Mütter- und Schwangerenforum

Ich hab grad Mist gebaut-.- hab total Angst jetzt

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mütze
12031 Beiträge
06.07.2011 10:07
Ruf bei der Bullerei an und sag das du das eben erst registriert hast.Das du zwar was 'gehört' hast aber dachtest das sei nen Gullideckel oder so der rumpelt beim drüberfahren....melde es aber auf jeden Fall,die reagieren da echt pampig und deine Versicherung weigert sich beim zahlen-falls es nötig ist.
Gut das es der Spiegel war und kein Mensch ...Material ist ersetzbar!
Usa83
34786 Beiträge
06.07.2011 10:07
Zitat von HelloKitty007:

Zitat von juli2806:

hmm wirklich unfall? weiß ja leider nich ob was dran kaputt war oder nicht... an meinem war nichts weiter. wie gesagt weiß leider nich welches auto das war, hab ja nich drauf geachtet, habs ja nichmal richtig mitgekriegt :/ mach mir voll sorgen jetzt


Fahr fdoch zurück in die Straße und schaue wo und ob ein Auto beschädigt ist. Du weisst doch ungefähr die Höhe auf der das passiert ist...denn wenn du nichts tust, und das angezeigt wirst hast du leider ein Problem

ja, ich würde auch zurückfahren und gucken.
und wenn du der polizei das sagst, bloß nichts von der lauten musik erzählen
und die polizei würde ich auch anrufen. zumal die radfahrerin das ja mitbekommen hat und möglicherweise dein kennzeichen hat.
*
dürfen radfahrer überhaupt entgegengesetzt ner einbahnstraße fahren???? sind ja shcließlich auch verkehrsteilnehmer...
06.07.2011 10:08
Zur Polizei gehn und das melden. Wenn dus net machst is es Fahrerflucht und dich erwartet viel mehr ärger als ein kaputter Spiegel.
Meistens is ja eh nur das Glas kaputt und das hat bei uns nur 30€ gekostet.
Dieda
4625 Beiträge
06.07.2011 10:09
Zitat von cj_190580:

Bist du verkehrt herum in eine Einbahnstraße gefahren??? Oder hab ich das jetzt falsch verstanden??? Denn sonst kann dir ja keine Radfahrerin ENTGEGEN gekommen sein???


Das frag ich mich auch grad. Weil dann wird sich die Fahrradfahrerin hüten, sich bei der Polizei zu melden, weil sie dann auch dran kommt

Würd trotzdem bei der Polizei anrufen. Mit einem schlechten Gewissen lässt es sich nicht gut leben.
06.07.2011 10:09
Zitat von cj_190580:

Bist du verkehrt herum in eine Einbahnstraße gefahren??? Oder hab ich das jetzt falsch verstanden??? Denn sonst kann dir ja keine Radfahrerin ENTGEGEN gekommen sein???


na doch das geht schon mit dem Fahhrad verkehrt herum in der einbahnstraße, darf man ja auch bei den meisten wenn nicht sogar bei allen einbahnstraßen
mütze
12031 Beiträge
06.07.2011 10:10
Zitat von cj_190580:

Bist du verkehrt herum in eine Einbahnstraße gefahren??? Oder hab ich das jetzt falsch verstanden??? Denn sonst kann dir ja keine Radfahrerin ENTGEGEN gekommen sein???

Fahrradfahrer dürgen gegen die Fahrtrichtung durch die Einbahnstarße....ABER wenn da ein extra Radweg war...hm.....trotzdem wurscht,jeder Fahrer muß Abstand halten...sie hätte ja auch anhalten können wenns zu eng wurde und die Radf.vorbeilassen.....sie war unaufmerksam und muß nun halt geradestehn.
Sunshine2011
1378 Beiträge
06.07.2011 10:11
Fahrerflucht...Wird teuer...

