei sich mir dann schon die nächste Frage stellt wie das EG zu berechnen ist wenn 2 von 12 Monaten ausgeklammert werden. Der Durchschnitt wird dann trotzdem durch 12 geteilt oder die 10 Monate?

Schau, das versteht man doch schon wieder nicht. Welches Gehalt? Im Mutterschutz? Oder wann? Ich geb’s auf. Am besten fragst einfach deinen AG.


Oder die Krankenkasse, oder die Elterngeldstelle.
Chrysopelea
14647 Beiträge
15.07.2023 17:32
Zitat von mama22manu:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von mama22manu:

Zitat von Niji:

Wenn in deinem Eingangspost oder dem Titel des Threads auch nur ein einziges mal das Wort (oder auch nur die Abkürzung) Berufsverbot stehen würde, dann wäre es verständlich. Was du gefragt hast war extrem uneindeutig, aber nun sind ja alle Fakten auf dem Tisch und es sollte jemand helfen können.

Das Kindkrank sollte, wie bereits schon von jemandem erwähnt, nach dem Mutterschutzgesetz keinen Einfluss darauf haben, da die Schwangere keine Benachteilung durch das BV erfahren darf.

Aber Kindkrank ist ja kein Schwangerschaftsnachteil. Aber man weiß hier gar nicht: geht es ums Geld im BV, Mutterschutzlohn, Elterngeld, alles drei? Und wenn hier zig Leute nichts verstehen, wird es auch nicht verständlicher, wenn du immer wieder betonst dass es verständlich ist, liebe TS. Sortiere doch nochmal deine Gedanken und stell die Frage neu


Ich wollte doch nur wissen wie der AG jetzt das Gehalt zahlen muss, erst dann kann ich mir den Durchschnitt der 12 Monate fürs EG ausrechnen. Wobei sich mir dann schon die nächste Frage stellt wie das EG zu berechnen ist wenn 2 von 12 Monaten ausgeklammert werden. Der Durchschnitt wird dann trotzdem durch 12 geteilt oder die 10 Monate?

Schau, das versteht man doch schon wieder nicht. Welches Gehalt? Im Mutterschutz? Oder wann? Ich geb’s auf. Am besten fragst einfach deinen AG.


Ich denke sie meint, welche Monate für die Berechnung des EG berücksichtigt werden und welche nicht. Die Kindkrankmonate dürften da ja raus fallen. Ich weiß es tatsächlich nicht, ob dann nur 10 Monate genommen und dann natürlich durch 10 geteilt werden oder ob einfach zwei weitere Monate in die Vergangenheit gegangen wird, vermute aber die erste Variante...
Für die Berechnung der BV Geldes wird mit ziemlicher Sicherheit dein übliches Gehalt zugrunde gelegt, da das jeden Monat gleich ist, ist das zum Glück ja sehr eindeutig. Komplizierter wäre jetzt, wenn dir durch das Kindkrank noch Boni entgangen wären oder so. Klarheit kann hier sicherlich die Krankenkasse geben.
Choco
4205 Beiträge
15.07.2023 21:10
Wenn Monate ausgeklammert werden, werden normalerweise bei der Elterngeldberechnung dann die entsprechenden Monate vor dem 12 Monats Zeitraum mit dazu genommen.
lilly555
11925 Beiträge
15.07.2023 22:40
Hallo TS, tatsächlich etwas durcheinander aber ich glaube ich weiß was du möchtest. Wenn du laut Arbeitsvertrag einen festes Gehalt hast, bekommst du dieses im bv ganz einfach weiter. Auch wenn du vorher kindkrank warst. Die 3 Monate Durchschnitt zu davor geht eher an Frauen mit schichtzulagen, provision oder anderen, wechselnden Einnahmen, bzw die dann einfach wegfallen würden, wenn sie nicht mehr arbeiten können.
Heißt du bekommst laut Arbeitvertrag immer 2500brutto, so bekommst du dieses im bv auch. Selbst wenn du vorher kindlrank warst.
Für das elterngeld selbst kannst du die Monate ausklammern, mit kurzer Begründung. Dann musst du aber die 2 vor Monate mit einreichen.
Mimiminime
1721 Beiträge
16.07.2023 00:08
Zitat von Glücksstein:

Zitat von nilou:

Sorry ich verstehe deine Frage wirklich nicht.

