Mütter- und Schwangerenforum

elternzeit beim arbeitgeber beantragen

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23.10.2011 15:06
ICh habe meinen Antrag nach der Geburt abgegeben,denn vorher konnte ich ja nicht sagen wann ich genau wieder kommen. DA ich nicht vorraussehen konnte wann mein Zwerg kommt. Soweit ich weiß muss der Antrag 7 Wochen vor beginn der Elternzeit eingereicht werden,also da man ja noch im Mutterschutz ist 8 Wochen danach reicht es ja wenn du die Elternzeit 1 Woche nach Geburt beantragst.
Poca
43615 Beiträge
23.10.2011 15:09
Zitat von LizaLina:

Darf ich mal fragen als was du arbeitest ? klingt alles bissi komisch und wieso hattest du 96 tage resturlaub ? Hast du bisher noch nie urlaub genommen ? Bzw bei uns verfällt der jahresurlaub zu nem gewissen zeitpunkt... Und ich höre immer von allen seiten das man sich mehr als 1 jahr elternzeit net erlauben kann ??? Ich bin noch nicht schwanger, aber ich werde mein Kind dann definitiv nicht bevor es 3 ist und in kindergarten geht irgendwo abgeben.... Lieber such ich mir dann was neues wenn mein AG das net lustig findet das ich 3 jahre zuhause bleibe bzw wenn das nicht geht.

ich denke, das ist eine kleinere Firma... ist bei mir genauso
kaidy
147 Beiträge
23.10.2011 15:11
wir haben so ca. 70 mitarbeiter.
kaidy
147 Beiträge
23.10.2011 15:13
möchte auch gern 3 jahre zuhause bleiben, aber es muss ja vom geld auch passen. also abwarten. erst einmal die bezahlte elternzeit nehmen und dann weiterschauen. aber die frage, ob ich dann zum alten ag zurück muss bleibt trotzdem bestehen.
23.10.2011 16:00
du musst den antrag 7 wochen VOR den antritt der elternzeit abgeben..also wenn du direkt am anschluß vom musch die elternzeit nehmen willst,dann musst du den antrag spätestens 1 woche nach der geburt einreichen. dein AG benötigt sowieso die geburtsurkunde dazu,also reicht es wenn du es damit einreichst.
antrag reicht ein ganz normaler..

das du von dann bis dann in elternzeit gehst und dich dann zb. 4 monate vorher wegen weiterer absprache in bezug auf arbeitszeiten meldest.
so in etwa hab ich es geschrieben und es reichte aus.

ich habe 2 jahre elternzeit genommen..war absolut kein problem für mein AG.
23.10.2011 16:02
Zitat von Poca:

Zitat von LizaLina:

Darf ich mal fragen als was du arbeitest ? klingt alles bissi komisch und wieso hattest du 96 tage resturlaub ? Hast du bisher noch nie urlaub genommen ? Bzw bei uns verfällt der jahresurlaub zu nem gewissen zeitpunkt... Und ich höre immer von allen seiten das man sich mehr als 1 jahr elternzeit net erlauben kann ??? Ich bin noch nicht schwanger, aber ich werde mein Kind dann definitiv nicht bevor es 3 ist und in kindergarten geht irgendwo abgeben.... Lieber such ich mir dann was neues wenn mein AG das net lustig findet das ich 3 jahre zuhause bleibe bzw wenn das nicht geht.

ich denke, das ist eine kleinere Firma... ist bei mir genauso

man hat anspruch auf 3 jahre elternzeit...also kannst du 3 jahre nehmen.
1 jahr wird nur bezahlt vom staat..man kann sich dies aber auch auf 2 jahre aufteilen lassen. dann bekommt man eben anstatt 1200 euro monatlich,nur 600 euro monatlich.
das 3.jahr wäre dann komplett unbezahlt.
aber in einigen bundesländern bekommt man da einen anderen zuschuss,wenn man das kind erst ab 3 in die kita bringt.das ist aber nicht viel geld.
Poca
43615 Beiträge
23.10.2011 16:03
Also ich hab jetzt mal ein wenig gegoogled, und für mich klingt es so, als ob die Elternzeit mit dem Tag der Geburt beginnt (trotz Mutterschutz)... das wird ja auch beim Elterngeld so gerechnet.
D.h meiner Meinung nach, ist der Antrag 7 Wochen VOR Geburt abzugeben
23.10.2011 16:06
Zitat von kaidy:

mein chef meinte, das er davon ausgeht das ich die drei jahre elternzeit in anspruch nehme und dann das zweite kind kommen würde. sodass ich erst wieder in sechs jahren in die firma kommen würde.
die dame, die für meine stelle eingestellt wurde, wurde auch nicht als schwangerschaftsvertretung eingestellt. er meinte nur, das das zur vorsorge wäre, da mein anderer kollege in sechs bis sieben jahren in rente geht. ich finde das alles ein wenig komisch.
habe auch schon zu meinem mann gesagt, das ich nach der elternzeit gerne wo anders anfangen würde zu arbeiten. weiss allerdings nicht ob das so einfach geht.

