Mütter- und Schwangerenforum

Rechtliche Frage zu Probleme der Eltern

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HollyH
5487 Beiträge
16.01.2019 11:19
Zitat von Anonym 1 (200321):

Zitat von HollyH:

Auf das Konto kann er definitiv keinen Zugriff verlangen (bzw. verlangen natürlich schon, aber er muss ihm nicht gewährt werden), da er weder Konto- noch Vollmachtsinhaber ist. Deine Mutter hat ein Konto und was von diesem Konto bezahlt wird und wer auf das Konto Einzahlungen leistet, geht ihn schlicht nichts an.

Hat dein Vater denn dem Einzug deiner Schwester damals zugestimmt? Oder hat er es einfach "geduldet"? Wenn er zugestimmt hat, ist ein mündlicher Mietvertrag zustandegekommen. Mietfreies Wohnen und als Gegenleistung beteiligt sie sich an den Umbaumaßnahmen am Haus. Da dürfte es dann auch keine Probleme mit der Steuer geben?


Meine Schwester ist nie ausgezogen. Sie wohnt sozusagen seit 29 Jahren in dem Haus, seit meine Eltern es gekauft haben. Lediglich ein Umzug von unten nach oben und wieder von oben nach unten gab es.

Jetzt will er ja aber Miete haben jeden Monat.



Da bin ich wirklich gespannt was der Anwalt deiner Mutter rät.
Wäre dein Vater alleiniger Vermieter denke ich schon, dass er eine Mieterhöhung verlangen dürfte bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Aber deine Eltern sind ja gemeinsam Vermieter und deine Mutter möchte das mietfreie Mietverhältnis ja fortsetzen
Anonym 1 (200321)
22 Beiträge
16.01.2019 11:20
Zitat von HollyH:

Zitat von Anonym 1 (200321):

Zitat von HollyH:

Auf das Konto kann er definitiv keinen Zugriff verlangen (bzw. verlangen natürlich schon, aber er muss ihm nicht gewährt werden), da er weder Konto- noch Vollmachtsinhaber ist. Deine Mutter hat ein Konto und was von diesem Konto bezahlt wird und wer auf das Konto Einzahlungen leistet, geht ihn schlicht nichts an.

Hat dein Vater denn dem Einzug deiner Schwester damals zugestimmt? Oder hat er es einfach "geduldet"? Wenn er zugestimmt hat, ist ein mündlicher Mietvertrag zustandegekommen. Mietfreies Wohnen und als Gegenleistung beteiligt sie sich an den Umbaumaßnahmen am Haus. Da dürfte es dann auch keine Probleme mit der Steuer geben?


Meine Schwester ist nie ausgezogen. Sie wohnt sozusagen seit 29 Jahren in dem Haus, seit meine Eltern es gekauft haben. Lediglich ein Umzug von unten nach oben und wieder von oben nach unten gab es.

Jetzt will er ja aber Miete haben jeden Monat.



Da bin ich wirklich gespannt was der Anwalt deiner Mutter rät.
Wäre dein Vater alleiniger Vermieter denke ich schon, dass er eine Mieterhöhung verlangen dürfte bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Aber deine Eltern sind ja gemeinsam Vermieter und deine Mutter möchte das mietfreie Mietverhältnis ja fortsetzen


lustigerweise hat er meiner mutter gesagt, dass sie die füße still halten soll, von ihr könne er ja auch Miete verlangen.
Choco
4203 Beiträge
16.01.2019 11:25
Nur Weil man irgendwo Fake gemeldet ist hat das nicht automatisch Einfluss auf Eigentumsverhältnisse.

Da sträuben sich einem ja die Haare, Was deine Mutter sich Unterbutteen lässt von völlig Haltlosen Ideen und Drohungen deines Vaters..

