Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Februar Babys 2014 Ƹ̵̡Ӝ̵̨Ʒ
29.07.2013 17:20
Zitat von Mia2009:
Liste der Februar Babys 2014
ET 29.01.2014
Mia2009 , 31, 2. Kind
ET 01.02.2014
MellyM , 25, NRW, 1. Kind - 5. ÜZ
schneckchen07 , 28, BaWü, Tochter 2007, 2. Kind - 5. ÜZ
ET 02.02.2014
Septembermama2010 , 24, Baden-Württemberg, 2. Kind - ungeplant
Augustmami2011 , 30, Bayern, 2. Kind - 2. ÜZ
erwin.vestris , 21, Zittau, 1. Kinder (Zwillis) - ungeplant
ET 05.02.2014
Escada304 (Jasmin) , 28, Weyhe bei Bremen, Jonas 30.07.2012 , 2. Kind - 1. ÜZ
doro81 , 32, Hamburg, 1. Kind - ungeplant
ET 07.02.2014
Zaubermaus123 , ?, Gifhorn , Sohn , 2. Kind - 10. ÜZ
ET 08.02.2014
zuckerkätzchen (Kit) , 21, Saarland, 1. Kind - ungeplant
ET 09.02.2014
Maus82 (Stephanie) , 30, Ostfriesland, Arne (21.07.11), 2. Kind - 2. ÜZ
Peanut82 , 31, Neu Wulmstorf, 1. Kind - 1. ÜZ
ET 12.02.2014
Star79 , 33, NRW, Tochter 23.08.2001, 2. Kind - 5.ÜZ
Jewels (Julia Christin) , 24, Gainesville,Georgia - USA, 1. Kind - 2. ÜZ
Anja1983 (Anja) , 29, Bad Harzburg, 1. Kind - ungeplant
Steffi384 , 29, Mannheim, 2. Kind - 2. ÜZ
ET 13.02.2014
puppymauz , 25, Berlin, Sohn 2010, 2. Kind - 3. ÜZ
Ines84 , 29, Ba-Wü, 1. Kind Lena 2008, 2. Kind Elias 2010, 3. Kind - erwünschte Überraschung
ET 14.02.2014
Jenny2284 , 29, Sachsen-Anhalt, 1. Kind - 2. ÜZ
bärchen81 (Daniela) , 31, Bayern, Julien 10.04.2012, 2. Kind - "drauf angelegt"
ET 16.02.2014
--Snoopy-- , 26, Niederösterreich, 1. Kind - 5. ÜZ
ET 18.02.2014
Engelchen20082010 , 26, NRW, 1. Kind -ungeplant
ET 19.02.2014
Sonce , 27, NRW, Emily 2011, 2. Kind - ungeplant
ET 20.02.2014
Bibi_1 , 34, NRW, 2. Kind
NowW4 , 26, Bayern , 2. Kind - 2. ÜZ
ET 22.02.2014
Chrrissyy , 26, Bremen, 1. Kind - 2. ÜZ
Mamao71114 , 24, Stralsund, Dana 2007, Björn 2011, 3. Kind - 2. ÜZ
melly022 , 22, Albstadt, 1. Kind - 4. ÜZ
FA-Termine:
30.07.2013
Zaubermaus123 , puppymauz
05.08.2013
bärchen81 , Star79
08.8.2013
puppymauz (NFM)
09.08.2013
Mamao71114
16.08.2013
Escada304
20.08.2013
Ines84
21.08.2013
Mia2009
22.08.2013
Jewels
Unsere kleinen Engel
Aschenputel27 - 16.06.2013
Peanut82 - 29.06.2013
Nanny86 - 07.07.2013
Bimbam81 - 16.07.2013
Mefaja
Unser Fotofred![]()
http://www.mamacommunity.de/forum/schwanger-das-fo rum-nach-entbindungsmonaten/fotos-der-februar-baby s-2014
Änderungen, neue Daten, oä bitte per PN an mich!
mich kannst am 18.02 mit eintragen, Mecklenburg Vorpommern, 1. Kind, geplant und 3.ÜZ und Alter 32
29.07.2013 19:15
Kennt sich hier einer mit Unterhalt und Co. aus ?
