Die Müttermafia - Wir haben unsere Kinder so gern, dass wir sie sogar essen würden
29.04.2013 14:55
Bin grad geplättet. Bin wohl meinen Job los.
Maahaaan wad soll dad denn jetzt??
Hab ne komische Mail von meinem Chef bekommen und die endet mit "Wünsche dir alles gute und danke für deinen Einsatz für Body Attack."
Sägen die mich jetzt einfach per Mail ab, oder was? Hab direkt gefragt was nun Tatsache ist, ein Freund, der mir damals den Job angeboten hat ist auf 180 und war wohl schon beim Chef, aber er meldet sich jetzt nicht....
Dann hätte sich das Hibbeln definitiv erledigt.
Maahaaan wad soll dad denn jetzt??
Hab ne komische Mail von meinem Chef bekommen und die endet mit "Wünsche dir alles gute und danke für deinen Einsatz für Body Attack."
Sägen die mich jetzt einfach per Mail ab, oder was? Hab direkt gefragt was nun Tatsache ist, ein Freund, der mir damals den Job angeboten hat ist auf 180 und war wohl schon beim Chef, aber er meldet sich jetzt nicht....
Dann hätte sich das Hibbeln definitiv erledigt.
29.04.2013 15:11
Zitat von Primadonna:
Bin grad geplättet. Bin wohl meinen Job los.![]()
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Maahaaan wad soll dad denn jetzt??
Hab ne komische Mail von meinem Chef bekommen und die endet mit "Wünsche dir alles gute und danke für deinen Einsatz für Body Attack."
Sägen die mich jetzt einfach per Mail ab, oder was? Hab direkt gefragt was nun Tatsache ist, ein Freund, der mir damals den Job angeboten hat ist auf 180 und war wohl schon beim Chef, aber er meldet sich jetzt nicht....Dann hätte sich das Hibbeln definitiv erledigt.
Oh nein! Wie kann das?
29.04.2013 15:13
Hä? Was steht denn in der Mail noch so drin?
Hab ich nich erst letztens gelesen, dass du nun fest angestellt bist?
Hab ich nich erst letztens gelesen, dass du nun fest angestellt bist?
29.04.2013 15:16
Zitat von Gwen85:
Zitat von Primadonna:
Bin grad geplättet. Bin wohl meinen Job los.![]()
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Maahaaan wad soll dad denn jetzt??
Hab ne komische Mail von meinem Chef bekommen und die endet mit "Wünsche dir alles gute und danke für deinen Einsatz für Body Attack."
Sägen die mich jetzt einfach per Mail ab, oder was? Hab direkt gefragt was nun Tatsache ist, ein Freund, der mir damals den Job angeboten hat ist auf 180 und war wohl schon beim Chef, aber er meldet sich jetzt nicht....Dann hätte sich das Hibbeln definitiv erledigt.
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Oh nein! Wie kann das?
Keine Ahnung, die Health-Claim Verordnung. Die Überprüfen jeden Pups, über den im Fitnessbereich geschrieben wird. Sobald da ne falsche Meldung in unlauf gerät, wird die Firma direkt abgemahnt. Die Gesetzeslage in Richtung Supplemente und der vertrieb haben sich verändert und es wurden alle Texte doppelt geprüft und dennoch wurden wohl falsch Meldungen heraus gegeben und nun sägen sie wohl alle Texter von "draußen" ab.
Nun bekomme ich von beiden keine Antwort und sitz hier wie der Oberarsch überhaupt. Ben ist grade am Spielen, ich geh mal meinen Arbeitsvertrag durch....
29.04.2013 15:17
Zitat von AliyaJoline:
Hä? Was steht denn in der Mail noch so drin?
Hab ich nich erst letztens gelesen, dass du nun fest angestellt bist?![]()
Mein Vertrag ist unbefristet, aber ich arbeite auf Honorarbasis.
Ach Chef ist stinkig, über die HC-Verordnung, wie ich oben schon erwähnte...
