Mütter- und Schwangerenforum

Rechtliche Frage zu Schulausflug, Aufsichtspflicht, Haftung

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BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
03.07.2022 16:41
Zitat von Marf:

So ein Ausflug ist quasi ein Aussenklassenzimmer...und genau so,wie du für Schäden haftest ,die dein Kind dort verursacht,haftest du auch draußen bei schulischen Veranstaltungen.
Wer soll es sonst tun?


Eltern haften nicht für ihre Kinder, wenn sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Das sollte eigentlich jedem Elternteil bekannt sein. Ab einem gewissen Alter ist das Kind nämlich selber haftbar. Und für Schäden, die in der Schule entstehen hafte ich als Elternteil schon mal gar nicht. Da ich dort auch meiner Aufsichtspflicht nicht nachkommen kann. Privat zahlt in den allermeisten Fällen die Privathaftpflicht, außer bei Vorsatz natürlich. Die greift aber nicht in der Schule oder gar im KiGa. Den Fall hatten wir nämlich auch schon.
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
03.07.2022 16:44
Zitat von Marf:

Zitat von Kugelbauch99:

Ich kenne mich nicht wirklich gut aus. Aber ich bin bisher davon ausgegangen, dass es für alle schulischen Veranstaltungen (Unterricht genau so wie Ausflüge) eine Versicherung gibt, die dann alle Schäden übernimmt.

Falls ihr tatsächlich für alle Schäden selbst aufkommen müsstet, wäre das ja echt heftig. Ich denk da jetzt mal an eine harmlose Rangelei, bei der sich aber jemand ganz heftig den Fuß verdreht und schlimmstenfalls lebenslang beeinträchtigt ist. Oder ein Autofahrer erschreckt sich wegen der rennenden Kinder und es kommt zu einem schweren Unfall. Natürlich ist das extremst selten, aber ich fände es heftig, dann große Summen zahlen zu müssen.

Wenn es gegen die Anweisungen der Lehrer ist ,läuft es genau darauf hinaus.


Und genau das versteh ich nicht. Denn würde so etwas privat passieren, würde meine Haftpflicht zahlen. Da es aber um Schule geht, zahlt die Haftpflicht nicht, da hier die Aufsicht bei der Schule liegt. Und meiner Ansicht nach, muss da auch die Schule irgendwie versichert sein?
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
03.07.2022 16:49
Zitat von cooky:

Was ist denn deine Sorge bzw. welches Szenario hast du vor Augen? Angenommen, dass deine Tochter einen Schaden verursacht, wer soll den Schaden denn übernehmen?


Ich habe kein spezielles Szenario vor Augen. Und im Normalfall zahlt ja wie bereits erwähnt die Privathaftpflicht. Aber die kommt eben nur für privat verursachte Schäden auf, Schule zählt da nicht mit rein.
03.07.2022 16:53
Zitat von Lady_in_Green:

Und was die Lehrerin letztlich behauptet kann einem egal sein solange man eine Privathaftpflicht hat die das Kind mit einschließt. Das klären dann die Versicherungen. Im worst case geht es vor Gericht und da wäre es nicht das erste Mal, dass Personen nach der Belehrung einfällt, dass xy doch ein bisschen anders abgelaufen ist als vorher behauptet.
Heißt das, dass man mit einer Familien-Haftpflichtversicherung auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist?
Egal ob das Kind den Anweisungen des Lehrers gefolgt hat oder nicht?
Egal was der Lehrer danach behauptet?
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
03.07.2022 16:55
Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Kugelbauch99:

Zitat von Marf:

Zitat von Kugelbauch99:

Ich kenne mich nicht wirklich gut aus. Aber ich bin bisher davon ausgegangen, dass es für alle schulischen Veranstaltungen (Unterricht genau so wie Ausflüge) eine Versicherung gibt, die dann alle Schäden übernimmt.