Problem ist folgendes :
Mein Mann hat seit 3 Jahren bereits eine Tochter die er aber nicht kennt .. Er war auch nie mit der Kindesmutter zusammen,es war ein ONS und er hat erst erfahren dass er Papa ist wo die kleine schon 2 Monate alt war. Als der Brief ankam von wegen Unterhalt hat er erstmal einen Vaterschaftstest machen lassen der dann positiv ausfiel ...
Er war natuerlich bereit Unterhalt zu zahlen .. Wollte aber nie Kontakt zu Ihr haben und auch wo sich die beiden,mein Mann und Kindesmutter, getroffen haben hat Sie die kleine auch nicht mitgebracht! Ich weiss dass es nicht fair ist aber er moechte einfach keinen Kontakt haben .. Zudem wohnen die auch nicht mal eben um die "Ecke" von unserer Heimatstadt.. Ist ja auch Nebensache
Das Dingen ist : Es geht um den Unterhalt fuer die Kindesmutter! Habt Ihr schonmal was davon gehoert dass der Biologische Vater auch Unterhalt fuer die Mutter zahlen muss obwohl niemals eine Ehe geschweige denn Beziehung statt fand ?? Ich fand das ziemlich krass und keiner konnte mir erklaeren warum mein Mann auch fuer die Kindesmutter zahlen musste .. In dem Brief stand dass er bis zum 3 Lebensjahr des Kindes an die Kindesmutter zahlen muss. Und es gingen mal eben 700 euro floeten im Monat.
Dann hat er ab Mai nur noch Unterhalt fuer seine Tochter ueberwiesen und heute rief mich mein Mann an und hat gesagt dass ein schreiben in Deutschland bei meiner Schwiegermama ankam und Sie den aber nicht annehmen durfte. Obwohl die wissen dass mein Mann hier in den Staaten lebt und Sie seine e-mail Adresse haben.
Kennt sich wer damit aus ?
Problem ist folgendes :
Mein Mann hat seit 3 Jahren bereits eine Tochter die er aber nicht kennt .. Er war auch nie mit der Kindesmutter zusammen,es war ein ONS und er hat erst erfahren dass er Papa ist wo die kleine schon 2 Monate alt war. Als der Brief ankam von wegen Unterhalt hat er erstmal einen Vaterschaftstest machen lassen der dann positiv ausfiel ...
Er war natuerlich bereit Unterhalt zu zahlen .. Wollte aber nie Kontakt zu Ihr haben und auch wo sich die beiden,mein Mann und Kindesmutter, getroffen haben hat Sie die kleine auch nicht mitgebracht! Ich weiss dass es nicht fair ist aber er moechte einfach keinen Kontakt haben .. Zudem wohnen die auch nicht mal eben um die "Ecke" von unserer Heimatstadt.. Ist ja auch Nebensache
Das Dingen ist : Es geht um den Unterhalt fuer die Kindesmutter! Habt Ihr schonmal was davon gehoert dass der Biologische Vater auch Unterhalt fuer die Mutter zahlen muss obwohl niemals eine Ehe geschweige denn Beziehung statt fand ?? Ich fand das ziemlich krass und keiner konnte mir erklaeren warum mein Mann auch fuer die Kindesmutter zahlen musste .. In dem Brief stand dass er bis zum 3 Lebensjahr des Kindes an die Kindesmutter zahlen muss. Und es gingen mal eben 700 euro floeten im Monat.
Dann hat er ab Mai nur noch Unterhalt fuer seine Tochter ueberwiesen und heute rief mich mein Mann an und hat gesagt dass ein schreiben in Deutschland bei meiner Schwiegermama ankam und Sie den aber nicht annehmen durfte. Obwohl die wissen dass mein Mann hier in den Staaten lebt und Sie seine e-mail Adresse haben.