Wenn du im Monat ganz normal wieder arbeitest ohne Kind krank bekommst du natürlich dein volles fixes monatliches Gehalt wieder.


Ich bin im Bv. Es gibt also kein weiteres volles Gehalt.
Eigtl hab ich es verständlich geschrieben

Nein hast du nicht, und warum soll esim BV kein volles Gehalt geben? Also ich habe ganz normal mein Festgehalt weiter bekommen!
Mimiminime
1721 Beiträge
16.07.2023 00:09
Zitat von lilly555:

Hallo TS, tatsächlich etwas durcheinander aber ich glaube ich weiß was du möchtest. Wenn du laut Arbeitsvertrag einen festes Gehalt hast, bekommst du dieses im bv ganz einfach weiter. Auch wenn du vorher kindkrank warst. Die 3 Monate Durchschnitt zu davor geht eher an Frauen mit schichtzulagen, provision oder anderen, wechselnden Einnahmen, bzw die dann einfach wegfallen würden, wenn sie nicht mehr arbeiten können.
Heißt du bekommst laut Arbeitvertrag immer 2500brutto, so bekommst du dieses im bv auch. Selbst wenn du vorher kindlrank warst.
Für das elterngeld selbst kannst du die Monate ausklammern, mit kurzer Begründung. Dann musst du aber die 2 vor Monate mit einreichen.

Danke! Genau so
Glücksstein
4377 Beiträge
16.07.2023 08:03
Zitat von lilly555:

Hallo TS, tatsächlich etwas durcheinander aber ich glaube ich weiß was du möchtest. Wenn du laut Arbeitsvertrag einen festes Gehalt hast, bekommst du dieses im bv ganz einfach weiter. Auch wenn du vorher kindkrank warst. Die 3 Monate Durchschnitt zu davor geht eher an Frauen mit schichtzulagen, provision oder anderen, wechselnden Einnahmen, bzw die dann einfach wegfallen würden, wenn sie nicht mehr arbeiten können.
Heißt du bekommst laut Arbeitvertrag immer 2500brutto, so bekommst du dieses im bv auch. Selbst wenn du vorher kindlrank warst.
Für das elterngeld selbst kannst du die Monate ausklammern, mit kurzer Begründung. Dann musst du aber die 2 vor Monate mit einreichen.


Super, Dankeschön

Wegen dem EG, da gibt es keine 2 Monate zuvor die ich einreichen könnte. Es sind generell nur 10 Monate. Aber da werd ich nächste Woche mal auf der Elterngeldstelle anrufen wie dann die Berechnung läuft.
shelyra
69111 Beiträge
16.07.2023 08:25
Zitat von Glücksstein:

Zitat von lilly555:

Hallo TS, tatsächlich etwas durcheinander aber ich glaube ich weiß was du möchtest. Wenn du laut Arbeitsvertrag einen festes Gehalt hast, bekommst du dieses im bv ganz einfach weiter. Auch wenn du vorher kindkrank warst. Die 3 Monate Durchschnitt zu davor geht eher an Frauen mit schichtzulagen, provision oder anderen, wechselnden Einnahmen, bzw die dann einfach wegfallen würden, wenn sie nicht mehr arbeiten können.
Heißt du bekommst laut Arbeitvertrag immer 2500brutto, so bekommst du dieses im bv auch. Selbst wenn du vorher kindlrank warst.
Für das elterngeld selbst kannst du die Monate ausklammern, mit kurzer Begründung. Dann musst du aber die 2 vor Monate mit einreichen.


Super, Dankeschön

Wegen dem EG, da gibt es keine 2 Monate zuvor die ich einreichen könnte. Es sind generell nur 10 Monate. Aber da werd ich nächste Woche mal auf der Elterngeldstelle anrufen wie dann die Berechnung läuft.

Doch, man reicht dann einfach Monate mit 0€ ein wenn man zu dieser Zeit nicht gearbeitet hat.

