Mütter- und Schwangerenforum

Rechtliche Frage zu Schulausflug, Aufsichtspflicht, Haftung

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BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
03.07.2022 17:22
Zitat von Kugelbauch99:

Was würde passieren, wen du den fraglichen Satz einfach sauber durchstreichst und dann den ganzen Rest unterschreibst?


Hatte ich kurz auch überlegt, aber den Ärger bekommt dann wieder meine Tochter in der Schule und das wollen weder sie noch ich.
Marf
28106 Beiträge
03.07.2022 17:28
Dein Mann hat Recht,du denkst zuviel nach.
....wenn ein Kind nach Abmahnung immer noch Mist baut ....so denke ich ist es gemeint.Nun unterstelle ich deiner Tochter mal ,dass sie hört wenn der Lehrer sie Ermahnt....
Also unterschreiben.Den wenn nicht, darf sie nicht mit,oder?
Lady_in_Green
541 Beiträge
03.07.2022 17:28
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Lady_in_Green:

...


Das wäre dann natürlich praktisch, wobei meine Versicherung mir damals was Anderes erklärt hat. Da hat meine Tochter in der Schule versehentlich beim Spielen die Freundin am Kopf getroffen und die Brille fiel runter und war kaputt. Schule meinte, sie wären dafür nicht zuständig. Versicherung erklärte mir das Gegenteil. Letzten Endes konnte die Mutter der Freundin das über ihre Brillenversicherung reparieren lassen.

Da hat eure Haftpflicht Quatsch erzählt.

Nur weil etwas in der Schule passiert heißt es nicht das die Privathaftpflicht nicht greift. Wenn du deinem Kollegen Kaffee über sein Privathandy schüttest ist das ja auch ein Fall für die Privathaftpflicht.
Kann natürlich trotzdem sein, dass eure Tochter aus x Gründen nicht für den Schaden verantwortlich war. Das kann z.B. fehlende Einsicht und verletzte Aufaichtspflicht sein. Aber dann hätte das Land als Dienstherr der Lehrkraft zahlen müssen.


Die Schule hat sich da komplett aus der Verantwortung gezogen damals, genauso wie die Versicherung. Die meinten eben, dass die Schule die Aufsichtspflicht hatte und daher die Schule in der Haftung ist. Die Schule war aber komplett vom Gegenteil überzeugt. Ich hätte den Schaden dann tatsächlich privat gezahlt, weil es die Freundin meiner Tochter war und ich da keinen Ärger haben wollte, die Mutter war aber sehr entgegenkommend und hat es erstmal über die Brillenversicherung versucht, was ja dann auch klappte.
Und genau wegen solcher Vorkommnisse frag ich mich halt, ob ich diese Haftungserklärung überhaupt unterschreiben sollte oder ob das für uns im Zweifelsfall teuer werden kann?!


Das ist natürlich blöd gelaufen und ich verstehe total, dass du das privat gezahlt hättest. Hätte ich vermutlich bei der Höhe auch angeboten.
Letztlich hätte ein nettes Schreiben eines Anwaltes deine Versicherung vermutlich an ihre Regulierungspflicht erinnert. Alternativ empfehle ich fürs nächste Mal eine Schlichtungsstelle. Versicherungsombudsman. Das ist kostenlos für dich und wenn in deinem Sinne entschieden wird muss die Versicherung direkt zahlen (bei Schäden unter 10.000€).
schnibbe
2228 Beiträge
03.07.2022 17:30
Wie das mit dem Zuwiderhandeln und der Haftung aussieht, weiß ich allerdings auch nicht. Nur, dass die Aufsichtspflicht dann nicht verletzt wurde.

Ich könnte morgen aber meine SL fragen, wenn du möchtest.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
03.07.2022 17:31
Zitat von schnibbe:

Wie das mit dem Zuwiderhandeln und der Haftung aussieht, weiß ich allerdings auch nicht. Nur, dass die Aufsichtspflicht dann nicht verletzt wurde.

Ich könnte morgen aber meine SL fragen, wenn du möchtest.



Wenn dir das nichts ausmacht, wäre das nett. Würde mich schon mal interessieren.
schnibbe
2228 Beiträge
03.07.2022 17:31
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von schnibbe:

Wie das mit dem Zuwiderhandeln und der Haftung aussieht, weiß ich allerdings auch nicht. Nur, dass die Aufsichtspflicht dann nicht verletzt wurde.

