Mütter- und Schwangerenforum

Kann ein Kind seinen Vater auf Kontakt verklagen?

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30.04.2022 10:12
Zitat von Seesternchen_2.0:

Deine Kinder sind in einem Altern in dem sie es verstehen und auch mit dem Vater reden/Termine vereinbaren können.

Ab einem gewissen Alter war ich raus und die beiden haben die Termine selbständig gemacht. Ich war immer zum auffangen und trösten da wenn es schief ging.

Da war meine ungefähr im Alter deiner jüngsten. Mittlerweile hat sich der Spieß gedreht. Sie ist volljährig und der Vater bettelt um Treffen und sie sagt die meisten ab. Karma ist eben eine bitch.

Also auffangen und trösten und dich selbst zurückziehen was die Treffen mit den 3en betrifft.


So würde ich es auch machen!

Ihr könnt zwar den Umgang tatsächlich ein“klagen“ beim Familiengericht, die Frage ist ob sich mit einem Beschluss was ändert und wie weit du gehen willst.

Der Vater ist nämlich sehr wohl verpflichtet Umgänge auszuüben:

„Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“

Was mich wundert ist, dass das Jugendamt nicht schon längst Vorschläge dahingehend gemacht hat.

nilou
14053 Beiträge
30.04.2022 10:28
Zitat von mini.maus:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Deine Kinder sind in einem Altern in dem sie es verstehen und auch mit dem Vater reden/Termine vereinbaren können.

Ab einem gewissen Alter war ich raus und die beiden haben die Termine selbständig gemacht. Ich war immer zum auffangen und trösten da wenn es schief ging.

Da war meine ungefähr im Alter deiner jüngsten. Mittlerweile hat sich der Spieß gedreht. Sie ist volljährig und der Vater bettelt um Treffen und sie sagt die meisten ab. Karma ist eben eine bitch.

Also auffangen und trösten und dich selbst zurückziehen was die Treffen mit den 3en betrifft.


So würde ich es auch machen!

Ihr könnt zwar den Umgang tatsächlich ein“klagen“ beim Familiengericht, die Frage ist ob sich mit einem Beschluss was ändert und wie weit du gehen willst.

Der Vater ist nämlich sehr wohl verpflichtet Umgänge auszuüben:

„Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“

Was mich wundert ist, dass das Jugendamt nicht schon längst Vorschläge dahingehend gemacht hat.


Aber dieser Anspruch ist faktisch nicht durchsetzbar. Die Polizei holt weder den Vater ab noch bringt das Kind zu ihm und „zwingt“ ihn es zu nehmen.
30.04.2022 10:42
Zitat von Seesternchen_2.0:

Deine Kinder sind in einem Altern in dem sie es verstehen und auch mit dem Vater reden/Termine vereinbaren können.

Ab einem gewissen Alter war ich raus und die beiden haben die Termine selbständig gemacht. Ich war immer zum auffangen und trösten da wenn es schief ging.

Da war meine ungefähr im Alter deiner jüngsten. Mittlerweile hat sich der Spieß gedreht. Sie ist volljährig und der Vater bettelt um Treffen und sie sagt die meisten ab. Karma ist eben eine bitch.

Also auffangen und trösten und dich selbst zurückziehen was die Treffen mit den 3en betrifft.

Hab ich das Alter der Kinder der TS überlesen?
nilou
14053 Beiträge
30.04.2022 10:52
Zitat von Elsilein:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Deine Kinder sind in einem Altern in dem sie es verstehen und auch mit dem Vater reden/Termine vereinbaren können.

Ab einem gewissen Alter war ich raus und die beiden haben die Termine selbständig gemacht. Ich war immer zum auffangen und trösten da wenn es schief ging.

Da war meine ungefähr im Alter deiner jüngsten. Mittlerweile hat sich der Spieß gedreht. Sie ist volljährig und der Vater bettelt um Treffen und sie sagt die meisten ab. Karma ist eben eine bitch.

Also auffangen und trösten und dich selbst zurückziehen was die Treffen mit den 3en betrifft.

Hab ich das Alter der Kinder der TS überlesen?


