Mütter- und Schwangerenforum

Einsatzbereiche und Arbeit des Jugendamtes

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26.11.2014 15:14
Zitat von Gurke88:

Mit einer einfachen begründung as kind sieht nicht so aus wie ich .bringt wohl ni

Nein, ich denke nicht. Das hat schon bei Boris Becker nicht funktioniert...
26.11.2014 17:07
Wie müsste ich es dann angehen?
26.11.2014 21:08
Zitat von Gurke88:

Wie müsste ich es dann angehen?

Zitat von ansiro:

Guten Morgen,

das geht über eine Vaterschaftsfeststellungsklage beim Familiengericht des Amtsgerichtes, welches für das Kind zuständig ist (also des Familiengerichtes der Stadt, in der das Kind lebt).

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein solches Familienverfahren in die Wege zu leiten:
1. Man spricht selbst zu den Geschäftszeiten im Geschäftszimmer des Familiengerichtes vor.
2. Man beauftragt einen Rechtsanwalt damit, sich an das Familiengericht zu wenden.

Immer wichtig, wenn es notwendig ist: Verfahrenskostenhilfe direkt mit beantragen und die notwendigen Unterlagen schnellstmöglich selbst oder über den Anwalt beim Familiengericht einreichen, denn die Kosten für das Verfahren sind meist selbst zu tragen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Liebe Grüße,
Simone
27.11.2014 14:44
nein das meine ich nicht. ich meine eher was brauch mn für gründe um so eine prüfung durch zu bekommen.

alleine das der kleine mir nicht ähnlich sieht (bzw meinen freund) wird ja nicht reichen.
und wenn ich sage sie hatte in der beziehung viele bett geschichten. reicht ja wohl auch nicht ( kann man ja nicht beweisen , leider)
27.11.2014 18:05
Zitat von Gurke88:

nein das meine ich nicht. ich meine eher was brauch mn für gründe um so eine prüfung durch zu bekommen.

alleine das der kleine mir nicht ähnlich sieht (bzw meinen freund) wird ja nicht reichen.
und wenn ich sage sie hatte in der beziehung viele bett geschichten. reicht ja wohl auch nicht ( kann man ja nicht beweisen , leider)

Du gehst zum Gericht, bringst Deine Zweifel an, begründest sie und leitest somit das Verfahren in die Wege. Die Gründe müssen plausibel sein. Häufiger Partnerwechsel der Kindesmutter während des Zeitraumes der Zeugung des Kindes ist meines Erachtens ein plausibler Grund...
28.11.2014 10:19
Oki . Danke
28.11.2014 10:25
Kann man immer die vaterschaft anzweifeln.oder gibt es eine zeit spanne. Zbsp bis zum zweiten.geburtstag odee sowas.

Kann eine mutter auch die vsterschaft anzweifeln nach einer gewissen zeit und geht es gebau so einfsch wie beim mann ?
28.11.2014 10:56
Zitat von Gurke88:

Kann man immer die vaterschaft anzweifeln.oder gibt es eine zeit spanne. Zbsp bis zum zweiten.geburtstag odee sowas.

Kann eine mutter auch die vsterschaft anzweifeln nach einer gewissen zeit und geht es gebau so einfsch wie beim mann ?

Man sollte die Zweifel an der Vaterschaft anbringen, sobald sie bestehen. Ob es Verjährungszeiten gibt, kann ich gerade nicht genau sagen. Aber warum warten, wenn der Verdacht aufkommt, man sei nicht der Vater des Kindes und sich sicher ist, dass man es klarstellen lassen möchte?!?
Ja, auch die Mutter kann die Vaterschaft anzweifeln lassen. Hier gilt: Gleiches Recht für alle. Wobei die Mutter mit aller Wahrscheinlichkeit wissen wird, von wem sie schwanger geworden ist...
28.11.2014 11:01
Bissel komplizierter. Haben jetzt geschafft umgang einzu klagen läuft aber noch nicht so gut .die mutter ist dagegen. Wollten das erstmal geregelt haben.und dann die vaterschaft angehen. Weil wenn wir das vorher angebracht hätten gebe es sicherkuch kein umgang und die zeit wäre verstrichen.

28.11.2014 11:25
Zitat von Gurke88:

Bissel komplizierter. Haben jetzt geschafft umgang einzu klagen läuft aber noch nicht so gut .die mutter ist dagegen. Wollten das erstmal geregelt haben.und dann die vaterschaft angehen. Weil wenn wir das vorher angebracht hätten gebe es sicherkuch kein umgang und die zeit wäre verstrichen.