Sie soll erstmal überhaupt nichts nachgeben und zum Anwalt gehen.
Zwerginator
7683 Beiträge
16.01.2019 11:27
Am besten besprecht ihr auch gleich noch die Konsequenzen einer Scheidung mit dem Anwalt.
Once-upon-a-time
463 Beiträge
16.01.2019 11:44
Also-ihn gehört die Hälfte vom Haus, also die Hälfte der wohnung der Mutter und die Hälfte der Wohnung der Schwester. Und dafür kann er wohl (von beiden) Miete für seine Hälfte verlangen. Zur Einkommensteuer können die beiden übrigens schon lange nicht mehr gemeinsam veranlagt werden, weil sie getrennt leben. Tun sie’s doch, ist das steuerhinterziehung. Bei beiden.
Aber das Konto geht ihn nichts an
Anonym 1 (200321)
22 Beiträge
16.01.2019 11:45
Ja, wir haben erst mal morgen einen Termin bei einem Anwalt für Mietrecht und in der Kanzlei sitzt auch ein Anwalt für Familienrecht. Wir kennen den Anwalt für Mietrecht, ich denke, wir werden dort auf jeden Fall die Konsequenzen einer möglichen Scheidung mal ansprechen.

Meine Mutter hat meinen Vater sehr lange noch geliebt auch nach der Trennung und wollte dann möglichen Konflikten aus dem Weg gehen. Er ist halt ein richtiger Despot, sein Wort gilt und auch wir Kinder hatten da lange Probleme mit. Meine Schwester noch heute, während wir anderen Geschwister uns ein Leben ganz unabhängig von ihm aufgebaut haben. Ist nicht so einfach die Situation leider
Anonym 1 (200321)
22 Beiträge
16.01.2019 11:46
Zitat von Once-upon-a-time:

Also-ihn gehört die Hälfte vom Haus, also die Hälfte der wohnung der Mutter und die Hälfte der Wohnung der Schwester. Und dafür kann er wohl (von beiden) Miete für seine Hälfte verlangen. Zur Einkommensteuer können die beiden übrigens schon lange nicht mehr gemeinsam veranlagt werden, weil sie getrennt leben. Tun sie’s doch, ist das steuerhinterziehung. Bei beiden.
Aber das Konto geht ihn nichts an


Ach echt? Auch wenn sie noch verheiratet sind? Das ist ein interessanter Punkt, danke für den Hinweis!

Meine Schwester bewohnt die einen 100 qm und meine Mutter die anderen 100 qm. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass meine Mutter ihren Teil bewohnt.
HollyH
5487 Beiträge
16.01.2019 11:52
Zitat von Anonym 1 (200321):

Zitat von HollyH:

Zitat von Anonym 1 (200321):

Zitat von HollyH:

Auf das Konto kann er definitiv keinen Zugriff verlangen (bzw. verlangen natürlich schon, aber er muss ihm nicht gewährt werden), da er weder Konto- noch Vollmachtsinhaber ist. Deine Mutter hat ein Konto und was von diesem Konto bezahlt wird und wer auf das Konto Einzahlungen leistet, geht ihn schlicht nichts an.

Hat dein Vater denn dem Einzug deiner Schwester damals zugestimmt? Oder hat er es einfach "geduldet"? Wenn er zugestimmt hat, ist ein mündlicher Mietvertrag zustandegekommen. Mietfreies Wohnen und als Gegenleistung beteiligt sie sich an den Umbaumaßnahmen am Haus. Da dürfte es dann auch keine Probleme mit der Steuer geben?


Meine Schwester ist nie ausgezogen. Sie wohnt sozusagen seit 29 Jahren in dem Haus, seit meine Eltern es gekauft haben. Lediglich ein Umzug von unten nach oben und wieder von oben nach unten gab es.

Jetzt will er ja aber Miete haben jeden Monat.



Da bin ich wirklich gespannt was der Anwalt deiner Mutter rät.
Wäre dein Vater alleiniger Vermieter denke ich schon, dass er eine Mieterhöhung verlangen dürfte bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Aber deine Eltern sind ja gemeinsam Vermieter und deine Mutter möchte das mietfreie Mietverhältnis ja fortsetzen


lustigerweise hat er meiner mutter gesagt, dass sie die füße still halten soll, von ihr könne er ja auch Miete verlangen.


