Mütter- und Schwangerenforum

Unterschiedliche Endungen der Nachnamen

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nilou
14052 Beiträge
24.03.2023 19:02
Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Sonce:

Zitat von nilou:

Zitat von Sonce:

Nein wir sind nicht verheiratet. Mein Partner ist Deutscher. Er hat also ohnehin einen anderen Nachnamen als wir.


Aber du hast eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit? Du willst ja letztendlich das Namensrecht „deines“ Landes anwenden. Das geht soweit ich weis nur wenn du die Staatsangehörigkeit hast. Aber das weis ich nicht genau, deswegen wirklich beim Standesamt nachfragen.

Grundsätzlich ist es meines Wissens nach in Deutschland möglich, das Namensrecht seiner Staatsangehörigkeit/seines Landes bei den Kindern anzuwenden.


Ja genau ich hab eine andere Staatsangehörigkeit. Mein Partner und die Kinder die deutsche. Wenn ich also bei der Namenswahl vom " ausländischen " Recht Gebrauch mache, muss mein Sohn dann auch automatisch meine Staatsangehörigkeit annehmen ?

Nein, das hat nichts miteinander zu tun.


Ich bin froh das wir uns einig sind. Witziger Antwort-Abwechsel.
Lady_in_Green
541 Beiträge
24.03.2023 19:03
Zitat von Sonce:

Zitat von Lady_in_Green:

Sind die Mädels eure gemeinsamen Kinder und in Deutschland geboren?
Welches Namensrecht habt ihr denn für sie gewählt?


Ja sind unsere gemeinsamen Kinder. Beide in Deutschland geboren. Nach Namensrecht wurde nie gefragt oder es stand nie zur Debatte . Die Frage kam nie auf da sie ja problemlos als Mädchen meinen Namen bekommen konnten.


Ok.
Ihr müsst wie gesagt eine Namenserklärung abgeben. Entweder nur du oder wenn ihr zu dem Zeitpunkt schon eine Vaterschaftanerkennung und gemeinsames Sorgerecht habt, dann natürlich gemeinsam. Frag mal bei deinem Standesamt nach. Evtl. wird der Nachweis verlangt, dass der Nachname nach deinem "ausländischen" Namensrecht wirklich so gebildet wird.
Lady_in_Green
541 Beiträge
24.03.2023 19:03
Zitat von nilou:

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Sonce:

Zitat von nilou:

...


Ja genau ich hab eine andere Staatsangehörigkeit. Mein Partner und die Kinder die deutsche. Wenn ich also bei der Namenswahl vom " ausländischen " Recht Gebrauch mache, muss mein Sohn dann auch automatisch meine Staatsangehörigkeit annehmen ?

Nein, das hat nichts miteinander zu tun.


Ich bin froh das wir uns einig sind. Witziger Antwort-Abwechsel.


Stimmt
Sonce
7123 Beiträge
24.03.2023 19:04
Mal zur Erklärung:
Vllt denken sich hier jetzt auch einige das wir es uns selber total schwer oder kompliziert machen und ja das tun wir wahrscheinlich auch.

Mein Freund kennt seinen Vater nicht und weiß nichts über ihn außer das er seinen Nachnamen trägt, daher war es ihm nicht wichtig seinen Nachnamen weiter zu geben. Mein Vater verstarb sehr früh und hat nur Töchter . Daher empfanden wir es als schöne Geste seinen (meinen) Familiennamen weiter zu geben den es bei uns inder Familie sicherlich schon über 1000 Jahre gibt

Das mal so am Rande damit man vielleicht auch verstehen kann, weshalb wir das so gehandhabt haben.
Titanium2016
3228 Beiträge
24.03.2023 19:27
Zitat von Sonce:

Mal zur Erklärung:
Vllt denken sich hier jetzt auch einige das wir es uns selber total schwer oder kompliziert machen und ja das tun wir wahrscheinlich auch.

