Mütter- und Schwangerenforum

januar babys 2009

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bauchgnom
11688 Beiträge
01.12.2008 14:28
@tiffy
ich musste nix hin schicken zum AA,ist ja komisch das es so verschieden ist oder hab ich das jetzt bei dir falsch verstanden?

Ich habe nach dem Kh 5kilo wieder abgenommen war zwar nur wasser aber das muss man mal schaffen in 1woche
Tiffylein
13485 Beiträge
01.12.2008 14:31
Zitat von bauchgnom:
@schneeflocke
ich bin auch letzten montag hin und dachte mir so wird ja nicht so schwer sein bei der kk,einfach zettelchen abgeben und fertig.bis die nette frau mich dort aufgeklärt hatte das ich diesen zettel noch bräuchte um mein geld zu bekommen(wusste nicht das es sowas gibt),bin daraufhin zum AA und die frau am schalter sagte mir dann das ich es per post bekommen werde und am donnerstag war es auch im briefkasten.heute früh bin ich dann also zum 2.mal zur KK und habe die abmeldebescheinigung abgegeben.
Wenn du dein kind dann auch auf dich nehmen willst sag es dort auch gleich ,dann bekommst du auch gleich unterlagen mit und kannst dich beraten lassen.

Was ich noch für eine frage hätte ist nur wer bezahlt mein krankengeld nach dem mutterschutz?Jetzt hat es ja das AA gemacht und danach?ich bekomme ja dann elterngeld,wird das dann dort mit gemacht?



für die dauer vom elterngeld fallen keine beiträge für die krankenkasse an, da bist du automatisch krankenversichert... warte, ich habs diese woche irgendwo gelesen , ich such dir gleich direkt den link raus. muss nur erstmal alles tippseln hier, bevor ich den rest wieder vergesse

bei mir war das auch sehr lustig...
ich wusste gar nicht, dass ALG I eingestellt wird. ich dachte die zahlen das einfach weiter... bis kitty mich eines besseren belehrt hat. dann war ich skeptisch. udn als ich das noch wo anders gelesen hab, hab ich dann einfach mal die kk angerufen.
die haben mir dann gesagt: ich krieg ne bescheinigung von der FÄ, da hängt ein antrag dran, den muss ich ausfüllen, bei der kk abgeben und gut ist.
also ich bei die FÄ gefahren, mir die bescheinigung geholt. die arzthelferin: "antrag? nö sowas kriegen sie bei uns nich. den müssen sie direkt bei der kk holen!"
ich zu kk gefahren. der mann mir dann erstmal gesagt das die rückseite von der bescheinigung der antrag ist schön blamiert
ich: "oh dann füll ich das doch schnell hier aus und lass ihnen das hier, oder?"
er: "ja können sie machen, wir fordern dann die unterlagen von ihrem arbeitgeber an."
ich: "ich bekomme alg I!"
er: "aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaalso......." es folgten massig erklärungen
ich muss also jetzt den antrag kopieren, den zum aa bringen. die stellen mir dann 3 bescheide/bescheinigungen aus. die muss ich dann holen, damit wieder persönlich zur kk, das abgeben, die setzen sich dann damit nochmal mit dem aa in verbindung, und dann krieg ich irgendwie post und die zahlen dann irgendwann mal mein mutterschaftsgeld. nich so einfach mädels, ich sags euch bürokratie vom feinsten, ich bin ja bald rückwärts umgekippt...
Schneeflocke
3996 Beiträge
01.12.2008 14:32
Oh man zum Glück habe ich euch nochmal gefragt.
Dann kann ich heute ja quasi gar nichts machen.
Nun habe ich das ganze mal ausgefüllt und kopiert.
Aber nun bin ich am überlegen ob es sinnvoller ist, das ganze zu schicken oder selbst vorbei zu gehen. Allerdings hat heute mittag das A Amt ja nicht offen .
Ich bin ja aber schon ab Samstag im Mutterschutz. Macht das dann nichts wenn ich die Bescheinigung später bei der Krankenkasse abgebe? Bekomme ich die Zahlung dann trotzdem ganz normal?

