Mütter- und Schwangerenforum

bald süß umher krabbelnde Maikäfer 2012 hierher

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Buttercake
14829 Beiträge
10.02.2012 10:52
Zitat von JuWu:

Habe auch bisschen was dazu gefunden im Internet. Danke euch trotzdem!!
Es ist so, dass ich einen formlosen schriftlichen Antrag 8 Wochen vorher stellen muss.
Elternzeit beginnt erst 8 Wochen nach der Geburt, oder? Das heißt, wenn ich am 24.4. ET habe, dann also ab dem 12.06. Elternzeit beantragen??


Richtig, das Elterngeld bekommt man NACH dem Mutteschutz. Bis dahin erhälst Du ja noch Dein normales Gehalt. Also wenn Du normal arbeitest zumindest!
Honeymoon85
1431 Beiträge
10.02.2012 10:54
Zitat von JuWu:

Habe auch bisschen was dazu gefunden im Internet. Danke euch trotzdem!!
Es ist so, dass ich einen formlosen schriftlichen Antrag 8 Wochen vorher stellen muss.
Elternzeit beginnt erst 8 Wochen nach der Geburt, oder? Das heißt, wenn ich am 24.4. ET habe, dann also ab dem 12.06. Elternzeit beantragen??

ich weiß nur wenn er partner in elternzeit gehen will das er das 2 monate kann aber dann nur 67% vom gehalt erhält
Sonnenstrahl10
8951 Beiträge
10.02.2012 10:54
Zitat von Buttercake:

Zitat von Sonnenstrahl10:

Zitat von Buttercake:

Zitat von Sonnenstrahl10:

Zitat von Buttercake:

Zitat von Sonnenstrahl10:

Zitat von Buttercake:

Zitat von Sonnenstrahl10:

Zitat von Buttercake:

Zitat von Sonnenstrahl10:

Zitat von Sonnenkind71:

Zitat von Nessie92:

Achja und evtl schauen wir uns noch eine wohnung an, die ende märz frei wird, da es uns hier in der viel zu laut ist.



Wollt Ihr dann Ende März noch umziehen? Dazu hätte ich die Nerven jetzt nicht mehr. Wollte auch gerne noch umziehen, aber ich mach es nun doch später, da ich erstmal nicht fündig wurde.

Wir ziehen auch in der Woche ab 26.03. noch um


Wir ziehen in zwei Wochen um. Freue mich schon total

das glaub ich dir. Ich kann es auch kaum erwarten.


Ihr vergrößert Euch auch, stimmt's!?

ja von 100 qm auf 116 qm . Dann reicht es aber erstmal mit Umziehen ... sind in den letzten 6 Jahren, dann 3 mal umgezogen.


Cool!
Da hast Du recht...umziehen ist zwar schön, aber die Arbeit die man hat ist bescheiden...

Wir ziehen ja jetzt in unser Haus was wir gebaut haben...somit wird das auch der letzte Umzug sein

wir haben auch lange überlegt, ob wir nicht bauen oder Haus kaufen, aber da wir beruflich noch nicht wissen, ob es immer der "Norden" bleiben wird, mieten wir lieber nur.


Das verstehe ich! Mit einem Hausbau legt man sich ja schon fest!
Klar, man könnte dann immernoch verkaufen, aber so dolle ist das auch nicht!!
Ich meine, Ihr könnt ja irgendwann immernoch bauen oder kaufen, wenn Ihr das möchtet und sicher seit, wo Ihr jobmäßig bleibt.

wir haben ja 2 Eigentumswohnungen, die wir aber vermieten, weil wir selbst in einer anderen Stadt wohnen . Ich finde ein eigenes Heim richtig schön, aber wir sind auch gerne frei und flexibel. Vielleicht ändert sich das ja in den nächsten Jahren.


Wie praktisch...dann wohnt ihr ja auch "günstig", wenn Ihr Mieterträge habt...vorausgesetzt die Wohnungen sind schon abgezahlt.