Kennt sich wer damit aus ?
29.07.2013 19:32
Zitat von Mia2009:
wie deine stelle ausschreiben ines???
willst du danach nicht wieder arbeiten???![]()
denn normal sucht der chef doch dann "nur" eine vertretung auf zeit...
Zum 01.08.2013 beginnt bei uns eine Neue. Sie und ich hätten uns ab Januar 2014 wo ich eigentlich wieder arbeiten wollte die Stelle geteilt.
Nun wir noch jemand für mich "auf Zeit" eingestellt werden müssen, bis ich nach wahrscheinlich 3 Jahren wieder komme.
Aber meine Stelle wird erst dann zur Vertretung ausgeschrieben werden, wenn das Baby da ist, dass ich im schlimmsten Fall der Fälle (wenn mit dem Baby was schief liefe) meine Stelle noch hätte.
29.07.2013 19:35
Zitat von Jewels:
Kennt sich hier einer mit Unterhalt und Co. aus ?
Problem ist folgendes :
Mein Mann hat seit 3 Jahren bereits eine Tochter die er aber nicht kennt .. Er war auch nie mit der Kindesmutter zusammen,es war ein ONS und er hat erst erfahren dass er Papa ist wo die kleine schon 2 Monate alt war. Als der Brief ankam von wegen Unterhalt hat er erstmal einen Vaterschaftstest machen lassen der dann positiv ausfiel ...
Er war natuerlich bereit Unterhalt zu zahlen .. Wollte aber nie Kontakt zu Ihr haben und auch wo sich die beiden,mein Mann und Kindesmutter, getroffen haben hat Sie die kleine auch nicht mitgebracht! Ich weiss dass es nicht fair ist aber er moechte einfach keinen Kontakt haben .. Zudem wohnen die auch nicht mal eben um die "Ecke" von unserer Heimatstadt.. Ist ja auch Nebensache
Das Dingen ist : Es geht um den Unterhalt fuer die Kindesmutter! Habt Ihr schonmal was davon gehoert dass der Biologische Vater auch Unterhalt fuer die Mutter zahlen muss obwohl niemals eine Ehe geschweige denn Beziehung statt fand ?? Ich fand das ziemlich krass und keiner konnte mir erklaeren warum mein Mann auch fuer die Kindesmutter zahlen musste .. In dem Brief stand dass er bis zum 3 Lebensjahr des Kindes an die Kindesmutter zahlen muss. Und es gingen mal eben 700 euro floeten im Monat.
Dann hat er ab Mai nur noch Unterhalt fuer seine Tochter ueberwiesen und heute rief mich mein Mann an und hat gesagt dass ein schreiben in Deutschland bei meiner Schwiegermama ankam und Sie den aber nicht annehmen durfte. Obwohl die wissen dass mein Mann hier in den Staaten lebt und Sie seine e-mail Adresse haben.
Kennt sich wer damit aus ?
Oh das hört sich echt schwierig an. Das er Unterhalt für die Kindesmutter zahlen muss hört sich allerdings seltsam an.
29.07.2013 19:42
Zitat von suessi1981:
Zitat von Jewels:
Kennt sich hier einer mit Unterhalt und Co. aus ?
Problem ist folgendes :
Mein Mann hat seit 3 Jahren bereits eine Tochter die er aber nicht kennt .. Er war auch nie mit der Kindesmutter zusammen,es war ein ONS und er hat erst erfahren dass er Papa ist wo die kleine schon 2 Monate alt war. Als der Brief ankam von wegen Unterhalt hat er erstmal einen Vaterschaftstest machen lassen der dann positiv ausfiel ...
