elternzeit beim arbeitgeber beantragen
23.10.2011 19:10
Zitat von Krümelchen223:
Zitat von NilsMama:
ALSO: Der Antrag beim AG muss ERST NACH DER GEBURT eingereicht werden. Und zwar innerhalb der ersten Woche nach Entbindung!
Man weiß doch davor gar nicht den Geburtstermin. Wie will man denn da schon feststellen, ab wann denn nun die Elternzeit beginnt?!? Das Kind kommt ja nicht auf den Tag genau.
Natürlich fängt die Elternzeit, schon ab Geburt an . Aber man ist noch im Mutterschutz. Ist alles sehr verworren. Jedenfalls wird das erst nach der Geburt eingereicht. Vorher hats ja kaum einen Sinn, sei denn jemand kann Hellsehen![]()
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Falsch, die Elternzeit fängt nach dem Mutterschutz an, das weiss ich, weil ich letztens bei der KK war, weil genau dieses Formular fehlte.
Ja rein rechtlich schon...das weiß ich ja. Hab mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt. Aber man befindet sich ja rein praktisch schon in Elternzeit. Man wird wie oben schon beschrieben, von Vaterstaat beschissen.
23.10.2011 19:16
Zitat von Krümelchen223:
dann hab ich dich falsch verstanden, entschuldigung
Nicht schlimm
ist bei dem ganzen Bürokratenkram manchmal schwer sich verständlich auszudrücken
23.10.2011 19:52
Zitat von LizaLina:
Nienchen die 600 € (bei 2 jahren) sind aber doch kein standart mehr oder ?
Man bekommt doch nur soundsoviel % vom letzten Gehalt ??
nein das war nur ein beispiel mit den 600 euro
man bekommt 67% vom gehalt..man muss die letzten 12 monate gehaltsabrechnungen einreichen..und dann rechnen sie das nettogehalt zusammen und nehmen davon ein durchschnitt und davon die 67 %
der mindestsatz sind glaub so 300 euro..
23.10.2011 22:39
okay, naja muss ich mal ausrechnen aber soo dolle ist das dann eh net
24.10.2011 05:42
Zitat von nienchen:
Zitat von LizaLina:
Nienchen die 600 € (bei 2 jahren) sind aber doch kein standart mehr oder ?
Man bekommt doch nur soundsoviel % vom letzten Gehalt ??
nein das war nur ein beispiel mit den 600 euro![]()
man bekommt 67% vom gehalt..man muss die letzten 12 monate gehaltsabrechnungen einreichen..und dann rechnen sie das nettogehalt zusammen und nehmen davon ein durchschnitt und davon die 67 %
der mindestsatz sind glaub so 300 euro..
und ab ner gewissen grenze gibts nur noch 65%...
24.10.2011 05:46
Zitat von kaidy:
hallo zusammen
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. also ich bin kathrin und wir erwarten unseren wurm am 20.12.
ich muss nur noch 6 tage arbeiten und gehe dann 7 wochen vor dem et in mutterschutz.
ich habe im internet gelesen, das man vorm mutterschutz einen antrag auf elternzeit beim arbeitgeber einreichen muss. stimmt das?? wenn ja wie mache ich das und kann man irgendwo vordrucke dafür finden??
ich hatte meinen arbeitgeber schon darauf angesprochen und er wusste nichts davon. hat mich ein bisschen gewundert. er sagte nur, das er davon ausgeht, das ich drei jahre zuhause bleibe. und er nichts schriftliches von mir benötigen würde.
lg kathrin
Schicke ihm auf jeden Fall einen Antrag schriftlich!!! Ich glaub da war sogar was per Einschreiben ... mach es auf jeden Fall!!
24.10.2011 08:06
ALso mein ArbeitGeber will auch erst den Antrag nach der Geburt haben...verstehe ich nicht ganz...man sagt doch 8Wochen vorher...laut Gesetz ist es aber nicht falsch den eher abzugeben?bei schatz muss ich den die 8Wochen eher abgeben, die sind auf dem bau und hauen ab Dez immer die Kündigungen raus...und schatz steht dann ja unter kündigungsSchutz so bald er das schreiben hat nicht war?
24.10.2011 11:57
Zitat von Viala:
Zitat von nienchen:
Zitat von LizaLina:
Nienchen die 600 € (bei 2 jahren) sind aber doch kein standart mehr oder ?
