Mütter- und Schwangerenforum

Unterschiedliche Endungen der Nachnamen

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Sonce
7123 Beiträge
24.03.2023 18:25
Hallo

Ich habe eine Frage, vllt kennt sich hier ja jemand damit aus:
Ich bin aktuell schwanger und weiß noch nicht ob es ein Mädchen oder ein Junge wird.
Ich habe 2 Mädchen die beide meinen Nachnamen tragen und auch dieses Kind soll meinen Nachnamen bekommen.
Bei einem weiteren Mädchen wäre es also kein Problem.

Bei einem Jungen stellt sich mir nun die Frage, wie das in Deutschland geregelt ist.... ich selber bin nämlich keine Deutsche. Ich habe daher auch keinen deutschen Nachnamen. In meinem Land gibt es Weibliche und Männliche Endungen im Nachnamen. Meine Töchter und ich, wir tragen daher meinen weiblichen Nachnamen.
Wie ist das bei einem Jungen? Er müsste theoretisch anders heißen als meine Töchter und ich. Ist das hier erlaubt? Müsste man das irgendwie gesondert beantragen oder irgendwo eine Erklärung abgeben?

Damit man versteht was ich meine, nenne ich mal ein Beispiel:
Würde ich zb. Jankova heißen, müsste mein Sohn Jankov genannt werden. Oder würde ich Jankovska heißen, würde der Sohn Jankovski heißen.

Weiß jemand wie das hier gehandhabt wird?

nilou
14053 Beiträge
24.03.2023 18:33
Das ist nicht so einfach. Seid ihr verheiratet? Wenn ja was habt ihr als Ehenamen gewählt? Habt ihr die deutsche Staatsangehörigkeit? Wenn nein, welches Recht habt ihr für die Namen gewählt?

Ich würde beim Standesamt für euren speziellen Fall nachfragen.
Tynka87
392 Beiträge
24.03.2023 18:34
Zitat von Sonce:

Hallo

Ich habe eine Frage, vllt kennt sich hier ja jemand damit aus:
Ich bin aktuell schwanger und weiß noch nicht ob es ein Mädchen oder ein Junge wird.
Ich habe 2 Mädchen die beide meinen Nachnamen tragen und auch dieses Kind soll meinen Nachnamen bekommen.
Bei einem weiteren Mädchen wäre es also kein Problem.

Bei einem Jungen stellt sich mir nun die Frage, wie das in Deutschland geregelt ist.... ich selber bin nämlich keine Deutsche. Ich habe daher auch keinen deutschen Nachnamen. In meinem Land gibt es Weibliche und Männliche Endungen im Nachnamen. Meine Töchter und ich, wir tragen daher meinen weiblichen Nachnamen.
Wie ist das bei einem Jungen? Er müsste theoretisch anders heißen als meine Töchter und ich. Ist das hier erlaubt? Müsste man das irgendwie gesondert beantragen oder irgendwo eine Erklärung abgeben?

Damit man versteht was ich meine, nenne ich mal ein Beispiel:
Würde ich zb. Jankova heißen, müsste mein Sohn Jankov genannt werden. Oder würde ich Jankovska heißen, würde der Sohn Jankovski heißen.

Weiß jemand wie das hier gehandhabt wird?


Hallo, meine Arbeitskollegen stammt aus Lettland.
Sie hat irgendwann mal nach Jahren ihren Namen ändern lassen und am Ende ist jetzt ein a wo vorher keins war.
Also das geht schon aber ich weiß nicht wo oder wie das beantragt wird.
Meiner Freundin war das jedoch zu umständlich und ihr Name endet auf i obwohl er auf a enden müsste. Sie hat einfach die männliche Endung bei der Heirat genommen.

Ich stamme aus Polen bei uns ist das bei manchen Namen auch so, ist hier aber nicht so üblich
Sonce
7123 Beiträge
24.03.2023 18:34
Nein wir sind nicht verheiratet. Mein Partner ist Deutscher. Er hat also ohnehin einen anderen Nachnamen als wir.
Tynka87
392 Beiträge
24.03.2023 18:38
Zitat von Sonce:

Nein wir sind nicht verheiratet. Mein Partner ist Deutscher. Er hat also ohnehin einen anderen Nachnamen als wir.