Er war natuerlich bereit Unterhalt zu zahlen .. Wollte aber nie Kontakt zu Ihr haben und auch wo sich die beiden,mein Mann und Kindesmutter, getroffen haben hat Sie die kleine auch nicht mitgebracht! Ich weiss dass es nicht fair ist aber er moechte einfach keinen Kontakt haben .. Zudem wohnen die auch nicht mal eben um die "Ecke" von unserer Heimatstadt.. Ist ja auch Nebensache
Das Dingen ist : Es geht um den Unterhalt fuer die Kindesmutter! Habt Ihr schonmal was davon gehoert dass der Biologische Vater auch Unterhalt fuer die Mutter zahlen muss obwohl niemals eine Ehe geschweige denn Beziehung statt fand ?? Ich fand das ziemlich krass und keiner konnte mir erklaeren warum mein Mann auch fuer die Kindesmutter zahlen musste .. In dem Brief stand dass er bis zum 3 Lebensjahr des Kindes an die Kindesmutter zahlen muss. Und es gingen mal eben 700 euro floeten im Monat.
Dann hat er ab Mai nur noch Unterhalt fuer seine Tochter ueberwiesen und heute rief mich mein Mann an und hat gesagt dass ein schreiben in Deutschland bei meiner Schwiegermama ankam und Sie den aber nicht annehmen durfte. Obwohl die wissen dass mein Mann hier in den Staaten lebt und Sie seine e-mail Adresse haben.
Kennt sich wer damit aus ?
Oh das hört sich echt schwierig an. Das er Unterhalt für die Kindesmutter zahlen muss hört sich allerdings seltsam an.
Das finde ich naemlich auch!! Kommen die mit dem Argument an dass er weiterhin fuer die Kindesmutter zahlen muss weil Sie ja noch nicht wieder arbeiten geht nehme ich mir persoenlich einen Anwalt .. Keiner den ich bis jetzt gefragt habe konnte mir das nicht glauben. Und auch andere alleinerziehende Muetter,die in einer Beziehung mit dem Kindsvater gewesen sind,bekommen fuer sich selber KEINEN Unterhalt .. Und er sollte ja auch noch 3000 euro nachzahlen von der Zeit in der Sie nicht mehr gearbeitet hat .. Wo er noch nichtmal wusste was da abging!!!! Ich haette das alles schon viel frueher tun sollen ....
29.07.2013 19:49
Und er musste damals auch "nur" 700 Euro zahlen weil ich noch in der Ausbildung war und so kaum Einkommen hatte bis auf mein Ausbildungsgehalt von 600 Euro
29.07.2013 20:00
Ich meine mal gelesen zu haben das der Unterhalt für die Kindsmutter nur gezahlt werden muss wenn sie Verheiratet waren oder aber er das freiwillig zahlt.
Ich bin mir aber nicht mehr sicher aber nach dem Link werde ich mal suchen.
Ich bin mir aber nicht mehr sicher aber nach dem Link werde ich mal suchen.
29.07.2013 20:04
jewels da kann ich dir leider nicht helfen, jedoch kenn ich das mit unterhalt für die kindsmutter nur bei ehe oä und in bezug das sie wegen dem kind (noch nicht kiga) nicht arbeitet...
ines... jetzt bringst du mich ins grübeln
hätte ich keinen job für die eingereichte elternzeit falls dem baby etwas passiert???
ines... jetzt bringst du mich ins grübeln
hätte ich keinen job für die eingereichte elternzeit falls dem baby etwas passiert???
29.07.2013 20:06
Durch die zum 1.1.2008 in Kraft getretene Unterhaltsreform sind auch die Unterhaltsansprüche nichtehelicher Mütter und Väter, die im § 1615l BGB geregelt sind, geändert worden. Diese Änderung führt zu einer deutlichen Ausweitung der Unterhaltsansprüche nichtehelicher Mütter und Väter.
