Mütter- und Schwangerenforum

>Steht mir eine grössere Wohnung zu?<

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16.10.2009 16:33
hallo ihr lieben.
ich lebe zurzeit mit meiner 2 jährigen tochter in einer 58qm grossen wohnung.die warmmiete beträgt 355 euro warm.da ich ja jetzt wieder schwanger bin wäre die wohnung bald zu klein.ich habe schon eine wohnung in aussicht.79 qm gross und 480 euro warmmiete.ich habe mal gehört das säuglinge nicht als person mitgerechnet werden.würde mir die wohnung denn trotzdem zustehen?
würd mich über viele antworten freuen
16.10.2009 16:38
Helene85
1444 Beiträge
16.10.2009 16:42
16.10.2009 16:42
ich glaube es kommtdrauf an wie viele zimmer du hast.
als mein mann arbeitslos war musste ich alg 2 beatragen und wir waren damals zu zweit und mein großer der war damals grade mal 4 monate alt ich habe damals ein zettel bekommen auf dem stand an was man sich halten musste und ich glaube mich daran errinern zu können das jede weitere person in einer familie ein zimmer mehr bedeute.

16.10.2009 16:44
das ist ermessenssache des amtes vor der geburt, danach steht dir eigentlich mehr zu, aber wie hoch die sein darf die miete oder wie gross bei euch kA
16.10.2009 16:45
Zitat von caessy:

ich glaube es kommtdrauf an wie viele zimmer du hast.
als mein mann arbeitslos war musste ich alg 2 beatragen und wir waren damals zu zweit und mein großer der war damals grade mal 4 monate alt ich habe damals ein zettel bekommen auf dem stand an was man sich halten musste und ich glaube mich daran errinern zu können das jede weitere person in einer familie ein zimmer mehr bedeute.

das ist eine 3 1/2 zimmer wohnung.jetzt lebe ich in einer 2 1/2 zimmer wohnung.ich hatte aber mal gehört das säuglinge nicht als personen gezählt werden
16.10.2009 16:47
frag mal nach bei deinem sachbearbeiter weil ich glaube ein neugeborenes zählt auch.
aber ob sich da nun was geändert hat keine ahnung.
Helene85
1444 Beiträge
16.10.2009 16:48
Zitat von Michelle07:

Zitat von caessy:

ich glaube es kommtdrauf an wie viele zimmer du hast.
als mein mann arbeitslos war musste ich alg 2 beatragen und wir waren damals zu zweit und mein großer der war damals grade mal 4 monate alt ich habe damals ein zettel bekommen auf dem stand an was man sich halten musste und ich glaube mich daran errinern zu können das jede weitere person in einer familie ein zimmer mehr bedeute.

das ist eine 3 1/2 zimmer wohnung.jetzt lebe ich in einer 2 1/2 zimmer wohnung.ich hatte aber mal gehört das säuglinge nicht als personen gezählt werden

Ich habe mal gehört das du dann erst nach der SS umziehen dürftest aber nicht vorher,
Patricia
6766 Beiträge
16.10.2009 16:52
Die Wohnungsgrösse ist auch nicht sooo wichtig, eher die Kaltmiete....
16.10.2009 16:53
Zitat von Helene85:

Zitat von Michelle07:

Zitat von caessy:

ich glaube es kommtdrauf an wie viele zimmer du hast.
als mein mann arbeitslos war musste ich alg 2 beatragen und wir waren damals zu zweit und mein großer der war damals grade mal 4 monate alt ich habe damals ein zettel bekommen auf dem stand an was man sich halten musste und ich glaube mich daran errinern zu können das jede weitere person in einer familie ein zimmer mehr bedeute.

das ist eine 3 1/2 zimmer wohnung.jetzt lebe ich in einer 2 1/2 zimmer wohnung.ich hatte aber mal gehört das säuglinge nicht als personen gezählt werden

Ich habe mal gehört das du dann erst nach der SS umziehen dürftest aber nicht vorher,
das wäre ja total blöd.
16.10.2009 16:53
Zitat von Helene85:

Zitat von Michelle07:

Zitat von caessy:

ich glaube es kommtdrauf an wie viele zimmer du hast.
als mein mann arbeitslos war musste ich alg 2 beatragen und wir waren damals zu zweit und mein großer der war damals grade mal 4 monate alt ich habe damals ein zettel bekommen auf dem stand an was man sich halten musste und ich glaube mich daran errinern zu können das jede weitere person in einer familie ein zimmer mehr bedeute.

das ist eine 3 1/2 zimmer wohnung.jetzt lebe ich in einer 2 1/2 zimmer wohnung.ich hatte aber mal gehört das säuglinge nicht als personen gezählt werden

Ich habe mal gehört das du dann erst nach der SS umziehen dürftest aber nicht vorher,
das kommt auf den sachbearbeiter an...
manche lassen es vorher zu, manche erst nachher...
16.10.2009 16:54
Zitat von Patricia:

Die Wohnungsgrösse ist auch nicht sooo wichtig, eher die Kaltmiete....
das stimmt so auch nicht ganz, es kommt immer auf den ort und dessen angaben an, und die scheinen überall anders zu sein...
16.10.2009 16:54
Zitat von Patricia:

Die Wohnungsgrösse ist auch nicht sooo wichtig, eher die Kaltmiete....
bei meiner jetzigen wohnung sind es 200 euro.bei der anderen allerdings 360 euro
Helene85
1444 Beiträge
16.10.2009 16:57
Zitat von Cinderella_Original:

Zitat von Helene85:

Zitat von Michelle07:

Zitat von caessy:

ich glaube es kommtdrauf an wie viele zimmer du hast.
als mein mann arbeitslos war musste ich alg 2 beatragen und wir waren damals zu zweit und mein großer der war damals grade mal 4 monate alt ich habe damals ein zettel bekommen auf dem stand an was man sich halten musste und ich glaube mich daran errinern zu können das jede weitere person in einer familie ein zimmer mehr bedeute.

das ist eine 3 1/2 zimmer wohnung.jetzt lebe ich in einer 2 1/2 zimmer wohnung.ich hatte aber mal gehört das säuglinge nicht als personen gezählt werden

Ich habe mal gehört das du dann erst nach der SS umziehen dürftest aber nicht vorher,
das kommt auf den sachbearbeiter an...
manche lassen es vorher zu, manche erst nachher...


Achso, na wenn das so unterschiedlich ist bei den Sachbearbeitern dann weiss ich dazu gar nichts. Vielleicht hat sie ja Glück und einen netten
16.10.2009 17:00
Zitat von Michelle07:

Zitat von Patricia:

Die Wohnungsgrösse ist auch nicht sooo wichtig, eher die Kaltmiete....
bei meiner jetzigen wohnung sind es 200 euro.bei der anderen allerdings 360 euro
bei mir wär das minimal zuviel
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