Ähm, sie doch genauso Eigentümerin wie er? Dass er der Meinung ist, woanders wohnen zu müssen, ist ja nicht ihr Problem.
Once-upon-a-time
463 Beiträge
16.01.2019 11:53
Zitat von Anonym 1 (200321):

Zitat von Once-upon-a-time:

Also-ihn gehört die Hälfte vom Haus, also die Hälfte der wohnung der Mutter und die Hälfte der Wohnung der Schwester. Und dafür kann er wohl (von beiden) Miete für seine Hälfte verlangen. Zur Einkommensteuer können die beiden übrigens schon lange nicht mehr gemeinsam veranlagt werden, weil sie getrennt leben. Tun sie’s doch, ist das steuerhinterziehung. Bei beiden.
Aber das Konto geht ihn nichts an


Ach echt? Auch wenn sie noch verheiratet sind? Das ist ein interessanter Punkt, danke für den Hinweis!

Meine Schwester bewohnt die einen 100 qm und meine Mutter die anderen 100 qm. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass meine Mutter ihren Teil bewohnt.


Wenn das Haus nie aufgeteilt wurde, gehört dem Vater die Hälfte jedes Quadratmeters, also die Hälfte jeder Wohnung.
Und - zusammen veranlagt kann man werden wenn man verheiratet ist und NICHT dauernd getrennt lebt. Die Meldung beim Einwohnermeldeamt is da ganz egal. Tatsachen sind entscheidend.
shelyra
69110 Beiträge
16.01.2019 12:01
Da das haus auf beide läuft gehören ihm schon 50% des hauses. Dh er könnte sicher miete verlangen. Im gegenzug muss er sich aber auch zu 50% an allen kosten beteiligen (grundsteuer, versicherungen, müll, instandsetzung usw).
Das könnt ihr ja mal gegenrechnen.
Zwerginator
7683 Beiträge
16.01.2019 12:10
Zitat von shelyra:

Da das haus auf beide läuft gehören ihm schon 50% des hauses. Dh er könnte sicher miete verlangen. Im gegenzug muss er sich aber auch zu 50% an allen kosten beteiligen (grundsteuer, versicherungen, müll, instandsetzung usw).
Das könnt ihr ja mal gegenrechnen.

Aber da er bis jetzt keine Miete verlangt hat kann er das meiner Meinung nach jetzt nicht plötzlich ändern, oder? Das muss doch als mündlicher Mietvertrag gelten.
Anonym 1 (200321)
22 Beiträge
16.01.2019 12:14
Zitat von shelyra:

Da das haus auf beide läuft gehören ihm schon 50% des hauses. Dh er könnte sicher miete verlangen. Im gegenzug muss er sich aber auch zu 50% an allen kosten beteiligen (grundsteuer, versicherungen, müll, instandsetzung usw).
Das könnt ihr ja mal gegenrechnen.


Das macht er alles nicht. Das ist ein guter Tipp. Letztes Jahr wurde das Dach der Garage gemacht, da waren alte Asbest Platten drauf. Die richtige Entfernung und alles gar komplett meine Mutter gezahlt. Sie hat ihn gefragt und er hat abgelehnt einen Teil zu tragen.
shelyra
69110 Beiträge
16.01.2019 12:17
Zitat von Zwerginator:

Zitat von shelyra:

Da das haus auf beide läuft gehören ihm schon 50% des hauses. Dh er könnte sicher miete verlangen. Im gegenzug muss er sich aber auch zu 50% an allen kosten beteiligen (grundsteuer, versicherungen, müll, instandsetzung usw).
Das könnt ihr ja mal gegenrechnen.

Aber da er bis jetzt keine Miete verlangt hat kann er das meiner Meinung nach jetzt nicht plötzlich ändern, oder? Das muss doch als mündlicher Mietvertrag gelten.
das weiß ich nicht genau.

