Mütter- und Schwangerenforum

Ist das rechtens? Abmahnung

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19.03.2015 16:26
Hi,

Erstmal kleine Anhaltspunkte: mein Mann ist im 2. Lehrjahr zum Kfz-Mechatroniker.

Angefangen hat alles mit starkem Mobbing in der Arbeit, der Chef hat sich dafür nicht interessiert, und es ist meinem Mann sehr auf die Psyche gegangen und der Körper hat angefangen sich zu wehren. Darauf hin wurde er vom Arzt mehrfach in Folge krankgeschrieben. Der Chef hat ihn innerhalb von einem halben Jahr 2 mal abgemahnt, wegen angeblich fehlenden Krankmeldungen etc. diese Woche hatte mein Mann mitteoch und Donnerstag berufsschule, und muss jetzt am Freitag große Proben nachschreiben weil er an den Tagen wo die geschrieben worden sind gefehlt hat. Am Dienstag hat er dem Werkstattleiter Bescheid gesagt dass er am Freitag in die Schule muss, und gefragt wann er dem chef Bescheid geben sollte. Der Werkstattleiter meinte er soll am Mittwoch/Donnerstag in der Schule klären wie lang er drinn bleiben soll und es danach dem Chef sagen. Heute nach der Schule ist er zum Chef gefahren und ihm Bescheid gegebn und gefragt ob er anschließend frei haben kann da er noch mit dem Amt einige Sachen klären muss. Der Chef meinte dann ja kann er aber jetzt bekommt er die dritte Abmahnung, er soll endlich lernen dass er rechtzeitig Bescheid sagen soll. Mein Mann hat dann versucht mit dem Chef zu reden und ihm das zu erklären dass er dem Werkstattleiter schon am Dienstag Bescheid gegeben hat, was dem Chef aber egal war. Mein Mann ist jetzt dem entsprechend aufgelöst.....

Nun zu meinen Fragen, 1. ist das rechtens? Die Abmahnung wegen "zu späte, Bescheid sagen"? 2. ist die dritte Abmahnung automatisch eine Kündigung oder darf er erst danach gekündigt werden?

Bin selber grad schockiert und kann kaum klar denken.
.Jessica
1356 Beiträge
19.03.2015 16:30
Er sollte sich ganz fix bei der IHK mit dem Problem melden. Am besten noch heute.
Und ich bin der Meinung das nach der 3. Mahnung erst die Kündigung kommt.

Viel Glück euch
Marf
29617 Beiträge
19.03.2015 16:31
Naja,wenn er die ersten 2 akzeptiert hat und nun aus denselben Gründen die 3.bekommt kann der Chef damit durchkommen.Hat er den unentschuldigt gefehlt?
Aber wiso geht er nicht,gerade wenn es da schon Probleme gab,nicht sofort direkt zum Chef und sagt Bescheid.Oder Anrufen....ist doch nichts dabei?!
19.03.2015 17:01
Es braucht keine 3 Abmahnungen zu einer Kündigung, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.

In einem normalen Arbeitsverhältnis reicht eine Abmahnung und DANACH nochmal ein IDENTISCHER schwerwiegender Vorfall - d.h. der Arbeitnehmer hat trotz Abmahnung sein Verhalten nicht geändert. Unterschiedliche Sachverhalte (z.B. einmal wegen unentschuldigtem Fernbleiben, einmal wegen Beleidigung des Kollegen) summieren sich nicht auf - das selbe Fehlverhalten muss nochmal passieren. Die Abmahnung dient dazu, dass der Arbeitnehmer eine Möglichkeit bekommt, sein Verhalten zu ändern, bevor er gekündigt wird - und das reicht ein einziges Mal.

Allerdings gelten in der Ausbildung besondere Regelungen zum Kündigungsschutz, daher kann ich mich dem Rat nur anschließen, sich an die IHK oder vergleichbares (je nach Ausbildung) zu wenden.
19.03.2015 17:06
Zitat von CaféCortado:

Es braucht keine 3 Abmahnungen zu einer Kündigung, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.

In einem normalen Arbeitsverhältnis reicht eine Abmahnung und DANACH nochmal ein IDENTISCHER schwerwiegender Vorfall - d.h. der Arbeitnehmer hat trotz Abmahnung sein Verhalten nicht geändert. Unterschiedliche Sachverhalte (z.B. einmal wegen unentschuldigtem Fernbleiben, einmal wegen Beleidigung des Kollegen) summieren sich nicht auf - das selbe Fehlverhalten muss nochmal passieren. Die Abmahnung dient dazu, dass der Arbeitnehmer eine Möglichkeit bekommt, sein Verhalten zu ändern, bevor er gekündigt wird - und das reicht ein einziges Mal.