Für die Elterngeld Berechnung werden immer 12 Monate gebraucht!
nilou
14081 Beiträge
16.07.2023 08:41
Zitat von shelyra:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von lilly555:

Hallo TS, tatsächlich etwas durcheinander aber ich glaube ich weiß was du möchtest. Wenn du laut Arbeitsvertrag einen festes Gehalt hast, bekommst du dieses im bv ganz einfach weiter. Auch wenn du vorher kindkrank warst. Die 3 Monate Durchschnitt zu davor geht eher an Frauen mit schichtzulagen, provision oder anderen, wechselnden Einnahmen, bzw die dann einfach wegfallen würden, wenn sie nicht mehr arbeiten können.
Heißt du bekommst laut Arbeitvertrag immer 2500brutto, so bekommst du dieses im bv auch. Selbst wenn du vorher kindlrank warst.
Für das elterngeld selbst kannst du die Monate ausklammern, mit kurzer Begründung. Dann musst du aber die 2 vor Monate mit einreichen.


Super, Dankeschön

Wegen dem EG, da gibt es keine 2 Monate zuvor die ich einreichen könnte. Es sind generell nur 10 Monate. Aber da werd ich nächste Woche mal auf der Elterngeldstelle anrufen wie dann die Berechnung läuft.

Doch, man reicht dann einfach Monate mit 0€ ein wenn man zu dieser Zeit nicht gearbeitet hat.

Für die Elterngeld Berechnung werden immer 12 Monate gebraucht!


Dann ist es aber sinnvoller die Monate mit Krankengeld nicht auszuklammern. 200 € weniger ist immer noch mehr als 0.
Choco
4205 Beiträge
16.07.2023 09:37
Zitat von nilou:

Zitat von shelyra:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von lilly555:

Hallo TS, tatsächlich etwas durcheinander aber ich glaube ich weiß was du möchtest. Wenn du laut Arbeitsvertrag einen festes Gehalt hast, bekommst du dieses im bv ganz einfach weiter. Auch wenn du vorher kindkrank warst. Die 3 Monate Durchschnitt zu davor geht eher an Frauen mit schichtzulagen, provision oder anderen, wechselnden Einnahmen, bzw die dann einfach wegfallen würden, wenn sie nicht mehr arbeiten können.
Heißt du bekommst laut Arbeitvertrag immer 2500brutto, so bekommst du dieses im bv auch. Selbst wenn du vorher kindlrank warst.
Für das elterngeld selbst kannst du die Monate ausklammern, mit kurzer Begründung. Dann musst du aber die 2 vor Monate mit einreichen.


Super, Dankeschön

Wegen dem EG, da gibt es keine 2 Monate zuvor die ich einreichen könnte. Es sind generell nur 10 Monate. Aber da werd ich nächste Woche mal auf der Elterngeldstelle anrufen wie dann die Berechnung läuft.

Doch, man reicht dann einfach Monate mit 0€ ein wenn man zu dieser Zeit nicht gearbeitet hat.

Für die Elterngeld Berechnung werden immer 12 Monate gebraucht!


Dann ist es aber sinnvoller die Monate mit Krankengeld nicht auszuklammern. 200 € weniger ist immer noch mehr als 0.


Genau, die Elterngeldstelle klammert eigentlich nur aus, wenn es sonst zum Nachteil für die Berechnung kommen würde.
Glücksstein
4377 Beiträge
16.07.2023 09:48
Zitat von nilou:

Zitat von shelyra:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von lilly555:

Hallo TS, tatsächlich etwas durcheinander aber ich glaube ich weiß was du möchtest. Wenn du laut Arbeitsvertrag einen festes Gehalt hast, bekommst du dieses im bv ganz einfach weiter. Auch wenn du vorher kindkrank warst. Die 3 Monate Durchschnitt zu davor geht eher an Frauen mit schichtzulagen, provision oder anderen, wechselnden Einnahmen, bzw die dann einfach wegfallen würden, wenn sie nicht mehr arbeiten können.
Heißt du bekommst laut Arbeitvertrag immer 2500brutto, so bekommst du dieses im bv auch. Selbst wenn du vorher kindlrank warst.
Für das elterngeld selbst kannst du die Monate ausklammern, mit kurzer Begründung. Dann musst du aber die 2 vor Monate mit einreichen.