Ich weiß nur das meine eltern ein ähnliches problem hatten. Sie waren getrennt aber noch verheiratet und meine mutter wohnte im haus, er nicht. Als sie nach über 10 jahren endlich die scheidung einreichte war es eine ellenlange berechnung und es wurde eben nicht nur eine art "miete" von ihr eingerechnet sondern eben auch all die kosten die sie getragen hat dem entgegengesetzt.
Dazu kam die "zukunft des hauses". Meine mutter wollte es behalten und ihn auszahlen, hatte aber wenig barvermögen. Dafür aber anrecht auf seine betriebsrente.
Die scheidung zog sich wegen dieser problematik und berechnung nochmal über 1 jahr hinaus.
Anonym 1 (200321)
22 Beiträge
16.01.2019 12:25
Zitat von shelyra:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von shelyra:

Da das haus auf beide läuft gehören ihm schon 50% des hauses. Dh er könnte sicher miete verlangen. Im gegenzug muss er sich aber auch zu 50% an allen kosten beteiligen (grundsteuer, versicherungen, müll, instandsetzung usw).
Das könnt ihr ja mal gegenrechnen.

Aber da er bis jetzt keine Miete verlangt hat kann er das meiner Meinung nach jetzt nicht plötzlich ändern, oder? Das muss doch als mündlicher Mietvertrag gelten.
das weiß ich nicht genau.

Ich weiß nur das meine eltern ein ähnliches problem hatten. Sie waren getrennt aber noch verheiratet und meine mutter wohnte im haus, er nicht. Als sie nach über 10 jahren endlich die scheidung einreichte war es eine ellenlange berechnung und es wurde eben nicht nur eine art "miete" von ihr eingerechnet sondern eben auch all die kosten die sie getragen hat dem entgegengesetzt.
Dazu kam die "zukunft des hauses". Meine mutter wollte es behalten und ihn auszahlen, hatte aber wenig barvermögen. Dafür aber anrecht auf seine betriebsrente.
Die scheidung zog sich wegen dieser problematik und berechnung nochmal über 1 jahr hinaus.


Oh und wie ist es letztendlich ausgegangen? Konnte sie im Haus bleiben? Ich glaub das ist meiner Mutter einfach total wichtig.
shelyra
69110 Beiträge
16.01.2019 12:31
Zitat von Anonym 1 (200321):

Zitat von shelyra:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von shelyra:

Da das haus auf beide läuft gehören ihm schon 50% des hauses. Dh er könnte sicher miete verlangen. Im gegenzug muss er sich aber auch zu 50% an allen kosten beteiligen (grundsteuer, versicherungen, müll, instandsetzung usw).
Das könnt ihr ja mal gegenrechnen.

Aber da er bis jetzt keine Miete verlangt hat kann er das meiner Meinung nach jetzt nicht plötzlich ändern, oder? Das muss doch als mündlicher Mietvertrag gelten.
das weiß ich nicht genau.

Ich weiß nur das meine eltern ein ähnliches problem hatten. Sie waren getrennt aber noch verheiratet und meine mutter wohnte im haus, er nicht. Als sie nach über 10 jahren endlich die scheidung einreichte war es eine ellenlange berechnung und es wurde eben nicht nur eine art "miete" von ihr eingerechnet sondern eben auch all die kosten die sie getragen hat dem entgegengesetzt.
Dazu kam die "zukunft des hauses". Meine mutter wollte es behalten und ihn auszahlen, hatte aber wenig barvermögen. Dafür aber anrecht auf seine betriebsrente.
Die scheidung zog sich wegen dieser problematik und berechnung nochmal über 1 jahr hinaus.


Oh und wie ist es letztendlich ausgegangen? Konnte sie im Haus bleiben? Ich glaub das ist meiner Mutter einfach total wichtig.
ja. Sie hat es ihm abgekauft.
Ihr anteil an der betriebsrente wurde ausgerechnet und sie verzichtet darauf. Und der rest wurde mit dem barvermögen bezahlt.
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