Allerdings gelten in der Ausbildung besondere Regelungen zum Kündigungsschutz, daher kann ich mich dem Rat nur anschließen, sich an die IHK oder vergleichbares (je nach Ausbildung) zu wenden.


Nur damit das niemand falsch versteht.. Die Betonung liegt auf schwerwiegenden Vorfällen (aber Wegbleiben ist eben sowas). Bei kleineren Abmahngründen sieht die Sache wieder ein bisschen anders aus, ist also nicht auf alle Situationen beliebig übertragbar.
...Teufelchen...
2672 Beiträge
19.03.2015 17:07
Rein theoretisch ist die Abmahnung gut für ihn... der chef hätte ihm auch gleich kündigen können. Spekulativ. Also um aufgrund der Abmahnung kündigen zu können muss eine zweite Abmahnung GLEICHEN GRUNDS vorliegen!

Ansonsten soll er sich an die ihk wenden und ggf. Seinen lehrbetrieb wechseln
KratzeKatze
6126 Beiträge
19.03.2015 17:39
Zitat von ...Teufelchen...:

Rein theoretisch ist die Abmahnung gut für ihn... der chef hätte ihm auch gleich kündigen können. Spekulativ. Also um aufgrund der Abmahnung kündigen zu können muss eine zweite Abmahnung GLEICHEN GRUNDS vorliegen!

Ansonsten soll er sich an die ihk wenden und ggf. Seinen lehrbetrieb wechseln


ein auszubildender unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz und kann nicht einfach gekündigt werden.
19.03.2015 17:40
Die Erste Abmahnung habs weil er angerufen hat er ist krank sägend wir es war ein Montag, und am Dienstag hat er die krankmeldung nicht morgens sondern abends gebracht.

Die zweite Gans weil er berufsschule hatte auch krank war und vergessen hatten nr der Schule anzurufen und nur beim Chef angerufen hat

Und die dritte gab heute weil er am dienstags em Werkstattleiter gesagt hatte er muss am Freitag in die Schule und heute "erst" dem Chef bescheid gab
KratzeKatze
6126 Beiträge
19.03.2015 17:41
Zitat von Vollblutmami:

Die Erste Abmahnung habs weil er angerufen hat er ist krank sägend wir es war ein Montag, und am Dienstag hat er die krankmeldung nicht morgens sondern abends gebracht.

Die zweite Gans weil er berufsschule hatte auch krank war und vergessen hatten nr der Schule anzurufen und nur beim Chef angerufen hat

Und die dritte gab heute weil er am dienstags em Werkstattleiter gesagt hatte er muss am Freitag in die Schule und heute "erst" dem Chef bescheid gab


alle Abmahnungen sind nicht rechtens über würden vor keinem Arbeitsgericht stand halten!
19.03.2015 17:42
Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Vollblutmami:

Die Erste Abmahnung habs weil er angerufen hat er ist krank sägend wir es war ein Montag, und am Dienstag hat er die krankmeldung nicht morgens sondern abends gebracht.

Die zweite Gans weil er berufsschule hatte auch krank war und vergessen hatten nr der Schule anzurufen und nur beim Chef angerufen hat

Und die dritte gab heute weil er am dienstags em Werkstattleiter gesagt hatte er muss am Freitag in die Schule und heute "erst" dem Chef bescheid gab


alle Abmahnungen sind nicht rechtens über würden vor keinem Arbeitsgericht stand halten!


Was heißt das jetzt für uns?
19.03.2015 17:45
Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Vollblutmami:

Die Erste Abmahnung habs weil er angerufen hat er ist krank sägend wir es war ein Montag, und am Dienstag hat er die krankmeldung nicht morgens sondern abends gebracht.

Die zweite Gans weil er berufsschule hatte auch krank war und vergessen hatten nr der Schule anzurufen und nur beim Chef angerufen hat

Und die dritte gab heute weil er am dienstags em Werkstattleiter gesagt hatte er muss am Freitag in die Schule und heute "erst" dem Chef bescheid gab


alle Abmahnungen sind nicht rechtens über würden vor keinem Arbeitsgericht stand halten!


Warum bist Du Dir da so sicher? Wenn vertraglich ne Attestvorlage ab dem ersten Krankheitstag vereinbart war und es ne schuldhafte Verzögerung gegeben haben sollte, was wir nicht abschließend wissen, sieht die Sache doch ganz anders aus?
Alaska
19354 Beiträge
19.03.2015 17:46
Zitat von Vollblutmami:

Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Vollblutmami:

Die Erste Abmahnung habs weil er angerufen hat er ist krank sägend wir es war ein Montag, und am Dienstag hat er die krankmeldung nicht morgens sondern abends gebracht.