Ich denke sie weis wer es ist. Ich habe da auch dunkel andere Threads in Erinnerung.
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
30.04.2022 10:58
Zitat von Elsilein:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Deine Kinder sind in einem Altern in dem sie es verstehen und auch mit dem Vater reden/Termine vereinbaren können.

Ab einem gewissen Alter war ich raus und die beiden haben die Termine selbständig gemacht. Ich war immer zum auffangen und trösten da wenn es schief ging.

Da war meine ungefähr im Alter deiner jüngsten. Mittlerweile hat sich der Spieß gedreht. Sie ist volljährig und der Vater bettelt um Treffen und sie sagt die meisten ab. Karma ist eben eine bitch.

Also auffangen und trösten und dich selbst zurückziehen was die Treffen mit den 3en betrifft.

Hab ich das Alter der Kinder der TS überlesen?


Nö ich weiß wer es ist.
Fjara
437 Beiträge
30.04.2022 11:07
Zitat von mini.maus:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Deine Kinder sind in einem Altern in dem sie es verstehen und auch mit dem Vater reden/Termine vereinbaren können.

Ab einem gewissen Alter war ich raus und die beiden haben die Termine selbständig gemacht. Ich war immer zum auffangen und trösten da wenn es schief ging.

Da war meine ungefähr im Alter deiner jüngsten. Mittlerweile hat sich der Spieß gedreht. Sie ist volljährig und der Vater bettelt um Treffen und sie sagt die meisten ab. Karma ist eben eine bitch.

Also auffangen und trösten und dich selbst zurückziehen was die Treffen mit den 3en betrifft.


So würde ich es auch machen!

Ihr könnt zwar den Umgang tatsächlich ein“klagen“ beim Familiengericht, die Frage ist ob sich mit einem Beschluss was ändert und wie weit du gehen willst.

Der Vater ist nämlich sehr wohl verpflichtet Umgänge auszuüben:

„Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“

Was mich wundert ist, dass das Jugendamt nicht schon längst Vorschläge dahingehend gemacht hat.


Aber mal ehrlich: würdest man wirklich ein Kind zu einem Papa geben wollen, der keinen Bock drauf hat und das nur macht, weil das Gericht es anordnet? Das finde ich für ein Kind mehr als grausam.

Dann lieber nicht drauf bestehen, Kind emotional auffangen...irgendwann verstehen Kinder das und dann ist am Ende der Vater der "angearschte"..
Traumtänzerin84
10693 Beiträge
30.04.2022 11:49
Zitat von Fjara:

Zitat von mini.maus:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Deine Kinder sind in einem Altern in dem sie es verstehen und auch mit dem Vater reden/Termine vereinbaren können.

Ab einem gewissen Alter war ich raus und die beiden haben die Termine selbständig gemacht. Ich war immer zum auffangen und trösten da wenn es schief ging.

Da war meine ungefähr im Alter deiner jüngsten. Mittlerweile hat sich der Spieß gedreht. Sie ist volljährig und der Vater bettelt um Treffen und sie sagt die meisten ab. Karma ist eben eine bitch.

Also auffangen und trösten und dich selbst zurückziehen was die Treffen mit den 3en betrifft.


So würde ich es auch machen!

Ihr könnt zwar den Umgang tatsächlich ein“klagen“ beim Familiengericht, die Frage ist ob sich mit einem Beschluss was ändert und wie weit du gehen willst.

Der Vater ist nämlich sehr wohl verpflichtet Umgänge auszuüben:

„Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“

Was mich wundert ist, dass das Jugendamt nicht schon längst Vorschläge dahingehend gemacht hat.


Aber mal ehrlich: würdest man wirklich ein Kind zu einem Papa geben wollen, der keinen Bock drauf hat und das nur macht, weil das Gericht es anordnet? Das finde ich für ein Kind mehr als grausam.

Dann lieber nicht drauf bestehen, Kind emotional auffangen...irgendwann verstehen Kinder das und dann ist am Ende der Vater der "angearschte"..
so seh ich das auch.

Was hat das Kind auch davon wenn der Vater es zwar nimmt, sich aber nur um es kümmert oder so.

