Mütter- und Schwangerenforum

Jugendamt Kindesentzug

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Anonym 1 (205663)
33 Beiträge
11.11.2020 16:21
Kann das Jugendamt ein Kind aus einer Familie entziehen, wenn es schwänzt?

Was kann man tun, wenn Kinder schwänzen? Welche Möglichkeiten gibt es? Wie sollte man reagieren?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Unangenehm und zu privat

Mimolino
2329 Beiträge
11.11.2020 16:26
Ich glaube das wichtigste ist überhaupt zu reagieren.
Bevor das Jugendamt ein Kind aus einer Familie nimmt muss schon einiges passieren.
Aber wenn es dieses Problem gibt und man damit überfordert ist und keine Lösung innerhalb der Familie findet und dann schon Angst hat das von außen was passiert,warum geht man dann nicht selber mal in die Offensive und holt sich Hilfe?!
11.11.2020 16:28
Also ich weiß es nicht sicher ... aber grundsätzlich herrscht in Deutschland Schulpflicht . Eine Verletzung der Schulpflicht ist mind eine Ordnungswidrigkeit und kann bestraft werden . Wenn es wiederholt vorkommt ist es sicherlich möglich ein Kind aus der Familie zu nehmen um dem Kind das Recht auf den Schulbesuch zu ermöglichen .
Zwerginator
7683 Beiträge
11.11.2020 16:33
Wie alt ist das Kind und gibt es noch andere Probleme? Erstmal wird normalerweise eine Geldstrafe verhängt wenn das Schwänzen das einzige Problem ist.
Anonym 1 (205663)
33 Beiträge
11.11.2020 16:36
Zitat von sterndesnordes:

Also ich weiß es nicht sicher ... aber grundsätzlich herrscht in Deutschland Schulpflicht . Eine Verletzung der Schulpflicht ist mind eine Ordnungswidrigkeit und kann bestraft werden . Wenn es wiederholt vorkommt ist es sicherlich möglich ein Kind aus der Familie zu nehmen um dem Kind das Recht auf den Schulbesuch zu ermöglichen .


Es wird ermöglicht. Die Eltern halten es ja nicht ab zur Schule zu gehen, das Kind geht auch jeden Morgen normal raus.
Anonym 1 (205663)
33 Beiträge
11.11.2020 16:37
Zitat von Zwerginator:

Wie alt ist das Kind und gibt es noch andere Probleme? Erstmal wird normalerweise eine Geldstrafe verhängt wenn das Schwänzen das einzige Problem ist.


12 Jahre. Probleme inwiefern?
Es wurde ein AOSF Verfahren eingeleitet aus verschiedenen Gründen.
Wenn ich zu sehr ins Detail gehe, werde ich auf jeden Fall erkannt.
Stanismom
581 Beiträge
11.11.2020 16:40
Grundsätzlich ja. Ein bekanntes Mädchen wurde mit 14 Jahren ca. 6 Monate in einer WG untergebracht. Allerdings erst nach einigen Jahren, in denen sonst nix gefruchtet hat.
bambina_1990
16691 Beiträge
11.11.2020 16:44
Ich kenne es ehrlich gesagt nur so das es passieren kann das die Polizei sie jeden Tag zur Schule bringt Aber ob das noch so ist usw kann ich dir nicht sagen
Zwerginator
7683 Beiträge
11.11.2020 17:09
Zitat von Anonym 1 (205663):

Zitat von sterndesnordes:

Also ich weiß es nicht sicher ... aber grundsätzlich herrscht in Deutschland Schulpflicht . Eine Verletzung der Schulpflicht ist mind eine Ordnungswidrigkeit und kann bestraft werden . Wenn es wiederholt vorkommt ist es sicherlich möglich ein Kind aus der Familie zu nehmen um dem Kind das Recht auf den Schulbesuch zu ermöglichen .


