>Steht mir eine grössere Wohnung zu?<
16.10.2009 17:01
Zitat von Helene85:
Zitat von Cinderella_Original:
Zitat von Helene85:das kommt auf den sachbearbeiter an...
Zitat von Michelle07:
Zitat von caessy:das ist eine 3 1/2 zimmer wohnung.jetzt lebe ich in einer 2 1/2 zimmer wohnung.ich hatte aber mal gehört das säuglinge nicht als personen gezählt werden
ich glaube es kommtdrauf an wie viele zimmer du hast.
als mein mann arbeitslos war musste ich alg 2 beatragen und wir waren damals zu zweit und mein großer der war damals grade mal 4 monate alt ich habe damals ein zettel bekommen auf dem stand an was man sich halten musste und ich glaube mich daran errinern zu können das jede weitere person in einer familie ein zimmer mehr bedeute.
Ich habe mal gehört das du dann erst nach der SS umziehen dürftest aber nicht vorher,
manche lassen es vorher zu, manche erst nachher...
Achso, na wenn das so unterschiedlich ist bei den Sachbearbeitern dann weiss ich dazu gar nichts. Vielleicht hat sie ja Glück und einen netten
ich weiß das ich eine nette frau damals hatte.
wir waren damals nur zu 3 hatten ein 80m² große 4 zimmer wohnung und hatten fast 460 kalt miete und sie hat nichts gesagt.
16.10.2009 17:05
Wir hatten uns auch eine Wohnung gesucht während der Schwangerschaft und wir durften auch schon eine größere nehmen. Wobei meine Bearbeiterin auch gesagt hat, dass es im ermessen des Amtes liegt die ein sagen ja und die anderen nein. wir hatten da wohl glück. Eine Bekannte "durfte" erst in eine größere Wohnung als der Zwerg da war.
16.10.2009 17:08
Zitat von caessy:
Zitat von Helene85:
Zitat von Cinderella_Original:
Zitat von Helene85:das kommt auf den sachbearbeiter an...
Zitat von Michelle07:
Zitat von caessy:das ist eine 3 1/2 zimmer wohnung.jetzt lebe ich in einer 2 1/2 zimmer wohnung.ich hatte aber mal gehört das säuglinge nicht als personen gezählt werden
ich glaube es kommtdrauf an wie viele zimmer du hast.
als mein mann arbeitslos war musste ich alg 2 beatragen und wir waren damals zu zweit und mein großer der war damals grade mal 4 monate alt ich habe damals ein zettel bekommen auf dem stand an was man sich halten musste und ich glaube mich daran errinern zu können das jede weitere person in einer familie ein zimmer mehr bedeute.
Ich habe mal gehört das du dann erst nach der SS umziehen dürftest aber nicht vorher,
manche lassen es vorher zu, manche erst nachher...
Achso, na wenn das so unterschiedlich ist bei den Sachbearbeitern dann weiss ich dazu gar nichts. Vielleicht hat sie ja Glück und einen netten
ich weiß das ich eine nette frau damals hatte.
wir waren damals nur zu 3 hatten ein 80m² große 4 zimmer wohnung und hatten fast 460 kalt miete und sie hat nichts gesagt.
Das die da solche Unterschiede machen ist wirklich krass. Aber seid froh das es bei euch geklappt hat,
16.10.2009 17:09
Zitat von Janine220788:
Wir hatten uns auch eine Wohnung gesucht während der Schwangerschaft und wir durften auch schon eine größere nehmen. Wobei meine Bearbeiterin auch gesagt hat, dass es im ermessen des Amtes liegt die ein sagen ja und die anderen nein. wir hatten da wohl glück. Eine Bekannte "durfte" erst in eine größere Wohnung als der Zwerg da war.
Trotzdem greift da das Recht bzw Gesetz.
Wen das ermessen des Amtes dazu tendiert das erst nach der ss umgezogen werden darf,kann man einen Anwalt einschalten.