In ein paar Jahren kann sich viel ändern

noch nicht ganz, aber dadurch sie vermietet sind bezahlen sie sich ja von alleine. Es ist aber ne Sicherheit für die Zukunft und das ist bei eurem Eigenheim ja ähnlich.
luke.05.12
250 Beiträge
10.02.2012 10:54
Zitat von JuWu:

Habe auch bisschen was dazu gefunden im Internet. Danke euch trotzdem!!
Es ist so, dass ich einen formlosen schriftlichen Antrag 8 Wochen vorher stellen muss.
Elternzeit beginnt erst 8 Wochen nach der Geburt, oder? Das heißt, wenn ich am 24.4. ET habe, dann also ab dem 12.06. Elternzeit beantragen??


Danach kannst du nicht gehen. Vielleicht machtst du dir auf dem Rechner schon mal einen Vordruck fertig, wo du oder dein Freund nach der Entbindung, (mit Kopie Geburtsurkunde) nur noch das richte Geburtsdatum eintragen müsst und dann gleich in der ersten Woche wegschicken.

(Da haben es bei solchen Sachen, die mit KS-Termin einfacher...)
JuWu
13086 Beiträge
10.02.2012 10:56
Zitat von Buttercake:

Zitat von JuWu:

Habe auch bisschen was dazu gefunden im Internet. Danke euch trotzdem!!
Es ist so, dass ich einen formlosen schriftlichen Antrag 8 Wochen vorher stellen muss.
Elternzeit beginnt erst 8 Wochen nach der Geburt, oder? Das heißt, wenn ich am 24.4. ET habe, dann also ab dem 12.06. Elternzeit beantragen??


Richtig, das Elterngeld bekommt man NACH dem Mutteschutz. Bis dahin erhälst Du ja noch Dein normales Gehalt. Also wenn Du normal arbeitest zumindest!

Das mit dem Geld ist bei mir anders. Aber gut, dann habe ich den Text jetzt geschrieben und werde das wohl so abgeben.
Was sagt ihr:

Zitat:
Antrag auf Elternzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes Luisa *** (voraussichtlicher Geburtstermin: 24.04.2012).
Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 12.06.2012 beginnen.
Nach einer 12-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 01.06.2013 wieder voll zur Verfügung.
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen,
****
Sonnenstrahl10
8951 Beiträge
10.02.2012 10:59
Zitat von JuWu:

Zitat von Buttercake:

Zitat von JuWu:

Habe auch bisschen was dazu gefunden im Internet. Danke euch trotzdem!!
Es ist so, dass ich einen formlosen schriftlichen Antrag 8 Wochen vorher stellen muss.
Elternzeit beginnt erst 8 Wochen nach der Geburt, oder? Das heißt, wenn ich am 24.4. ET habe, dann also ab dem 12.06. Elternzeit beantragen??


Richtig, das Elterngeld bekommt man NACH dem Mutteschutz. Bis dahin erhälst Du ja noch Dein normales Gehalt. Also wenn Du normal arbeitest zumindest!

Das mit dem Geld ist bei mir anders. Aber gut, dann habe ich den Text jetzt geschrieben und werde das wohl so abgeben.
Was sagt ihr:

Zitat:
Antrag auf Elternzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes Luisa *** (voraussichtlicher Geburtstermin: 24.04.2012).
Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 12.06.2012 beginnen.
Nach einer 12-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 01.06.2013 wieder voll zur Verfügung.
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen,
****


du hast ab Geburt des Kindes 12 Monate Anspruch auf Elterngeld... d.h. wenn deine Maus am 24.04.12 geboren wird, bist du bis 23.04. in Elternzeit. Außer du entscheidest dich den Anspruch auf mehr als 12 Monate zu splitten.
Buttercake
14829 Beiträge
10.02.2012 11:00
Zitat von Sonnenstrahl10:

Zitat von Buttercake:

Zitat von Sonnenstrahl10:

Zitat von Buttercake:

Zitat von Sonnenstrahl10:

Zitat von Buttercake:

Zitat von Sonnenstrahl10:

Zitat von Buttercake:

Zitat von Sonnenstrahl10:

Zitat von Buttercake:

Zitat von Sonnenstrahl10:

Zitat von Sonnenkind71:

Zitat von Nessie92:

Achja und evtl schauen wir uns noch eine wohnung an, die ende märz frei wird, da es uns hier in der viel zu laut ist.