29.04.2013 15:20
Zitat von Primadonna:
Zitat von Gwen85:
Zitat von Primadonna:
Bin grad geplättet. Bin wohl meinen Job los.![]()
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Maahaaan wad soll dad denn jetzt??
Hab ne komische Mail von meinem Chef bekommen und die endet mit "Wünsche dir alles gute und danke für deinen Einsatz für Body Attack."
Sägen die mich jetzt einfach per Mail ab, oder was? Hab direkt gefragt was nun Tatsache ist, ein Freund, der mir damals den Job angeboten hat ist auf 180 und war wohl schon beim Chef, aber er meldet sich jetzt nicht....Dann hätte sich das Hibbeln definitiv erledigt.
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Oh nein! Wie kann das?
Keine Ahnung, die Health-Claim Verordnung. Die Überprüfen jeden Pups, über den im Fitnessbereich geschrieben wird. Sobald da ne falsche Meldung in unlauf gerät, wird die Firma direkt abgemahnt. Die Gesetzeslage in Richtung Supplemente und der vertrieb haben sich verändert und es wurden alle Texte doppelt geprüft und dennoch wurden wohl falsch Meldungen heraus gegeben und nun sägen sie wohl alle Texter von "draußen" ab.
Nun bekomme ich von beiden keine Antwort und sitz hier wie der Oberarsch überhaupt. Ben ist grade am Spielen, ich geh mal meinen Arbeitsvertrag durch....![]()
Oh weh! Du ziehst es echt an im Moment!
Aber das geht doch nicht so per Mail. Eine Kündigung muss ja unterschrieben sein und es muss ersichtlich sein, das es eine Kündigung ist...Auch wenn du auf Honorarbasis arbeitest...
29.04.2013 15:22
§8 im Vertrag Dauer des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen, Freistellung
(1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündigbar. Eine ordentliche Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen.
(2) Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, dem der Mitarbeiter das frühestmögliche Alter für gesetzliche Regelalterrente ( also derzeit das 67. Lebensjahr) erreicht.
Mehr steht dort nicht.
(1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündigbar. Eine ordentliche Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen.
(2) Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, dem der Mitarbeiter das frühestmögliche Alter für gesetzliche Regelalterrente ( also derzeit das 67. Lebensjahr) erreicht.
Mehr steht dort nicht.
29.04.2013 15:24
Zitat von Primadonna:
§8 im Vertrag Dauer des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen, Freistellung
(1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündigbar. Eine ordentliche Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen.
(2) Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, dem der Mitarbeiter das frühestmögliche Alter für gesetzliche Regelalterrente ( also derzeit das 67. Lebensjahr) erreicht.
Mehr steht dort nicht.
Ordentliche Kündigung bedeutet, das du eine schriftliche Kündigung erhalten musst, die auch als Kündigung ersichtlich ist.
Im Betreff müsste stehen: kündigung des Arbeitsverhältnisses vom...xy.xy.201X
29.04.2013 15:25
"Nach dem KSchG ist die ordentliche Kündigung unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist, d. h. nicht durch Gründe in der Person (z.B. schlechte Arbeitsleistung) oder im Verhalten des Arbeitnehmers (z.B. Rationalisierung, einschränkung der Produktion) oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind (§ 1 Abs. 2 KSchG). [Mehr zu den Voraussetzungen für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes und einer wirksamen Kündigung bietet der Artikel zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer]."
Das heißt doch, dass die mich nicht einfach kündigen dürfen, oder?!
Das heißt doch, dass die mich nicht einfach kündigen dürfen, oder?!
29.04.2013 15:27
Zitat von Gwen85:
Zitat von Primadonna:
§8 im Vertrag Dauer des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen, Freistellung
(1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündigbar. Eine ordentliche Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen.
(2) Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, dem der Mitarbeiter das frühestmögliche Alter für gesetzliche Regelalterrente ( also derzeit das 67. Lebensjahr) erreicht.
Mehr steht dort nicht.
Ordentliche Kündigung bedeutet, das du eine schriftliche Kündigung erhalten musst, die auch als Kündigung ersichtlich ist.