Ich verstehe das Kind, es ist nunmal der Papa, aber ich denke ab einem gewissen Punkt und Alter werden Kinder auch lernen müssen das jemand nichts von ihnen wissen will, so schwer und traurig das auch beim Papa ist.

Ich würde versuchen für mein Kind da zu sein und es eben aufzufangen. Das Geld für den Fahrweg würde ich stattdessen in Kino, Eis essen usw investieren.
30.04.2022 12:20
Zitat von nilou:

Zitat von mini.maus:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Deine Kinder sind in einem Altern in dem sie es verstehen und auch mit dem Vater reden/Termine vereinbaren können.

Ab einem gewissen Alter war ich raus und die beiden haben die Termine selbständig gemacht. Ich war immer zum auffangen und trösten da wenn es schief ging.

Da war meine ungefähr im Alter deiner jüngsten. Mittlerweile hat sich der Spieß gedreht. Sie ist volljährig und der Vater bettelt um Treffen und sie sagt die meisten ab. Karma ist eben eine bitch.

Also auffangen und trösten und dich selbst zurückziehen was die Treffen mit den 3en betrifft.


So würde ich es auch machen!

Ihr könnt zwar den Umgang tatsächlich ein“klagen“ beim Familiengericht, die Frage ist ob sich mit einem Beschluss was ändert und wie weit du gehen willst.

Der Vater ist nämlich sehr wohl verpflichtet Umgänge auszuüben:

„Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“

Was mich wundert ist, dass das Jugendamt nicht schon längst Vorschläge dahingehend gemacht hat.


Aber dieser Anspruch ist faktisch nicht durchsetzbar. Die Polizei holt weder den Vater ab noch bringt das Kind zu ihm und „zwingt“ ihn es zu nehmen.


Ja klar. Offiziell wäre es auch der Gerichtsvollzieher der damit beauftragt werden würde. Deshalb schrieb ich „wie weit du gehen würdest“ und du empfand den Vorschlag der Vorrednerin, die ich zitierte, gut.

Aber die TE fragte ob es möglich ist und das ist es. Zu empfehlen ist es in diesem Fall nicht.

Und mein Satz „ Was mich wundert ist, dass das Jugendamt nicht schon längst Vorschläge dahingehend gemacht hat.“ klingt etwas falsch. Ich meinte eher, ob das Jugendamt nicht schon versucht hat selbst begleitete Umgänge mit dem Vater herzustellen.
30.04.2022 12:24
Zitat von Fjara:

Zitat von mini.maus:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Deine Kinder sind in einem Altern in dem sie es verstehen und auch mit dem Vater reden/Termine vereinbaren können.

Ab einem gewissen Alter war ich raus und die beiden haben die Termine selbständig gemacht. Ich war immer zum auffangen und trösten da wenn es schief ging.

Da war meine ungefähr im Alter deiner jüngsten. Mittlerweile hat sich der Spieß gedreht. Sie ist volljährig und der Vater bettelt um Treffen und sie sagt die meisten ab. Karma ist eben eine bitch.

Also auffangen und trösten und dich selbst zurückziehen was die Treffen mit den 3en betrifft.


So würde ich es auch machen!

Ihr könnt zwar den Umgang tatsächlich ein“klagen“ beim Familiengericht, die Frage ist ob sich mit einem Beschluss was ändert und wie weit du gehen willst.

Der Vater ist nämlich sehr wohl verpflichtet Umgänge auszuüben:

„Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“

Was mich wundert ist, dass das Jugendamt nicht schon längst Vorschläge dahingehend gemacht hat.


Aber mal ehrlich: würdest man wirklich ein Kind zu einem Papa geben wollen, der keinen Bock drauf hat und das nur macht, weil das Gericht es anordnet? Das finde ich für ein Kind mehr als grausam.

Dann lieber nicht drauf bestehen, Kind emotional auffangen...irgendwann verstehen Kinder das und dann ist am Ende der Vater der "angearschte"..