Hmm gute Frage ob man das bei Kindern so machen kann.
Ich würde mal beim Einwohnermeldeamt fragen
nilou
14053 Beiträge
24.03.2023 18:41
Zitat von Sonce:

Nein wir sind nicht verheiratet. Mein Partner ist Deutscher. Er hat also ohnehin einen anderen Nachnamen als wir.


Aber du hast eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit? Du willst ja letztendlich das Namensrecht „deines“ Landes anwenden. Das geht soweit ich weis nur wenn du die Staatsangehörigkeit hast. Aber das weis ich nicht genau, deswegen wirklich beim Standesamt nachfragen.

Grundsätzlich ist es meines Wissens nach in Deutschland möglich, das Namensrecht seiner Staatsangehörigkeit/seines Landes bei den Kindern anzuwenden.
Lady_in_Green
541 Beiträge
24.03.2023 18:47
Ihr könnt grundsätzlich wählen welches Namensrecht beim Familiennamen eures Kindes Anwendung finden soll. Entweder das deutsche Namensrecht (dann heißt ein Sohn wie du mit der weiblichen Endung ODER wie dein Partner) oder das Namensrecht des Landes dessen Staatsangehörigkeit du hast. Entsprechend ist es möglich den Nachnamen ans Geschlecht "anzupassen". Ich würde aber im Vorhinein Kontakt zum Standesamt aufnehmen. Gerade kleine Standesämter haben solche Anfragen nicht oft und es könnte zu Problemen und Verzögerungen kommen.
Sonce
7123 Beiträge
24.03.2023 18:51
Zitat von nilou:

Zitat von Sonce:

Nein wir sind nicht verheiratet. Mein Partner ist Deutscher. Er hat also ohnehin einen anderen Nachnamen als wir.


Aber du hast eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit? Du willst ja letztendlich das Namensrecht „deines“ Landes anwenden. Das geht soweit ich weis nur wenn du die Staatsangehörigkeit hast. Aber das weis ich nicht genau, deswegen wirklich beim Standesamt nachfragen.

Grundsätzlich ist es meines Wissens nach in Deutschland möglich, das Namensrecht seiner Staatsangehörigkeit/seines Landes bei den Kindern anzuwenden.


Ja genau ich hab eine andere Staatsangehörigkeit. Mein Partner und die Kinder die deutsche. Wenn ich also bei der Namenswahl vom " ausländischen " Recht Gebrauch mache, muss mein Sohn dann auch automatisch meine Staatsangehörigkeit annehmen ?
Lady_in_Green
541 Beiträge
24.03.2023 18:54
Sind die Mädels eure gemeinsamen Kinder und in Deutschland geboren?
Welches Namensrecht habt ihr denn für sie gewählt?
nilou
14053 Beiträge
24.03.2023 18:54
Zitat von Sonce:

Zitat von nilou:

Zitat von Sonce:

Nein wir sind nicht verheiratet. Mein Partner ist Deutscher. Er hat also ohnehin einen anderen Nachnamen als wir.


Aber du hast eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit? Du willst ja letztendlich das Namensrecht „deines“ Landes anwenden. Das geht soweit ich weis nur wenn du die Staatsangehörigkeit hast. Aber das weis ich nicht genau, deswegen wirklich beim Standesamt nachfragen.

Grundsätzlich ist es meines Wissens nach in Deutschland möglich, das Namensrecht seiner Staatsangehörigkeit/seines Landes bei den Kindern anzuwenden.


Ja genau ich hab eine andere Staatsangehörigkeit. Mein Partner und die Kinder die deutsche. Wenn ich also bei der Namenswahl vom " ausländischen " Recht Gebrauch mache, muss mein Sohn dann auch automatisch meine Staatsangehörigkeit annehmen ?


Das ist wieder was anderes. Soweit ich weis hat ein Kind ausländischer Eltern das in Deutschland geboren wird beide, oder? Wie ist es bei den Mädels?
Lady_in_Green
541 Beiträge
24.03.2023 18:54
Zitat von Sonce:

Zitat von nilou:

Zitat von Sonce:

Nein wir sind nicht verheiratet. Mein Partner ist Deutscher. Er hat also ohnehin einen anderen Nachnamen als wir.


Aber du hast eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit? Du willst ja letztendlich das Namensrecht „deines“ Landes anwenden. Das geht soweit ich weis nur wenn du die Staatsangehörigkeit hast. Aber das weis ich nicht genau, deswegen wirklich beim Standesamt nachfragen.