@ Bauchgnom
Du bekommst 8 Wochen nach der Entbindung noch Mutterschaftsgeld und ab der Geburt Elterngeld. Allerdings kein Arbeitslosengeld mehr, weil du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst.

Tiffylein
13485 Beiträge
01.12.2008 14:32
Zitat von bauchgnom:
@tiffy
ich musste nix hin schicken zum AA,ist ja komisch das es so verschieden ist oder hab ich das jetzt bei dir falsch verstanden?

Ich habe nach dem Kh 5kilo wieder abgenommen war zwar nur wasser aber das muss man mal schaffen in 1woche


also ich muss die bescheinigung von der FÄ kopieren und zum AA schicken. der mann von der krankenkasse hat mir gesagt, dass die den aufhebungsbescheid nicht ausstellen, bevor ich denen das nicht vorlege.
Tiffylein
13485 Beiträge
01.12.2008 14:37
Zitat von Schneeflocke:

Aber nun bin ich am überlegen ob es sinnvoller ist, das ganze zu schicken oder selbst vorbei zu gehen. Allerdings hat heute mittag das A Amt ja nicht offen .
Ich bin ja aber schon ab Samstag im Mutterschutz. Macht das dann nichts wenn ich die Bescheinigung später bei der Krankenkasse abgebe? Bekomme ich die Zahlung dann trotzdem ganz normal?


das hab ich mir auch überlegt, habe mich dann aber entschieden es zu schicken.... denn bei uns ist das ohne termin eh schwierig da drangenommen zu werden, deshalb hielt ich schicken für die bessere alternative.... ob ich das unten abgebe und die leiten das wieter und ich warte, oder ob ich es schicke und dann warten muss, auf den 1 tag postweg kommt es auch nicht an.

hab mich das auch gefragt, ob das egal ist. und ja, es ist egal!
es ist vollkommen egal, wann du die bescheinigung bei der kk abgibst, du kriegst das dann rückwirkend gezahlt. die zahlen ja eh nicht wie das aa zum 1. jeden monats... du bekommst jetzt geld in voller höhe deines arbeitslosengeldes, aber für die kompletten 6 wochen!
beispiel:
dein ALG I war 20 euro pro tag. (die rechnen ja in tagessätzen) (20 euro ist natürlich nur ein beispiel!!)
dann hat das AA dir zum 1. jeden monats immer 600 euro überwiesen. (30 tage x 20 euro)
die krankenkasse überweist dir das jetzt aber für 6 wochen... macht also 42 tage x 20 euro... sind also 840 euro die du dann jetzt auf einmal bekommst. damit musst du dann bis zur geburt hinkommen.
dann gehst du nach der geburt mit geburtsurkunde wieder zur krankenkasse, und die veranlassen dann die nächste zahlung. das heißt du bekommst dann nochmal das geld für die darauffolgenden 8 wochen. also 56 tage x 20 euro... auch alles auf einen schlag.

ok?
bauchgnom
11688 Beiträge
01.12.2008 14:38
komisch warum müsst ihr rum laufen und ich nicht?
Mir wurde gesagt das ich nur den aufhebungsvertrag brauche und den bescheid für Muschu vom arzt.nix mit rum laufen bei mir....
bei welcher kk seid ihr denn?bin bei der aok
Tiffylein
13485 Beiträge
01.12.2008 14:41
Mutterschutz und Elternzeit

Bin ich weiterhin gesetzlich versichert?

Die gesetzliche Mitgliedschaft der Mutter bleibt während der Schwangerschaft, im Mutterschutz (sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt) und bis zum Ende der Elternzeit bestehen - selbst wenn die Frau in der Elternzeit nicht arbeitet. Und auch, wenn sie ein Jahr der Elternzeit verschiebt.

Muss ich im Mutterschutz Beiträge bezahlen?


Für die Dauer der Mutterschutzfrist fallen keine Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse an. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Gegenteil sogar das Mutterschaftsgeld, auf das alle weiblichen Mitglieder Anspruch haben. Dieses kann mithilfe einer Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin, den der Arzt nicht früher als eine Woche vor Schutzfristbeginn ausstellt, beantragt werden.

Werden in der Elternzeit Beiträge fällig?


