Mütter- und Schwangerenforum

Baby im und nach dem Studium

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Studi1985
2289 Beiträge
09.08.2016 09:05
Zitat von Engelchen1711:

Was für eine Ausbildung hast du denn gemacht?

Warum unsicher?


Ich bin Optikerin.
Unsicher, weil mein Vertrag halt befristet ist und ich halt auch nicht im Laden bleiben will sondern mit meinem Studium eine höhere/andere Position erreichen will und dafür (wenns klappt) umziehen muss.
Natürlich ist überhaupt nicht klar ob das funktioniert und wenn ja wann.
Wir machen uns einfach immer viel zu viele Gedanken. Wollen am Liebsten alles durchgeplant haben, dann mit einen nichts überrascht. Dass das nicht geht, wissen wir auch. Aber es überkommt einen immer.
09.08.2016 11:12
Gedanken machen kenn ich ...

Ihr werden schon den richtigen Weg für euch finden
cooky
12593 Beiträge
12.08.2016 13:42
Ist hier eigentlich jemand der studiert, aber nicht verheiratet ist und BAföG bekommt? Ich rechne gerade rum, weil Eltergeld bald wegfällt und ich mir einen Job suche. Nun fragte eine Freundin wie viel BAföG ich denn bekommen würde und wieso ich nicht Elternunabhängiges beantragen würde bzw. das nicht über das Gehalt meines Freundes gehen würde statt über meine Eltern. Wir haben zwar ja die gemeinsamen Kinder, aber ich dachte man muss verheiratet sein?!
12.08.2016 14:41
Also ich war nicht verheiratet und als Jonah schon da war wurde das Bafög immer noch über meine Eltern berechnet, Tims Gehalt wurde da nie mit eingerechnet. war aber halt nicht elternunabhängig. Aber der Fall "Freund aber kind" sollte ja eigentlich gleich sein oder?
cooky
12593 Beiträge
12.08.2016 15:24
Ihre Idee ging in die Richtung nur seins, da man ja eheähnlich lebt und das von den Eltern außen vor sei. Ich kenn es so wie bei dir
14.08.2016 07:42
Zitat von cooky:

Ist hier eigentlich jemand der studiert, aber nicht verheiratet ist und BAföG bekommt? Ich rechne gerade rum, weil Eltergeld bald wegfällt und ich mir einen Job suche. Nun fragte eine Freundin wie viel BAföG ich denn bekommen würde und wieso ich nicht Elternunabhängiges beantragen würde bzw. das nicht über das Gehalt meines Freundes gehen würde statt über meine Eltern. Wir haben zwar ja die gemeinsamen Kinder, aber ich dachte man muss verheiratet sein?!


Eine Freundin hat vor kurzem geheiratet und zu dem Geld der Eltern wird nun auch der Ehemann zusätzlich gerechnet. Er muss ihr monatlich nun 100 Euro geben
14.08.2016 11:48
Elternunabhängiges Bafög gibt es unter ganz genauen Bestimmungen. dafür muss man mindestens sechs Jahren nachweisen, die man selbst gearbeitet hat und somit unabhängig von den Eltern war. Und dann zählt das haushaltseinkommen des eigenen Haushalt. Also der Partner, sobald man gemeinsam lebt.
14.08.2016 23:34
Es gibt noch andere Voraussetzungen (bei uns hier zumindest, denke das ist
wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden...)

Zitat:
Elternunabhängige Förderung kommt nur in den Fällen in Betracht (§ 11 Abs. 3 BAföG), in denen der Auszubildende:

- erst nach Vollendung seines 30. Lebensjahres mit dem Studium begonnen hat,
- nach seinem 18. Lebensjahr und bis zum Beginn des zu fördernden Studiums insgesamt fünf Jahre erwerbstätig war (die Zeiten der Erwerbstätigkeit müssen dabei nicht zusammenhängen, sie können sich auch aus mehreren Teilzeiträumen ergeben) oder
- nach mindestens dreijähriger Ausbildung drei Jahre erwerbstätig oder bei kürzerer Ausbildungszeit entsprechend länger erwerbstätig war, so dass sich ein mindestens sechsjähriger Zeitraum ergibt.
14.08.2016 23:35
Ab Oktober bin ich offiziell Studentin.
Niji
32929 Beiträge
15.08.2016 10:29
Zitat von Engelchen1711:

Ab Oktober bin ich offiziell Studentin.

oh herzlichen glückwunsch zum studienplatz!
15.08.2016 11:29
Zitat von Engelchen1711:

Es gibt noch andere Voraussetzungen (bei uns hier zumindest, denke das ist
wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden...)