Grundsätzlich ist es meines Wissens nach in Deutschland möglich, das Namensrecht seiner Staatsangehörigkeit/seines Landes bei den Kindern anzuwenden.


Ja genau ich hab eine andere Staatsangehörigkeit. Mein Partner und die Kinder die deutsche. Wenn ich also bei der Namenswahl vom " ausländischen " Recht Gebrauch mache, muss mein Sohn dann auch automatisch meine Staatsangehörigkeit annehmen ?

Nein, das hat nichts miteinander zu tun.
Sonce
7123 Beiträge
24.03.2023 18:57
Zitat von Lady_in_Green:

Sind die Mädels eure gemeinsamen Kinder und in Deutschland geboren?
Welches Namensrecht habt ihr denn für sie gewählt?


Ja sind unsere gemeinsamen Kinder. Beide in Deutschland geboren. Nach Namensrecht wurde nie gefragt oder es stand nie zur Debatte . Die Frage kam nie auf da sie ja problemlos als Mädchen meinen Namen bekommen konnten.
Sonce
7123 Beiträge
24.03.2023 18:58
Zitat von nilou:

Zitat von Sonce:

Zitat von nilou:

Zitat von Sonce:

Nein wir sind nicht verheiratet. Mein Partner ist Deutscher. Er hat also ohnehin einen anderen Nachnamen als wir.


Aber du hast eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit? Du willst ja letztendlich das Namensrecht „deines“ Landes anwenden. Das geht soweit ich weis nur wenn du die Staatsangehörigkeit hast. Aber das weis ich nicht genau, deswegen wirklich beim Standesamt nachfragen.

Grundsätzlich ist es meines Wissens nach in Deutschland möglich, das Namensrecht seiner Staatsangehörigkeit/seines Landes bei den Kindern anzuwenden.


Ja genau ich hab eine andere Staatsangehörigkeit. Mein Partner und die Kinder die deutsche. Wenn ich also bei der Namenswahl vom " ausländischen " Recht Gebrauch mache, muss mein Sohn dann auch automatisch meine Staatsangehörigkeit annehmen ?


Das ist wieder was anderes. Soweit ich weis hat ein Kind ausländischer Eltern das in Deutschland geboren wird beide, oder? Wie ist es bei den Mädels?


Meine kinder haben nur die deutsche bisher. Theoretisch dürften sie bis zum 18. Lebensjahr beide Staatsangehörigkeiten besitzen und müssten sich dann für eine von beiden entscheiden.
nilou
14053 Beiträge
24.03.2023 19:00
Zitat von Sonce:

Zitat von nilou:

Zitat von Sonce:

Zitat von nilou:

...


Ja genau ich hab eine andere Staatsangehörigkeit. Mein Partner und die Kinder die deutsche. Wenn ich also bei der Namenswahl vom " ausländischen " Recht Gebrauch mache, muss mein Sohn dann auch automatisch meine Staatsangehörigkeit annehmen ?


Das ist wieder was anderes. Soweit ich weis hat ein Kind ausländischer Eltern das in Deutschland geboren wird beide, oder? Wie ist es bei den Mädels?


Meine kinder haben nur die deutsche bisher. Theoretisch dürften sie bis zum 18. Lebensjahr beide Staatsangehörigkeiten besitzen und müssten sich dann für eine von beiden entscheiden.


Das ist bei jedem weiteren Kind dann auch so. Egal welches Geschlecht.
nilou
14053 Beiträge
24.03.2023 19:01
Zitat von Sonce:

Zitat von Lady_in_Green:

Sind die Mädels eure gemeinsamen Kinder und in Deutschland geboren?
Welches Namensrecht habt ihr denn für sie gewählt?


Ja sind unsere gemeinsamen Kinder. Beide in Deutschland geboren. Nach Namensrecht wurde nie gefragt oder es stand nie zur Debatte . Die Frage kam nie auf da sie ja problemlos als Mädchen meinen Namen bekommen konnten.


Na ja, dann habt ihr euch halt für das ausländische Namensrecht entschieden und macht das jetzt so weiter.

Aber ich würde auf jeden Fall beim Standesamt vorher Nachfragen wenn klar ist, das es ein Junge wird.
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