Mein Freund kennt seinen Vater nicht und weiß nichts über ihn außer das er seinen Nachnamen trägt, daher war es ihm nicht wichtig seinen Nachnamen weiter zu geben. Mein Vater verstarb sehr früh und hat nur Töchter . Daher empfanden wir es als schöne Geste seinen (meinen) Familiennamen weiter zu geben den es bei uns inder Familie sicherlich schon über 1000 Jahre gibt

Das mal so am Rande damit man vielleicht auch verstehen kann, weshalb wir das so gehandhabt haben.


Bei deiner Namensgeschichte musste ich an meine ehemaligen Kollegen denken ,die aus Bulgarien kamen, da ist es glaube ich auch so,dass der Nachname dem Geschlecht angepasst wird.

Ich glaube,dass wird hier beim Standesamt eher schwierig. Sie werden nach deinem Nachnamen fragen und diesen dem Kind geben.
Soweit ich weiß, muss eurer Kind ja den gleichen Nachnamen tragen,wie die bereits geborenen Kinder,weil man sich bei der Namensgebung beim ersten Kind wohl bereits festlegt, welcher der Familienname wird.
Dieser kann nachträglich nur durch die Eheschließung geändert werden
Palabras2
725 Beiträge
24.03.2023 19:37
Zitat von Sonce:

Nein wir sind nicht verheiratet. Mein Partner ist Deutscher. Er hat also ohnehin einen anderen Nachnamen als wir.


Ich würde mich beim für dich zuständigen Konsulat / Botschaft diesbezüglich nachfragen, die können dir das ganz genau sagen, auch wie das rechtlich ist.

Hier ist es so, dass ein Kind bei Geburt den Geburtsnamen der Mutter ubd des Vaters als Nachnamen bekommt. Also hier hat jeder, auch Kinder zwei Doppelnamen ubd Ehepaare teilen sich damit auch nur einen Nachnamen, den Ehename, und dann kommt der Geburtsname hinzu.

Bei meinen Kindern wäre es nach spanischen Recht auch so gewesen, dass sie zwei Nachnamen hätten, bzw hatten sie am Anfang auch.
Da wir aber typisch deutsch nur einen gemeinsamen Familiennamen haben, hätten meine Töchter als Nachnamen zweimal unseren Ehename bekommen (also zbsp Anja Müller Müller)
Damit hätte sie aber wiederum in Deutschland Schwierigkeiten bekommen können, außerdem wollten wir das so natürlich gar nicht.

Wor sind zum deutschen Konsulat und haben eine Namenserklärung gemacht. Somit konnten unsere Töchter ihren Nachnamen nach deutschem Recht erhalten. Der Name wurde so dann auch nachträglich in der spanischen Geburtsurkunde geändert und anerkannt.
nilou
14052 Beiträge
24.03.2023 19:42
Zitat von Sonce:

Mal zur Erklärung:
Vllt denken sich hier jetzt auch einige das wir es uns selber total schwer oder kompliziert machen und ja das tun wir wahrscheinlich auch.

Mein Freund kennt seinen Vater nicht und weiß nichts über ihn außer das er seinen Nachnamen trägt, daher war es ihm nicht wichtig seinen Nachnamen weiter zu geben. Mein Vater verstarb sehr früh und hat nur Töchter . Daher empfanden wir es als schöne Geste seinen (meinen) Familiennamen weiter zu geben den es bei uns inder Familie sicherlich schon über 1000 Jahre gibt

Das mal so am Rande damit man vielleicht auch verstehen kann, weshalb wir das so gehandhabt haben.


Ist doch gut. Und eben auch möglich.
nilou
14052 Beiträge
24.03.2023 19:43
Zitat von Titanium2016:

Zitat von Sonce:

Mal zur Erklärung:
Vllt denken sich hier jetzt auch einige das wir es uns selber total schwer oder kompliziert machen und ja das tun wir wahrscheinlich auch.