Zitat:
Elternunabhängige Förderung kommt nur in den Fällen in Betracht (§ 11 Abs. 3 BAföG), in denen der Auszubildende:

- erst nach Vollendung seines 30. Lebensjahres mit dem Studium begonnen hat,
- nach seinem 18. Lebensjahr und bis zum Beginn des zu fördernden Studiums insgesamt fünf Jahre erwerbstätig war (die Zeiten der Erwerbstätigkeit müssen dabei nicht zusammenhängen, sie können sich auch aus mehreren Teilzeiträumen ergeben) oder
- nach mindestens dreijähriger Ausbildung drei Jahre erwerbstätig oder bei kürzerer Ausbildungszeit entsprechend länger erwerbstätig war, so dass sich ein mindestens sechsjähriger Zeitraum ergibt.



Und bei meiner Freundin war es sogar so, dass sie erst Abi und dann eine Ausbildung gemacht hat...und die dann fragten, ob die Eltern wussten, dass sie wohlmöglich noch studieren will Hätten sie es nicht geahnt, hätten die vom Amt mehr übernommen. So zahlen die Eltern auch einen Teil. Komisch irgendwie, weil es nur auf ihre Aussage ankam
15.08.2016 11:32
Zitat von Niji:

Zitat von Engelchen1711:

Ab Oktober bin ich offiziell Studentin.

oh herzlichen glückwunsch zum studienplatz!
Danke
15.08.2016 11:33
Zitat von Annaa:

Zitat von Engelchen1711:

Es gibt noch andere Voraussetzungen (bei uns hier zumindest, denke das ist
wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden...)

Zitat:
Elternunabhängige Förderung kommt nur in den Fällen in Betracht (§ 11 Abs. 3 BAföG), in denen der Auszubildende:

- erst nach Vollendung seines 30. Lebensjahres mit dem Studium begonnen hat,
- nach seinem 18. Lebensjahr und bis zum Beginn des zu fördernden Studiums insgesamt fünf Jahre erwerbstätig war (die Zeiten der Erwerbstätigkeit müssen dabei nicht zusammenhängen, sie können sich auch aus mehreren Teilzeiträumen ergeben) oder
- nach mindestens dreijähriger Ausbildung drei Jahre erwerbstätig oder bei kürzerer Ausbildungszeit entsprechend länger erwerbstätig war, so dass sich ein mindestens sechsjähriger Zeitraum ergibt.



Und bei meiner Freundin war es sogar so, dass sie erst Abi und dann eine Ausbildung gemacht hat...und die dann fragten, ob die Eltern wussten, dass sie wohlmöglich noch studieren will Hätten sie es nicht geahnt, hätten die vom Amt mehr übernommen. So zahlen die Eltern auch einen Teil. Komisch irgendwie, weil es nur auf ihre Aussage ankam
son Blödsinn.... oft macht man das Abi ja fürs Studium.
15.08.2016 11:33
Nuya alles Gute zum Geburtstag
15.08.2016 11:40
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Annaa:

Zitat von Engelchen1711:

Es gibt noch andere Voraussetzungen (bei uns hier zumindest, denke das ist
wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden...)

Zitat:
Elternunabhängige Förderung kommt nur in den Fällen in Betracht (§ 11 Abs. 3 BAföG), in denen der Auszubildende:

- erst nach Vollendung seines 30. Lebensjahres mit dem Studium begonnen hat,
- nach seinem 18. Lebensjahr und bis zum Beginn des zu fördernden Studiums insgesamt fünf Jahre erwerbstätig war (die Zeiten der Erwerbstätigkeit müssen dabei nicht zusammenhängen, sie können sich auch aus mehreren Teilzeiträumen ergeben) oder
- nach mindestens dreijähriger Ausbildung drei Jahre erwerbstätig oder bei kürzerer Ausbildungszeit entsprechend länger erwerbstätig war, so dass sich ein mindestens sechsjähriger Zeitraum ergibt.



Und bei meiner Freundin war es sogar so, dass sie erst Abi und dann eine Ausbildung gemacht hat...und die dann fragten, ob die Eltern wussten, dass sie wohlmöglich noch studieren will Hätten sie es nicht geahnt, hätten die vom Amt mehr übernommen. So zahlen die Eltern auch einen Teil. Komisch irgendwie, weil es nur auf ihre Aussage ankam
son Blödsinn.... oft macht man das Abi ja fürs Studium.

Check ich auch nicht wirklich.. Versteh das mit dem Bafög aber sowieso nicht. Sie bekommt welches trotz 2 abbezahlter Häuser der Eltern. Ich nicht, weil meine "zu viel" verdienen (haben kein Eigentum)
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