Zitat:
Die Fahrerflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wie es im Juristendeutsch heißt, ist ein häufiges und in seinen Konsequenzen von vielen Verkehrsteilnehmern unterschätztes Delikt.
Mehr zum Thema:Fahrerflucht Unerlaubtes Entfernen Unfallort

Bei 123recht.net:Strafrecht - Straftaten
Verkehrsdelikte

Nach dem Gesetz (§ 142 StGB) verwirklicht derjenige die Tat, der sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er entweder zugunsten sämtlicher Berechtigter Feststellungen (seiner Person, seines Fahrzeuges und über die Art seiner Beteiligung) ermöglicht oder zwar eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, Feststellungen zu treffen, die Feststellungen aber auch nachträglich nicht unverzüglich ermöglicht hat.

Insbesondere beim stehenden Verkehr besteht der weit verbreitete Irrtum, mit einem Zettel, versehen mit Name, Anschrift und Telefonnummer, ggf. noch mit einem Schuldanerkenntnis oder einer Visitenkarte hinter der Windschutzscheibe des angefahrenen Fahrzeugs hätte man seinen Pflichten genüge getan. Rechtlich schließt aber auch ein Zettel den Tatbestand des § 142 StGB nicht aus. Die spätere Behauptung, einen Zettel hinterlassen zu haben, hilft also nicht weiter.
Richtiges Verhalten

Ausgehend vom wohl häufigsten Fall, dass beim Ein- oder Ausparken ein fremdes Fahrzeug angefahren wird, stellt sich die Frage, wie sich der Unfallbeteiligte richtig verhält.

Sofern kein völlig belangloser Schaden (bis etwa 20 €) vorliegt und sich keine feststellungsbereiten Personen am Unfallort befinden, ist zunächst der Wartepflicht nachzukommen. Das Gesetz verlangt eine "den Umständen angemessene Zeit". Was darunter zu verstehen ist, hängt u.a. von den Umständen, wie Schwere des Unfalls und Höhe des materiellen Schadens, Tageszeit, Witterung, Verkehrsdichte ab. 30 Minuten Wartezeit dürften in den alltäglichen Fällen ausreichen. Als durchaus hilfreich kann sich erweisen, zwecks Beweissicherung Fotos vom eigenen und fremden Schaden zu machen.

Sollte die Wartezeit erfolglos verstrichen sein, empfiehlt es sich sofort die nächste Polizeiwache aufzusuchen und dort den Unfall zu melden. Nur so ist sichergestellt, dass der Tatvorwurf entfällt.

Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass dem Unfallbeteiligten vom Gesetz die Möglichkeit eingeräumt wird, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall freiwillig Feststellungen zu ermöglichen. Dabei ist allerdings Folgendes zu beachten:

Der Unfall muss außerhalb des fließenden Verkehrs erfolgt sein. Es muss sich um einen nicht bedeutenden Sachschaden (Grenze ca. 1100 €) handeln. Die Feststellungen müssen freiwillig erfolgen. Risiken für den Unfallbeteiligten bestehen darin, dass die Schadenshöhe nicht richtig eingeschätzt wird oder dass die Feststellungen bereits auf anderem Wege erfolgt sind. Tatbestandlich bleibt der § 142 StGB aber erfüllt. Das Gericht hat in diesen Fällen die Möglichkeit, die Strafe zu mildern oder von Strafe abzusehen.
Konsequenzen

Die Konsequenzen, die bei einem bewiesenen unerlaubten Entfernen vom Unfallort drohen, sind erheblich und oft existenzbedrohend.

Zivilrechtlich gleicht der eigene Haftpflichtversicherer zwar die gegnerischen Schadenersatzansprüche aus, hat aber die Möglichkeit, den unfallbeteiligten Versicherungsnehmer für einen Teil der entstandenen Kosten in Regress zu nehmen.

Die strafrechtlichen Konsequenzen hängen von den Umständen (u.a. Höhe des Schadens, eigener strafrechtliche Vorbelastungen etc.) ab. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die Beschlagnahme des Führerscheins, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Darüber hinaus droht für Fahranfänger eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit, wenn nicht bereits die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Für alle anderen 7 bzw. 5 Punkte im Verkehrszentralregister.