Es wird ermöglicht. Die Eltern halten es ja nicht ab zur Schule zu gehen, das Kind geht auch jeden Morgen normal raus.

Die Eltern sind aber nicht nur dafür zuständig es zu ermöglichen, sondern haben auch dafür zu sorgen, dass das Kind dort ankommt.
Anonym 1 (205663)
33 Beiträge
11.11.2020 17:11
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Anonym 1 (205663):

Zitat von sterndesnordes:

Also ich weiß es nicht sicher ... aber grundsätzlich herrscht in Deutschland Schulpflicht . Eine Verletzung der Schulpflicht ist mind eine Ordnungswidrigkeit und kann bestraft werden . Wenn es wiederholt vorkommt ist es sicherlich möglich ein Kind aus der Familie zu nehmen um dem Kind das Recht auf den Schulbesuch zu ermöglichen .


Es wird ermöglicht. Die Eltern halten es ja nicht ab zur Schule zu gehen, das Kind geht auch jeden Morgen normal raus.

Die Eltern sind aber nicht nur dafür zuständig es zu ermöglichen, sondern haben auch dafür zu sorgen, dass das Kind dort ankommt.

Aufgrund von Berufstätigkeit ist es nicht möglich das Kind immer zur Schule zu bringen.
Nicht jeder hat den Luxus als Hausfrau zuhause zu sein.
Zwerginator
7683 Beiträge
11.11.2020 17:13
Zitat von Anonym 1 (205663):

Zitat von Zwerginator:

Zitat von Anonym 1 (205663):

Zitat von sterndesnordes:

Also ich weiß es nicht sicher ... aber grundsätzlich herrscht in Deutschland Schulpflicht . Eine Verletzung der Schulpflicht ist mind eine Ordnungswidrigkeit und kann bestraft werden . Wenn es wiederholt vorkommt ist es sicherlich möglich ein Kind aus der Familie zu nehmen um dem Kind das Recht auf den Schulbesuch zu ermöglichen .


Es wird ermöglicht. Die Eltern halten es ja nicht ab zur Schule zu gehen, das Kind geht auch jeden Morgen normal raus.

Die Eltern sind aber nicht nur dafür zuständig es zu ermöglichen, sondern haben auch dafür zu sorgen, dass das Kind dort ankommt.

Aufgrund von Berufstätigkeit ist es nicht möglich das Kind immer zur Schule zu bringen.
Nicht jeder hat den Luxus als Hausfrau zuhause zu sein.

Das hat nichts mit Luxus zu tun sondern mit elterlichen Pflichten. Wenn man das Kind nicht bringen kann hat man trotzdem dafür zu Sorgen, dass es dort ankommt.
Anonym 1 (205663)
33 Beiträge
11.11.2020 17:14
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Anonym 1 (205663):

Zitat von Zwerginator:

Zitat von Anonym 1 (205663):

...

Die Eltern sind aber nicht nur dafür zuständig es zu ermöglichen, sondern haben auch dafür zu sorgen, dass das Kind dort ankommt.

Aufgrund von Berufstätigkeit ist es nicht möglich das Kind immer zur Schule zu bringen.
Nicht jeder hat den Luxus als Hausfrau zuhause zu sein.

Das hat nichts mit Luxus zu tun sondern mit elterlichen Pflichten. Wenn man das Kind nicht bringen kann hat man trotzdem dafür zu Sorgen, dass es dort ankommt.


Wie denn deiner Meinung nach?
Zwerginator
7683 Beiträge
11.11.2020 17:17
Zitat von Anonym 1 (205663):

Zitat von Zwerginator:

Zitat von Anonym 1 (205663):

Zitat von Zwerginator:

...

Aufgrund von Berufstätigkeit ist es nicht möglich das Kind immer zur Schule zu bringen.
Nicht jeder hat den Luxus als Hausfrau zuhause zu sein.

Das hat nichts mit Luxus zu tun sondern mit elterlichen Pflichten. Wenn man das Kind nicht bringen kann hat man trotzdem dafür zu Sorgen, dass es dort ankommt.


