Mütter- und Schwangerenforum

Einsatzbereiche und Arbeit des Jugendamtes

Gehe zu Seite:
07.03.2016 06:27
Danke das du meine frage versuchst zu beantworten. Er muss doch aber kein Unterhalt zahlen wenn er mit das kind in einen Haushalt lebt.oder?
sunrisefranzi
3817 Beiträge
07.03.2016 06:49
Zitat von Gurke88:

Danke das du meine frage versuchst zu beantworten. Er muss doch aber kein Unterhalt zahlen wenn er mit das kind in einen Haushalt lebt.oder?

Er muss rein praktisch keinen Unterhalt der Mutter überweisen, ist diesem Kind gegenüber aber trotzdem Unterhaltspflichten.
Also werden seine unterhaltsleistungen jetzt durch 3 geteilt.
Der Unterhalt deiner Kinder verringert sich also. Fällt aber natürlich nicht weg!
07.03.2016 12:30
Ok danke
09.03.2016 12:48
Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Gurke88:

Danke das du meine frage versuchst zu beantworten. Er muss doch aber kein Unterhalt zahlen wenn er mit das kind in einen Haushalt lebt.oder?

Er muss rein praktisch keinen Unterhalt der Mutter überweisen, ist diesem Kind gegenüber aber trotzdem Unterhaltspflichten.
Also werden seine unterhaltsleistungen jetzt durch 3 geteilt.
Der Unterhalt deiner Kinder verringert sich also. Fällt aber natürlich nicht weg!

So ist es.
(Wobei sich der Unterhalt der nicht im Haushalt des Unterhaltspflichtigen lebenden Kinder nur dann verringert, wenn "über" dem Selbstbehalt nicht genug Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle für alle drei Kinder übrig bleibt.)
23.05.2016 14:13
Hallöchen ist der thead noch aktuell? Hätte ein Anliegen
23.05.2016 15:32
Zitat von Gurke88:

Hallöchen ist der thead noch aktuell? Hätte ein Anliegen

Wenn Du mit mir Vorlieb nimmst, dann gern.
23.05.2016 19:28
Puh wo soll i ch anfange.
Ich möchte das mein freund endlich sorgerecht beantragt. Dies hat er schon mal versucht aber aus irgend ein grund nicht bekommen.

Brauch man dafür einen anwalt? Oder kann man formlos es nochmal versuchen?

Und dazu kommt das man ja auch versuchen könnte das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Ist das einfach ohne viel tara?

Wenn bedarf ist schreib ich morgen vom lappi aus mal bissel mehr dazu
24.05.2016 13:41
so nun bissel ausführlicher.
die ex von meinen freunden hat 1/2 sorgerecht und andere seite hat das jugendamt und sie hat gerade einen familienhilfe an der seite.

wir möchten gerne das sorgerecht beantragen haben uns aber noch nicht getraut , weil wir nicht wissen welchen weg der schnellste ist .
( er war so blauäugig und hat seine ex geglaubt das er ja kein sorgerecht brauch weil er sie ja beide nie verlieren wird)

nun haben wir vaterschaftstest machen lassen , weil sie ihn den kleinen nicht mehr sehen lassen hat. Es ist sein Sohn.
nun hat er seit 3 monaten jede woche paar stunden umgang.
problem ist nur das sie anfängt ausreden zu finden um den kleinen nicht raus zugeben oder uns steine in den weg legt.

ist es einfach das aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen für den kleinen? ich denke mal sie wird nicht OHNE grund eine familienhilfe haben. und ich könnte paar dinge aufzähen die nicht so gut in meinen augen fürs kind sind.
(zbsp. hat er mit 3 jahren ganzen zähne schwarz die jetzt dank einsetzen der Familienhilfe endlich alle entfernt werden . er darf nicht beim kinderschminken geschminkt werden, er darf nicht auf eine hüpfburg, er darf einfach nicht kind sein. sie hat eine schimmel küche, vn seinen zimmer wollen wir erst garnicht reden ....)

was könnten wir bloss machen? jemand eine idee?
26.05.2016 13:31
Da der ASD im Rahmen einer sozialpädaogischen Familienhilfe drin ist und die Amtsvormundschaften/Pflegschaften des Jugendamtes - so wie Du sagst - Teile des Sorgerechtes im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft vom Familiengericht übertragen bekommen haben, wird sich der ASD bewusst sein, wie es bei der Exfreundin Deines Freundes läuft. Darum besteht da wahrscheinlich kein Bedarf diese Situation erneut zu melden. Es sei denn, Du hast neue Erkenntnisse von denen Du weißt, dass sie dem ASD noch nicht zur Verfügung stehen.

Was das Sorgerecht betrifft: Nur das Familiengericht kann Angelegenheiten zum Sorgerecht beschließen. Darum müsstet Ihr Euch auch an das Familiengericht wenden und dort einen Antrag stellen. Inwiefern ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg haben kann, kann ich Dir nicht sagen, denn dafür kenne ich Eure ganze Situation nicht gut genug.

Als kleiner Hinweis: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nur ein Teil des Sorgerechtes. Hat man das vollständige Sorgerecht, so hat man automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Allerdings ist dieser Teil der Personensorge auch einer der am häufigsten behandelten Teile.

