Mütter- und Schwangerenforum

Gründe für Beschäftigungsverbot

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15.03.2010 16:52
Hallo, aus persönlichen Gründen würde mich mal interessieren wer von euch in der Schwangerschaft ein Beschäftigungverbot bekommen hat und warum. Was können Gründe für ein Beschäftigungsverbot sein und was steht dann in dem Beschäftigungsverbot drin?

Danke
15.03.2010 17:07
Hey
Ich habe gerade Heute ein Beschäftigungsverbot bekommen bis zum Mutterschutz. Grund: Lag zum 2ten mal mit Blutungen im Krankenhaus... Andere Gründe die dazu führen können musst du dir bei google nachlesen!!

lg
CaSwa
22733 Beiträge
15.03.2010 17:11
ich hatte eins...war in der 18ssw erst zwei wochen krank wegen akutem schlafmangel (hab seit beginn der ss unruhezustände gehabt und nicht mehr schlafen können) und nervem zusammenbruchs und nach den zwei tagen war ich dann nach zwei arbeitstagen im kh wegen verdacht auf vorzeitige wehen (20ssw) und nach ein einhalb wochen wollte meine chefin ein definitives okay, ich kann arbeiten, oder ein definitives nein haben, weil sie mich einplanen musste...mein fa hat daraus ein nein gemacht, weil ich auch sehr starke bedenken hatte, dass es gutgehen würde mit der arbeit (zur erklärung, ich arbeite in der gastronomie, wo trotz einer echt super chefin, was das angeht immer mal ein tisch geschleppt, wasserkästen ausm keller geholt und sonstiges gemacht werden muss)
Keks24
1171 Beiträge
15.03.2010 17:12
Habe ebenso wegen zweiter Blutung ein BV bekommen. Das kann versch. gründe haben wenn du eins bekommst. Steht aber wie gesagt im Inet viel innen. Einfach Googln
Sunbo
625 Beiträge
15.03.2010 17:23
Habe auch eins bekommen, arbeite mit Schulkindern. Der Betriebsarzt hat mir Blut abgenommen und es wurde getestet, ob ich gegen alle Kinderkrankheiten immun bin (Masern, Mumps, Windpocken, Röteln ect). Da das der Fall war und ich unbedingt weiter arbeiten wollte, durfte ich auch. Wenn ich nicht gewollt hätte, gäbe es da Möglichkeiten. Z.B. durfen Schwangere nicht mit aggressiven Kindern arbeiten und unsere sind durchaus verhaltensauffällig (Förderschule, sozialer Brennpunkt).
PinkerFunker
2834 Beiträge
15.03.2010 17:37
Ich hab eins! Wegen Infektionsgefahr in der Altenpflege! Aber die regen mich grad so oder so alle auf! :/
Stardust31
5468 Beiträge
15.03.2010 17:56
Ich hab seit 2 Wochen ein Beschäftigungsverbot!
War bei der letzten SS schon im Frühmutterschutz,hatte da eine FG in der 23.SSw und bei der jetzigen SS hab ich wieder die gleichen Probleme wie bei der letzten!
Von daher hab ich ein Beschäftigungsverbot
PinkerFunker
2834 Beiträge
15.03.2010 17:59
Zitat von Stardust31:

Ich hab seit 2 Wochen ein Beschäftigungsverbot!
War bei der letzten SS schon im Frühmutterschutz,hatte da eine FG in der 23.SSw und bei der jetzigen SS hab ich wieder die gleichen Probleme wie bei der letzten!
Von daher hab ich ein Beschäftigungsverbot


Das tut mir Leid! Alles Gute weiterhin!
15.03.2010 18:02
Ich habe seit dem 21.01.2010 ein Beschäftigungsverbot weil ich einen Leistenbruch und und ein Hämatom an der Fruchtblase habe.

im Schreiben vom Doc steht nur dass seit da und da ein Verbot besteht, begründung muss und wird man keine eintragen weil das zur ärztlichen schweigepflicht gehört, das geht niemanden etwas an, nur dich und den arzt.
Stardust31
5468 Beiträge
15.03.2010 18:13
Zitat von Schnubblchen:

Ich habe seit dem 21.01.2010 ein Beschäftigungsverbot weil ich einen Leistenbruch und und ein Hämatom an der Fruchtblase habe.

im Schreiben vom Doc steht nur dass seit da und da ein Verbot besteht, begründung muss und wird man keine eintragen weil das zur ärztlichen schweigepflicht gehört, das geht niemanden etwas an, nur dich und den arzt.


Bei mir steht auch keine Begründung!Es steht nur dass Gefahr fürs baby und mich besteht!Das Ganze muss man bei uns dann noch vom Amtsarzt bestätigen lassen
15.03.2010 18:15
Zitat von Stardust31:

Zitat von Schnubblchen:

Ich habe seit dem 21.01.2010 ein Beschäftigungsverbot weil ich einen Leistenbruch und und ein Hämatom an der Fruchtblase habe.

im Schreiben vom Doc steht nur dass seit da und da ein Verbot besteht, begründung muss und wird man keine eintragen weil das zur ärztlichen schweigepflicht gehört, das geht niemanden etwas an, nur dich und den arzt.