kannst dann wo anders anfangen..es gilt dann die normale kündigungsfrist.
23.10.2011 16:08
Zitat von Poca:

Also ich hab jetzt mal ein wenig gegoogled, und für mich klingt es so, als ob die Elternzeit mit dem Tag der Geburt beginnt (trotz Mutterschutz)... das wird ja auch beim Elterngeld so gerechnet.
D.h meiner Meinung nach, ist der Antrag 7 Wochen VOR Geburt abzugeben

nein nein.
die elternzeit beginnt mit ablauf des musch...also 8 wochen nach der geburt.
es wird nur mit angerechnet ,man wird sozusagen vom staat etwas verar....daher hat man ja auch keine 12 monate ,sondern nur 10 monate elternzeit
es reicht aber vollkommen aus,wenn man den antrag 7 wochen vor beginn der elternzeit stellt.
so hab ich es auch gemacht.
Höllena
949 Beiträge
23.10.2011 16:11
Zitat von kaidy:

möchte auch gern 3 jahre zuhause bleiben, aber es muss ja vom geld auch passen. also abwarten. erst einmal die bezahlte elternzeit nehmen und dann weiterschauen. aber die frage, ob ich dann zum alten ag zurück muss bleibt trotzdem bestehen.

Du mußt nicht zum alten AG zurück, wenn du in der Zeit was anderes findest kannst du doch kündigen, mußt aber glaub ich trotzdem die Kündigungsfrist einhalten.
LizaLina
3057 Beiträge
23.10.2011 16:38
Nienchen die 600 € (bei 2 jahren) sind aber doch kein standart mehr oder ?
Man bekommt doch nur soundsoviel % vom letzten Gehalt ??
Poca
43615 Beiträge
23.10.2011 17:26
Zitat von nienchen:

Zitat von Poca:

Also ich hab jetzt mal ein wenig gegoogled, und für mich klingt es so, als ob die Elternzeit mit dem Tag der Geburt beginnt (trotz Mutterschutz)... das wird ja auch beim Elterngeld so gerechnet.
D.h meiner Meinung nach, ist der Antrag 7 Wochen VOR Geburt abzugeben

nein nein.
die elternzeit beginnt mit ablauf des musch...also 8 wochen nach der geburt.
es wird nur mit angerechnet ,man wird sozusagen vom staat etwas verar....daher hat man ja auch keine 12 monate ,sondern nur 10 monate elternzeit
es reicht aber vollkommen aus,wenn man den antrag 7 wochen vor beginn der elternzeit stellt.
so hab ich es auch gemacht.


ok ... ich beschäftige mich ja auch grad mit dem Thema
Izzzy
823 Beiträge
23.10.2011 18:14
Zitat von kaidy:

als ich die schwangerschaft erfahren hatte, hatte ich insgesamt noch 96 tage resturlaub. davon hat mein chef mir jetzt die letzten vier monate jeden monat 12 tage ausgezahlt. den rest habe ich dann versucht abzufeiern und das werde ich wahrscheinlich bis zum mutterschutz auch durch halbtags arbeiten hinbekommen.
da der kleine im dezember kommt, meinte er, müssten mir für november und dezember 5 tage urlaub abgezogen werden. die tage hätte ich für dieses jahr weniger urlaubsanspruch.

Im Mutterschutz darf er dir deinen Urlaub nicht kürzen. Wenn du Elternzeit nimmst, bekommst du Urlaub anteilig.
Ich verstehe nicht ganz, was er damit meint, dass du im Nov und Dez 5 Tage weniger Urlaub haben sollst? Wegen Mutterschutz nehme ich an? Das DARF der nicht!!!
23.10.2011 19:00
ALSO: Der Antrag beim AG muss ERST NACH DER GEBURT eingereicht werden. Und zwar innerhalb der ersten Woche nach Entbindung!

Man weiß doch davor gar nicht den Geburtstermin. Wie will man denn da schon feststellen, ab wann denn nun die Elternzeit beginnt?!? Das Kind kommt ja nicht auf den Tag genau.

Natürlich fängt die Elternzeit, schon ab Geburt an. Aber man ist noch im Mutterschutz. Ist alles sehr verworren. Jedenfalls wird das erst nach der Geburt eingereicht. Vorher hats ja kaum einen Sinn, sei denn jemand kann Hellsehen
23.10.2011 19:05
Zitat von NilsMama:

ALSO: Der Antrag beim AG muss ERST NACH DER GEBURT eingereicht werden. Und zwar innerhalb der ersten Woche nach Entbindung!

Man weiß doch davor gar nicht den Geburtstermin. Wie will man denn da schon feststellen, ab wann denn nun die Elternzeit beginnt?!? Das Kind kommt ja nicht auf den Tag genau.

Natürlich fängt die Elternzeit, schon ab Geburt an . Aber man ist noch im Mutterschutz. Ist alles sehr verworren. Jedenfalls wird das erst nach der Geburt eingereicht. Vorher hats ja kaum einen Sinn, sei denn jemand kann Hellsehen

Falsch, die Elternzeit fängt nach dem Mutterschutz an, das weiss ich, weil ich letztens bei der KK war, weil genau dieses Formular fehlte.
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