Mütter- und Schwangerenforum

Selbstständige Schwangere

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Nick2912
16 Beiträge
26.10.2011 15:18
Ja, ich werde nach stundenbezahlt bei den größeren Kunden und die Kleineren Aufträge die ich habe, laufen nach Seitenpreis, und wer weiß schon wie lang oder kurz ich für die Kleinigkeiten gebraucht habe.

Mir gehts nur darum das ich die großfirmen nicht verliere und kleinigkeiten für die erledige aber das geht halt auf stundensatz.

froggy80
22536 Beiträge
26.10.2011 15:19
Zitat von butjentine:

Zitat von froggy80:

Zitat von butjentine:

Zitat von Nick2912:

Zitat von butjentine:

hallo,

ich bin unternhmerin und bekomme jetzt demnächst unser baby. ich werde auch nicht ganz aufhören zu arbeiten. allerings kann man dann auch kein elterngeld beziehen. entweder arbeiten oder halt nicht.


Ich hab halt gelesen, dass man das Elterngeld beziehen kann und weiter arbeiten kann, nur nicht mehr als 30 Stunden die Woche. Und irgendwie wird das dann verrechnet mit dem Verdienst der dann entsteht.


ja eben. wenn dir das reicht

30 Stunden die Woche sind schon ne Menge mit kleinem baby, es sei denn jemand anderes kuemmert sich drum, aber mit Wochenbett, stillen, Schueben etc. wird das schon ne grosse Nummer mehr als 30h zu arbeiten


sorry war wie gesagt sehr kurz im post drüber siehst du wie ich das meine

ja hab's gesehen, kam so komisch rueber
wer kuemmert sich dann um dein Baby?
Nick2912
16 Beiträge
26.10.2011 15:23
Ich und mein Mann.

Mein Mann fängt um 6 Uhr morgens an zuarbeiten und ich dann um 16.00 Uhr nachmittags, wenn er zuhause ist. Und wie gesagt, die Kleinigkeiten die ich dann nur noch annehme, muss ich innerhalb 2-3 Tagen dann immer fertig haben.
Nick2912
16 Beiträge
26.10.2011 15:24
Und wenn was ist, hab mien Büro ja zuhause und muss nicht voll durcharbeiten, unser Kind geht natürlich vor!
butjentine
3506 Beiträge
26.10.2011 15:25
Zitat von Nick2912:

Ja, ich werde nach stundenbezahlt bei den größeren Kunden und die Kleineren Aufträge die ich habe, laufen nach Seitenpreis, und wer weiß schon wie lang oder kurz ich für die Kleinigkeiten gebraucht habe.

Mir gehts nur darum das ich die großfirmen nicht verliere und kleinigkeiten für die erledige aber das geht halt auf stundensatz.



du mußt nur drauf achten, dass du dir deinen gewinn nicht zerschießt. als ich die rechnung aufgemacht habe, habe ich schnell festgestellt, dass das elterngeld zu wenig ist. wenn ich mit vertretbaren aufwand weitermache habe ich immer mehr und das sehe ich nicht ein.
butjentine
3506 Beiträge
26.10.2011 15:26
Zitat von froggy80:

Zitat von butjentine:

Zitat von froggy80:

Zitat von butjentine:

Zitat von Nick2912:

Zitat von butjentine:

hallo,

ich bin unternhmerin und bekomme jetzt demnächst unser baby. ich werde auch nicht ganz aufhören zu arbeiten. allerings kann man dann auch kein elterngeld beziehen. entweder arbeiten oder halt nicht.


Ich hab halt gelesen, dass man das Elterngeld beziehen kann und weiter arbeiten kann, nur nicht mehr als 30 Stunden die Woche. Und irgendwie wird das dann verrechnet mit dem Verdienst der dann entsteht.


ja eben. wenn dir das reicht

30 Stunden die Woche sind schon ne Menge mit kleinem baby, es sei denn jemand anderes kuemmert sich drum, aber mit Wochenbett, stillen, Schueben etc. wird das schon ne grosse Nummer mehr als 30h zu arbeiten


sorry war wie gesagt sehr kurz im post drüber siehst du wie ich das meine

ja hab's gesehen, kam so komisch rueber
wer kuemmert sich dann um dein Baby?


in den ersten sehcs wochen arbeite ich so wie ich kann von zu hause aus. dann nehme ich mein kind mit ins büro, weil ich stillen möchte und danach haben wir dann eine kinderfrau. was kam komisch rüber?
Nick2912
16 Beiträge
26.10.2011 15:28
Zitat von butjentine:

Zitat von Nick2912:

Ja, ich werde nach stundenbezahlt bei den größeren Kunden und die Kleineren Aufträge die ich habe, laufen nach Seitenpreis, und wer weiß schon wie lang oder kurz ich für die Kleinigkeiten gebraucht habe.