Die Gesetze sind in ganz Deutschland gleich,nur das sagen die einem im Amt natürlich nicht.
16.10.2009 17:32
Zitat von caessy:jo das ist orts- mietspiegelabhängig, in essen darf man z.b. 348euro kalt haben, aber die m2 sind wurscht...
Zitat von Helene85:
Zitat von Cinderella_Original:
Zitat von Helene85:das kommt auf den sachbearbeiter an...
Zitat von Michelle07:
Zitat von caessy:das ist eine 3 1/2 zimmer wohnung.jetzt lebe ich in einer 2 1/2 zimmer wohnung.ich hatte aber mal gehört das säuglinge nicht als personen gezählt werden
ich glaube es kommtdrauf an wie viele zimmer du hast.
als mein mann arbeitslos war musste ich alg 2 beatragen und wir waren damals zu zweit und mein großer der war damals grade mal 4 monate alt ich habe damals ein zettel bekommen auf dem stand an was man sich halten musste und ich glaube mich daran errinern zu können das jede weitere person in einer familie ein zimmer mehr bedeute.
Ich habe mal gehört das du dann erst nach der SS umziehen dürftest aber nicht vorher,
manche lassen es vorher zu, manche erst nachher...
Achso, na wenn das so unterschiedlich ist bei den Sachbearbeitern dann weiss ich dazu gar nichts. Vielleicht hat sie ja Glück und einen netten
ich weiß das ich eine nette frau damals hatte.
wir waren damals nur zu 3 hatten ein 80m² große 4 zimmer wohnung und hatten fast 460 kalt miete und sie hat nichts gesagt.
16.10.2009 17:34
Zitat von Romi:
Zitat von Janine220788:
Wir hatten uns auch eine Wohnung gesucht während der Schwangerschaft und wir durften auch schon eine größere nehmen. Wobei meine Bearbeiterin auch gesagt hat, dass es im ermessen des Amtes liegt die ein sagen ja und die anderen nein. wir hatten da wohl glück. Eine Bekannte "durfte" erst in eine größere Wohnung als der Zwerg da war.
Trotzdem greift da das Recht bzw Gesetz.
Wen das ermessen des Amtes dazu tendiert das erst nach der ss umgezogen werden darf,kann man einen Anwalt einschalten.
Die Gesetze sind in ganz Deutschland gleich,nur das sagen die einem im Amt natürlich nicht.
Also wenn ich auf Berlin gewartet hätte wäre ich wohl nie umgezogen. Denn das Geld hab ich bis heute net, auch wenn es grundsatzmässig genehmigt wurde. Wir haben über ein Jahr später, da bringt das wohl net viel.
16.10.2009 18:14
Zitat von Michelle07:
hallo ihr lieben.
ich lebe zurzeit mit meiner 2 jährigen tochter in einer 58qm grossen wohnung.die warmmiete beträgt 355 euro warm.da ich ja jetzt wieder schwanger bin wäre die wohnung bald zu klein.ich habe schon eine wohnung in aussicht.79 qm gross und 480 euro warmmiete.ich habe mal gehört das säuglinge nicht als person mitgerechnet werden.würde mir die wohnung denn trotzdem zustehen?
würd mich über viele antworten freuen![]()
also rein von der miete und qm zahl würde dir das zustehen,ABER laut gesetz steht sie dir erst zu, wenn das baby 1 jahr als ist und als "vollwertige" person zählt....die wohnung in der du jetzt lebst, ist für euch angemessen. so blöd das auch klingt...das einzige glück was du haben kannst, ist wenn du einen kulanten sachbearbeiter hast...
*
ich weiss darüber so genau bescheid, weil letztens erst auch so ein theater mit dem amt hatte...aber dadurch das mein kleiner bald ein jahr wird und mein grosser zu schule kommt (da steht ihm ein eigenes zimmer zu), werde ich die neue wohnung wohl bekommen...unsere wohnung zählt im moment als noch angemessen. wir haben 2 zimmer mit 63 qm und wir sind 3 personen....