In der Elternzeit muss ebenfalls kein Beitrag bezahlt werden, so lange ein Anspruch auf Elterngeld besteht. Ist dieser Anspruch beendet, würde Beitragspflicht bestehen. Die meisten gesetzlichen Kassen verzichten jedoch darauf, wenn die Frau in die Familienkasse ihres Ehemannes eintreten könnte und sie noch einen festen Arbeitsplatz hat.

Ist das jedoch nicht der Fall, weil die Frau nicht verheiratet ist oder keine Arbeit mehr hat, darf und wird ihre Krankenkasse von ihr Beiträge verlangen. Ebenso ist es mit Ehefrauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind und nicht in die Familienkasse ihres Mannes eintreten können. Auch sie müssen nach dem Auslaufen des Elterngeldes Beiträge bezahlen. Dasselbe gilt für Mütter, die noch Erziehungsgeld beziehen, da ihre Kinder vor dem 31.12. 2006 geboren wurden.

Quelle:
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/finanzen/krank enversicherung-schwangerschaft.html?page=3
Tiffylein
13485 Beiträge
01.12.2008 14:44
Zitat von bauchgnom:
komisch warum müsst ihr rum laufen und ich nicht?
Mir wurde gesagt das ich nur den aufhebungsvertrag brauche und den bescheid für Muschu vom arzt.nix mit rum laufen bei mir....
bei welcher kk seid ihr denn?bin bei der aok


also den "aufhebungsvertrag" (vom alg I gehe ich von aus, oder??) bekomme ich hier NUR, wenn die die bescheinigung vom arzt dem AA vorlege..... und den brauch ich ja eben, wie du auch, um es zu beantragen. mir wurde allerdings von der KK gesagt, dass ich da noch 2 weitere bescheinigungen bekomme, um es zu beantragen....
und das ich zur KK geschickt wurde wegen dem antrag, das war natürlihc vollkommener käse und ne fehlinformation von der arzthelferin.... also das ist nicht "normal" im prinzip muss ich auch nirgendwo anders hin, als du auch... bloß dass ich halt den aufhebungsbescheid vom ALG I nur bekomme, wenn ich dem AA die bescheinigung vom FA vorlege...

ich bin auch bei der AOK!
takezora
3634 Beiträge
01.12.2008 14:48
Ohje ihr ärmsten, das ihr euch da mit so nem Scheiß rumschlagen müßt.

So ich bin total am Arsch, sorry. Zutaten für Plätzchen sind eindeutig zu schwer für werdende Muttis die zu Fuß laufen müssen.
Fang jetzt mal an zu backen
Schneeflocke
3996 Beiträge
01.12.2008 14:48
Ich bin auch bei der AOK. Da ich nachher zum GVK eh in die Stadt muss, werde ich kurz bei der Krankenkasse vorbei und nachfragen. Dann weiß ich sicher was die brauchen.
Je nachdem und wie das Wetter morgen ist entscheide ich dann ob ich morgen vormittag noch zum A Amt fahre oder nicht (wieso haben die mittags eigentlich nicht offen?, irgendwie schon ne Sauerrei). Ich dachte halt zuerst es ist besser mit denen persönlich in Kontakt zu treten aber die Bescheinigung können die mir vermutlich auch nicht gleich rauslassen. Dann kann ich es eigentlich auch schicken, besser wie nochmal in die Stadt zu fahren.

Danke Tiffy, für das Beispiel. Das wusste ich gar nicht das ich die vollen 6 Wochen gleich bezahlt bekomme.

