>Steht mir eine grössere Wohnung zu?<
16.10.2009 22:34
Zitat von Michelle07:
Zitat von pia-emily:ich habe nur ein zimmer.ich schlafe mit meiner tochter in einem raum.das kleine kann ja schlecht mit in dem raum schlafen.so gross ist das zimmer auch nicht.deshalb wäre eine grössere wohnung angemessen
Zitat von Michelle07:
hallo ihr lieben.
ich lebe zurzeit mit meiner 2 jährigen tochter in einer 58qm grossen wohnung.die warmmiete beträgt 355 euro warm.da ich ja jetzt wieder schwanger bin wäre die wohnung bald zu klein.ich habe schon eine wohnung in aussicht.79 qm gross und 480 euro warmmiete.ich habe mal gehört das säuglinge nicht als person mitgerechnet werden.würde mir die wohnung denn trotzdem zustehen?
würd mich über viele antworten freuen![]()
also rein von der miete und qm zahl würde dir das zustehen,ABER laut gesetz steht sie dir erst zu, wenn das baby 1 jahr als ist und als "vollwertige" person zählt....die wohnung in der du jetzt lebst, ist für euch angemessen. so blöd das auch klingt...das einzige glück was du haben kannst, ist wenn du einen kulanten sachbearbeiter hast...
*
ich weiss darüber so genau bescheid, weil letztens erst auch so ein theater mit dem amt hatte...aber dadurch das mein kleiner bald ein jahr wird und mein grosser zu schule kommt (da steht ihm ein eigenes zimmer zu), werde ich die neue wohnung wohl bekommen...unsere wohnung zählt im moment als noch angemessen. wir haben 2 zimmer mit 63 qm und wir sind 3 personen....
*
ich hoffe das du glück haben wirst.![]()
Also entschuldige, wenn ich jetzt etwas rumunke, aber wir hatten bis vor kurzem 68 qm und das ging auch, also sooo klein finde ich deine Wohnung jetzt nicht....
Also für ne 2 Raum Wohnung sind 58 qm eigentlich doch recht groß.....
Zur Not kann man auch zu dritt in einem Zimmer schlafen, ist ja schließlich auch nur zum Schlafen gedacht.....
16.10.2009 22:36
Zitat von pia-emily:geh mal bei euch zum amt und frag einfach nach, die beissen ja nicht, und dann weist es genau, das ist echt von ort zu ort verschieden...
Zitat von Michelle07:
Zitat von pia-emily:ich habe nur ein zimmer.ich schlafe mit meiner tochter in einem raum.das kleine kann ja schlecht mit in dem raum schlafen.so gross ist das zimmer auch nicht.deshalb wäre eine grössere wohnung angemessen
Zitat von Michelle07:
hallo ihr lieben.
ich lebe zurzeit mit meiner 2 jährigen tochter in einer 58qm grossen wohnung.die warmmiete beträgt 355 euro warm.da ich ja jetzt wieder schwanger bin wäre die wohnung bald zu klein.ich habe schon eine wohnung in aussicht.79 qm gross und 480 euro warmmiete.ich habe mal gehört das säuglinge nicht als person mitgerechnet werden.würde mir die wohnung denn trotzdem zustehen?
würd mich über viele antworten freuen![]()
also rein von der miete und qm zahl würde dir das zustehen,ABER laut gesetz steht sie dir erst zu, wenn das baby 1 jahr als ist und als "vollwertige" person zählt....die wohnung in der du jetzt lebst, ist für euch angemessen. so blöd das auch klingt...das einzige glück was du haben kannst, ist wenn du einen kulanten sachbearbeiter hast...
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ich weiss darüber so genau bescheid, weil letztens erst auch so ein theater mit dem amt hatte...aber dadurch das mein kleiner bald ein jahr wird und mein grosser zu schule kommt (da steht ihm ein eigenes zimmer zu), werde ich die neue wohnung wohl bekommen...unsere wohnung zählt im moment als noch angemessen. wir haben 2 zimmer mit 63 qm und wir sind 3 personen....
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ich hoffe das du glück haben wirst.![]()
da geb ich dir vollkommen recht. 1 zimmer für 3 personen geht garnicht. da müssen sie irgendwas machen![]()
bei mir steht auch drauf das es mindestens für eine person 30m2 sein sollen und darauf geachtet werden soll und + person so und soviel, war bissl verwirrt, aber hab den echt bekommen von essen...
17.10.2009 00:14
ich schliesse mich mal den anderen an würde wirklich
vorbeigehen oder eben mal kurz anrufen....
von stadt zu stadt ist es unterschiedlich...bei uns ist es z.b so
bei 2 erwachsenen und 1 kindmust darfst du ca. 80qmhaben,dürfen nur 3zkb und kaltmiete muss glaub ich ca. 300-350€ kalt sein!jeder euro der drüber ist wird nicht gezahlt...muss man sonst alles selber zahlen umzugskosten, heizkosten etc
vorbeigehen oder eben mal kurz anrufen....
von stadt zu stadt ist es unterschiedlich...bei uns ist es z.b so
bei 2 erwachsenen und 1 kindmust darfst du ca. 80qmhaben,dürfen nur 3zkb und kaltmiete muss glaub ich ca. 300-350€ kalt sein!jeder euro der drüber ist wird nicht gezahlt...muss man sonst alles selber zahlen umzugskosten, heizkosten etc
17.10.2009 00:15
Zitat von Nour:
ich schliesse mich mal den anderen an würde wirklich
vorbeigehen oder eben mal kurz anrufen....
von stadt zu stadt ist es unterschiedlich...bei uns ist es z.b so
bei 2 erwachsenen und 1 kindmust darfst du ca. 80qmhaben,dürfen nur 3zkb und kaltmiete muss glaub ich ca. 300-350€ kalt sein!jeder euro der drüber ist wird nicht gezahlt...muss man sonst alles selber zahlen umzugskosten, heizkosten etc
würde mir jedenfalls so gesagt damals
17.10.2009 00:35
Also unseren kleinen haben sie schon in der SSW mitgerechnet. Ich hab im Mai das Alg 2 beantragt und da haben sie das schon für 3 Personen gerechnet. Als owürde ich sagen das Säuglinge schon dazu zählen... =)
17.10.2009 00:48
Zitat von Mami200709:
Also unseren kleinen haben sie schon in der SSW mitgerechnet. Ich hab im Mai das Alg 2 beantragt und da haben sie das schon für 3 Personen gerechnet. Als owürde ich sagen das Säuglinge schon dazu zählen... =)
das baby bekommt auch seinen regelsatz, das ist vollkommen richtig, aber was die wohnung angeht, da wird das kind unter einen jahr "nur" als halbe person gesehen.
17.10.2009 00:54
Zitat von pia-emily:in berlin
Zitat von Mami200709:
Also unseren kleinen haben sie schon in der SSW mitgerechnet. Ich hab im Mai das Alg 2 beantragt und da haben sie das schon für 3 Personen gerechnet. Als owürde ich sagen das Säuglinge schon dazu zählen... =)
das baby bekommt auch seinen regelsatz, das ist vollkommen richtig, aber was die wohnung angeht, da wird das kind unter einen jahr "nur" als halbe person gesehen.

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