☆Februarbaby´s 2015 -Wenn aus Liebe, Leben wird ☆
25.09.2014 21:53
Aaahhhh nein, wie schön!!!! Glückwunsch zur kleinen Prinzessin!!!!!!! Ich freu mich so für dich!!!! Hoffentlich ist bei uns am Dienstag auch alles in Ordnung und wir bekommen auch ein Outing...
25.09.2014 21:57
@apfelkern
Vielen Dank Liebes <3
@iris
Glückwunsch zum Outing
War im Übrigen heute bei meinem FA. Hatte starkes bitzeln und brennen im Bauch.
Hab es mit dem versehentlichen Tritt meines Sohnes assoziiert.
Mein Doc meint, sowas macht nichts. Das Kleine ist von einer 3cm dicken Wand geschützt und dazwischen is noch Fruchtwasser. Ein gewaltsamer Schlag eines Erwachsenen, wäre sehr gefährlich. Da mir die Stelle sehr weh tut, meinte er, dass das sicher einen blauen Flecken geben wird. Schmerzen muss ich leider ausharren. Bin froh, dass nichts weiter ist <3
Vielen Dank Liebes <3
@iris
Glückwunsch zum Outing
War im Übrigen heute bei meinem FA. Hatte starkes bitzeln und brennen im Bauch.
Hab es mit dem versehentlichen Tritt meines Sohnes assoziiert.
Mein Doc meint, sowas macht nichts. Das Kleine ist von einer 3cm dicken Wand geschützt und dazwischen is noch Fruchtwasser. Ein gewaltsamer Schlag eines Erwachsenen, wäre sehr gefährlich. Da mir die Stelle sehr weh tut, meinte er, dass das sicher einen blauen Flecken geben wird. Schmerzen muss ich leider ausharren. Bin froh, dass nichts weiter ist <3
26.09.2014 02:28
Hier - wie gewünscht - eine Auflistung der (möglichen) Anträge und Dokumente und wann sie eingereicht werden sollten.
Zahlung Mutterschaftsgeld - Krankenkasse - 7 Wochen vor ET mit Bescheinigung vom FA + nach der Geburt durch Nachweis per Geburtsurkunde
Vaterschaftsanerkennung & Sorgerechtserklärung - Jugendamt - vor oder nach der Geburt
Krankenversicherung - Krankenkasse - so schnell wie möglich nach der Geburt (Familienversicherung)
Zahlung Mutterschaftsgeld - Krankenkasse - 7 Wochen vor ET mit Bescheinigung vom FA + nach der Geburt durch Nachweis per Geburtsurkunde
Vaterschaftsanerkennung & Sorgerechtserklärung - Jugendamt - vor oder nach der Geburt (bei nicht verheirateten Eltern)
Krankenversicherung - Krankenkasse - so schnell wie möglich nach der Geburt (vorher schon über Zusatzversicherung informieren)
Geburtsurkunde - Standesamt, Einwohnermeldeamt - innerhalb 1 Woche nach der Geburt. Oftmals meldet das KH automatisch und gesammelt die Geburten an. Die Urkunde wird dann nachhause geschickt. Bitte in Klinik erfragen.
Elterngeld - Elterngeldstelle - innerhalb der ersten 3 Monate nach der Geburt, da nur 3 Monate rückwirkend gezahlt wird
Kindergeld - Familienkasse - bis spätestens zum 4. Lebensjahr des Kindes
Elternzeit - Arbeitgeber - spätestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit
Einige Formular wie z. B. Elterngeld oder Kindergeld kann man auch schon im Internet runterladen, dann braucht man gar nicht erst zu den Behörden laufen und kann sie schon vorher weitestgehend ausfüllen.
So. Ich hoffe, ich bin da auf dem aktuellen Stand
Zahlung Mutterschaftsgeld - Krankenkasse - 7 Wochen vor ET mit Bescheinigung vom FA + nach der Geburt durch Nachweis per Geburtsurkunde
Vaterschaftsanerkennung & Sorgerechtserklärung - Jugendamt - vor oder nach der Geburt
Krankenversicherung - Krankenkasse - so schnell wie möglich nach der Geburt (Familienversicherung)
Zahlung Mutterschaftsgeld - Krankenkasse - 7 Wochen vor ET mit Bescheinigung vom FA + nach der Geburt durch Nachweis per Geburtsurkunde
Vaterschaftsanerkennung & Sorgerechtserklärung - Jugendamt - vor oder nach der Geburt (bei nicht verheirateten Eltern)
Krankenversicherung - Krankenkasse - so schnell wie möglich nach der Geburt (vorher schon über Zusatzversicherung informieren)
Geburtsurkunde - Standesamt, Einwohnermeldeamt - innerhalb 1 Woche nach der Geburt. Oftmals meldet das KH automatisch und gesammelt die Geburten an. Die Urkunde wird dann nachhause geschickt. Bitte in Klinik erfragen.
Elterngeld - Elterngeldstelle - innerhalb der ersten 3 Monate nach der Geburt, da nur 3 Monate rückwirkend gezahlt wird
Kindergeld - Familienkasse - bis spätestens zum 4. Lebensjahr des Kindes
Elternzeit - Arbeitgeber - spätestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit
Einige Formular wie z. B. Elterngeld oder Kindergeld kann man auch schon im Internet runterladen, dann braucht man gar nicht erst zu den Behörden laufen und kann sie schon vorher weitestgehend ausfüllen.