Super, Dankeschön

Wegen dem EG, da gibt es keine 2 Monate zuvor die ich einreichen könnte. Es sind generell nur 10 Monate. Aber da werd ich nächste Woche mal auf der Elterngeldstelle anrufen wie dann die Berechnung läuft.

Doch, man reicht dann einfach Monate mit 0€ ein wenn man zu dieser Zeit nicht gearbeitet hat.

Für die Elterngeld Berechnung werden immer 12 Monate gebraucht!


Dann ist es aber sinnvoller die Monate mit Krankengeld nicht auszuklammern. 200 € weniger ist immer noch mehr als 0.


Da geht es nicht ums Krankengeld. Hatte erst im April dort angefangen mit Arbeiten. Komm somit jetzt nur auf 10 Monate Gehalt. Und zwei Monate mit 0€.
Da wäre jetzt für mich interessant zu wissen wie dann gerechnet wird wenn die 2 Monate ausgeklammert werden. Ob das durch die 10 Monate geteilt wird oder durch 12.
shelyra
69111 Beiträge
16.07.2023 10:24
Zitat von Glücksstein:

Zitat von nilou:

Zitat von shelyra:

Zitat von Glücksstein:

...

Doch, man reicht dann einfach Monate mit 0€ ein wenn man zu dieser Zeit nicht gearbeitet hat.

Für die Elterngeld Berechnung werden immer 12 Monate gebraucht!


Dann ist es aber sinnvoller die Monate mit Krankengeld nicht auszuklammern. 200 € weniger ist immer noch mehr als 0.


Da geht es nicht ums Krankengeld. Hatte erst im April dort angefangen mit Arbeiten. Komm somit jetzt nur auf 10 Monate Gehalt. Und zwei Monate mit 0€.
Da wäre jetzt für mich interessant zu wissen wie dann gerechnet wird wenn die 2 Monate ausgeklammert werden. Ob das durch die 10 Monate geteilt wird oder durch 12.

Es werden dann 14 Monate eingereicht da 2 Monate ausgeklammert werden - 10 Monate Arbeit (wovon 2 mit Krankengeld waren) plus 4 Monate davor.
Die Elterngeld Stelle prüft dann ob das ausklammern sinnvoll ist oder die 2 "Zusatzmonate"

Das Elterngeld berechnet sich immer aus 12 Monaten. Es wird daher immer Summe x durch 12 geteilt!
shelyra
69111 Beiträge
16.07.2023 10:25
In deinem Fall wird es wahrscheinlich sinnvoller sein auf das ausklammern zu verzichten.

8* Gehalt + 2* Krankengeld + 2* 0€ ergibt mehr als
8* Gehalt + 4* 0€
Choco
4205 Beiträge
16.07.2023 12:31
Zitat von Glücksstein:

Zitat von nilou:

Zitat von shelyra:

Zitat von Glücksstein:

...

Doch, man reicht dann einfach Monate mit 0€ ein wenn man zu dieser Zeit nicht gearbeitet hat.

Für die Elterngeld Berechnung werden immer 12 Monate gebraucht!


Dann ist es aber sinnvoller die Monate mit Krankengeld nicht auszuklammern. 200 € weniger ist immer noch mehr als 0.


Da geht es nicht ums Krankengeld. Hatte erst im April dort angefangen mit Arbeiten. Komm somit jetzt nur auf 10 Monate Gehalt. Und zwei Monate mit 0€.
Da wäre jetzt für mich interessant zu wissen wie dann gerechnet wird wenn die 2 Monate ausgeklammert werden. Ob das durch die 10 Monate geteilt wird oder durch 12.


Wann du angefangen hat’s zu arbeiten ist für die Elterngeldstelle irrelevant. Wenn du erst 3 Monate vor eT angefangen hättest, würden sie auch nicht nur durch 3 rechnen. Die rechnen immer durch 12.
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