Ich könnte morgen aber meine SL fragen, wenn du möchtest.



Wenn dir das nichts ausmacht, wäre das nett. Würde mich schon mal interessieren.


Kein Problem, das mache ich gerne
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
03.07.2022 17:32
Zitat von Marf:

Dein Mann hat Recht,du denkst zuviel nach.
....wenn ein Kind nach Abmahnung immer noch Mist baut ....so denke ich ist es gemeint.Nun unterstelle ich deiner Tochter mal ,dass sie hört wenn der Lehrer sie Ermahnt....
Also unterschreiben.Den wenn nicht, darf sie nicht mit,oder?


Ja dann darf sie nicht mit, das ist richtig. Wir haben das jetzt auch beide unterschrieben. Aber so richtig wohl ist mir dabei nicht. Und ja meine Tochter würde sich niemals trauen "nicht zu hören".
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
03.07.2022 17:34
Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von BlödmannVomDienst:

...

Da hat eure Haftpflicht Quatsch erzählt.

Nur weil etwas in der Schule passiert heißt es nicht das die Privathaftpflicht nicht greift. Wenn du deinem Kollegen Kaffee über sein Privathandy schüttest ist das ja auch ein Fall für die Privathaftpflicht.
Kann natürlich trotzdem sein, dass eure Tochter aus x Gründen nicht für den Schaden verantwortlich war. Das kann z.B. fehlende Einsicht und verletzte Aufaichtspflicht sein. Aber dann hätte das Land als Dienstherr der Lehrkraft zahlen müssen.


Die Schule hat sich da komplett aus der Verantwortung gezogen damals, genauso wie die Versicherung. Die meinten eben, dass die Schule die Aufsichtspflicht hatte und daher die Schule in der Haftung ist. Die Schule war aber komplett vom Gegenteil überzeugt. Ich hätte den Schaden dann tatsächlich privat gezahlt, weil es die Freundin meiner Tochter war und ich da keinen Ärger haben wollte, die Mutter war aber sehr entgegenkommend und hat es erstmal über die Brillenversicherung versucht, was ja dann auch klappte.
Und genau wegen solcher Vorkommnisse frag ich mich halt, ob ich diese Haftungserklärung überhaupt unterschreiben sollte oder ob das für uns im Zweifelsfall teuer werden kann?!


Das ist natürlich blöd gelaufen und ich verstehe total, dass du das privat gezahlt hättest. Hätte ich vermutlich bei der Höhe auch angeboten.
Letztlich hätte ein nettes Schreiben eines Anwaltes deine Versicherung vermutlich an ihre Regulierungspflicht erinnert. Alternativ empfehle ich fürs nächste Mal eine Schlichtungsstelle. Versicherungsombudsman. Das ist kostenlos für dich und wenn in deinem Sinne entschieden wird muss die Versicherung direkt zahlen (bei Schäden unter 10.000€).


Gut zu wissen. Wobei ich mittlerweile eh zu einer anderen Versicherung gewechselt bin. Da hatten wir allerdings noch nie einen Versicherungsfall.
schoko_keks1234
3339 Beiträge
03.07.2022 17:39
Zitat von Kugelbauch99:

Ich kenne mich nicht wirklich gut aus. Aber ich bin bisher davon ausgegangen, dass es für alle schulischen Veranstaltungen (Unterricht genau so wie Ausflüge) eine Versicherung gibt, die dann alle Schäden übernimmt.

Falls ihr tatsächlich für alle Schäden selbst aufkommen müsstet, wäre das ja echt heftig. Ich denk da jetzt mal an eine harmlose Rangelei, bei der sich aber jemand ganz heftig den Fuß verdreht und schlimmstenfalls lebenslang beeinträchtigt ist. Oder ein Autofahrer erschreckt sich wegen der rennenden Kinder und es kommt zu einem schweren Unfall. Natürlich ist das extremst selten, aber ich fände es heftig, dann große Summen zahlen zu müssen.


