Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit

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Mützenmädele
2501 Beiträge
17.06.2022 07:52
Zitat von MirfälltNixein:

Zitat von Glücksbärchen89:

Zitat von MirfälltNixein:

Zitat von Chocoholic34:

...


Die ElternZEIT bei der Arbeit beginnt ab Geburt.
Aber ElternGELD bekommt man erst nach dem Mutterschutz.

Ich glaube dass ist nicht ganz richtig.
Nach der Geburt befindet man sich 8 Wochen im Mutterschutz, die aber zur Elternzeit dazuzählen. Deswegen werden die 2 Monate auch beim Basiselterngeld angerechnet mit 2 Monaten.
Daher sollte man direkt nach der Geburt spätestens die Elternzeit beantragen, wenn man nicht vorher schon geplant hat. (7 Wochen Frist).


Was ist an meiner Aussage falsch?
Ja klar zählt der Mutterschutz zur Elternzeit dazu. Sonst wäre es ja nicht ab Geburt…

Ja genau. Das Geld wird verrechnet. Aber von der Elterngeldstelle bekommt man Geld erst NACH dem Mutterschutz.

Trotzdem zählt die Elternzeit bei der Arbeit ja ab Geburt, und nicht erst nach den 8 Wochen - das war doch die Frage?
Laut Gesetz hat man also eine Woche nach der Geburt, um den Antrag bei der Arbeit zu stellen.

Meine Arbeit ist aber zB sehr entspannt. Sie sagen Hauptsache vor Ablauf des Mutterschutzes liegt denen das Datum vor.

Am besten Fragst Du einfach bei Deiner Arbeit nach. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Oder einfach alles vorher klären, eine Woche nach der Geburt hat man doch sowieso andere Dinge im Kopf.

Für Mamas
Eine Woche nach der Geburt, wenn das Kind pünktlich oder zu spät kam. Wenn es zu früh kam hat man etwas mehr Zeit (nämlich soviel wie es zu früh kam) weil der MuSchu dann ja länger als die 8 Wochen ist.
17.06.2022 08:16
Zitat von MirfälltNixein:

Zitat von Glücksbärchen89:

Zitat von MirfälltNixein:

Zitat von Chocoholic34:

...


Die ElternZEIT bei der Arbeit beginnt ab Geburt.
Aber ElternGELD bekommt man erst nach dem Mutterschutz.

Ich glaube dass ist nicht ganz richtig.
Nach der Geburt befindet man sich 8 Wochen im Mutterschutz, die aber zur Elternzeit dazuzählen. Deswegen werden die 2 Monate auch beim Basiselterngeld angerechnet mit 2 Monaten.
Daher sollte man direkt nach der Geburt spätestens die Elternzeit beantragen, wenn man nicht vorher schon geplant hat. (7 Wochen Frist).


Was ist an meiner Aussage falsch?
Ja klar zählt der Mutterschutz zur Elternzeit dazu. Sonst wäre es ja nicht ab Geburt…

Ja genau. Das Geld wird verrechnet. Aber von der Elterngeldstelle bekommt man Geld erst NACH dem Mutterschutz.

Trotzdem zählt die Elternzeit bei der Arbeit ja ab Geburt, und nicht erst nach den 8 Wochen - das war doch die Frage?
Laut Gesetz hat man also eine Woche nach der Geburt, um den Antrag bei der Arbeit zu stellen.

Meine Arbeit ist aber zB sehr entspannt. Sie sagen Hauptsache vor Ablauf des Mutterschutzes liegt denen das Datum vor.

Am besten Fragst Du einfach bei Deiner Arbeit nach. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Oder einfach alles vorher klären, eine Woche nach der Geburt hat man doch sowieso andere Dinge im Kopf.


Ich habe nicht falsch gesagt, sonder nicht ganz richtig.
Und dein der Mutterschutz ist festgesetzt 8 Wochen. Deine Elternzeit ist dynamisch, wie du sie beantragst. Man vereinfacht das Ganze in dem man einfach ab der Geburt bis zum Zeitpunkt xy beantragt.
Chocoholic34
14 Beiträge
18.06.2022 12:36
Zitat von Glücksbärchen89:

Zitat von MirfälltNixein:

Zitat von Chocoholic34:

Zitat von shelyra:

Ich verstehe deine Frage nicht so genau

Normal beginnt die Elternzeit der Frau mit der Geburt des Kindes.
Oder meinst du Elternzeit die der Mann nimmt? Die beginnt dann wann man es auf dem Antrag/Schriftstück eingetragen hat.


Hallo erstmal.

Ich muss da mal nachfragen. Ich bin im 8ten Monat schwanger und einfach verwirrt. Die elternzeit laut Internet beginnt für die Mama erst ab den 8 wöchigen Mutterschutz. So meinte es auch meine Beraterin. Nu lese ich hier und die Hebamme meinte das auch, die elternzeit für die Mama beginnt ab Geburt. Wann denn nun?

Liebe Grüße


Die ElternZEIT bei der Arbeit beginnt ab Geburt.
Aber ElternGELD bekommt man erst nach dem Mutterschutz.

Ich glaube dass ist nicht ganz richtig.
Nach der Geburt befindet man sich 8 Wochen im Mutterschutz, die aber zur Elternzeit dazuzählen. Deswegen werden die 2 Monate auch beim Basiselterngeld angerechnet mit 2 Monaten.
Daher sollte man direkt nach der Geburt spätestens die Elternzeit beantragen, wenn man nicht vorher schon geplant hat. (7 Wochen Frist).