Falls ihr tatsächlich für alle Schäden selbst aufkommen müsstet, wäre das ja echt heftig. Ich denk da jetzt mal an eine harmlose Rangelei, bei der sich aber jemand ganz heftig den Fuß verdreht und schlimmstenfalls lebenslang beeinträchtigt ist. Oder ein Autofahrer erschreckt sich wegen der rennenden Kinder und es kommt zu einem schweren Unfall. Natürlich ist das extremst selten, aber ich fände es heftig, dann große Summen zahlen zu müssen.

Wenn es gegen die Anweisungen der Lehrer ist ,läuft es genau darauf hinaus.
Ich gehe davon aus, dass alle Schäden von der Versicherung der Schule übernommen werden. Auch wenn das (kleine, unter 14 Jahre) Kind nicht ganz genau auf das Wort gefolgt hat.

Die Threaderöffnerin hat zusätzlich ja noch Angst, dass die Lehrer immer sagen, das Kind habe nicht gefolgt und die Eltern dann auf jeden Fall zahlen müssen.

Die Schule hat keine allgemeine Haftpflicht für alle Schüler. Da haftet man ganz normal mit seiner Privathaftpflicht.
Allerdings haftet Schüler bei Personenschäden untereinander nur bei Vorsatz (Haftungsprivileg). Da greift dann aber auch die Privathaftpflicht nicht mehr. Für Sachschäden gilt das Haftungsprivileg allerdings nicht.


Das wäre dann natürlich praktisch, wobei meine Versicherung mir damals was Anderes erklärt hat. Da hat meine Tochter in der Schule versehentlich beim Spielen die Freundin am Kopf getroffen und die Brille fiel runter und war kaputt. Schule meinte, sie wären dafür nicht zuständig. Versicherung erklärte mir das Gegenteil. Letzten Endes konnte die Mutter der Freundin das über ihre Brillenversicherung reparieren lassen.
Lady_in_Green
541 Beiträge
03.07.2022 16:57
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Marf:

Zitat von Kugelbauch99:

Ich kenne mich nicht wirklich gut aus. Aber ich bin bisher davon ausgegangen, dass es für alle schulischen Veranstaltungen (Unterricht genau so wie Ausflüge) eine Versicherung gibt, die dann alle Schäden übernimmt.

Falls ihr tatsächlich für alle Schäden selbst aufkommen müsstet, wäre das ja echt heftig. Ich denk da jetzt mal an eine harmlose Rangelei, bei der sich aber jemand ganz heftig den Fuß verdreht und schlimmstenfalls lebenslang beeinträchtigt ist. Oder ein Autofahrer erschreckt sich wegen der rennenden Kinder und es kommt zu einem schweren Unfall. Natürlich ist das extremst selten, aber ich fände es heftig, dann große Summen zahlen zu müssen.

Wenn es gegen die Anweisungen der Lehrer ist ,läuft es genau darauf hinaus.


Und genau das versteh ich nicht. Denn würde so etwas privat passieren, würde meine Haftpflicht zahlen. Da es aber um Schule geht, zahlt die Haftpflicht nicht, da hier die Aufsicht bei der Schule liegt. Und meiner Ansicht nach, muss da auch die Schule irgendwie versichert sein?

Klar muss eure Privathaftpflicht das zahlen.
Ich meine sie können sich gerne mit der Versicherung der Lehrkraft bzw. dem Land vor Gericht um die Schuldfrage kloppen, aber einfach sagen "Aufsichtspflicht, wir sind da raus" ist nicht. Falls das schon vorgekommen ist würde ich die Versicherung wechseln. Eins meiner Kinder hat versehentlich mal einen fünfstelligen Sachschaden verursacht in der Schule. Letztlich haben sich unsere Privathaftpflicht und die Versicherung des Landes verglichen und den Schaden geteilt. Aber ich hätte das nie und nimmer gezahlt. Soweit kommts noch.
Lady_in_Green
541 Beiträge
03.07.2022 17:01
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Kugelbauch99:

Zitat von Marf:

...
Ich gehe davon aus, dass alle Schäden von der Versicherung der Schule übernommen werden. Auch wenn das (kleine, unter 14 Jahre) Kind nicht ganz genau auf das Wort gefolgt hat.