Nein, mache ich bei dem Papa meines Sohnes auch nicht! Aber theoretisch wäre es möglich.
nilou
14053 Beiträge
30.04.2022 12:32
Zitat von mini.maus:

Zitat von Fjara:

Zitat von mini.maus:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Deine Kinder sind in einem Altern in dem sie es verstehen und auch mit dem Vater reden/Termine vereinbaren können.

Ab einem gewissen Alter war ich raus und die beiden haben die Termine selbständig gemacht. Ich war immer zum auffangen und trösten da wenn es schief ging.

Da war meine ungefähr im Alter deiner jüngsten. Mittlerweile hat sich der Spieß gedreht. Sie ist volljährig und der Vater bettelt um Treffen und sie sagt die meisten ab. Karma ist eben eine bitch.

Also auffangen und trösten und dich selbst zurückziehen was die Treffen mit den 3en betrifft.


So würde ich es auch machen!

Ihr könnt zwar den Umgang tatsächlich ein“klagen“ beim Familiengericht, die Frage ist ob sich mit einem Beschluss was ändert und wie weit du gehen willst.

Der Vater ist nämlich sehr wohl verpflichtet Umgänge auszuüben:

„Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“

Was mich wundert ist, dass das Jugendamt nicht schon längst Vorschläge dahingehend gemacht hat.


Aber mal ehrlich: würdest man wirklich ein Kind zu einem Papa geben wollen, der keinen Bock drauf hat und das nur macht, weil das Gericht es anordnet? Das finde ich für ein Kind mehr als grausam.

Dann lieber nicht drauf bestehen, Kind emotional auffangen...irgendwann verstehen Kinder das und dann ist am Ende der Vater der "angearschte"..


Nein, mache ich bei dem Papa meines Sohnes auch nicht! Aber theoretisch wäre es möglich.


Richtig theoretisch. Aber eben nicht praktisch. Also nein, man kann den Vater nicht zum Umgang/Kontakt zwingen. Das ist das Papier nicht wert auf dem es steht.

Mit so einer Klage macht man auf allen Seiten nur noch mehr kaputt. V.a. beim Kind.
nilou
14053 Beiträge
30.04.2022 12:33
Zitat von Traumtänzerin84:

Zitat von Fjara:

Zitat von mini.maus:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Deine Kinder sind in einem Altern in dem sie es verstehen und auch mit dem Vater reden/Termine vereinbaren können.

Ab einem gewissen Alter war ich raus und die beiden haben die Termine selbständig gemacht. Ich war immer zum auffangen und trösten da wenn es schief ging.

Da war meine ungefähr im Alter deiner jüngsten. Mittlerweile hat sich der Spieß gedreht. Sie ist volljährig und der Vater bettelt um Treffen und sie sagt die meisten ab. Karma ist eben eine bitch.

Also auffangen und trösten und dich selbst zurückziehen was die Treffen mit den 3en betrifft.


So würde ich es auch machen!

Ihr könnt zwar den Umgang tatsächlich ein“klagen“ beim Familiengericht, die Frage ist ob sich mit einem Beschluss was ändert und wie weit du gehen willst.

Der Vater ist nämlich sehr wohl verpflichtet Umgänge auszuüben:

„Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“

Was mich wundert ist, dass das Jugendamt nicht schon längst Vorschläge dahingehend gemacht hat.


Aber mal ehrlich: würdest man wirklich ein Kind zu einem Papa geben wollen, der keinen Bock drauf hat und das nur macht, weil das Gericht es anordnet? Das finde ich für ein Kind mehr als grausam.

Dann lieber nicht drauf bestehen, Kind emotional auffangen...irgendwann verstehen Kinder das und dann ist am Ende der Vater der "angearschte"..
so seh ich das auch.

Was hat das Kind auch davon wenn der Vater es zwar nimmt, sich aber nur um es kümmert oder so.

Ich verstehe das Kind, es ist nunmal der Papa, aber ich denke ab einem gewissen Punkt und Alter werden Kinder auch lernen müssen das jemand nichts von ihnen wissen will, so schwer und traurig das auch beim Papa ist.