Recht auf Umgang miteinander haben das Kind und die leiblichen Eltern, sowie das Kind und andere Bezugspersonen, die durch den Umgang mit dem Kind dem Wohl des Kindes UND seiner Entwicklung zuträglich sind (siehe § 1684 BGB und § 1685 BGB).

Für das Kind sollte es allerdings nun wirklich sehr seltsam und verwirrend sein, wenn Du zuerst darauf gepocht hast, sein Vater zu sein, um eine Umgangsregelung zu erhalten und nun anzweifelst, dass Du der Vater bist und darum das nächste Verfahren in die Wege leitest, mit dem Du unter anderem evtl. auch die bestehende Umgangsregelung wieder auf's Spiel setzt...

Was sagt denn die für Euch zuständige Sachbearbeiterin / der für Euch zuständige Sachbearbeiter des Jugendamtes zu der ganzen Sache?

Meines Erachtens (Achtung: Es folgt eine freie Meinungsäußerung!) kann das alles nicht im Sinne des Wohles des Kindes sein...
28.11.2014 11:54
sagen wir mal so mein freund denkt er sei der vater, aber durch seine familie fängt er nun n zu zweifeln.
und um ganz und gar sicher zu sein was nun ist .möchte er nun gewissheit das nicht die ganze familie weiter darüber reden tut .

die farge die ist, warum mchte die mutter den vater aus den weg schaffen.

sie haben gerade ne tante vom gericht an der seite ,wegen den umgang . eltern gespräche klappen einfach nicht.
28.11.2014 12:10
Zitat von Gurke88:

sagen wir mal so mein freund denkt er sei der vater, aber durch seine familie fängt er nun n zu zweifeln.
und um ganz und gar sicher zu sein was nun ist .möchte er nun gewissheit das nicht die ganze familie weiter darüber reden tut .

die farge die ist, warum mchte die mutter den vater aus den weg schaffen.

sie haben gerade ne tante vom gericht an der seite ,wegen den umgang . eltern gespräche klappen einfach nicht.

Sehe ich anders: Die eigentliche Frage ist: Was ist das Beste für das Kind! Nichts anderes sollte die Frage beider Elternteile sein!

Aber das hier ist kein Thread, damit ich meine Meinung kundtun, sondern damit ich mit Antworten Fragen zur Arbeit des Jugendamtes klären kann.
Darum hoffe ich nun, dass Ihr ausreichende Hilfe der zuständigen Stellen bekommen und die für das Kind beste Lösung finden werdet und wünsche Euch alles Gute.
28.11.2014 13:06
Danke
demianda
7137 Beiträge
01.12.2014 15:17
hallo ich habe auch eine frage. wir haben jetzt bald den termin zur vaterschaftsanerkennung und ebenso steht jetzt die frage im raum, ob wir das sorgerecht teilen oder nicht. eigentlich wollte ich es gerne teilen, aber eben aus dem wunsch heraus, dass wir ein team bilden und gleichermaßen für laila da sind. dh dass ich den papa auch gerne in allem mit einbeziehen mag, da ich der meinung bin, den beiden so ermöglcihen zu können, ein gutes verhältnis zu einander aufzubauen.

jetzt ist es so, dass wir nie liiert waren und es auch nicht werden. er hat sich in der zeit, in der ich schwanger war nicht gemeldet und zudem noch eine frau kennengelernt, mit der er nun fest liiert ist. er ist, wenn es hoch kommt, einmal die woche für eine stunde da. ja, er ist bisher zuverlässig gewesen, aber ich mache mir gedanken, wie das in zukunft aussehen wird. er meinte natürlich, dass er es gut findet, dass ich das sorgerecht mit ihm teilen mag.. aber.. ohne es böse zu meinen (ich bin froh, dass er sich überhaupt kümmert) reicht es mir nicht, wenn er nur hin und wieder kurz hier reinschneit.. also es reicht nicht, um das sorgerecht zu teilen. denn letzten endes kümmere ich mich komplett um alles alleine und ich muss jetzt schon seinen unterschriften (zb für eine lebensversicherung für laila) hinterherrennen. jetzt frage ich mich auch, wie das wohl ist, wenn er und seine freundin einmal kinder haben wollen.. vllt ist laila dann nicht mehr aktuell? immerhin hat er sich die ss über bei mir auch nicht gemeldet. ich bin mittlerweile doch eher in sorge, diesbezüglich einen fehler zu begehen. es würde ja nichts am umgangsrecht ändern, wenn ich das alleine sorgerecht hätte. ich könnte einfach nur entspannt alles alleine regeln. niemals würde ich mich zwischen die beiden stellen wollen. ich überlege nur, was das beste ist.. da er sich jetzt wieder einige tage nicht meldete und zuletzt vor zwei wochen hier war, war es mir auch noch nicht möglich, mit ihm ausführlich darüber zu sprechen.