Nach dem bis zum 31.12.2007 gültigen Recht war es so, dass die Kindesmutter, die nicht mit dem Kindesvater verheiratet war, für bis zu drei Jahre nach der Geburt des Kindes einen Unterhaltsanspruch hatte. Nur wenn es insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig gewesen wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen, konnte es zu einer Verlängerung des Unterhaltsanspruchs kommen.
Auch nach dem ab dem 1.1.2008 geltenden Unterhaltsrecht hat die Kindesmutter für mindestens drei Jahren nach der Geburt einen Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater. Dieser Unterhaltsanspruch verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Bei dieser Billigkeitsprüfung sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung zu berücksichtigen.
Unterhaltsansprüche der Mutter von nichtehelichen und ehelichen Kindern
von VRiOLG Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle
Immer mehr Kinder werden in nicht ehelichen Partnerschaften geboren. Soweit die Kindesmutter daneben auch ein Kind/Kinder aus einer ehelichen Beziehung betreut, stellt sich die Frage, gegen wen und in welcher Höhe die Kindesmutter eigenen Unterhalt geltend machen kann. Dazu im Einzelnen:
Checkliste: Basiswissen § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB
Für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes muss der (nichteheliche) Vater an die Mutter Unterhalt leisten, § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB.
Soweit die Mutter keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, weil sie durch Schwangerschaft oder Entbindung oder einer Krankheit nicht erwerbstätig sein kann, oder von ihr eine solche Beschäftigung wegen der Pflege und Erziehung des Kindes nicht erwartet werden kann, muss der Vater über diesen Zeitraum hinaus für ihren Lebensbedarf einstehen. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und endet drei Jahre danach, sofern es nicht grob unbillig wäre, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes, etwa wegen einer Behinderung, einen weitergehenden Unterhaltsanspruch zu versagen, § 1615l Abs. 2 BGB.
Unerheblich ist, ob die Mutter erwerbstätig war. Erwerbsobliegenheiten unmittelbar nach der Geburt bestehen allein wegen § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1 MSchG nicht. Gewährt der Arbeitgeber der Mutter weiter Arbeitsentgelt oder bezieht sie Mutterschaftsgeld, ist sie in diesem Umgang nicht bedürftig (BGH FamRZ 05, 442 = FK 05, 79, Abruf-Nr. 050449). Die Vorschrift gilt auch für Kinder, die vor Inkrafttreten der Neufassung (zuletzt geändert durch Gesetz v. 6.4.98, BGBl. 98 I,S. 666) geboren sind.
Die Säuglingsausstattung rechnet nicht zum Anspruch der Mutter, ist vielmehr Sonderbedarf des Kindes (OLG Oldenburg FamRZ 99, 1685).
Nach dem bis zum 31.12.2007 gültigen Recht war es so, dass die Kindesmutter, die nicht mit dem Kindesvater verheiratet war, für bis zu drei Jahre nach der Geburt des Kindes einen Unterhaltsanspruch hatte. Nur wenn es insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig gewesen wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen, konnte es zu einer Verlängerung des Unterhaltsanspruchs kommen.
Auch nach dem ab dem 1.1.2008 geltenden Unterhaltsrecht hat die Kindesmutter für mindestens drei Jahren nach der Geburt einen Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater. Dieser Unterhaltsanspruch verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Bei dieser Billigkeitsprüfung sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung zu berücksichtigen.
Unterhaltsansprüche der Mutter von nichtehelichen und ehelichen Kindern
von VRiOLG Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle
Immer mehr Kinder werden in nicht ehelichen Partnerschaften geboren. Soweit die Kindesmutter daneben auch ein Kind/Kinder aus einer ehelichen Beziehung betreut, stellt sich die Frage, gegen wen und in welcher Höhe die Kindesmutter eigenen Unterhalt geltend machen kann. Dazu im Einzelnen:
Checkliste: Basiswissen § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB
Für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes muss der (nichteheliche) Vater an die Mutter Unterhalt leisten, § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB.