Mir gehts nur darum das ich die großfirmen nicht verliere und kleinigkeiten für die erledige aber das geht halt auf stundensatz.

Das kann ich verstehen!

Hab ja zurzeit das Glück (Ok, der Kollege ist Krank natürlich nichts schönes), dass ich seit einpaar Monaten für einen Kollegen einspring, heißt zwar heftig viel arbeit, aber dafür geht mein Verdienst der letzten 12 Monate extrem nach oben, was dann ja bei dem Elterngeld auch gerechnet wird.



du mußt nur drauf achten, dass du dir deinen gewinn nicht zerschießt. als ich die rechnung aufgemacht habe, habe ich schnell festgestellt, dass das elterngeld zu wenig ist. wenn ich mit vertretbaren aufwand weitermache habe ich immer mehr und das sehe ich nicht ein.
Nick2912
16 Beiträge
26.10.2011 15:29
Zitat von butjentine:

Zitat von froggy80:

Zitat von butjentine:

Zitat von froggy80:

Zitat von butjentine:

Zitat von Nick2912:

Zitat von butjentine:

hallo,

ich bin unternhmerin und bekomme jetzt demnächst unser baby. ich werde auch nicht ganz aufhören zu arbeiten. allerings kann man dann auch kein elterngeld beziehen. entweder arbeiten oder halt nicht.


Ich hab halt gelesen, dass man das Elterngeld beziehen kann und weiter arbeiten kann, nur nicht mehr als 30 Stunden die Woche. Und irgendwie wird das dann verrechnet mit dem Verdienst der dann entsteht.


ja eben. wenn dir das reicht

30 Stunden die Woche sind schon ne Menge mit kleinem baby, es sei denn jemand anderes kuemmert sich drum, aber mit Wochenbett, stillen, Schueben etc. wird das schon ne grosse Nummer mehr als 30h zu arbeiten


sorry war wie gesagt sehr kurz im post drüber siehst du wie ich das meine

ja hab's gesehen, kam so komisch rueber
wer kuemmert sich dann um dein Baby?


in den ersten sehcs wochen arbeite ich so wie ich kann von zu hause aus. dann nehme ich mein kind mit ins büro, weil ich stillen möchte und danach haben wir dann eine kinderfrau. was kam komisch rüber?


mhh so blöd reingeschrieben: Hier nochmal damit man sieht was ich geantwortet habe:

Hab ja zurzeit das Glück (Ok, der Kollege ist Krank natürlich nichts schönes), dass ich seit einpaar Monaten für einen Kollegen einspring, heißt zwar heftig viel arbeit, aber dafür geht mein Verdienst der letzten 12 Monate extrem nach oben, was dann ja bei dem Elterngeld auch gerechnet wird.
butjentine
3506 Beiträge
26.10.2011 15:32
Zitat von Nick2912:

Zitat von butjentine:

Zitat von froggy80:

Zitat von butjentine:

Zitat von froggy80:

Zitat von butjentine:

Zitat von Nick2912:

Zitat von butjentine:

hallo,

ich bin unternhmerin und bekomme jetzt demnächst unser baby. ich werde auch nicht ganz aufhören zu arbeiten. allerings kann man dann auch kein elterngeld beziehen. entweder arbeiten oder halt nicht.


Ich hab halt gelesen, dass man das Elterngeld beziehen kann und weiter arbeiten kann, nur nicht mehr als 30 Stunden die Woche. Und irgendwie wird das dann verrechnet mit dem Verdienst der dann entsteht.


ja eben. wenn dir das reicht

30 Stunden die Woche sind schon ne Menge mit kleinem baby, es sei denn jemand anderes kuemmert sich drum, aber mit Wochenbett, stillen, Schueben etc. wird das schon ne grosse Nummer mehr als 30h zu arbeiten


sorry war wie gesagt sehr kurz im post drüber siehst du wie ich das meine

ja hab's gesehen, kam so komisch rueber
wer kuemmert sich dann um dein Baby?


in den ersten sehcs wochen arbeite ich so wie ich kann von zu hause aus. dann nehme ich mein kind mit ins büro, weil ich stillen möchte und danach haben wir dann eine kinderfrau. was kam komisch rüber?


mhh so blöd reingeschrieben: Hier nochmal damit man sieht was ich geantwortet habe:

Hab ja zurzeit das Glück (Ok, der Kollege ist Krank natürlich nichts schönes), dass ich seit einpaar Monaten für einen Kollegen einspring, heißt zwar heftig viel arbeit, aber dafür geht mein Verdienst der letzten 12 Monate extrem nach oben, was dann ja bei dem Elterngeld auch gerechnet wird.


