Wir bleiben uns treu, egal ob Hibbeln, Schwanger oder Mami!!!
09.06.2011 19:43
Zitat von Gosi82:
Zitat von Usa83:
Zitat von Gosi82:
Zitat von Tina1979:
Zitat von Usa83:
was?? seit wann sind frauen denn neugierig???? *pfeiff*
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Das ist voll das Gerücht.. also ehrlich![]()
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ja, also wirklich.. dqs is voll verleumdung![]()
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oder doch üble nachrede ???
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Da können Tina oder Dieda doch sicher mal daheim nachfragen![]()
jaaaaaaaaaa, aber echt mal
09.06.2011 19:46
Zitat von Müüs86:
Zitat von Kattha:
Oh Gott.... ihr wohnt gleich bei einer Schule? Ich mag keine Schüler![]()
Die sind laut, unverschämt und beschweren sich auch noch, wenn sie auf dem FUßWEG mit ihren Fahrrädern nicht an meinem Kinderwagen vorbeikommen.
ich werd berufsschullehrerin![]()
Oh jeee, wie hälst Du das nur aus? Gerade Berufsschüler sind ja nochmal schlimmer
In welche Richtung gehst Du dann fachtechnisch?
09.06.2011 19:47
so kitten sind nun verlegt worden vom kinderzimmer ins wohnzimmer
09.06.2011 19:47
§ 186 Üble Nachrede.
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187 Verleumdung.
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie sagt Schatzi, kommt darauf an
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187 Verleumdung.
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie sagt Schatzi, kommt darauf an
09.06.2011 19:48
Zitat von Naseweis:
so kitten sind nun verlegt worden vom kinderzimmer ins wohnzimmer![]()
Jetzt werden die kleine flügge
09.06.2011 19:49
Zitat von Tina1979:
§ 186 Üble Nachrede.
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187 Verleumdung.
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie sagt Schatzi, kommt darauf an![]()
09.06.2011 19:49
Zitat von Tina1979:
§ 186 Üble Nachrede.
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187 Verleumdung.
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie sagt Schatzi, kommt darauf an![]()
Du bist ja geil!!!
"KOMMT DARAUF AN" war einer meiner Hass-Sätze während dem Studium...hab ja Steuerrecht studiert und gerade das wurde mir immer und immer wieder eingeprügelt!
09.06.2011 19:50
Eijajei.... so viele Juristen-Männer bei euch zu Hause?
Ist bestimmt praktisch und kann man immer gut gebrauchen. Schauen die privat auch Barbara Salesch
?
Ist bestimmt praktisch und kann man immer gut gebrauchen. Schauen die privat auch Barbara Salesch
?
09.06.2011 19:50
Ja, total schlimm.. da fragt man eine kleine Frage und dann kommt immer "Kommt darauf an" und dann "les mal § xy und dann schau was passt" AHHHHHHHHH
09.06.2011 19:51
Zitat von Tina1979:
Zitat von Naseweis:
so kitten sind nun verlegt worden vom kinderzimmer ins wohnzimmer![]()
Jetzt werden die kleine flügge![]()
hatten die ja im karton und das wird aber zuklein und da brechen die nun auch schon aus...^^ obwohl wir schon kaninchendraht drüber gemacht haben
jetz haben se mehr auslauf
voll eingebaut hoffe dir brechen da nich aus
09.06.2011 19:51
Zitat von Tina1979:
Zitat von Naseweis:
so kitten sind nun verlegt worden vom kinderzimmer ins wohnzimmer![]()
Jetzt werden die kleine flügge![]()
hatten die ja im karton und das wird aber zuklein und da brechen die nun auch schon aus...^^ obwohl wir schon kaninchendraht drüber gemacht haben
jetz haben se mehr auslauf
voll eingebaut hoffe dir brechen da nich aus
09.06.2011 19:51
Zitat von Kattha:
Eijajei.... so viele Juristen-Männer bei euch zu Hause?Ist bestimmt praktisch und kann man immer gut gebrauchen. Schauen die privat auch Barbara Salesch
?
Das schaut meiner ab und an (wenn es die Zeit zulässt, also nie*G) aber dann hörst du echt immer nur "Das stimmt nicht, dass ja totaler Quatsch" - "Sowas würde der Anwalt/Staatsanwalt nie machen!"
Geht gar nicht sag ich dir
09.06.2011 19:52
Zitat von Naseweis:
Zitat von Tina1979:
Zitat von Naseweis:
so kitten sind nun verlegt worden vom kinderzimmer ins wohnzimmer![]()
Jetzt werden die kleine flügge![]()
hatten die ja im karton und das wird aber zuklein und da brechen die nun auch schon aus...^^ obwohl wir schon kaninchendraht drüber gemacht haben![]()
jetz haben se mehr auslaufvoll eingebaut hoffe dir brechen da nich aus
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Sind die echt schon so groß das die ausbrechen? oh mann.. Das ist bestimmt total niedlich, wenn die sich frei kämpfen
09.06.2011 19:54
naja weniger groß aber mit ihren krallen kommen die schon ganz schön weit bin auch von oben bis unten zerkratzt...^^
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