Die Threaderöffnerin hat zusätzlich ja noch Angst, dass die Lehrer immer sagen, das Kind habe nicht gefolgt und die Eltern dann auf jeden Fall zahlen müssen.

Die Schule hat keine allgemeine Haftpflicht für alle Schüler. Da haftet man ganz normal mit seiner Privathaftpflicht.
Allerdings haftet Schüler bei Personenschäden untereinander nur bei Vorsatz (Haftungsprivileg). Da greift dann aber auch die Privathaftpflicht nicht mehr. Für Sachschäden gilt das Haftungsprivileg allerdings nicht.


Das wäre dann natürlich praktisch, wobei meine Versicherung mir damals was Anderes erklärt hat. Da hat meine Tochter in der Schule versehentlich beim Spielen die Freundin am Kopf getroffen und die Brille fiel runter und war kaputt. Schule meinte, sie wären dafür nicht zuständig. Versicherung erklärte mir das Gegenteil. Letzten Endes konnte die Mutter der Freundin das über ihre Brillenversicherung reparieren lassen.

Da hat eure Haftpflicht Quatsch erzählt.

Nur weil etwas in der Schule passiert heißt es nicht das die Privathaftpflicht nicht greift. Wenn du deinem Kollegen Kaffee über sein Privathandy schüttest ist das ja auch ein Fall für die Privathaftpflicht.
Kann natürlich trotzdem sein, dass eure Tochter aus x Gründen nicht für den Schaden verantwortlich war. Das kann z.B. fehlende Einsicht und verletzte Aufaichtspflicht sein. Aber dann hätte das Land als Dienstherr der Lehrkraft zahlen müssen.
Marf
28077 Beiträge
03.07.2022 17:08
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Marf:

So ein Ausflug ist quasi ein Aussenklassenzimmer...und genau so,wie du für Schäden haftest ,die dein Kind dort verursacht,haftest du auch draußen bei schulischen Veranstaltungen.
Wer soll es sonst tun?


Eltern haften nicht für ihre Kinder, wenn sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Das sollte eigentlich jedem Elternteil bekannt sein. Ab einem gewissen Alter ist das Kind nämlich selber haftbar. Und für Schäden, die in der Schule entstehen hafte ich als Elternteil schon mal gar nicht. Da ich dort auch meiner Aufsichtspflicht nicht nachkommen kann. Privat zahlt in den allermeisten Fällen die Privathaftpflicht, außer bei Vorsatz natürlich. Die greift aber nicht in der Schule oder gar im KiGa. Den Fall hatten wir nämlich auch schon.
[/quoteschon klar...ich bezog mich auf den Satz " Gegen die Regeln". Wenn, trotz Mahnung ,Mist gebaut wird sieht es anders,aus.
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
03.07.2022 17:10
Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Kugelbauch99:

...

Die Schule hat keine allgemeine Haftpflicht für alle Schüler. Da haftet man ganz normal mit seiner Privathaftpflicht.
Allerdings haftet Schüler bei Personenschäden untereinander nur bei Vorsatz (Haftungsprivileg). Da greift dann aber auch die Privathaftpflicht nicht mehr. Für Sachschäden gilt das Haftungsprivileg allerdings nicht.


Das wäre dann natürlich praktisch, wobei meine Versicherung mir damals was Anderes erklärt hat. Da hat meine Tochter in der Schule versehentlich beim Spielen die Freundin am Kopf getroffen und die Brille fiel runter und war kaputt. Schule meinte, sie wären dafür nicht zuständig. Versicherung erklärte mir das Gegenteil. Letzten Endes konnte die Mutter der Freundin das über ihre Brillenversicherung reparieren lassen.

Da hat eure Haftpflicht Quatsch erzählt.

Nur weil etwas in der Schule passiert heißt es nicht das die Privathaftpflicht nicht greift. Wenn du deinem Kollegen Kaffee über sein Privathandy schüttest ist das ja auch ein Fall für die Privathaftpflicht.
Kann natürlich trotzdem sein, dass eure Tochter aus x Gründen nicht für den Schaden verantwortlich war. Das kann z.B. fehlende Einsicht und verletzte Aufaichtspflicht sein. Aber dann hätte das Land als Dienstherr der Lehrkraft zahlen müssen.