Mein Freund kennt seinen Vater nicht und weiß nichts über ihn außer das er seinen Nachnamen trägt, daher war es ihm nicht wichtig seinen Nachnamen weiter zu geben. Mein Vater verstarb sehr früh und hat nur Töchter . Daher empfanden wir es als schöne Geste seinen (meinen) Familiennamen weiter zu geben den es bei uns inder Familie sicherlich schon über 1000 Jahre gibt

Das mal so am Rande damit man vielleicht auch verstehen kann, weshalb wir das so gehandhabt haben.


Bei deiner Namensgeschichte musste ich an meine ehemaligen Kollegen denken ,die aus Bulgarien kamen, da ist es glaube ich auch so,dass der Nachname dem Geschlecht angepasst wird.

Ich glaube,dass wird hier beim Standesamt eher schwierig. Sie werden nach deinem Nachnamen fragen und diesen dem Kind geben.
Soweit ich weiß, muss eurer Kind ja den gleichen Nachnamen tragen,wie die bereits geborenen Kinder,weil man sich bei der Namensgebung beim ersten Kind wohl bereits festlegt, welcher der Familienname wird.
Dieser kann nachträglich nur durch die Eheschließung geändert werden


Es muss das gleiche Namensrecht angewendet werden. Der Nachname ist nicht immer gleich, jedes Land hat da andere Regeln. Und wenn man eine andere Staatsangehörigkeit hat kann man bei seinen Kindern eben auch dieses Recht anwenden.
Palabras2
725 Beiträge
24.03.2023 19:45
Zitat von nilou:

Zitat von Sonce:

Zitat von nilou:

Zitat von Sonce:

Nein wir sind nicht verheiratet. Mein Partner ist Deutscher. Er hat also ohnehin einen anderen Nachnamen als wir.


Aber du hast eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit? Du willst ja letztendlich das Namensrecht „deines“ Landes anwenden. Das geht soweit ich weis nur wenn du die Staatsangehörigkeit hast. Aber das weis ich nicht genau, deswegen wirklich beim Standesamt nachfragen.

Grundsätzlich ist es meines Wissens nach in Deutschland möglich, das Namensrecht seiner Staatsangehörigkeit/seines Landes bei den Kindern anzuwenden.


Ja genau ich hab eine andere Staatsangehörigkeit. Mein Partner und die Kinder die deutsche. Wenn ich also bei der Namenswahl vom " ausländischen " Recht Gebrauch mache, muss mein Sohn dann auch automatisch meine Staatsangehörigkeit annehmen ?


Das ist wieder was anderes. Soweit ich weis hat ein Kind ausländischer Eltern das in Deutschland geboren wird beide, oder? Wie ist es bei den Mädels?


Das kommt immer auf die jeweiligen Vereinbarungen an.

In den meisten Ländern ust es jedoch so, dass man die Staatsbürgerschaft der Eltern bekommt. Es gibt nur noch wenige Länder (zbsp Argentinien) durch das man durch Geburt im entsprechenden Land die Staatsbürgerschaft erhält.

Ob man die doppelte wählen darf kommt auch auf das jeweilige Land und die Vereinbarungen an und welche Staatsbürgerschaft die Eltern haben.
Palabras2
725 Beiträge
24.03.2023 19:48
Zitat von nilou:

Zitat von Sonce:

Zitat von Lady_in_Green:

Sind die Mädels eure gemeinsamen Kinder und in Deutschland geboren?
Welches Namensrecht habt ihr denn für sie gewählt?


Ja sind unsere gemeinsamen Kinder. Beide in Deutschland geboren. Nach Namensrecht wurde nie gefragt oder es stand nie zur Debatte . Die Frage kam nie auf da sie ja problemlos als Mädchen meinen Namen bekommen konnten.


Na ja, dann habt ihr euch halt für das ausländische Namensrecht entschieden und macht das jetzt so weiter.