Man bekommt doch nur soundsoviel % vom letzten Gehalt ??
nein das war nur ein beispiel mit den 600 euro![]()
man bekommt 67% vom gehalt..man muss die letzten 12 monate gehaltsabrechnungen einreichen..und dann rechnen sie das nettogehalt zusammen und nehmen davon ein durchschnitt und davon die 67 %
der mindestsatz sind glaub so 300 euro..
und ab ner gewissen grenze gibts nur noch 65%...![]()
genau,die grenze hab ich erreicht
24.10.2011 11:59
Zitat von pusteblume85:
ALso mein ArbeitGeber will auch erst den Antrag nach der Geburt haben...verstehe ich nicht ganz...man sagt doch 8Wochen vorher...laut Gesetz ist es aber nicht falsch den eher abzugeben?bei schatz muss ich den die 8Wochen eher abgeben, die sind auf dem bau und hauen ab Dez immer die Kündigungen raus...und schatz steht dann ja unter kündigungsSchutz so bald er das schreiben hat nicht war?
nein er steht nur 8 wochen vor beginn der elternzeit unter kündigungsschuz..jetz kann er noch gekündigt werden...
ihr könnt doch aber gar kein genaues datum angeben..ihr wisst doch nicht wann das kind kommt.
elternzeit geht von da an los..
z.b. unsere maus kam am 7.2.2011..mein mann seine elternzeit hat er vom 7.6. bis 6.7 genommen...und jetz vom 7.12.bis 6.1.
24.10.2011 12:18
Wir haben et am 3.1. Und ich schreibe ja auch nur voraussichtlicher et rein...ja und 8Wochen vorher wäre Mitte November....und ab da steht Mann doch unter Schutz....
24.10.2011 15:36
Was heißt ab ner gewissen grenze ? wenn der verdienst zu hoch ist oder wie ?
Hab nochmal gerechnet gestern sooo schlimm sieht das garnet aus, ok auf 2 jahre ist es dann net so wild per monat aber fürs nötigste reicht es....kann ich mit leben.
Hab nochmal gerechnet gestern sooo schlimm sieht das garnet aus, ok auf 2 jahre ist es dann net so wild per monat aber fürs nötigste reicht es....kann ich mit leben.
24.10.2011 15:59
Zitat von nienchen:
Zitat von pusteblume85:
ALso mein ArbeitGeber will auch erst den Antrag nach der Geburt haben...verstehe ich nicht ganz...man sagt doch 8Wochen vorher...laut Gesetz ist es aber nicht falsch den eher abzugeben?bei schatz muss ich den die 8Wochen eher abgeben, die sind auf dem bau und hauen ab Dez immer die Kündigungen raus...und schatz steht dann ja unter kündigungsSchutz so bald er das schreiben hat nicht war?
nein er steht nur 8 wochen vor beginn der elternzeit unter kündigungsschuz..jetz kann er noch gekündigt werden...
ihr könnt doch aber gar kein genaues datum angeben..ihr wisst doch nicht wann das kind kommt.
elternzeit geht von da an los..
z.b. unsere maus kam am 7.2.2011..mein mann seine elternzeit hat er vom 7.6. bis 6.7 genommen...und jetz vom 7.12.bis 6.1.
Huhu ,
Sorry, wenn ich jetzt so reinplatze...aber können die papas auch in elternzeit gehn? ja ich weiß der name sagt es ja schon, aber davon hab ich gar nichts gewußt..wie lang steht dem papa das zu? und ab wann?
sorry, wenn die frage blöd rüber kommt...
LG
24.10.2011 17:24
KLAr kann der Papa auch in ElternZeit geben...ihr könnt euch die Monate auf teilen oder du gehst arbeiten und Papa bleibt zu Haus...je nach dem Wie ihr Das Nacht
24.10.2011 19:20
ja der papa kann auch in elternzeit gehen,ihn stehen 2 monate elternzeit zu.diese muss er innerhalb der ersten 14 lebensmonate vom kind nehmen. er kann 2 monate am stück nehmen oder auch zb. ein monat im juni und den anderen im dezember.es müssen nur immer 4 wochen am stück sein. und geht immer ab den geburtstag los..also geboren 7.2.,dann nimmt er vom 7.6.bis 6.7. elternzeit z.b.
er bekommt da aber auch nur 65-67% seines gehaltes.
wir haben den antrag direkt bei meinen elterngeldantrag mit abgegeben.
ihn werden dann auch anteilig urlaub abgezogen vom AG.
mein mann nimmt auch seine elterzeit,wenn ich auch zuhause bin,wir wollten sie zusammen nehmen
man kann es sich aber auch aufteilen..z.b.du bleibst das erste jahr zuhause und er dann anschließend 2 monate
---------
jaa eine bestimmte verdienstgrenze..ich glaub ab 1500 oder 1600 netto bekommt man dann 65% vom nettogehalt.
er bekommt da aber auch nur 65-67% seines gehaltes.
wir haben den antrag direkt bei meinen elterngeldantrag mit abgegeben.
ihn werden dann auch anteilig urlaub abgezogen vom AG.
mein mann nimmt auch seine elterzeit,wenn ich auch zuhause bin,wir wollten sie zusammen nehmen
man kann es sich aber auch aufteilen..z.b.du bleibst das erste jahr zuhause und er dann anschließend 2 monate
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jaa eine bestimmte verdienstgrenze..ich glaub ab 1500 oder 1600 netto bekommt man dann 65% vom nettogehalt.
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