Ist das rechtens? Abmahnung
19.03.2015 22:35
Nein, das könnt ihr, soweit ich weiß leider nicht. Es gilt eine Frist für den Widerspruch.
Aber bei der dritten Abmahung wehrt ihr euch bitte. Sobald er sie schriftlich vor sich liegen hat.
Mit dem Klassenlehrer zu sprechen ist übrigens eine gute Idee. Hatte auch eine mobbende Chefin im Ausbildungsbetrieb (aber ebenfalls nicht nur gegen mich, sondern auch gegen meine Vorgänger). Ich hab mich irgendwann in meiner Not auch an meine Lehrer gewandt.
Die haben Rat.
Aber bei der dritten Abmahung wehrt ihr euch bitte. Sobald er sie schriftlich vor sich liegen hat.
Mit dem Klassenlehrer zu sprechen ist übrigens eine gute Idee. Hatte auch eine mobbende Chefin im Ausbildungsbetrieb (aber ebenfalls nicht nur gegen mich, sondern auch gegen meine Vorgänger). Ich hab mich irgendwann in meiner Not auch an meine Lehrer gewandt.
Die haben Rat.
20.03.2015 06:31
Zitat von Alaska:
Nein, das könnt ihr, soweit ich weiß leider nicht. Es gilt eine Frist für den Widerspruch.
Aber bei der dritten Abmahung wehrt ihr euch bitte. Sobald er sie schriftlich vor sich liegen hat.![]()
Mit dem Klassenlehrer zu sprechen ist übrigens eine gute Idee. Hatte auch eine mobbende Chefin im Ausbildungsbetrieb (aber ebenfalls nicht nur gegen mich, sondern auch gegen meine Vorgänger). Ich hab mich irgendwann in meiner Not auch an meine Lehrer gewandt.
Die haben Rat.
Er geht heute ins bbz über die hat er die Ausbildung bekommen.
21.03.2015 06:55
Zitat von Alaska:
Sehr gut! Was haben die gemeint?
Er soll jetzt erstmal abwarten, die können sich nicht vorstellen dass es eine Abmahnung gibt, und wenn doch wollen Sie sie sehen, was da drin steht.
Werden wir heute erfahren da er von 9-12 Uhr a breiten muss.
22.03.2015 09:38
Obs jetzt tatsächlich ne Abmahnung gibt weis ich nicht. Der Chef kam zu ihm und meinte dass er ihn eigentlich garnicht rausschmeißen will, aber er es lernen muss pünktlich Bescheid zu geben. Naja jetzt wissen wir halt nicht was passiert.
25.03.2015 14:36
Also, mein Mann hat jetzt tatsächlich eine Abmahnung bekommen. Wegen nicht rechtzeitigem Bescheid geben.
27.03.2015 07:14
Noc nichts. Da mein Mann arbeiten musste. Aber i h rufe heute unsere Anwältin an. Er hat allerdings schon mit der Dame vom bbz gesprochen sie meinte wir sollen uns einen Anwalt holen weil das nicht rechtens ist. Werde euch auf dem laufenden halten
27.03.2015 07:36
Es gibt Fristen bei Widersprüchen,die einzuhalten sind.Also macht da nicht zu lange herum.Denk dran das durch Ostern auch Zeit vergeht wo Anwälte ect. frei haben.
27.03.2015 07:43
Zitat von Marf:
Es gibt Fristen bei Widersprüchen,die einzuhalten sind.Also macht da nicht zu lange herum.Denk dran das durch Ostern auch Zeit vergeht wo Anwälte ect. frei haben.
Ach ja stimmt..... Die Feiertage hab ich ganz vergessen.
Frist ist glaub ich 2 wochen
27.03.2015 07:45
Ich verstehe das gerade nicht ganz.
Erst Panik und dann Feiertage vergessen, nicht wissen , wie lange man Einspruch erheben kann...
Erst Panik und dann Feiertage vergessen, nicht wissen , wie lange man Einspruch erheben kann...
27.03.2015 10:02
Zitat von Vollblutmami:
Zitat von Marf:
Es gibt Fristen bei Widersprüchen,die einzuhalten sind.Also macht da nicht zu lange herum.Denk dran das durch Ostern auch Zeit vergeht wo Anwälte ect. frei haben.
Ach ja stimmt..... Die Feiertage hab ich ganz vergessen.
Frist ist glaub ich 2 wochen
Du hättest es vergessen , hätte ich es nicht gesagt?
Jemand Fremdes aus dem Inet muß dich darauf hinweisen.....oh Mann.....ich würde mal sagen das du dich informeiren solltest was da alles auf euch zukommen kann.Nicht nur ihr habt Rechte.
Und ihr beide seid alt genug.
27.03.2015 10:33
Zitat von Marf:
Zitat von Vollblutmami:
Zitat von Marf:
Es gibt Fristen bei Widersprüchen,die einzuhalten sind.Also macht da nicht zu lange herum.Denk dran das durch Ostern auch Zeit vergeht wo Anwälte ect. frei haben.
Ach ja stimmt..... Die Feiertage hab ich ganz vergessen.
Frist ist glaub ich 2 wochen
Du hättest es vergessen , hätte ich es nicht gesagt?
Jemand Fremdes aus dem Inet muß dich darauf hinweisen.....oh Mann.....ich würde mal sagen das du dich informeiren solltest was da alles auf euch zukommen kann.Nicht nur ihr habt Rechte.
Und ihr beide seid alt genug.
Beim Anwalt abrufen hätte ich nicht vergessen. Aber die Feiertage.
27.03.2015 10:50
Zitat von Vollblutmami:
Zitat von Marf:
Zitat von Vollblutmami:
Zitat von Marf:
Es gibt Fristen bei Widersprüchen,die einzuhalten sind.Also macht da nicht zu lange herum.Denk dran das durch Ostern auch Zeit vergeht wo Anwälte ect. frei haben.
Ach ja stimmt..... Die Feiertage hab ich ganz vergessen.
Frist ist glaub ich 2 wochen
Du hättest es vergessen , hätte ich es nicht gesagt?
Jemand Fremdes aus dem Inet muß dich darauf hinweisen.....oh Mann.....ich würde mal sagen das du dich informeiren solltest was da alles auf euch zukommen kann.Nicht nur ihr habt Rechte.
Und ihr beide seid alt genug.
Beim Anwalt abrufen hätte ich nicht vergessen. Aber die Feiertage.
Und die habe ich gemeint.
- Dieses Thema wurde 7 mal gemerkt