So. Ich hoffe, ich bin da auf dem aktuellen Stand
26.09.2014 07:46
Guten morgen ihr Lieben
Vielen lieben Danke! Ich bin immernoch ganz hin und weg weil ich ja auch wirklich nicht mit gerechnet habe
Bubu das ist gut das du beim Arzt warst und das nichts weiter ist. So bist du dir sicher und machst dir nicht unnötig Gedanken
Allen mit WW und MW heute Herzlichen Glückwunsch!!
Und allen mit Termin alles alles gute und Daumen auf ein Outing sind gedrückt falls für heute noch eins aussteht
Vielen lieben Danke! Ich bin immernoch ganz hin und weg weil ich ja auch wirklich nicht mit gerechnet habe
Bubu das ist gut das du beim Arzt warst und das nichts weiter ist. So bist du dir sicher und machst dir nicht unnötig Gedanken
Allen mit WW und MW heute Herzlichen Glückwunsch!!
Und allen mit Termin alles alles gute und Daumen auf ein Outing sind gedrückt falls für heute noch eins aussteht
26.09.2014 07:48
Guten Morgen,
herzlichen Glückwunsch zum Outing....ach noch ein Mädchen
Danke schön für die Auflistung der einzelnen Behörden. Es hat sich ja doch einiges geändert in den letzten 14 Jahren.
herzlichen Glückwunsch zum Outing....ach noch ein Mädchen
Danke schön für die Auflistung der einzelnen Behörden. Es hat sich ja doch einiges geändert in den letzten 14 Jahren.
26.09.2014 07:51
Die Liste ist super!!! Dankeee!!
Kann man denn das Elterngeld jetzt auf 24 Monate verlängern also demnach dann monatlich halbieren??
Kann man denn das Elterngeld jetzt auf 24 Monate verlängern also demnach dann monatlich halbieren??
26.09.2014 07:56
Zitat von iris1982:
Die Liste ist super!!! Dankeee!!
Kann man denn das Elterngeld jetzt auf 24 Monate verlängern also demnach dann monatlich halbieren??
ja das würde mich auch mal interessieren, da hat sich doch einiges geändert oder? Früher konnte man aussuchen Erziehungsgeld 1 Jahr das waren 600 € (oder waren das noch DM Zeiten
) und 2 Jahre waren 300€.....
26.09.2014 07:59
Ja irgendwie so war das. Ich hatte nachher noch Härtefall und habe es länger bekomme da ich Alleinerziehend war seit dem Tim 1/2 Jahr alt ist.
Habe gerade mal im Internet den Antrag geschaut da verstehe ich es so das man es für 24 Monate dann halbieren kann monatlich.
Ist mir lieber das ich 2 Jahre gesichert habe dafür weniger als 1 Jahr garnichts.... Wäre bei uns auch kein Problem, aber ich habe wenigstens das Gefühl es kommt etwas auf mein Konto
Habe gerade mal im Internet den Antrag geschaut da verstehe ich es so das man es für 24 Monate dann halbieren kann monatlich.
Ist mir lieber das ich 2 Jahre gesichert habe dafür weniger als 1 Jahr garnichts.... Wäre bei uns auch kein Problem, aber ich habe wenigstens das Gefühl es kommt etwas auf mein Konto
26.09.2014 08:00
Auf RTL kommt jetzt gleich ein Bericht über gefährliche Babynahrung wegen zuviel Zucker ect
26.09.2014 08:38
danke für die liste puste!!
ich bin guuut gelaunt!
gestern beim fa war alles super! bauchzwergerl ist von kopf-fuß ca 25 cm lang. magen + blase funktionieren super, kleinhirn ist perfekt. es hat gestrampelt und gewunken, getrunken und geboxt
wir wollen ja nicht wissen was es ist, somit spekulier ich nur mit..
ich bin guuut gelaunt!
gestern beim fa war alles super! bauchzwergerl ist von kopf-fuß ca 25 cm lang. magen + blase funktionieren super, kleinhirn ist perfekt. es hat gestrampelt und gewunken, getrunken und geboxt
wir wollen ja nicht wissen was es ist, somit spekulier ich nur mit..
26.09.2014 08:41
Guten Morgen,
iht könnt wählen ob ihr das Elterngeld auf 1 oder 2 Jahre ausbezahlt bekommen möchtet.
Wählt ihr zwei Jahre halbiert sich die Summe eures Kindergeldes.
Im ersten Kahr dürft ihr nichts dazu verdienen, da wird alles angerechnet, ab dem zweiten Jahr ist es egal, ob ihr nebenher arbeitet.
iht könnt wählen ob ihr das Elterngeld auf 1 oder 2 Jahre ausbezahlt bekommen möchtet.
Wählt ihr zwei Jahre halbiert sich die Summe eures Kindergeldes.
Im ersten Kahr dürft ihr nichts dazu verdienen, da wird alles angerechnet, ab dem zweiten Jahr ist es egal, ob ihr nebenher arbeitet.
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