Auch Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie nach der Geburt ihr Kind betreuen und ihre Arbeit reduzieren. Bei ihnen wird der wegen Kinderbetreuung entgangene Gewinn nach Abzug der Steuern zugrunde gelegt. 67 Prozent hiervon bilden dann das Elterngeld. Auch bei Selbstständigen gibt es maximal 1800 Euro Elterngeld. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung werden ebenso wie bei Nichtselbstständigen vom Gewinn abgezogen.

(zitat)

die 1800€ wären bei mir zu gering
Nick2912
16 Beiträge
26.10.2011 15:35
Ja gut, aber wenn ich jetzt rechnen würde: 1.800 € statt im durchschnitt 2.000 € mit allen abzügen.. da geh ich das gern ein um mehr Zeit für mein Kind zu haben. Ich glaub da kommt es immer ganz auf die situation an.

Mal abgesehn, davon, dass es bei mir wie gesagt die letzten 2 Monaten vieel höher war, kann ich ja immer noch einwenig dazuverdienen und bekomm trotzdem dem höchstsatz, so bin ich theoretisch über dem was ich sonst (ohne die Vertretung momentan) Verdiene.
froggy80
22536 Beiträge
26.10.2011 15:36
das kam so rueber wie, wenn dir das reicht nur 30 h zu arbeiten, musst ja wissen wie wichtig dir deine Karriere ist (natuerlich frei interpretiert und anscheinend auch noch falsch )
butjentine
3506 Beiträge
26.10.2011 15:42
Zitat von Nick2912:

Ja gut, aber wenn ich jetzt rechnen würde: 1.800 € statt im durchschnitt 2.000 € mit allen abzügen.. da geh ich das gern ein um mehr Zeit für mein Kind zu haben. Ich glaub da kommt es immer ganz auf die situation an.

Mal abgesehn, davon, dass es bei mir wie gesagt die letzten 2 Monaten vieel höher war, kann ich ja immer noch einwenig dazuverdienen und bekomm trotzdem dem höchstsatz, so bin ich theoretisch über dem was ich sonst (ohne die Vertretung momentan) Verdiene.


wie gesagt, da muß jeder bei sich selber gucken ob es aufgeht. aber so wie es sich anhört würde es bei dir gut passen. du mußt dann halt nur so wie ich gelesen habe, die ganze kiste monatlich nachweisen, damit das geld berechnet werden kann
butjentine
3506 Beiträge
26.10.2011 15:44
Zitat von froggy80:

das kam so rueber wie, wenn dir das reicht nur 30 h zu arbeiten, musst ja wissen wie wichtig dir deine Karriere ist (natuerlich frei interpretiert und anscheinend auch noch falsch )


sorry war mein fehler, sitze hier noch im büro und hab mir nicht soviel mühe gegeben.ich meinte nicht ide 30stunden, sondern die höhe des höchstsatzes des elterngeldes im bezug auf die erbrachte leistung im betrieb/freiberuflichkeit. bei mir geht das vorn und hinten nicht auf, deswegen habe ich mich dagegen entschieden. in meinem falle ist der höchstsatz von 1800€ einfach zu niedrig
froggy80
22536 Beiträge
26.10.2011 15:47
Zitat von butjentine:

Zitat von froggy80:

das kam so rueber wie, wenn dir das reicht nur 30 h zu arbeiten, musst ja wissen wie wichtig dir deine Karriere ist (natuerlich frei interpretiert und anscheinend auch noch falsch )


sorry war mein fehler, sitze hier noch im büro und hab mir nicht soviel mühe gegeben.ich meinte nicht ide 30stunden, sondern die höhe des höchstsatzes des elterngeldes im bezug auf die erbrachte leistung im betrieb/freiberuflichkeit. bei mir geht das vorn und hinten nicht auf, deswegen habe ich mich dagegen entschieden. in meinem falle ist der höchstsatz von 1800€ einfach zu niedrig

deswegen geht mein Mann auch nicht in Elternzeit
butjentine
3506 Beiträge
26.10.2011 15:48
Zitat von froggy80:

Zitat von butjentine:

Zitat von froggy80:

das kam so rueber wie, wenn dir das reicht nur 30 h zu arbeiten, musst ja wissen wie wichtig dir deine Karriere ist (natuerlich frei interpretiert und anscheinend auch noch falsch )


sorry war mein fehler, sitze hier noch im büro und hab mir nicht soviel mühe gegeben.ich meinte nicht ide 30stunden, sondern die höhe des höchstsatzes des elterngeldes im bezug auf die erbrachte leistung im betrieb/freiberuflichkeit. bei mir geht das vorn und hinten nicht auf, deswegen habe ich mich dagegen entschieden. in meinem falle ist der höchstsatz von 1800€ einfach zu niedrig

deswegen geht mein Mann auch nicht in Elternzeit

bei uns ist es gehupft wie gesprugen, es geht bei beiden nicht auf. das worauf wir verzichten würden wäre einfach unverhältnismäßig
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