Soweit die Mutter keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, weil sie durch Schwangerschaft oder Entbindung oder einer Krankheit nicht erwerbstätig sein kann, oder von ihr eine solche Beschäftigung wegen der Pflege und Erziehung des Kindes nicht erwartet werden kann, muss der Vater über diesen Zeitraum hinaus für ihren Lebensbedarf einstehen. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und endet drei Jahre danach, sofern es nicht grob unbillig wäre, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes, etwa wegen einer Behinderung, einen weitergehenden Unterhaltsanspruch zu versagen, § 1615l Abs. 2 BGB.
Unerheblich ist, ob die Mutter erwerbstätig war. Erwerbsobliegenheiten unmittelbar nach der Geburt bestehen allein wegen § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1 MSchG nicht. Gewährt der Arbeitgeber der Mutter weiter Arbeitsentgelt oder bezieht sie Mutterschaftsgeld, ist sie in diesem Umgang nicht bedürftig (BGH FamRZ 05, 442 = FK 05, 79, Abruf-Nr. 050449). Die Vorschrift gilt auch für Kinder, die vor Inkrafttreten der Neufassung (zuletzt geändert durch Gesetz v. 6.4.98, BGBl. 98 I,S. 666) geboren sind.
Die Säuglingsausstattung rechnet nicht zum Anspruch der Mutter, ist vielmehr Sonderbedarf des Kindes (OLG Oldenburg FamRZ 99, 1685).
29.07.2013 20:07
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html
Ich hoffe ich darf das hier einfügen
Den anderen Link finde ich nicht mehr aber laut para.....blabla steht ihr das wohl zu...
Ich hoffe ich darf das hier einfügen
Den anderen Link finde ich nicht mehr aber laut para.....blabla steht ihr das wohl zu...
29.07.2013 20:12
Sie ist im April 3 geworden also kriegt die Kindesmutter nichts mehr bis auf Unterhalt für die Kleine, oder hab ich das falsch verstanden ?
Zudem kommt ja noch dass ich absolut kein Einkommen habe. Das müsste ja auch berechnet werden.
Zudem kommt ja noch dass ich absolut kein Einkommen habe. Das müsste ja auch berechnet werden.
29.07.2013 20:17
Tut mir leid aber ich finde das richtig zum kotzen und kriege da voll die Hasskappe!!!
Meine Mutter ist mit meinem Papa verheiratet gewesen und hat FREIWILLIG auf Ihr Unterhalt verzichtet .. Mein Papa musste nur den niedrigsten Satz für mich und meinen Bruder bezahlen!
Und meine Mama ging nicht arbeiten ...
Ich finde das ist eine ganz eklige Abzocke!!!
Für das Kind Unterhalt zahlen ist ja völlig Verständlich aber nicht für die Kindesmutter mit der man noch nichtmal eine Beziehung hatte
Meine Mutter ist mit meinem Papa verheiratet gewesen und hat FREIWILLIG auf Ihr Unterhalt verzichtet .. Mein Papa musste nur den niedrigsten Satz für mich und meinen Bruder bezahlen!
Und meine Mama ging nicht arbeiten ...
Ich finde das ist eine ganz eklige Abzocke!!!
Für das Kind Unterhalt zahlen ist ja völlig Verständlich aber nicht für die Kindesmutter mit der man noch nichtmal eine Beziehung hatte
29.07.2013 20:24
Jewels....ich wollte ja wirklich nicht fies sein deswegen hab ichs mir verkniffen aber das ist einfach Geldge*l und faul.
Ihr solltet wirklich zum Anwalt gehen, wenn die kleine 3 ist kann sie nicht plötzlich Geld fordern was sie vorher nicht wollte.
Arbeiten heißt das Zauberwort....
Ihr solltet wirklich zum Anwalt gehen, wenn die kleine 3 ist kann sie nicht plötzlich Geld fordern was sie vorher nicht wollte.
Arbeiten heißt das Zauberwort....
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