*
ich hoffe das du glück haben wirst.

16.10.2009 18:24
naja von sachbearbeiter zu sachbearbeiter... wie sie grad in der früh ihre laune mit kaffee bedudeln ....
ich würde mal sagen das ich das als unmenschlich bezeichnen könnte in einer 2,5 zkb zu wohnen mit kleinkind & baby!!! da hat die mutter mit kleinkind & baby ein zimmer oO... denn das 1/2 ist viell. so groß wie ne abstellkammer kann ich mir vorstellen oO...
da sollte man sich mal auf bestimmten foren informieren was denn nun richtig wäre .... und wie damals herr zwegat gesagt hat .. die kaltmiete ist entsprechend ...
... ich meine mich zu errinnern kalt miete von 440 oder 340 euro steht einer frau mit säugling zu ... hat mich interessiert da ich in der selben situation bin ...
ich finde das so frech von den bearbeitern!!!
...
ich würde mal sagen das ich das als unmenschlich bezeichnen könnte in einer 2,5 zkb zu wohnen mit kleinkind & baby!!! da hat die mutter mit kleinkind & baby ein zimmer oO... denn das 1/2 ist viell. so groß wie ne abstellkammer kann ich mir vorstellen oO...
da sollte man sich mal auf bestimmten foren informieren was denn nun richtig wäre .... und wie damals herr zwegat gesagt hat .. die kaltmiete ist entsprechend ...

ich finde das so frech von den bearbeitern!!!

16.10.2009 18:28
Zitat von pia-emily:
Zitat von Michelle07:
hallo ihr lieben.
ich lebe zurzeit mit meiner 2 jährigen tochter in einer 58qm grossen wohnung.die warmmiete beträgt 355 euro warm.da ich ja jetzt wieder schwanger bin wäre die wohnung bald zu klein.ich habe schon eine wohnung in aussicht.79 qm gross und 480 euro warmmiete.ich habe mal gehört das säuglinge nicht als person mitgerechnet werden.würde mir die wohnung denn trotzdem zustehen?
würd mich über viele antworten freuen![]()
also rein von der miete und qm zahl würde dir das zustehen,ABER laut gesetz steht sie dir erst zu, wenn das baby 1 jahr als ist und als "vollwertige" person zählt....die wohnung in der du jetzt lebst, ist für euch angemessen. so blöd das auch klingt...das einzige glück was du haben kannst, ist wenn du einen kulanten sachbearbeiter hast...
*
ich weiss darüber so genau bescheid, weil letztens erst auch so ein theater mit dem amt hatte...aber dadurch das mein kleiner bald ein jahr wird und mein grosser zu schule kommt (da steht ihm ein eigenes zimmer zu), werde ich die neue wohnung wohl bekommen...unsere wohnung zählt im moment als noch angemessen. wir haben 2 zimmer mit 63 qm und wir sind 3 personen....
*
ich hoffe das du glück haben wirst.![]()
wie du hast 2 zimmer? dann is baby mit bruder im kinderzimmer und du wohnzimmer? oO
16.10.2009 18:35
Zitat von pia-emily:
Zitat von Michelle07:
hallo ihr lieben.
ich lebe zurzeit mit meiner 2 jährigen tochter in einer 58qm grossen wohnung.die warmmiete beträgt 355 euro warm.da ich ja jetzt wieder schwanger bin wäre die wohnung bald zu klein.ich habe schon eine wohnung in aussicht.79 qm gross und 480 euro warmmiete.ich habe mal gehört das säuglinge nicht als person mitgerechnet werden.würde mir die wohnung denn trotzdem zustehen?
würd mich über viele antworten freuen![]()
also rein von der miete und qm zahl würde dir das zustehen,ABER laut gesetz steht sie dir erst zu, wenn das baby 1 jahr als ist und als "vollwertige" person zählt....die wohnung in der du jetzt lebst, ist für euch angemessen. so blöd das auch klingt...das einzige glück was du haben kannst, ist wenn du einen kulanten sachbearbeiter hast...