Wollt Ihr dann Ende März noch umziehen? Dazu hätte ich die Nerven jetzt nicht mehr. Wollte auch gerne noch umziehen, aber ich mach es nun doch später, da ich erstmal nicht fündig wurde.

Wir ziehen auch in der Woche ab 26.03. noch um


Wir ziehen in zwei Wochen um. Freue mich schon total

das glaub ich dir. Ich kann es auch kaum erwarten.


Ihr vergrößert Euch auch, stimmt's!?

ja von 100 qm auf 116 qm . Dann reicht es aber erstmal mit Umziehen ... sind in den letzten 6 Jahren, dann 3 mal umgezogen.


Cool!
Da hast Du recht...umziehen ist zwar schön, aber die Arbeit die man hat ist bescheiden...

Wir ziehen ja jetzt in unser Haus was wir gebaut haben...somit wird das auch der letzte Umzug sein

wir haben auch lange überlegt, ob wir nicht bauen oder Haus kaufen, aber da wir beruflich noch nicht wissen, ob es immer der "Norden" bleiben wird, mieten wir lieber nur.


Das verstehe ich! Mit einem Hausbau legt man sich ja schon fest!
Klar, man könnte dann immernoch verkaufen, aber so dolle ist das auch nicht!!
Ich meine, Ihr könnt ja irgendwann immernoch bauen oder kaufen, wenn Ihr das möchtet und sicher seit, wo Ihr jobmäßig bleibt.

wir haben ja 2 Eigentumswohnungen, die wir aber vermieten, weil wir selbst in einer anderen Stadt wohnen . Ich finde ein eigenes Heim richtig schön, aber wir sind auch gerne frei und flexibel. Vielleicht ändert sich das ja in den nächsten Jahren.


Wie praktisch...dann wohnt ihr ja auch "günstig", wenn Ihr Mieterträge habt...vorausgesetzt die Wohnungen sind schon abgezahlt.

In ein paar Jahren kann sich viel ändern

noch nicht ganz, aber dadurch sie vermietet sind bezahlen sie sich ja von alleine. Es ist aber ne Sicherheit für die Zukunft und das ist bei eurem Eigenheim ja ähnlich.


Richtig
JuWu
13086 Beiträge
10.02.2012 11:03
Zitat von Sonnenstrahl10:

Zitat von JuWu:

Zitat von Buttercake:

Zitat von JuWu:

Habe auch bisschen was dazu gefunden im Internet. Danke euch trotzdem!!
Es ist so, dass ich einen formlosen schriftlichen Antrag 8 Wochen vorher stellen muss.
Elternzeit beginnt erst 8 Wochen nach der Geburt, oder? Das heißt, wenn ich am 24.4. ET habe, dann also ab dem 12.06. Elternzeit beantragen??


Richtig, das Elterngeld bekommt man NACH dem Mutteschutz. Bis dahin erhälst Du ja noch Dein normales Gehalt. Also wenn Du normal arbeitest zumindest!