Im Betreff müsste stehen: kündigung des Arbeitsverhältnisses vom...xy.xy.201X
Ich kopiere die Mail mal eben rein.
Betreff:Texte
Hallo Merle,
ich hoffe es geht dir soweit gut!
Durch die HC und vielen Abmahnung in unsere Branche, müssen alle Texte 1a sein, damit wir in keine Katastrophe rein rennen. Somit werden ab jetzt alle Texte intern geprüft, wie du ja auch schon gemerkt hast.
Es sind ja spezielle Themen, wo alles 100%ig passen muss.
Sorry, aber wir müssen leider passen und eventuell kommen andere Projekt in der Zukunft, wo die HC keine Rolle spielen.
Wünsche dir alles gute und danke für deinen Einsatz für Body Attack.
Gruß ****
**** ***********
Geschäftsführer / General Manager
29.04.2013 15:31
Zitat von Primadonna:
"Nach dem KSchG ist die ordentliche Kündigung unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist, d. h. nicht durch Gründe in der Person (z.B. schlechte Arbeitsleistung) oder im Verhalten des Arbeitnehmers (z.B. Rationalisierung, einschränkung der Produktion) oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind (§ 1 Abs. 2 KSchG). [Mehr zu den Voraussetzungen für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes und einer wirksamen Kündigung bietet der Artikel zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer]."
Das heißt doch, dass die mich nicht einfach kündigen dürfen, oder?!
Also in einer Kündigung sollte immer ein Grund stehen, wenn vom AG aus gekündigt wird. Wenn du selbst kündigst brauchst du keinen Grund angeben.
Der Grund kann angefochten werden, wenn er nicht richtig ist. Also wie in dem Falle nicht durch Eigenverschulden/schlechte Leistung. Oder eben auf Grund der Arbeitnehmereinsparung. Wichtig ist das du schriftlich einen Grund bekommst, ohne Grund ist die Kündigung nich wirksam, es sei denn du hast was verbockt und es ist eine fristlose Kündigung.
29.04.2013 15:33
Zitat von Gwen85:
Zitat von Primadonna:
"Nach dem KSchG ist die ordentliche Kündigung unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist, d. h. nicht durch Gründe in der Person (z.B. schlechte Arbeitsleistung) oder im Verhalten des Arbeitnehmers (z.B. Rationalisierung, einschränkung der Produktion) oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind (§ 1 Abs. 2 KSchG). [Mehr zu den Voraussetzungen für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes und einer wirksamen Kündigung bietet der Artikel zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer]."
Das heißt doch, dass die mich nicht einfach kündigen dürfen, oder?!
Also in einer Kündigung sollte immer ein Grund stehen, wenn vom AG aus gekündigt wird. Wenn du selbst kündigst brauchst du keinen Grund angeben.
Der Grund kann angefochten werden, wenn er nicht richtig ist. Also wie in dem Falle nicht durch Eigenverschulden/schlechte Leistung. Oder eben auf Grund der Arbeitnehmereinsparung. Wichtig ist das du schriftlich einen Grund bekommst, ohne Grund ist die Kündigung nich wirksam, es sei denn du hast was verbockt und es ist eine fristlose Kündigung.
Ich hab nix gemacht, hab wie immer meine Texte geschrieben und abgeliefert. Wenn mir Seiten genannt werden, an die ich mich halten soll und diese falschen Inhalt liefern, den ich dann natürlich weiterreiche, dann bin ich nicht der Buhmann dafür.
Mehr als die Mail habe ich nicht. Habe auch noch keine Antwort erhalten und der andere meldet sich auch nicht.....
29.04.2013 15:37
Zitat von Primadonna:
Zitat von Gwen85:
Zitat von Primadonna:
§8 im Vertrag Dauer des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen, Freistellung
(1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündigbar. Eine ordentliche Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen.
(2) Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, dem der Mitarbeiter das frühestmögliche Alter für gesetzliche Regelalterrente ( also derzeit das 67. Lebensjahr) erreicht.
Mehr steht dort nicht.
Ordentliche Kündigung bedeutet, das du eine schriftliche Kündigung erhalten musst, die auch als Kündigung ersichtlich ist.