Ich würde versuchen für mein Kind da zu sein und es eben aufzufangen. Das Geld für den Fahrweg würde ich stattdessen in Kino, Eis essen usw investieren.
nilou
14053 Beiträge
30.04.2022 12:34
Zitat von mini.maus:

Zitat von nilou:

Zitat von mini.maus:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Deine Kinder sind in einem Altern in dem sie es verstehen und auch mit dem Vater reden/Termine vereinbaren können.

Ab einem gewissen Alter war ich raus und die beiden haben die Termine selbständig gemacht. Ich war immer zum auffangen und trösten da wenn es schief ging.

Da war meine ungefähr im Alter deiner jüngsten. Mittlerweile hat sich der Spieß gedreht. Sie ist volljährig und der Vater bettelt um Treffen und sie sagt die meisten ab. Karma ist eben eine bitch.

Also auffangen und trösten und dich selbst zurückziehen was die Treffen mit den 3en betrifft.


So würde ich es auch machen!

Ihr könnt zwar den Umgang tatsächlich ein“klagen“ beim Familiengericht, die Frage ist ob sich mit einem Beschluss was ändert und wie weit du gehen willst.

Der Vater ist nämlich sehr wohl verpflichtet Umgänge auszuüben:

„Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“

Was mich wundert ist, dass das Jugendamt nicht schon längst Vorschläge dahingehend gemacht hat.


Aber dieser Anspruch ist faktisch nicht durchsetzbar. Die Polizei holt weder den Vater ab noch bringt das Kind zu ihm und „zwingt“ ihn es zu nehmen.


Ja klar. Offiziell wäre es auch der Gerichtsvollzieher der damit beauftragt werden würde. Deshalb schrieb ich „wie weit du gehen würdest“ und du empfand den Vorschlag der Vorrednerin, die ich zitierte, gut.

Aber die TE fragte ob es möglich ist und das ist es . Zu empfehlen ist es in diesem Fall nicht.

Und mein Satz „ Was mich wundert ist, dass das Jugendamt nicht schon längst Vorschläge dahingehend gemacht hat.“ klingt etwas falsch. Ich meinte eher, ob das Jugendamt nicht schon versucht hat selbst begleitete Umgänge mit dem Vater herzustellen.


Die Klage an sich ist möglich aber das Ziel (mehr Kontakt/Umgang) was sie wollen ist damit nicht erreichbar.
30.04.2022 12:43
Zitat von nilou:

Zitat von mini.maus:

Zitat von nilou:

Zitat von mini.maus:

...


Aber dieser Anspruch ist faktisch nicht durchsetzbar. Die Polizei holt weder den Vater ab noch bringt das Kind zu ihm und „zwingt“ ihn es zu nehmen.


Ja klar. Offiziell wäre es auch der Gerichtsvollzieher der damit beauftragt werden würde. Deshalb schrieb ich „wie weit du gehen würdest“ und du empfand den Vorschlag der Vorrednerin, die ich zitierte, gut.

Aber die TE fragte ob es möglich ist und das ist es . Zu empfehlen ist es in diesem Fall nicht.

Und mein Satz „ Was mich wundert ist, dass das Jugendamt nicht schon längst Vorschläge dahingehend gemacht hat.“ klingt etwas falsch. Ich meinte eher, ob das Jugendamt nicht schon versucht hat selbst begleitete Umgänge mit dem Vater herzustellen.


Die Klage an sich ist möglich aber das Ziel (mehr Kontakt/Umgang) was sie wollen ist damit nicht erreichbar.


Ich verstehe immer noch nicht warum man sich gemeinsam für Kinder entscheidet und nach einer Trennung alles auf dem Rücken Kindern austrägt.
Ich sehe es immer wieder. Selbst privat
nilou
14053 Beiträge
30.04.2022 12:48
Zitat von mini.maus:

Zitat von nilou:

Zitat von mini.maus:

Zitat von nilou:

...


Ja klar. Offiziell wäre es auch der Gerichtsvollzieher der damit beauftragt werden würde. Deshalb schrieb ich „wie weit du gehen würdest“ und du empfand den Vorschlag der Vorrednerin, die ich zitierte, gut.

Aber die TE fragte ob es möglich ist und das ist es . Zu empfehlen ist es in diesem Fall nicht.