Bei mir steht auch keine Begründung!Es steht nur dass Gefahr fürs baby und mich besteht!Das Ganze muss man bei uns dann noch vom Amtsarzt bestätigen lassen


ich musste zu keinem amtsarzt. hab meine chefin auch letztens auf ner feier gesehen, da besteht garkein problem. ist ja kein willkürliches handeln wenn der arzt ein beschäftigungsverbot ausspricht.
Stardust31
5468 Beiträge
15.03.2010 18:18
Zitat von Schnubblchen:

Zitat von Stardust31:

Zitat von Schnubblchen:

Ich habe seit dem 21.01.2010 ein Beschäftigungsverbot weil ich einen Leistenbruch und und ein Hämatom an der Fruchtblase habe.

im Schreiben vom Doc steht nur dass seit da und da ein Verbot besteht, begründung muss und wird man keine eintragen weil das zur ärztlichen schweigepflicht gehört, das geht niemanden etwas an, nur dich und den arzt.


Bei mir steht auch keine Begründung!Es steht nur dass Gefahr fürs baby und mich besteht!Das Ganze muss man bei uns dann noch vom Amtsarzt bestätigen lassen


ich musste zu keinem amtsarzt. hab meine chefin auch letztens auf ner feier gesehen, da besteht garkein problem. ist ja kein willkürliches handeln wenn der arzt ein beschäftigungsverbot ausspricht.


Bei euch muss man gar nicht zum Amtsarzt?
Mir schreibt der FA das Beschäftigungsverbot und der Amtsarzt entscheidet dann wie lange!Untersucht und so wird man abr dort nicht ist alles nur Papierkram
15.03.2010 18:21
Zitat von Stardust31:

Zitat von Schnubblchen:

Zitat von Stardust31:

Zitat von Schnubblchen:

Ich habe seit dem 21.01.2010 ein Beschäftigungsverbot weil ich einen Leistenbruch und und ein Hämatom an der Fruchtblase habe.

im Schreiben vom Doc steht nur dass seit da und da ein Verbot besteht, begründung muss und wird man keine eintragen weil das zur ärztlichen schweigepflicht gehört, das geht niemanden etwas an, nur dich und den arzt.


Bei mir steht auch keine Begründung!Es steht nur dass Gefahr fürs baby und mich besteht!Das Ganze muss man bei uns dann noch vom Amtsarzt bestätigen lassen


ich musste zu keinem amtsarzt. hab meine chefin auch letztens auf ner feier gesehen, da besteht garkein problem. ist ja kein willkürliches handeln wenn der arzt ein beschäftigungsverbot ausspricht.


Bei euch muss man gar nicht zum Amtsarzt?
Mir schreibt der FA das Beschäftigungsverbot und der Amtsarzt entscheidet dann wie lange!Untersucht und so wird man abr dort nicht ist alles nur Papierkram


mein hausarzt hat mir das beschäftigungsverbot ausgeschrieben, das besteht bis zur geburt. ich hab davon nicht mal was gewusst, dass hat er von sich aus gemacht. fertig, mehr war nicht.
PinkerFunker
2834 Beiträge
15.03.2010 18:22
Zitat von Schnubblchen:

Zitat von Stardust31:

Zitat von Schnubblchen:

Zitat von Stardust31:

Zitat von Schnubblchen:

Ich habe seit dem 21.01.2010 ein Beschäftigungsverbot weil ich einen Leistenbruch und und ein Hämatom an der Fruchtblase habe.

im Schreiben vom Doc steht nur dass seit da und da ein Verbot besteht, begründung muss und wird man keine eintragen weil das zur ärztlichen schweigepflicht gehört, das geht niemanden etwas an, nur dich und den arzt.


Bei mir steht auch keine Begründung!Es steht nur dass Gefahr fürs baby und mich besteht!Das Ganze muss man bei uns dann noch vom Amtsarzt bestätigen lassen


ich musste zu keinem amtsarzt. hab meine chefin auch letztens auf ner feier gesehen, da besteht garkein problem. ist ja kein willkürliches handeln wenn der arzt ein beschäftigungsverbot ausspricht.


Bei euch muss man gar nicht zum Amtsarzt?
Mir schreibt der FA das Beschäftigungsverbot und der Amtsarzt entscheidet dann wie lange!Untersucht und so wird man abr dort nicht ist alles nur Papierkram


mein hausarzt hat mir das beschäftigungsverbot ausgeschrieben, das besteht bis zur geburt. ich hab davon nicht mal was gewusst, dass hat er von sich aus gemacht. fertig, mehr war nicht.


Schade das es bei mir nicht so einfach ist!
15.03.2010 18:24
das mit dem amtsarzt ist glaube ich nicht rechtens!!!
wenn der Frauenarzt ein BV ausschreibt, dann ist das so und punkt.

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