Im Betreff müsste stehen: kündigung des Arbeitsverhältnisses vom...xy.xy.201X
Ich kopiere die Mail mal eben rein.
Betreff:Texte
Hallo Merle,
ich hoffe es geht dir soweit gut!
Durch die HC und vielen Abmahnung in unsere Branche, müssen alle Texte 1a sein, damit wir in keine Katastrophe rein rennen. Somit werden ab jetzt alle Texte intern geprüft, wie du ja auch schon gemerkt hast.
Es sind ja spezielle Themen, wo alles 100%ig passen muss.
Sorry, aber wir müssen leider passen und eventuell kommen andere Projekt in der Zukunft, wo die HC keine Rolle spielen.
Wünsche dir alles gute und danke für deinen Einsatz für Body Attack.
Gruß ****
**** ***********
Geschäftsführer / General Manager
Na der Typ hat ja Ahnung.......
DAS ist keine Kündigung, das ist nämlich nicht ersichtlich und auch nicht "ordentlich" rechtlich gesehen.
Du musst schon noch was schriftliches erhalten
Aber das ist so bei normalen Arbeitsverhältnissen, auch wenn du nur auf Honorarbasis arbeitest, Festvertrag ist Festvertrag.
Nur wegen den Prüfungen intern und wegen der HC könnte er das als Grund angeben, aber das Schreiben sieht eher einer Info ähnlich, als einer Kündigung.
29.04.2013 15:39
Zitat von Gwen85:
Zitat von Primadonna:
Zitat von Gwen85:
Zitat von Primadonna:
§8 im Vertrag Dauer des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen, Freistellung
(1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündigbar. Eine ordentliche Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen.
(2) Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, dem der Mitarbeiter das frühestmögliche Alter für gesetzliche Regelalterrente ( also derzeit das 67. Lebensjahr) erreicht.
Mehr steht dort nicht.
Ordentliche Kündigung bedeutet, das du eine schriftliche Kündigung erhalten musst, die auch als Kündigung ersichtlich ist.
Im Betreff müsste stehen: kündigung des Arbeitsverhältnisses vom...xy.xy.201X
Ich kopiere die Mail mal eben rein.
Betreff:Texte
Hallo Merle,
ich hoffe es geht dir soweit gut!
Durch die HC und vielen Abmahnung in unsere Branche, müssen alle Texte 1a sein, damit wir in keine Katastrophe rein rennen. Somit werden ab jetzt alle Texte intern geprüft, wie du ja auch schon gemerkt hast.
Es sind ja spezielle Themen, wo alles 100%ig passen muss.
Sorry, aber wir müssen leider passen und eventuell kommen andere Projekt in der Zukunft, wo die HC keine Rolle spielen.
Wünsche dir alles gute und danke für deinen Einsatz für Body Attack.
Gruß ****
**** ***********
Geschäftsführer / General Manager
Na der Typ hat ja Ahnung.......![]()
DAS ist keine Kündigung, das ist nämlich nicht ersichtlich und auch nicht "ordentlich" rechtlich gesehen.![]()
Du musst schon noch was schriftliches erhalten![]()
Aber das ist so bei normalen Arbeitsverhältnissen, auch wenn du nur auf Honorarbasis arbeitest, Festvertrag ist Festvertrag.
Nur wegen den Prüfungen intern und wegen der HC könnte er das als Grund angeben, aber das Schreiben sieht eher einer Info ähnlich, als einer Kündigung.![]()
Ich bin gespannt was da nun noch kommt. Ob ich eine schriftliche Kündigung erhalte, oder ob er nochmal zur besinnung kommt und mir sonst andere Bereiche überlässt, die Verordnung bezieht sich ja auf Lebensmittel und die Ergänzungsmittel. Also abwarten, wenn ich eine Kündigung bekomme, habe ich spätestens in 14 Tagen was anderes. Aber es ist nervig.
29.04.2013 15:41
Ich würde auch abwarten. Mehr kannst du auch nicht machen, auch wenn es ätzend ist.
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