Wie denn deiner Meinung nach?

Zum Beispiel in dem man sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzt und die Probleme bespricht und um Hilfe bittet.
Dann muss man sich auch nicht sorgen, dass das Kind aus der Familie genommen wird weil man dann genau das dort klären kann.
Anonym 1 (205663)
33 Beiträge
11.11.2020 17:23
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Anonym 1 (205663):

Zitat von Zwerginator:

Zitat von Anonym 1 (205663):

...

Das hat nichts mit Luxus zu tun sondern mit elterlichen Pflichten. Wenn man das Kind nicht bringen kann hat man trotzdem dafür zu Sorgen, dass es dort ankommt.


Wie denn deiner Meinung nach?

Zum Beispiel in dem man sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzt und die Probleme bespricht und um Hilfe bittet.
Dann muss man sich auch nicht sorgen, dass das Kind aus der Familie genommen wird weil man dann genau das dort klären kann.


Was soll das bringen? Was sollen die tun?

Ich denke nicht, daß das Jugendamt jeden Morgen vor der Tür steht, um das Kind zur Schule zu bringen
schoko_keks1234
3339 Beiträge
11.11.2020 17:25
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Anonym 1 (205663):

Zitat von sterndesnordes:

Also ich weiß es nicht sicher ... aber grundsätzlich herrscht in Deutschland Schulpflicht . Eine Verletzung der Schulpflicht ist mind eine Ordnungswidrigkeit und kann bestraft werden . Wenn es wiederholt vorkommt ist es sicherlich möglich ein Kind aus der Familie zu nehmen um dem Kind das Recht auf den Schulbesuch zu ermöglichen .


Es wird ermöglicht. Die Eltern halten es ja nicht ab zur Schule zu gehen, das Kind geht auch jeden Morgen normal raus.

Die Eltern sind aber nicht nur dafür zuständig es zu ermöglichen, sondern haben auch dafür zu sorgen, dass das Kind dort ankommt.


Und was sollen die Eltern tun, wenn das Kind morgens seine Tasche nimmt, sich auf den weg macht,aber in der Schule nicht ankommt? Wenn man selbst arbeiten muss und nicht die Möglichkeit hat, das Kind jeden Tag quasi im Klassenzimmer abzugeben, damit man sicher sein kann, dass es nicht abhaut?

Ich finde das von aussen immer so leicht gesagt...steckt man selbst in der Situation ist es oft eben nicht so leicht.

Ich habe früher selbst viel geschwänzt und meine Mutter war da sehr hilflos.

Liebe TS,

Was sind denn die Gründe für das schwänzen? Bekommst du das von deinem Kind heraus? Kriegst du Zugang zu ihm? Weiß es selbst, warum es das tut, oder kann/will es das nicht sagen?

Bei mir war das damals sehr komplex. Probleme im Elternhaus aufgrund der Krankheit meines Vaters. Sozialer Rückzug und letztlich dann Mobbing in der Schule. Das kann ich aus heutiger Sicht sagen. Damals konnte ich auf die Frage, warum ich nicht zur Schule gehe wirklich nicht antworten.

Ich würde dir raten, dich selbst ans Jugendamt zu wenden und denen zu sagen, dass ihr das Problem habt, du Angst hast und nicht weißt was du tun kannst.
Das Jugendamt möchte, dass Kinder in ihrem Elternhaus bleiben können. Für viele ist das Jugendamt irgendwie negativ besetzt und schürt Angst. Aber die sind daran interessiert in Sinne des Kindeswohls zu helfen. Und da gibt es viele Möglichkeiten.

Eine Freundin bekam über das Jugendamt im Rahmen von erziehungshilfen eine Familientherapeutin bereit gestellt, die mit der Familie gearbeitet hat.

Ruf dort an, sei offen und ehrlich. Hol dir Hilfe, es lohnt sich!
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