Und mein Satz „ Was mich wundert ist, dass das Jugendamt nicht schon längst Vorschläge dahingehend gemacht hat.“ klingt etwas falsch. Ich meinte eher, ob das Jugendamt nicht schon versucht hat selbst begleitete Umgänge mit dem Vater herzustellen.


Die Klage an sich ist möglich aber das Ziel (mehr Kontakt/Umgang) was sie wollen ist damit nicht erreichbar.


Ich verstehe immer noch nicht warum man sich gemeinsam für Kinder entscheidet und nach einer Trennung alles auf dem Rücken Kindern austrägt.
Ich sehe es immer wieder. Selbst privat


Wenn du es selber nicht erlebt hast kannst du es auch nicht verstehen. Vorher sagt jeder nie über die Kinder, die halten wir immer raus … In der Realität ist die Trennung der Ex-Beziehunsgebene und Elternebene schwer. Insbesondere wenn unterschiedliche Ansichten aufeinanderprallen. In einer Beziehung geht man da mehr Kompromisse ein bzw. ist grundsätzlich mehr dazu bereit. Nach einer Trennung die evt. auch mit Verletzungen etc einhergehen ist das eben nicht mehr der Fall.
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
30.04.2022 12:56
Zitat von mini.maus:

Zitat von nilou:

Zitat von mini.maus:

Zitat von nilou:

...


Ja klar. Offiziell wäre es auch der Gerichtsvollzieher der damit beauftragt werden würde. Deshalb schrieb ich „wie weit du gehen würdest“ und du empfand den Vorschlag der Vorrednerin, die ich zitierte, gut.

Aber die TE fragte ob es möglich ist und das ist es . Zu empfehlen ist es in diesem Fall nicht.

Und mein Satz „ Was mich wundert ist, dass das Jugendamt nicht schon längst Vorschläge dahingehend gemacht hat.“ klingt etwas falsch. Ich meinte eher, ob das Jugendamt nicht schon versucht hat selbst begleitete Umgänge mit dem Vater herzustellen.


Die Klage an sich ist möglich aber das Ziel (mehr Kontakt/Umgang) was sie wollen ist damit nicht erreichbar.


Ich verstehe immer noch nicht warum man sich gemeinsam für Kinder entscheidet und nach einer Trennung alles auf dem Rücken Kindern austrägt.
Ich sehe es immer wieder. Selbst privat


Mein Ex hat nur ein kind, unseres. Es war ein wunschkind inkl. Künstlicher Befruchtung. Ich habe ihn nicht gezwungen seinen Samen abzugeben.

Und nun, fast 20 jahre später kämpft mein kind. Er hat versucht mir das Kindergeld weg zu nehmen, damit er es bekommt und so mehr geld in der Tasche hat. Am anfang dachte ich, es geht um mich, er ist noch auf mich sauer. Nun ist sie erwachsen, und er akzeptiert nicht dass sie studiert und ihm immer noch auf der Tasche sitzt! Er findet immer noch, dass man als Mädchen nicht studieren muss und schon garnicht Wirtschaftsmathematik. Er war noch nicht mal stolz dass sie mit 17, trotz 3monatigem KKH Aufenthalt ein 2,0 Abitur hin legte.

Er meckert permanent dass er ihr 120€ Unterhalt zahlen muss. Und bei jedem treffen versucht er ihr das studium auszureden. Seine Frau und er gehen vollzeit arbeiten und hben gemeinsam 4000€ Netto. (Ich weiß das, weil mein kind höheren Unterhalt versucht einzuklagen, da musste er sein gehalt offen legen und mein kind möchte dass ich beim Anwalt dabei bin und bei seiner Frau bin ich die Lohnbuchhalterin ). Unt trotzdem sind ihm 120€ im monat zuviel für sein einziges Kind!

Ich weiß nicht warum er so zu seinem einzigem (Wunsch)Kind ist. Ich kann nur alles mögliche geben, um ihren seelischen Balast aufzufangen und ihr ein sorgenfreies Leben inkl. Studium zu ermöglichen.
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