Die Schule hat sich da komplett aus der Verantwortung gezogen damals, genauso wie die Versicherung. Die meinten eben, dass die Schule die Aufsichtspflicht hatte und daher die Schule in der Haftung ist. Die Schule war aber komplett vom Gegenteil überzeugt. Ich hätte den Schaden dann tatsächlich privat gezahlt, weil es die Freundin meiner Tochter war und ich da keinen Ärger haben wollte, die Mutter war aber sehr entgegenkommend und hat es erstmal über die Brillenversicherung versucht, was ja dann auch klappte.
Und genau wegen solcher Vorkommnisse frag ich mich halt, ob ich diese Haftungserklärung überhaupt unterschreiben sollte oder ob das für uns im Zweifelsfall teuer werden kann?!
schnibbe
2228 Beiträge
03.07.2022 17:11
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Kugelbauch99:

Zitat von Marf:

...
Ich gehe davon aus, dass alle Schäden von der Versicherung der Schule übernommen werden. Auch wenn das (kleine, unter 14 Jahre) Kind nicht ganz genau auf das Wort gefolgt hat.

Die Threaderöffnerin hat zusätzlich ja noch Angst, dass die Lehrer immer sagen, das Kind habe nicht gefolgt und die Eltern dann auf jeden Fall zahlen müssen.

Die Schule hat keine allgemeine Haftpflicht für alle Schüler. Da haftet man ganz normal mit seiner Privathaftpflicht.
Allerdings haftet Schüler bei Personenschäden untereinander nur bei Vorsatz (Haftungsprivileg). Da greift dann aber auch die Privathaftpflicht nicht mehr. Für Sachschäden gilt das Haftungsprivileg allerdings nicht.


Das wäre dann natürlich praktisch, wobei meine Versicherung mir damals was Anderes erklärt hat. Da hat meine Tochter in der Schule versehentlich beim Spielen die Freundin am Kopf getroffen und die Brille fiel runter und war kaputt. Schule meinte, sie wären dafür nicht zuständig. Versicherung erklärte mir das Gegenteil. Letzten Endes konnte die Mutter der Freundin das über ihre Brillenversicherung reparieren lassen.


Das ist meines Wissens nach aber auch korrekt so. Geht die Brille bei einem Sturz kaputt haftet die Unfallkasse. Macht ein anderer Schüler/ eine andere Schülerin sie wie auch immer kaputt (auch versehentlich) ist der jeweilige Verursacher in der Pflicht, den Schaden zu ersetzen. Manche Versicherer möchten sich da rausnehmen, auch wenn sie zuständig sind. Die Unfallkasse macht bei berechtigte Anspruch eigentlich keine Probleme (zumindest habe ich das in 16 Dienstjahren noch kein einziges Mal erlebt - aber wer weiß).

Ich denke, es geht in dem Brief um das Zuwiderhandeln gehen die Anweisungen der Aufsichtspersonen.
Handelt ein Grundschüler nicht nach eindeutigen Anweisungen und macht, was er/sie mag, hat die Aufsichtsperson ihr Aufsichtspflicht nämlich nicht verletzt.
Das hatte meine Kollegin einmal mit einem Kind, das immer einfach heim gegangen ist (wobei das natürlich auch was anderes ist).

So was unterschreiben musst ich bei meinen Mädels allerdings nie und ich hab so was auch noch nie von den Eltern verlangt.
Ich finds komisch.

Lady_in_Green
541 Beiträge
03.07.2022 17:12
Zitat von Kugelbauch99:

Zitat von Lady_in_Green:

Und was die Lehrerin letztlich behauptet kann einem egal sein solange man eine Privathaftpflicht hat die das Kind mit einschließt. Das klären dann die Versicherungen. Im worst case geht es vor Gericht und da wäre es nicht das erste Mal, dass Personen nach der Belehrung einfällt, dass xy doch ein bisschen anders abgelaufen ist als vorher behauptet.
Heißt das, dass man mit einer Familien-Haftpflichtversicherung auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist?
Egal ob das Kind den Anweisungen des Lehrers gefolgt hat oder nicht?
Egal was der Lehrer danach behauptet?