Die beim A Amt haben zu mir am Anfang zb. gesagt das sie das weiter an meine Krankenkasse melden wann ich in Muschu komme und ich nichts mehr machen brauche. Aber das stimmt ja jetzt vermutlich gar nicht.

bauchgnom
11688 Beiträge
01.12.2008 14:49
jetzt bin ich schlauer

gut also muss ich auch sonst nix weiter machen als ich schon getan habe mensch eh man das versteht alles
gut das wir schnittchentiffy haben die uns nochmal aufklärt
Tiffylein
13485 Beiträge
01.12.2008 14:53
@schneeflocke
siehste, mir haben die penner einfach gar nix gesagt, sondern mich in dem glauben gelassen, dass ich das ganz normal weitergezahlt kriege. auch mein bescheid läuft noch bis märz, und den haben die mir ja erst ausgestellt, NACHDEM die wussten dass ich schwanger bin. das hätten die mir doch dann direkt sagen können, oder? dann hätt ich jetzt nicht die rennerei auf den letzten drücker...

echt, als hätte man in den letzen wochen vor der geburt nichts besseres zu tun, als sich mit so nem mist rumzuschlagen....
und dass man das auf einen schlag ausbezahlt bekommt find ich persönlich auch ziemlich dumm, weil wenn das geld mal auf dem konto ist..... isses leider auch schnell wieder weg aber ich hab mir da so meine eigene strategie entwickelt hoffe das funktioniert wie ich mir das so gedacht habe....

@ take
nich überanstrengen!
und viel spaß beim backen
Schneeflocke
3996 Beiträge
01.12.2008 15:01
Ja bei mir läuft der Bescheid auch bis Sommer,. obwohl die ja wussten ich bin schwanger.
Ich hab auch sovieles nicht gewusst und hab mich in den letzten Wochen mit diesen Sachen rumgeschlagen.
Vorallem kann dir einfach keiner eine verlässliche Auskunft geben und das ärgert mich so dermassen. Weil man dann irgendwie in der Luft hängt. Man denkt okay nun hat man es und am nächsten Tag kommen dann doch wieder ganz andere Sachen raus.
Ja das mit dem Geld auf einmal finde ich auch blöd. Weil wenn es auf dem KOnto ist, ist es leider ( und gerade zum Jahresende) auch ruck zuck weg .

So aber nun versuche ich mich nicht mehr zu ärgern.

Am We habe ich alle Sachen für den Klinikkoffer gekauft, nun nur noch waschen udn dann richte ich mir alles hin. Dann bin ich auch wieder beruhigter.

Lolana
4198 Beiträge
01.12.2008 15:05
Ich habe diesbezüglich meine Krankenkasse angerufen wie ich dass ausfüllen soll:
bei 3. kam bei mir der letzte Tag vor meinem Mutterschutz hin und bei 4. auch.

Da ich aber arbeite , bin ich mir nicht sicher ob das beim ALG genauso ist.
LG Lolana

Zitat von Schneeflocke:
Danke Bauchgnom. Aber da stehen ja auch noch andere sachen.
Zb. Arbeitgeber, okay da trag ich nun einfach das Arbeitsamt ein.
Dann kommt dieser Satz wo du mir erklärt hast und danach steht da noch:
3. ich am _________ zuletzt gearbeitet habe ( und da weiß ich nun nicht was da rein kommt, wann ich in MuSchu gehe oder wann ich wirklich das letzte mal gearbeitet habe?)
und
4. mit Arbeitsentgelt bis zum _____ zusteht ( kommt da nun das Datum rein solange ich noch Arbeitslosengeld bekomme?)

Schneeflocke
3996 Beiträge
01.12.2008 15:07
Zitat von Lolana:
Ich habe diesbezüglich meine Krankenkasse angerufen wie ich dass ausfüllen soll:
bei 3. kam bei mir der letzte Tag vor meinem Mutterschutz hin und bei 4. auch.

Da ich aber arbeite , bin ich mir nicht sicher ob das beim ALG genauso ist.
LG Lolana

Zitat von Schneeflocke:
Danke Bauchgnom. Aber da stehen ja auch noch andere sachen.
Zb. Arbeitgeber, okay da trag ich nun einfach das Arbeitsamt ein.
Dann kommt dieser Satz wo du mir erklärt hast und danach steht da noch:
3. ich am _________ zuletzt gearbeitet habe ( und da weiß ich nun nicht was da rein kommt, wann ich in MuSchu gehe oder wann ich wirklich das letzte mal gearbeitet habe?)
und
4. mit Arbeitsentgelt bis zum _____ zusteht ( kommt da nun das Datum rein solange ich noch Arbeitslosengeld bekomme?)



So scheint das ganze mir auch irgendwie logisch.
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