kannst du mir vllt diesbezüglich einen rat geben? und kann ich das alleinige sorgerecht in unserem fall ohne weiteres beantragen?
01.12.2014 15:34
Zitat von demianda:

hallo ich habe auch eine frage. wir haben jetzt bald den termin zur vaterschaftsanerkennung und ebenso steht jetzt die frage im raum, ob wir das sorgerecht teilen oder nicht. eigentlich wollte ich es gerne teilen, aber eben aus dem wunsch heraus, dass wir ein team bilden und gleichermaßen für laila da sind. dh dass ich den papa auch gerne in allem mit einbeziehen mag, da ich der meinung bin, den beiden so ermöglcihen zu können, ein gutes verhältnis zu einander aufzubauen.

jetzt ist es so, dass wir nie liiert waren und es auch nicht werden. er hat sich in der zeit, in der ich schwanger war nicht gemeldet und zudem noch eine frau kennengelernt, mit der er nun fest liiert ist. er ist, wenn es hoch kommt, einmal die woche für eine stunde da. ja, er ist bisher zuverlässig gewesen, aber ich mache mir gedanken, wie das in zukunft aussehen wird. er meinte natürlich, dass er es gut findet, dass ich das sorgerecht mit ihm teilen mag.. aber.. ohne es böse zu meinen (ich bin froh, dass er sich überhaupt kümmert) reicht es mir nicht, wenn er nur hin und wieder kurz hier reinschneit.. also es reicht nicht, um das sorgerecht zu teilen. denn letzten endes kümmere ich mich komplett um alles alleine und ich muss jetzt schon seinen unterschriften (zb für eine lebensversicherung für laila) hinterherrennen. jetzt frage ich mich auch, wie das wohl ist, wenn er und seine freundin einmal kinder haben wollen.. vllt ist laila dann nicht mehr aktuell? immerhin hat er sich die ss über bei mir auch nicht gemeldet. ich bin mittlerweile doch eher in sorge, diesbezüglich einen fehler zu begehen. es würde ja nichts am umgangsrecht ändern, wenn ich das alleine sorgerecht hätte. ich könnte einfach nur entspannt alles alleine regeln. niemals würde ich mich zwischen die beiden stellen wollen. ich überlege nur, was das beste ist.. da er sich jetzt wieder einige tage nicht meldete und zuletzt vor zwei wochen hier war, war es mir auch noch nicht möglich, mit ihm ausführlich darüber zu sprechen.

kannst du mir vllt diesbezüglich einen rat geben? und kann ich das alleinige sorgerecht in unserem fall ohne weiteres beantragen?

Hallo demianda,

ich kann Dir bei Deiner Entscheidung - ehrlich gesagt - nicht weiterhelfen. Das gemeinsame Sorgerecht auszuüben ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Das alleinige Sorgerecht auszuüben allerdings ebenso.
Ich persönlich finde immer, dass man es gemeinsam ausüben sollte, wenn man nur eben kann. Aber das muss und kann jede unverheiratete Mutter selbst entscheiden; die Kinder und ihr Wohl geraten bei einer solchen Entscheidung leider jedoch meist in den Hintergrund.

Wichtig für Dich zu wissen ist:
Ihr habt so lange kein gemeinsames Sorgerecht bis Ihr eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgegeben habt, oder das Familiengericht eine entsprechende Entscheidung getroffen hat, oder Ihr geheiratet habt.

Geheiratet habt Ihr bisher nicht und möchtet Ihr auch nicht, das habe ich verstanden. Hat sich den eine der beiden anderen Möglichkeiten ereignet?

Auch wichtig für Dich zu wissen ist:
Beantragt der Kindesvater beim Familiengericht die Ausübung der gemeinsamen Sorge, so besteht die Wahrscheinlichkeit, dass das Familiengericht Euch die gemeinsame Sorge überträgt, insofern diese dem Wohl Eurer Tochter nicht im Wege steht.

Liebe Grüße,
Simone
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