Die zweite Gans weil er berufsschule hatte auch krank war und vergessen hatten nr der Schule anzurufen und nur beim Chef angerufen hat

Und die dritte gab heute weil er am dienstags em Werkstattleiter gesagt hatte er muss am Freitag in die Schule und heute "erst" dem Chef bescheid gab


alle Abmahnungen sind nicht rechtens über würden vor keinem Arbeitsgericht stand halten!


Was heißt das jetzt für uns?


Das stimmt so nicht.
Über die dritte Abmahnung lässt sich streiten. Das ist so ein Zwischenfall, aber er sollte jetzt ganz schnell schriftlich dagegen Einspruch erheben (mit der Begründung, warum er es so spät gesagt hat).

Aber warum hat dein Mann nicht sofort bei den ersten beiden Abmahnungen widersprochen? Ohne Widerspruch hat er die akzeptiert.
Jetzt kann er nicht mehr beweisen, dass die Krankmeldungen nicht zu spät kamen, wenn ich das richtig gelesen habe.

KratzeKatze
6126 Beiträge
19.03.2015 17:48
Zitat von Vollblutmami:

Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Vollblutmami:

Die Erste Abmahnung habs weil er angerufen hat er ist krank sägend wir es war ein Montag, und am Dienstag hat er die krankmeldung nicht morgens sondern abends gebracht.

Die zweite Gans weil er berufsschule hatte auch krank war und vergessen hatten nr der Schule anzurufen und nur beim Chef angerufen hat

Und die dritte gab heute weil er am dienstags em Werkstattleiter gesagt hatte er muss am Freitag in die Schule und heute "erst" dem Chef bescheid gab


alle Abmahnungen sind nicht rechtens über würden vor keinem Arbeitsgericht stand halten!


Was heißt das jetzt für uns?


wenn der Chef deinem partner aufgrund dieser Abmahnungen kündigt, würde ein Arbeitsgericht diese Kündigung für unzulässig erklären.
dazu kommt, das ein Azubi so gut wie unkündbar ist. Abmahnungen hin oder her!
ich kann nur den rat geben, das dein partner sich an die ihm wenden soll, um sich einen neuen ausbildungsbetrieb zu suchen. das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Azubi scheint mir in diesem fall zerrüttet. dazu kommt noch mobing. das sind keine guten Vorraussetzungen, um eine Ausbildung erfolgreich abschließen zu können.
Marf
29617 Beiträge
19.03.2015 17:49
Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Vollblutmami:

Die Erste Abmahnung habs weil er angerufen hat er ist krank sägend wir es war ein Montag, und am Dienstag hat er die krankmeldung nicht morgens sondern abends gebracht.

Die zweite Gans weil er berufsschule hatte auch krank war und vergessen hatten nr der Schule anzurufen und nur beim Chef angerufen hat

Und die dritte gab heute weil er am dienstags em Werkstattleiter gesagt hatte er muss am Freitag in die Schule und heute "erst" dem Chef bescheid gab


alle Abmahnungen sind nicht rechtens über würden vor keinem Arbeitsgericht stand halten!

Legt er keinen Widerspruch ein gilt es als akzeptiert.Jeder Anwalt wird daraus ein Eingeständnis machen.
Die 3. aber ist ja noch frisch,also schnell Einspruch einlegen.
Alaska
19354 Beiträge
19.03.2015 17:55
Zitat von Marf:

Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Vollblutmami:

Die Erste Abmahnung habs weil er angerufen hat er ist krank sägend wir es war ein Montag, und am Dienstag hat er die krankmeldung nicht morgens sondern abends gebracht.

Die zweite Gans weil er berufsschule hatte auch krank war und vergessen hatten nr der Schule anzurufen und nur beim Chef angerufen hat

Und die dritte gab heute weil er am dienstags em Werkstattleiter gesagt hatte er muss am Freitag in die Schule und heute "erst" dem Chef bescheid gab


alle Abmahnungen sind nicht rechtens über würden vor keinem Arbeitsgericht stand halten!

Legt er keinen Widerspruch ein gilt es als akzeptiert.Jeder Anwalt wird daraus ein Eingeständnis machen.
Die 3. aber ist ja noch frisch,also schnell Einspruch einlegen.


Meine Rede und zwar schriftlifch. Nicht nur mündlich.
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