Warum möchtet Ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind Deines Freundes ausüben und was möchtet Ihr damit tun?
26.05.2016 13:58
danke das du dich gemeldet hast.
wir merken einfach das er nicht richtig kind sein darf, und er schaut nicht glücklich aus . wenn er bei uns ist spricht er viel und hat spass. wenn seine mutter dabei ist kommt kein ton.

wir möchten ihn gerne zu uns holen. wir sind eine intakte familie mit zwei kindern , da würde ein drittes nicht auf fallen.
27.05.2016 22:34
Ich denke, Ihr solltet Euch mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Meiner Meinung nach ist dieser Weg der beste, da die für Euch zuständigen Sachbearbeiter / Sachbearbeiterinnen beim ASD und den Amtsvormundschaften/Pflegschaften Eure Situation viel besser kennen und einschätzen können und Euch viel mehr dazu sagen können.
29.05.2016 08:04
Ok vielen lieben dank
Britta
25259 Beiträge
29.05.2016 08:25
Zitat von LostMyName:

Da der ASD im Rahmen einer sozialpädaogischen Familienhilfe drin ist und die Amtsvormundschaften/Pflegschaften des Jugendamtes - so wie Du sagst - Teile des Sorgerechtes im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft vom Familiengericht übertragen bekommen haben, wird sich der ASD bewusst sein, wie es bei der Exfreundin Deines Freundes läuft. Darum besteht da wahrscheinlich kein Bedarf diese Situation erneut zu melden. Es sei denn, Du hast neue Erkenntnisse von denen Du weißt, dass sie dem ASD noch nicht zur Verfügung stehen.

Was das Sorgerecht betrifft: Nur das Familiengericht kann Angelegenheiten zum Sorgerecht beschließen. Darum müsstet Ihr Euch auch an das Familiengericht wenden und dort einen Antrag stellen. Inwiefern ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg haben kann, kann ich Dir nicht sagen, denn dafür kenne ich Eure ganze Situation nicht gut genug.

Als kleiner Hinweis: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nur ein Teil des Sorgerechtes. Hat man das vollständige Sorgerecht, so hat man automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Allerdings ist dieser Teil der Personensorge auch einer der am häufigsten behandelten Teile.

Warum möchtet Ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind Deines Freundes ausüben und was möchtet Ihr damit tun?

Darf ich fragen woher dein Fachwissen stammt?
30.05.2016 10:21
Zitat von Britta:

Zitat von LostMyName:

Da der ASD im Rahmen einer sozialpädaogischen Familienhilfe drin ist und die Amtsvormundschaften/Pflegschaften des Jugendamtes - so wie Du sagst - Teile des Sorgerechtes im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft vom Familiengericht übertragen bekommen haben, wird sich der ASD bewusst sein, wie es bei der Exfreundin Deines Freundes läuft. Darum besteht da wahrscheinlich kein Bedarf diese Situation erneut zu melden. Es sei denn, Du hast neue Erkenntnisse von denen Du weißt, dass sie dem ASD noch nicht zur Verfügung stehen.

Was das Sorgerecht betrifft: Nur das Familiengericht kann Angelegenheiten zum Sorgerecht beschließen. Darum müsstet Ihr Euch auch an das Familiengericht wenden und dort einen Antrag stellen. Inwiefern ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg haben kann, kann ich Dir nicht sagen, denn dafür kenne ich Eure ganze Situation nicht gut genug.

Als kleiner Hinweis: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nur ein Teil des Sorgerechtes. Hat man das vollständige Sorgerecht, so hat man automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Allerdings ist dieser Teil der Personensorge auch einer der am häufigsten behandelten Teile.

Warum möchtet Ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind Deines Freundes ausüben und was möchtet Ihr damit tun?

Darf ich fragen woher dein Fachwissen stammt?

Na klar darfst Du!
Mein Fachwissen stammt aus einem Studium und aus meinem täglichen Einsatzbereich.
Britta
25259 Beiträge
30.05.2016 15:38
Zitat von LostMyName:

Zitat von Britta:

Zitat von LostMyName:

Da der ASD im Rahmen einer sozialpädaogischen Familienhilfe drin ist und die Amtsvormundschaften/Pflegschaften des Jugendamtes - so wie Du sagst - Teile des Sorgerechtes im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft vom Familiengericht übertragen bekommen haben, wird sich der ASD bewusst sein, wie es bei der Exfreundin Deines Freundes läuft. Darum besteht da wahrscheinlich kein Bedarf diese Situation erneut zu melden. Es sei denn, Du hast neue Erkenntnisse von denen Du weißt, dass sie dem ASD noch nicht zur Verfügung stehen.

Was das Sorgerecht betrifft: Nur das Familiengericht kann Angelegenheiten zum Sorgerecht beschließen. Darum müsstet Ihr Euch auch an das Familiengericht wenden und dort einen Antrag stellen. Inwiefern ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg haben kann, kann ich Dir nicht sagen, denn dafür kenne ich Eure ganze Situation nicht gut genug.

Als kleiner Hinweis: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nur ein Teil des Sorgerechtes. Hat man das vollständige Sorgerecht, so hat man automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Allerdings ist dieser Teil der Personensorge auch einer der am häufigsten behandelten Teile.

Warum möchtet Ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind Deines Freundes ausüben und was möchtet Ihr damit tun?

Darf ich fragen woher dein Fachwissen stammt?

Na klar darfst Du!
Mein Fachwissen stammt aus einem Studium und aus meinem täglichen Einsatzbereich.

Mone, warum sagst du nicht einfach, das du es bist?
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 33 mal gemerkt