Genau die werden angerechnet, das ist vollkommen klar und verständlich . Mir geht's darum, dass ich evtl 6 Monate elternzeit mache und mein Freund 6 Monate und ich schauen muss wann meine elternzeit endet. Wenn die erst nach dem Mutterschutz beginnt, was mir auch so gesagt, wurde, würde es sich ja nach hinten verschieben. Zwecks AG Bescheid geben. Aber alles gut, mir ist es nicht mehr so unklar.
shelyra
69110 Beiträge
18.06.2022 12:41
Zitat von Chocoholic34:

Zitat von Glücksbärchen89:

Zitat von MirfälltNixein:

Zitat von Chocoholic34:

...


Die ElternZEIT bei der Arbeit beginnt ab Geburt.
Aber ElternGELD bekommt man erst nach dem Mutterschutz.

Ich glaube dass ist nicht ganz richtig.
Nach der Geburt befindet man sich 8 Wochen im Mutterschutz, die aber zur Elternzeit dazuzählen. Deswegen werden die 2 Monate auch beim Basiselterngeld angerechnet mit 2 Monaten.
Daher sollte man direkt nach der Geburt spätestens die Elternzeit beantragen, wenn man nicht vorher schon geplant hat. (7 Wochen Frist).

Genau die werden angerechnet, das ist vollkommen klar und verständlich . Mir geht's darum, dass ich evtl 6 Monate elternzeit mache und mein Freund 6 Monate und ich schauen muss wann meine elternzeit endet. Wenn die erst nach dem Mutterschutz beginnt, was mir auch so gesagt, wurde, würde es sich ja nach hinten verschieben. Zwecks AG Bescheid geben. Aber alles gut, mir ist es nicht mehr so unklar.

Als Elternpaar stehen euch 14 Monate bezahlte Elternzeit zu. Wobei hier die 8 Wochen Mutterschutz beinhaltet sind.

Es wäre also möglich dass du 8 Wochen Mutterschutz, dann 6 Monate Elternzeit nimmst. Und dann dein Partner 6 Monate Elternzeit.
Es ist aber auch möglich dass du 8 Wochen Mutterschutz, dann 4 Monate Elternzeit nimmst. Und dein Partner dann 6 Monate (oder auch
Enfelchen
13910 Beiträge
18.06.2022 13:12
Mutterschutz ist Mutterschutz und keine Elternzeit!
Schließlich bekommst du auch noch anteilig dein Geld vom AG und dir stehen für die Zeit auch deine Urlaubstage zu.
Ich habe zB. meine Elternzeit auch erst nach Ablauf MuSchu gestellt.
Mit der 7 Wochen-Frist ist übrigens gar nicht so einfach…
Denn teilweise dauert es ziemlich lange bis man eine Geburtsurkunde in den Händen hält. Und die wollen viele AG mit dem Antrag zur Elternzeit sehen.
Ich hatte auch pro forma einen Antrag ohne Urkunde gestellt, wegen der Frist. Hat nicht interessiert und ich sollte dann nochmal einen stellen, zusammen mit der Geburtsurkunde.
Enfelchen
13910 Beiträge
18.06.2022 13:17
Prinzipiell hast du keine 12 Monate Elternzeit, sondern nur 10. Genauso wie du eben auch das Elterngeld bekommst.
Wenn du 1 Jahr beantragst. Deinem Partner stehen aber 2 Monate zu (soweit das alles noch so ist). Und er kann die nehmen, wie er möchte. Er hat ja keinen MuSchu. Das sind diese Zusatzmonate. Wenn ihr es euch anders aufteilt. Meinetwegen du 6 und er 6, sind es für dich strenggenommen nur 4 und für ihn dann 6. Denn MuSchu bleibt. Zumindest wenn du die erste Hälfte nimmst.
Chocoholic34
14 Beiträge
20.06.2022 10:28
Zitat von Enfelchen:

Prinzipiell hast du keine 12 Monate Elternzeit, sondern nur 10. Genauso wie du eben auch das Elterngeld bekommst.
Wenn du 1 Jahr beantragst. Deinem Partner stehen aber 2 Monate zu (soweit das alles noch so ist). Und er kann die nehmen, wie er möchte. Er hat ja keinen MuSchu. Das sind diese Zusatzmonate. Wenn ihr es euch anders aufteilt. Meinetwegen du 6 und er 6, sind es für dich strenggenommen nur 4 und für ihn dann 6. Denn MuSchu bleibt. Zumindest wenn du die erste Hälfte nimmst.


Vielen Dank, dass ist super erklärt .
Wir wollen es uns auch aufteilen, aber überlegen noch. Schauen wir mal
Chocoholic34
14 Beiträge
20.06.2022 10:29
Zitat von Enfelchen:

Mutterschutz ist Mutterschutz und keine Elternzeit!
Schließlich bekommst du auch noch anteilig dein Geld vom AG und dir stehen für die Zeit auch deine Urlaubstage zu.
Ich habe zB. meine Elternzeit auch erst nach Ablauf MuSchu gestellt.
Mit der 7 Wochen-Frist ist übrigens gar nicht so einfach…
Denn teilweise dauert es ziemlich lange bis man eine Geburtsurkunde in den Händen hält. Und die wollen viele AG mit dem Antrag zur Elternzeit sehen.
Ich hatte auch pro forma einen Antrag ohne Urkunde gestellt, wegen der Frist. Hat nicht interessiert und ich sollte dann nochmal einen stellen, zusammen mit der Geburtsurkunde.


Hallo... Ich finde das ist alles ein riesen Problem mit den Behörden. Ich bin so gespannt, wie lange die alle brauchen.
Hab es jetzt auf jedenfall verstanden.

Liebe Grüße
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