Mütter- und Schwangerenforum

Ich habe geerbt..

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Palabras
763 Beiträge
11.12.2021 13:55
Zitat von Titania:

Zitat von Palabras:

Zitat von Mathelenlu:

Zitat von Palabras:

...


Das geht ganz so nicht - seinen Pflichtteil hätte er fordern können nach dem Tod der Mutter, vom Stiefvater. Das wäre, wenn er Einzelkind war, 25% des Vermögens seiner Mutter gewesen.


Er war kein Einzelkind. Seine Schwester hat genau das versucht und nichts bekommen. Die Mutter war schwer krank. Es war ab zu sehen, dass sie sterben wird. Keine Ahnung ob sie da vorher noch was geklärt haben. Es gab jedoch ein Testament in dem sie alles ihrem Mann vermacht.
Mein Mann war ziemlich enttäuscht davon und lies es auf sich beruhen. Die Schwester hat wie gesagt geklagt. Erfolglos wie sie sagte.


Dann hatten sie wahrscheinlich das Berliner Testament gehabt. Da erbt erstmal nur der Ehepartner. Trotzdem ist der Pflichtanteil nicht weg. Nach dem Tod des Stiefvater steht deinem Mann sein anteiliges Erbe zu. Da würde ich mich nochmal informieren.


Das mit dem Berliner Testament kommt mir bekannt vor. Ist jetzt halt schon 6 Jahre her.
Mein Mann bekam damals einen Brief vom Gericht in dem auch klar stand, dass es für ihn nichts zu erben gibt sondern alles ihr Ehemann erbt.
Er hat sich damals dann kaum mehr damit auseinander gesetzt. Das Verhältnis zum Stiefvater und der Mutter war am Ende leider nicht mehr gut.

Wir haben gehört, dass der Stiefvater mittlerweile aich wieder neu geheiratet hat. Macht das einen Unterschied?
Titania
5862 Beiträge
11.12.2021 16:06
Zitat von Palabras:

Zitat von Titania:

Zitat von Palabras:

Zitat von Mathelenlu:

...


Er war kein Einzelkind. Seine Schwester hat genau das versucht und nichts bekommen. Die Mutter war schwer krank. Es war ab zu sehen, dass sie sterben wird. Keine Ahnung ob sie da vorher noch was geklärt haben. Es gab jedoch ein Testament in dem sie alles ihrem Mann vermacht.
Mein Mann war ziemlich enttäuscht davon und lies es auf sich beruhen. Die Schwester hat wie gesagt geklagt. Erfolglos wie sie sagte.


Dann hatten sie wahrscheinlich das Berliner Testament gehabt. Da erbt erstmal nur der Ehepartner. Trotzdem ist der Pflichtanteil nicht weg. Nach dem Tod des Stiefvater steht deinem Mann sein anteiliges Erbe zu. Da würde ich mich nochmal informieren.


Das mit dem Berliner Testament kommt mir bekannt vor. Ist jetzt halt schon 6 Jahre her.
Mein Mann bekam damals einen Brief vom Gericht in dem auch klar stand, dass es für ihn nichts zu erben gibt sondern alles ihr Ehemann erbt.
Er hat sich damals dann kaum mehr damit auseinander gesetzt. Das Verhältnis zum Stiefvater und der Mutter war am Ende leider nicht mehr gut.

Wir haben gehört, dass der Stiefvater mittlerweile aich wieder neu geheiratet hat. Macht das einen Unterschied?


Ich würde mich in dem Fall von einem Anwalt beraten lassen, da das bei euch jetzt ein wenig komplizierter ist.
Wie ich aber schon zuvor schrieb, der Pflichtanteil bleibt grundsätzlich bestehen, daher müsste dein Ehemann spätestens nach dem Tod des Stiefvaters den Pflichtanteil seiner Mutter erben.
Mathelenlu
49368 Beiträge
11.12.2021 19:20
4
Zitat von Titania:

Zitat von Palabras:

Zitat von Mathelenlu:

Zitat von Palabras:

...


Das geht ganz so nicht - seinen Pflichtteil hätte er fordern können nach dem Tod der Mutter, vom Stiefvater. Das wäre, wenn er Einzelkind war, 25% des Vermögens seiner Mutter gewesen.


Er war kein Einzelkind. Seine Schwester hat genau das versucht und nichts bekommen. Die Mutter war schwer krank. Es war ab zu sehen, dass sie sterben wird. Keine Ahnung ob sie da vorher noch was geklärt haben. Es gab jedoch ein Testament in dem sie alles ihrem Mann vermacht.
Mein Mann war ziemlich enttäuscht davon und lies es auf sich beruhen. Die Schwester hat wie gesagt geklagt. Erfolglos wie sie sagte.


Dann hatten sie wahrscheinlich das Berliner Testament gehabt. Da erbt erstmal nur der Ehepartner. Trotzdem ist der Pflichtanteil nicht weg. Nach dem Tod des Stiefvater steht deinem Mann sein anteiliges Erbe zu. Da würde ich mich nochmal informieren.


Genau so. Der Pflichtteil bleibt dann bis zum Tod des Stiefvaters bestehen, danach einfordern!
Mathelenlu
49368 Beiträge
11.12.2021 19:22
Die neue Heirat dürfte da keinen Unterschied machen. Der Pflichtteil ist nur unter äußerst widrigen Umständen (z.B. massive Drogensucht beim Erbenden) nicht geltend zu machen. Informieren beim Anwalt! Viel Glück.
Mamamitherz16
347 Beiträge
13.12.2021 16:00
Also im Grundbuch stehen noch die Eltern von meinen verstorbenen Vater drine , die mittlerweise auch verstorben sind. Nur wissen leider nicht wer dieses Ackerland gepachtet hat. Und ja im Brief steht auch was mit Steuern.
Sahnequark123
622 Beiträge
14.12.2021 08:25
Zitat von Mamamitherz16:

Also im Grundbuch stehen noch die Eltern von meinen verstorbenen Vater drine , die mittlerweise auch verstorben sind. Nur wissen leider nicht wer dieses Ackerland gepachtet hat. Und ja im Brief steht auch was mit Steuern.

Ruf bei den umliegenden Landwirten an, man kennt sich untereinander und kann Dir das beantworten.
Alaska
18846 Beiträge
14.12.2021 14:15
Da muss es Unterlagen geben. Vertrag, Bankauszüge... Schließlich zahlt da jemand regelmäßig an den (verstorbenen) Vater.
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