Wie für alle Straftaten, derer man verdächtigt wird, gilt auch für § 142 StGB, dass gegenüber der Polizei keine Aussagen gemacht werden müssen und man sich gut überlegen sollte ohne vorherige Akteneinsicht Aussagen zu machen. Oft ist es die spontane Äußerung, die im Gerichtsverfahren zur Verurteilung führt. Mit der Einlassung man habe den Unfall nicht bemerkt kann man sich regelmäßig nicht entlasten.

Für Rückfragen und Beratungen rufen Sie mich einfach an.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt


Quelle: http://www.123recht.net/Fahrerflucht---Kein-Kavali ersdelikt-__a6520.html
06.07.2011 10:12
Zitat von cj_190580:

Bist du verkehrt herum in eine Einbahnstraße gefahren??? Oder hab ich das jetzt falsch verstanden??? Denn sonst kann dir ja keine Radfahrerin ENTGEGEN gekommen sein???


Doch, wenn es mit einem Schild ausgewiesen ist, dürfen Radfahrer in der Einbahnstr. auch entgegen der Fahrtrichtung fahren ....
-Brünni88
23365 Beiträge
06.07.2011 10:14
Zitat von ForYou:

Zitat von cj_190580:

Bist du verkehrt herum in eine Einbahnstraße gefahren??? Oder hab ich das jetzt falsch verstanden??? Denn sonst kann dir ja keine Radfahrerin ENTGEGEN gekommen sein???


Doch, wenn es mit einem Schild ausgewiesen ist, dürfen Radfahrer in der Einbahnstr. auch entgegen der Fahrtrichtung fahren ....


ich glaube das tut nix zur sache weil genausogut anwohner das beobachtet haben können und verkehrt herum mit nem fahrrad durch ne einbahnstraße zu fahren ist nicht so schlimm wie fahrerflucht.
Summer78
1322 Beiträge
06.07.2011 10:14
Zitat von mel75:

das ist Fahrerflucht .....ich würde die Polizei anrufen und den Fall schildern


jap genau!
melde dich selbst rasch bei der polizei!
Sunshine2011
1378 Beiträge
06.07.2011 10:14
Zitat:
Vor allem:

Zitat von Sunshine2011:

Mit der Einlassung man habe den Unfall nicht bemerkt kann man sich regelmäßig nicht entlasten.


Quelle: http://www.123recht.net/Fahrerflucht---Kein-Kavali ersdelikt-__a6520.html
06.07.2011 10:14
Also ich würde es an deiner Stelle auch so machen, wie meine Vorrednerin gesagt hat.
Fahr nochmal durch die Strasse und ab der höhe wo du es bemerkt hast, schaust du , wo an einem Auto ein Spiegel defekt ist oder fehlen könnte.
Und ansonsten halt direkt bei der Polizei melden.....sicher ist sicher.
Sue79
18175 Beiträge
06.07.2011 10:15
Die Mädels vor mir haben recht. Ein guter Freund arbeitet bei der Polizei daher weiß ich das. Das ist ein Unfall mit Fahrerflucht. Ruf bei der Polzei an, sag Du und erzähl @Mütze´s Geschichte !
KleineHexe
15073 Beiträge
06.07.2011 10:15
Es kann auch sein, dass gar nichts kaputt ist. Unser Spiegel war letzte Woche auch drangehangen und man konnte ihn einfach wieder festmachen. Andererseits musssten wir auch schon einen Spiegel für 100 Euro bezahlen...
Aber ich würd auch die Polizei anrufen und fragen, was du machen sollst.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
06.07.2011 10:17
Zitat von mütze:

Ruf bei der Bullerei an und sag das du das eben erst registriert hast.Das du zwar was 'gehört' hast aber dachtest das sei nen Gullideckel oder so der rumpelt beim drüberfahren....melde es aber auf jeden Fall,die reagieren da echt pampig und deine Versicherung weigert sich beim zahlen-falls es nötig ist.
Gut das es der Spiegel war und kein Mensch ...Material ist ersetzbar!


Und ausserdem is meines Erachtens die Radfahrerin Schuld, wenn die nämlich verkehrt herum in ner Einbahnstraße auf der Straße fährt und die TS deswegen ausweichen musste, dann muss die Radfahrerin blechen oder bin ich blöd...
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