Aber ich würde auf jeden Fall beim Standesamt vorher Nachfragen wenn klar ist, das es ein Junge wird.


Wenn ihr euch bei den anderen Kindern schon für ein Namensrecht entschieden habt, wird dieses für alle weiteren Kinder automatisch fortgesetzt und kann nicht für jedes Kind unterschiedlich gewählt werden. So war es in unserem Fall.
D.h. normalerweise musst du nur die männliche Endung beantragen bzw anmerken, dass diese genutzt wird.

Das sollte nicht so kompliziert werden
FoxMami
2968 Beiträge
24.03.2023 20:51
Zitat von Sonce:

Hallo

Ich habe eine Frage, vllt kennt sich hier ja jemand damit aus:
Ich bin aktuell schwanger und weiß noch nicht ob es ein Mädchen oder ein Junge wird.
Ich habe 2 Mädchen die beide meinen Nachnamen tragen und auch dieses Kind soll meinen Nachnamen bekommen.
Bei einem weiteren Mädchen wäre es also kein Problem.

Bei einem Jungen stellt sich mir nun die Frage, wie das in Deutschland geregelt ist.... ich selber bin nämlich keine Deutsche. Ich habe daher auch keinen deutschen Nachnamen. In meinem Land gibt es Weibliche und Männliche Endungen im Nachnamen. Meine Töchter und ich, wir tragen daher meinen weiblichen Nachnamen.
Wie ist das bei einem Jungen? Er müsste theoretisch anders heißen als meine Töchter und ich. Ist das hier erlaubt? Müsste man das irgendwie gesondert beantragen oder irgendwo eine Erklärung abgeben?

Damit man versteht was ich meine, nenne ich mal ein Beispiel:
Würde ich zb. Jankova heißen, müsste mein Sohn Jankov genannt werden. Oder würde ich Jankovska heißen, würde der Sohn Jankovski heißen.

Weiß jemand wie das hier gehandhabt wird?


Ich kenne mehrere Familien, wo die Kinder hier geboren sind und verschiedene Namensendungen haben. Das ist erlaubt. Was man dafür machen muss, kann ich leider nicht sagen. Denke aber im standesamt, eventuell vorher einen Termin machen und nachfragen, was ihr dafür bei der Geburtsurkunde benötigt.
Mein Mann hat sich mal die Schreibweise des Nachnamens ändern lassen, weil es nach der Ankunft in Deutschland falsch geschrieben wurde. Das ging auch.
Melly82
4030 Beiträge
24.03.2023 21:09
Ist doch bei in Deutschland lebenden Russen, bzw deren hier geboren Kindern ganz normal dass sie die geschlechtsspezifisch Nachnamens Variante haben. ...

FoxMami
2968 Beiträge
24.03.2023 22:16
Zitat von Melly82:

Ist doch bei in Deutschland lebenden Russen, bzw deren hier geboren Kindern ganz normal dass sie die geschlechtsspezifisch Nachnamens Variante haben. ...


Nicht nur Russen, es gibt doch schon recht viele Nationen, die sowas haben.
NobodyMitBaby
2385 Beiträge
24.03.2023 23:12
Zitat von FoxMami:

Zitat von Melly82:

Ist doch bei in Deutschland lebenden Russen, bzw deren hier geboren Kindern ganz normal dass sie die geschlechtsspezifisch Nachnamens Variante haben. ...


Nicht nur Russen, es gibt doch schon recht viele Nationen, die sowas haben.


Ganz genau. Ich kenne unzählige Neugeborene, die aufgrund dieser Tradition andere Nachnamen haben als Mama oder Papa
Aha21
60 Beiträge
25.03.2023 00:19
Wir haben häufig Kinder, deren Nachname eine andere Endung hat. Wir fragen immer wie die Kinder heißen und tragen je nach Geschlecht die entsprechenden Endungen ein. Die werden uns von den Eltern genannt.
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