Eine Privathaftpflicht haftet nicht bei Vorsatz.
Wenn dein 14jähriges Kind also dem nervigen Sitznachbarn die Brille kkaut und mit Absicht drauf tritt, zahlt die Versicherung evtl. nicht. Wenns vorher einen Streit gab und es quasi im Affekt passiert, sähe die Sache aber vermutlich schon wieder anders aus.
Ob Anweisungen gefolgt wird ist dabei egal. Man verliert ja z.B. auch nicht seinen Versicherungsschutz, weil man ein Betreten verboten Schild ignoriert.
Aussage des Lehrers spielt natürlich schon eine Rolle, eben in Bezug auf Aufsichtpflichtverletzung oder evtl. Vorsatz. Aber Weisungen eines Lehrers ignorieren ist noch kein Vorsatz.
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
03.07.2022 17:14
Zitat von Marf:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Marf:

So ein Ausflug ist quasi ein Aussenklassenzimmer...und genau so,wie du für Schäden haftest ,die dein Kind dort verursacht,haftest du auch draußen bei schulischen Veranstaltungen.
Wer soll es sonst tun?


Eltern haften nicht für ihre Kinder, wenn sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Das sollte eigentlich jedem Elternteil bekannt sein. Ab einem gewissen Alter ist das Kind nämlich selber haftbar. Und für Schäden, die in der Schule entstehen hafte ich als Elternteil schon mal gar nicht. Da ich dort auch meiner Aufsichtspflicht nicht nachkommen kann. Privat zahlt in den allermeisten Fällen die Privathaftpflicht, außer bei Vorsatz natürlich. Die greift aber nicht in der Schule oder gar im KiGa. Den Fall hatten wir nämlich auch schon.
schon klar...ich bezog mich auf den Satz " Gegen die Regeln". Wenn, trotz Mahnung ,Mist gebaut wird sieht es anders,aus.


Muss ja nicht mal Mist sein, sondern einfach nur ein Versehen. Aber weils bspw. 5 Meter entfernt passiert ist und sie sich eigentlich nur 3 Meter entfernen durften, zählt es unter Anweisungen nicht befolgt. Jetzt mal übertrieben gesagt. Sowas schwirrt mir halt im Kopf rum. Oder alle schreien durcheinander und Kind hört die letzte Anweisung nicht mehr und macht dann etwas, was zwar per se nicht schlimm ist, aber es passiert dann was. Sowas halt. Und dann frag ich mich halt noch, wenn ich unterschreibe, dass ich dann hafte, kann mich darauf dann auch im Zweifelsfall unsere Versicherung festnageln und nicht zahlen, wenn sie im Normalfall eigentlich zahlen würde? Mein Mann sagt ja auch, dass ich da zu viel drüber nachdenke, es passiert ja eh nix. Aber ich bin da lieber vorher richtig informiert, falls doch mal der unwahrscheinliche Fall eintritt.
03.07.2022 17:18
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Marf:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Marf:

So ein Ausflug ist quasi ein Aussenklassenzimmer...und genau so,wie du für Schäden haftest ,die dein Kind dort verursacht,haftest du auch draußen bei schulischen Veranstaltungen.
Wer soll es sonst tun?


Eltern haften nicht für ihre Kinder, wenn sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Das sollte eigentlich jedem Elternteil bekannt sein. Ab einem gewissen Alter ist das Kind nämlich selber haftbar. Und für Schäden, die in der Schule entstehen hafte ich als Elternteil schon mal gar nicht. Da ich dort auch meiner Aufsichtspflicht nicht nachkommen kann. Privat zahlt in den allermeisten Fällen die Privathaftpflicht, außer bei Vorsatz natürlich. Die greift aber nicht in der Schule oder gar im KiGa. Den Fall hatten wir nämlich auch schon.
[/quoteschon klar...ich bezog mich auf den Satz " Gegen die Regeln". Wenn, trotz Mahnung ,Mist gebaut wird sieht es anders,aus.