Das mit dem Geld ist bei mir anders. Aber gut, dann habe ich den Text jetzt geschrieben und werde das wohl so abgeben.
Was sagt ihr:

Zitat:
Antrag auf Elternzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes Luisa *** (voraussichtlicher Geburtstermin: 24.04.2012).
Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 12.06.2012 beginnen.
Nach einer 12-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 01.06.2013 wieder voll zur Verfügung.
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen,
****


du hast ab Geburt des Kindes 12 Monate Anspruch auf Elterngeld... d.h. wenn deine Maus am 24.04.12 geboren wird, bist du bis 23.04. in Elternzeit. Außer du entscheidest dich den Anspruch auf mehr als 12 Monate zu splitten.


Ahhh gut zu wissen! Danke!! Dann änder ich das noch auf den 23.04.'13
Sonnenstrahl10
8951 Beiträge
10.02.2012 11:08
Zitat von JuWu:

Zitat von Sonnenstrahl10:

Zitat von JuWu:

Zitat von Buttercake:

Zitat von JuWu:

Habe auch bisschen was dazu gefunden im Internet. Danke euch trotzdem!!
Es ist so, dass ich einen formlosen schriftlichen Antrag 8 Wochen vorher stellen muss.
Elternzeit beginnt erst 8 Wochen nach der Geburt, oder? Das heißt, wenn ich am 24.4. ET habe, dann also ab dem 12.06. Elternzeit beantragen??


Richtig, das Elterngeld bekommt man NACH dem Mutteschutz. Bis dahin erhälst Du ja noch Dein normales Gehalt. Also wenn Du normal arbeitest zumindest!

Das mit dem Geld ist bei mir anders. Aber gut, dann habe ich den Text jetzt geschrieben und werde das wohl so abgeben.
Was sagt ihr:

Zitat:
Antrag auf Elternzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes Luisa *** (voraussichtlicher Geburtstermin: 24.04.2012).
Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 12.06.2012 beginnen.
Nach einer 12-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 01.06.2013 wieder voll zur Verfügung.
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen,
****


du hast ab Geburt des Kindes 12 Monate Anspruch auf Elterngeld... d.h. wenn deine Maus am 24.04.12 geboren wird, bist du bis 23.04. in Elternzeit. Außer du entscheidest dich den Anspruch auf mehr als 12 Monate zu splitten.


Ahhh gut zu wissen! Danke!! Dann änder ich das noch auf den 23.04.'13

das Mutterschaftsgeld wird nämlich auf das Elterngeld angerechnet und darum zählt die Zeit ab Geburt.
Mom040608
2397 Beiträge
10.02.2012 11:16
Zitat von omg_1990:

mal ne frage, ab wann bekommt man ein ctg?


das macht jeder arzt anders... kenne einige die machen das ab der 32. ssw und meiner macht es ab der 28. ssw
JuWu
13086 Beiträge
10.02.2012 11:20
Sonnenstrahl...
heißt dass, dass EZ auch schon am 24.4. beginnt oder das dann erst am 16.6. (nach MuSchu)?
Mit dem Ende hab ich geschnallt (bei mir dann 23.03.2013).
*
Mutterschaftsgeld bekomm ich nicht. Habe eben mit meiner KK telefoniert. Weil ich a) noch Fam.versichert bin (da würde das Geld vom Bundesversicherungsamt kommen) und b) weil ich ab dem 1.4. für ein Jahr "arbeitslos" bin (Urlaubssemester)
Honeymoon85
1431 Beiträge
10.02.2012 11:21
Zitat von JuWu:

Sonnenstrahl...
heißt dass, dass EZ auch schon am 24.4. beginnt oder das dann erst am 16.6. (nach MuSchu)?
Mit dem Ende hab ich geschnallt (bei mir dann 23.03.2013).
*
Mutterschaftsgeld bekomm ich nicht. Habe eben mit meiner KK telefoniert. Weil ich a) noch Fam.versichert bin (da würde das Geld vom Bundesversicherungsamt kommen) und b) weil ich ab dem 1.4. für ein Jahr "arbeitslos" bin (Urlaubssemester)

kannst du elterngeld beim arbeitsamt beantragen?
JuWu
13086 Beiträge
10.02.2012 11:24
Zitat von Honeymoon85:

Zitat von JuWu:

Sonnenstrahl...
heißt dass, dass EZ auch schon am 24.4. beginnt oder das dann erst am 16.6. (nach MuSchu)?
Mit dem Ende hab ich geschnallt (bei mir dann 23.03.2013).
*
Mutterschaftsgeld bekomm ich nicht. Habe eben mit meiner KK telefoniert. Weil ich a) noch Fam.versichert bin (da würde das Geld vom Bundesversicherungsamt kommen) und b) weil ich ab dem 1.4. für ein Jahr "arbeitslos" bin (Urlaubssemester)

kannst du elterngeld beim arbeitsamt beantragen?

Nee, Elterngeld bekomm ich ganz normal! 300 Euro für Studenten (wenn auch 12 Monate). Wird aber vom Arbeitslosenamt-Geld abgezogen.... das heißt, ich werde auf 24 Monate nehm und somit 150 Euro. Habe ich im ersten Jahr das gleiche raus und im 2. jahr, wo ich wieder studiere und kein Geld vom Amt bekomme nochmal jeden Monat nette 150 Euro Elterngeld
Honeymoon85
1431 Beiträge
10.02.2012 11:28
Zitat von JuWu:

Zitat von Honeymoon85:

Zitat von JuWu:

Sonnenstrahl...
heißt dass, dass EZ auch schon am 24.4. beginnt oder das dann erst am 16.6. (nach MuSchu)?
Mit dem Ende hab ich geschnallt (bei mir dann 23.03.2013).
*
Mutterschaftsgeld bekomm ich nicht. Habe eben mit meiner KK telefoniert. Weil ich a) noch Fam.versichert bin (da würde das Geld vom Bundesversicherungsamt kommen) und b) weil ich ab dem 1.4. für ein Jahr "arbeitslos" bin (Urlaubssemester)

kannst du elterngeld beim arbeitsamt beantragen?

Nee, Elterngeld bekomm ich ganz normal! 300 Euro für Studenten (wenn auch 12 Monate). Wird aber vom Arbeitslosenamt-Geld abgezogen.... das heißt, ich werde auf 24 Monate nehm und somit 150 Euro. Habe ich im ersten Jahr das gleiche raus und im 2. jahr, wo ich wieder studiere und kein Geld vom Amt bekomme nochmal jeden Monat nette 150 Euro Elterngeld

ich weiß noch garnciht wie das bei mir ist weil ich ja seid kurzem alg 1 beziehe. die frau hier vom amt meinte ich bekomme trotzdem 67% elterngeld aber wir ziehen ja diesen monat um und ich hab beim neuen amt noch garnciht nachgefragt. die haben mir nur die anträge vom neuen amt erstmal zugeschickt kennt sich einer mit sowas aus?
Sonnenstrahl10
8951 Beiträge
10.02.2012 11:31
Zitat von JuWu:

Sonnenstrahl...
heißt dass, dass EZ auch schon am 24.4. beginnt oder das dann erst am 16.6. (nach MuSchu)?
Mit dem Ende hab ich geschnallt (bei mir dann 23.03.2013).
*
Mutterschaftsgeld bekomm ich nicht. Habe eben mit meiner KK telefoniert. Weil ich a) noch Fam.versichert bin (da würde das Geld vom Bundesversicherungsamt kommen) und b) weil ich ab dem 1.4. für ein Jahr "arbeitslos" bin (Urlaubssemester)

Wenn die Mutter die Elternzeit unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzfrist, die regelmäßig acht Wochen ab der Geburt beträgt, so wird die Mutterschutzzeit auf die Elternzeit angerechnet.
D.h. Beginn der Elternzeit wäre in deinem Fall der 24.04. (vorausgesetzt, deine Maus wird da geboren). Du musst natürlich erst die Geburt abwarten. Der AG will in der Regel auch eine Geburtsurkunde des Kindes haben.
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