*
ich weiss darüber so genau bescheid, weil letztens erst auch so ein theater mit dem amt hatte...aber dadurch das mein kleiner bald ein jahr wird und mein grosser zu schule kommt (da steht ihm ein eigenes zimmer zu), werde ich die neue wohnung wohl bekommen...unsere wohnung zählt im moment als noch angemessen. wir haben 2 zimmer mit 63 qm und wir sind 3 personen....
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ich hoffe das du glück haben wirst.![]()
Sry, aber zeige mir mal bitte das Gesetz wo das geschrieben steht?
Das stimmt nämlich gar nicht, es gibt lediglich ein Gerichtsurteil darüber, aber kein Gesetz und das Amt hat sich an die Gesetze und nicht an Gerichtsurteile zu halten.
Also anderst ausgedrückt, einem Kind steht ab Geburt der Wohnraum und die angemessene Quadratmeter von 10m² zu....
So lange es kein Gesetz gibt, wo geschrieben steht, das erst einem Kind ab dem 2.Lebensjahr der eigene Wohnraum/die 10m² zu steht, gilt immer noch das alte gesetz.
Ich weiß es so genau, weil mich das Amt auch so verarschen wollte, ich bin dann nach Pro Familia und die haben mir nen Anwalt für Sozialrecht gegeben.
Also hab ich den Amt mit diesem Anwalt gedroht und siehe da, ich durfte noch vor Geburt meines sohnes umziehen....
Ich an eurer Stelle würde mir von den Sachbearbeitern IMMER die jeweiligen Gesetze zeigen lassen, dazu sind sie verpflichten, wenn ihr es verlangt, sollten sie sich weigern, braucht ihr nur zu sagen, das ihr
a)den Vorgesetzten sprechen wollt
oder
b)ihr dann einen Anwalt zu Rate zieht und notfalls eben vor das Sozialgericht geht.
Wenn sie euch die Gesetze nicht zeigen können/wollen, dann gibt es diese auch nicht, denn immerhin haben die nen dicken Wälzer mit Gesetzen auf dem Tisch zu liegen.
Bei mir musste meine letzte Sachbearbeiterin erstmal nach schauen, ob sie mir schriftlich geben darf, das sie eine Saktion zurück zieht


Also nicht verarschen lassen und alles wiederlegen lassen, schriftlich geben lassen und zeigen lassen, nur so seit ihr abgesichert, sollte dennoch was unklar sein, Wiederspruch einlegen und wenn es bis vors Gericht geht, denn ihr habt auch Rechte, nicht nur Pflichten!
16.10.2009 18:40
Zitat von emotionless87:
Zitat von pia-emily:
Zitat von Michelle07:
hallo ihr lieben.
ich lebe zurzeit mit meiner 2 jährigen tochter in einer 58qm grossen wohnung.die warmmiete beträgt 355 euro warm.da ich ja jetzt wieder schwanger bin wäre die wohnung bald zu klein.ich habe schon eine wohnung in aussicht.79 qm gross und 480 euro warmmiete.ich habe mal gehört das säuglinge nicht als person mitgerechnet werden.würde mir die wohnung denn trotzdem zustehen?
würd mich über viele antworten freuen![]()
also rein von der miete und qm zahl würde dir das zustehen,ABER laut gesetz steht sie dir erst zu, wenn das baby 1 jahr als ist und als "vollwertige" person zählt....die wohnung in der du jetzt lebst, ist für euch angemessen. so blöd das auch klingt...das einzige glück was du haben kannst, ist wenn du einen kulanten sachbearbeiter hast...
