ist das in ordnung???
06.12.2012 19:37
Zitat von Skadi:
So einfach ist das auch nicht. Sie muss mindestens 12 Monate gearbeitet haben um wieder Elterngeld zu bekommen.
Natürlich zockt sie den AG aber, aber hier sage ich ganz klar: Ja und?! Es gibt keinen AG, der ein schlechtes Gewissen dabei hätte seine Mitarbeiter abzuzocken, sei es durch nicht gezahlte Überstunden oder sonstigen Scheiß! Jeder muss sehen wo er bleibt. Ich sehe da gar kein Problem und hätte selbst auch kein schlechtes Gewissen. Wir leben, leider , in einer Gesellschaft, in der sich jeder selbst der nächste ist. Von daher, guter Plan!
LG
die Skadi
naja das elterngeld berechnet sich doch nach den letzten 12 monaten, wenn sie davon 10 monate im bv volles gehalt bezogen hätte wäre das 10 mal volles gehalt plus zwei mal null (weiß ja nicht ob elterngeld vom ersten dazu zählt) durch zwölf und davon dann die 67 prozent.. oder nicht?
06.12.2012 19:59
Zitat von Skadi:
So einfach ist das auch nicht. Sie muss mindestens 12 Monate gearbeitet haben um wieder Elterngeld zu bekommen.
Natürlich zockt sie den AG aber, aber hier sage ich ganz klar: Ja und?! Es gibt keinen AG, der ein schlechtes Gewissen dabei hätte seine Mitarbeiter abzuzocken, sei es durch nicht gezahlte Überstunden oder sonstigen Scheiß! Jeder muss sehen wo er bleibt. Ich sehe da gar kein Problem und hätte selbst auch kein schlechtes Gewissen. Wir leben, leider , in einer Gesellschaft, in der sich jeder selbst der nächste ist. Von daher, guter Plan!
LG
die Skadi
Ich habe ebenfalls schon schlechte Efahrungen mit AG gemacht. Aber ich habe auch schon mehrfach genau das Gegenteil erlebt. Also durchaus faire AG, die den AN in jeder Lebenslage zur Seite stehen und möchten das sich der AN wohl fühlt.
Und warum muss ich Schlechtes mit Schlechtem vergelten?
Aber wahrscheinlich bin ich da zu sehr Träumer.
06.12.2012 20:23
Zitat von Anonym 139468:
Zitat von Skadi:
So einfach ist das auch nicht. Sie muss mindestens 12 Monate gearbeitet haben um wieder Elterngeld zu bekommen.
Natürlich zockt sie den AG aber, aber hier sage ich ganz klar: Ja und?! Es gibt keinen AG, der ein schlechtes Gewissen dabei hätte seine Mitarbeiter abzuzocken, sei es durch nicht gezahlte Überstunden oder sonstigen Scheiß! Jeder muss sehen wo er bleibt. Ich sehe da gar kein Problem und hätte selbst auch kein schlechtes Gewissen. Wir leben, leider , in einer Gesellschaft, in der sich jeder selbst der nächste ist. Von daher, guter Plan!
LG
die Skadi
naja das elterngeld berechnet sich doch nach den letzten 12 monaten, wenn sie davon 10 monate im bv volles gehalt bezogen hätte wäre das 10 mal volles gehalt plus zwei mal null (weiß ja nicht ob elterngeld vom ersten dazu zählt) durch zwölf und davon dann die 67 prozent.. oder nicht?
Wenn man nicht auf 12 Monate volles Gehalt kommt, dann werden Mutterschaftsgeld und Elterngeld sozusagen ausgeblendet und die Monate miteinberechnet VOR der Elternzeit vom 1.Kind.
Man hat also dadurch keinen Nachtteil.
Ich oute mich mal. Ich habs genauso gemacht wie es deine Freundin vor hat.
Bin aus der Elternzeit gekommen und fing wieder an zu arbeiten. Gleichzeitig wieder die Pille abgesetzt.
Ich hab allerdings bei meinen AG mit offenen Karten gespielt und ihm gesagt dass wir uns in nächster Zukunft ein zweites Kind wünschen. Da ich einen unbefristen Vertrag habe, hatte ich ja auch nichts zu befürchten.
Nach 3 Monaten wurde ich wieder schwanger und ging auch direkt ins BV. Klar ist es nicht toll für den AG. Aber niemand kann einen deswegen ein schlechtes Gewissen machen. Wenn der Kinderwunsch besteht ist das nun mal so. Es hätte ja auch länger wie 3 Monate dauern können. Oder vielleicht erst nach über einem Jahr.
Das weiß man ja vorher nicht. Solange hätte ich aber sicherlich nicht zuhause gesessen und Däumchen gedreht.
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