Muss ja nicht mal Mist sein, sondern einfach nur ein Versehen. Aber weils bspw. 5 Meter entfernt passiert ist und sie sich eigentlich nur 3 Meter entfernen durften, zählt es unter Anweisungen nicht befolgt. Jetzt mal übertrieben gesagt. Sowas schwirrt mir halt im Kopf rum. Oder alle schreien durcheinander und Kind hört die letzte Anweisung nicht mehr und macht dann etwas, was zwar per se nicht schlimm ist, aber es passiert dann was. Sowas halt. Und dann frag ich mich halt noch, wenn ich unterschreibe, dass ich dann hafte, kann mich darauf dann auch im Zweifelsfall unsere Versicherung darauf festnageln und nicht zahlen, wenn sie im Normalfall eigentlich zahlen würde? Mein Mann sagt ja auch, dass ich da zu viel drüber nachdenke, es passiert ja eh nix. Aber ich bin da lieber vorher richtig informiert, falls doch mal der unwahrscheinliche Fall eintritt.
Was würde passieren, wen du den fraglichen Satz einfach sauber durchstreichst und dann den ganzen Rest unterschreibst?
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
03.07.2022 17:20
Zitat von schnibbe:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Kugelbauch99:

...

Die Schule hat keine allgemeine Haftpflicht für alle Schüler. Da haftet man ganz normal mit seiner Privathaftpflicht.
Allerdings haftet Schüler bei Personenschäden untereinander nur bei Vorsatz (Haftungsprivileg). Da greift dann aber auch die Privathaftpflicht nicht mehr. Für Sachschäden gilt das Haftungsprivileg allerdings nicht.


Das wäre dann natürlich praktisch, wobei meine Versicherung mir damals was Anderes erklärt hat. Da hat meine Tochter in der Schule versehentlich beim Spielen die Freundin am Kopf getroffen und die Brille fiel runter und war kaputt. Schule meinte, sie wären dafür nicht zuständig. Versicherung erklärte mir das Gegenteil. Letzten Endes konnte die Mutter der Freundin das über ihre Brillenversicherung reparieren lassen.


Das ist meines Wissens nach aber auch korrekt so. Geht die Brille bei einem Sturz kaputt haftet die Unfallkasse. Macht ein anderer Schüler/ eine andere Schülerin sie wie auch immer kaputt (auch versehentlich) ist der jeweilige Verursacher in der Pflicht, den Schaden zu ersetzen. Manche Versicherer möchten sich da rausnehmen, auch wenn sie zuständig sind. Die Unfallkasse macht bei berechtigte Anspruch eigentlich keine Probleme (zumindest habe ich das in 16 Dienstjahren noch kein einziges Mal erlebt - aber wer weiß).

Ich denke, es geht in dem Brief um das Zuwiderhandeln gehen die Anweisungen der Aufsichtspersonen.
Handelt ein Grundschüler nicht nach eindeutigen Anweisungen und macht, was er/sie mag, hat die Aufsichtsperson ihr Aufsichtspflicht nämlich nicht verletzt.
Das hatte meine Kollegin einmal mit einem Kind, das immer einfach heim gegangen ist (wobei das natürlich auch was anderes ist).

So was unterschreiben musst ich bei meinen Mädels allerdings nie und ich hab so was auch noch nie von den Eltern verlangt.
Ich finds komisch.


Genau deswegen frag ich hier. Weil ich es komisch finde, dass die Schule von mir verlangt, die Haftung zu übernehmen, wo doch eigentlich bekannt sein sollte, dass Eltern eben nicht für ihre Kinder haften.
03.07.2022 17:21
Nebenbei bemerkt: Also das mit dem Zitieren und dann Antworten geht ja irgendwie gar nicht mehr. Jetzt sieht es so aus, als wäre mein letzter Beitrag von Blödmann... erstellt worden.
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