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ich weiss darüber so genau bescheid, weil letztens erst auch so ein theater mit dem amt hatte...aber dadurch das mein kleiner bald ein jahr wird und mein grosser zu schule kommt (da steht ihm ein eigenes zimmer zu), werde ich die neue wohnung wohl bekommen...unsere wohnung zählt im moment als noch angemessen. wir haben 2 zimmer mit 63 qm und wir sind 3 personen....
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ich hoffe das du glück haben wirst.![]()
wie du hast 2 zimmer? dann is baby mit bruder im kinderzimmer und du wohnzimmer? oO
ich bin mit dem baby in einen zimmer und der grosse hat ein zimmer...es hört sich jetzt nicht optimal an, aber ich muss sagen, es geht ganz gut...die zimmer sind sehr gross...und das kinderzimmer wäre auch für 2 kinder super geeignet, von daher bekommen wir hier nicht gleich platzangst, auch wenn ich mir ein zimmer mehr wünschen würde um mich selber mal ein bisschen raum für mich zu haben...
16.10.2009 18:45
@anjuka...ich schreibe nichts in einen forum wo ich mir nicht sicher bin...weil ich nämlich erst beim anwalt für sozialrecht war und sie hat mir das gesetz gezeigt, das es ein baby im ersten lebenjahr nur als halbe person zählt.
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aber wie du geschrieben hast, man sollte sich vom sachbearbeiter alles zeigen lassen und auch ruhig den vorgesetzten verlangen.
*
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aber wie du geschrieben hast, man sollte sich vom sachbearbeiter alles zeigen lassen und auch ruhig den vorgesetzten verlangen.
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16.10.2009 18:48
Zitat von emotionless87:
naja von sachbearbeiter zu sachbearbeiter... wie sie grad in der früh ihre laune mit kaffee bedudeln ....
ich würde mal sagen das ich das als unmenschlich bezeichnen könnte in einer 2,5 zkb zu wohnen mit kleinkind & baby!!! da hat die mutter mit kleinkind & baby ein zimmer oO... denn das 1/2 ist viell. so groß wie ne abstellkammer kann ich mir vorstellen oO...
da sollte man sich mal auf bestimmten foren informieren was denn nun richtig wäre .... und wie damals herr zwegat gesagt hat .. die kaltmiete ist entsprechend ...... ich meine mich zu errinnern kalt miete von 440 oder 340 euro steht einer frau mit säugling zu ... hat mich interessiert da ich in der selben situation bin ...
ich finde das so frech von den bearbeitern!!!...
Naja unmenschlich würde ich das jetzt nicht nennen, ich habe es schon oft gesagt man kann froh sein überhaupt Hilfe zu bekommen, in anderen Ländern gäbe es gar keine Wohnung!
16.10.2009 18:51
Zitat von Helene85:
Zitat von emotionless87:
naja von sachbearbeiter zu sachbearbeiter... wie sie grad in der früh ihre laune mit kaffee bedudeln ....
ich würde mal sagen das ich das als unmenschlich bezeichnen könnte in einer 2,5 zkb zu wohnen mit kleinkind & baby!!! da hat die mutter mit kleinkind & baby ein zimmer oO... denn das 1/2 ist viell. so groß wie ne abstellkammer kann ich mir vorstellen oO...
da sollte man sich mal auf bestimmten foren informieren was denn nun richtig wäre .... und wie damals herr zwegat gesagt hat .. die kaltmiete ist entsprechend ...... ich meine mich zu errinnern kalt miete von 440 oder 340 euro steht einer frau mit säugling zu ... hat mich interessiert da ich in der selben situation bin ...
ich finde das so frech von den bearbeitern!!!...
Naja unmenschlich würde ich das jetzt nicht nennen, ich habe es schon oft gesagt man kann froh sein überhaupt Hilfe zu bekommen, in anderen Ländern gäbe es gar keine Wohnung!
sooft ich auch über das amt kotze, halte ich mir immer wieder vor augen, das ich echt glück habe das man hilfe bekommen, da geb ich dir voll recht....ABER ich finde es wirklich unmenschlich, wie man da teilweise behandelt wird.
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