Nein, da gibt es keine Versicherung, die für Schäden aufkommt.
Macht das Kind etwas kaputt, haften die Eltern bzw im besten Fall, die Familienhaftpflicht. Diese sollte aufgrund der von dir beschriebenen Szenarien, auch eine hohe Abdrckungssumme haben. Unsere deckt glaub ich bis 90 Millionen.

Wir hatten das Problem neulich beim Sportfest. Scheinbar haben die Schüler der ersten Klassen sich " ordentlich ausgetobt" auf Spielgeräten, die für Kleinkinder bei dem Sportplatzrestaurant aufgestellt waren und es ging wohl einiges kaputt. Trotz mehrfacher Ermahnung der Lehrerinnen und Aufforderungen diesen Bereich zu verlassen hörte das nicht auf.
Nun ließen sich einzelne Schüler nicht ermitteln, weshalb eben keine Haftpflicht greift. Nun sollen alle Erstklässler Eltern 2 € zahlen.
Mein Kind war an dem Tag mit Corona zu Hause, weshalb ich aus der Zahlung rausbin.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass solche Zettel zum unterschreiben in Zukunft öfter vorkommen werden. Man merkt den Kids ( gerade den jüngeren) die Pandemie und Lockdown Folgen sehr an leider.
Lady_in_Green
541 Beiträge
03.07.2022 17:40
Zitat von schnibbe:

Wie das mit dem Zuwiderhandeln und der Haftung aussieht, weiß ich allerdings auch nicht. Nur, dass die Aufsichtspflicht dann nicht verletzt wurde.


So einfach ist das aber auch nicht.
Belehrungen/Weisungen alleine erfüllen nicht die Aufsichtspflicht.

Aufsichtspflicht hat präventiv, aktiv und kontinuierlich zu erfolgen und die Bereiche
- Informationspflicht
- Belehrung/Weisung (inklusive pädagogischer Konsequenzen bei Nichtbefolgen)
- Beobachtung (Aufsichtsführung)
- Pflicht zum Eingreifen
- Verkehrssicherungspflicht
abzudecken.

Jetzt mal überspitzt gesagt verletzt man auch seine Aufsichtspflicht wenn man ne Horde 8jähriger für 20 Minuten alleine mit scharfen Messern in der Küche lässt und sie sich damit verletzen. Egal wie viele Unterrichtsreihen und Belehrung es zu dem Thema gab. Weil man seiner Pflicht zur Aufsichtsführung und Verkehrssicherung nicht nachgekommen ist.
Lady_in_Green
541 Beiträge
03.07.2022 17:46
Ich unterschreibe sowas übrigens aus Prinzip nicht.
Hatte da schon Diskussionen mit Lehrkräften drüber, aber letztlich habe Jura studiert und sie Fach xy auf Lehramt. Und während ich ihnen nicht sagen wie sie ihren Matheunterricht didaktisch aufbereiten sollen, lasse ich mir auch nicht so einen aussagslosen Quatsch vorlegen.
Bisher durften meine Kinder immer mit. Gesetzliche Haftung greift ja weiterhin.
Aber ich verstehe auch wenn man darauf keinen Bock hat. Mir geht es bei sowas aber einfach ums Prinzip. Bin da etwas dickköpfig.
Lady_in_Green
541 Beiträge
03.07.2022 17:48
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Lady_in_Green:

...


Die Schule hat sich da komplett aus der Verantwortung gezogen damals, genauso wie die Versicherung. Die meinten eben, dass die Schule die Aufsichtspflicht hatte und daher die Schule in der Haftung ist. Die Schule war aber komplett vom Gegenteil überzeugt. Ich hätte den Schaden dann tatsächlich privat gezahlt, weil es die Freundin meiner Tochter war und ich da keinen Ärger haben wollte, die Mutter war aber sehr entgegenkommend und hat es erstmal über die Brillenversicherung versucht, was ja dann auch klappte.
Und genau wegen solcher Vorkommnisse frag ich mich halt, ob ich diese Haftungserklärung überhaupt unterschreiben sollte oder ob das für uns im Zweifelsfall teuer werden kann?!


Das ist natürlich blöd gelaufen und ich verstehe total, dass du das privat gezahlt hättest. Hätte ich vermutlich bei der Höhe auch angeboten.
Letztlich hätte ein nettes Schreiben eines Anwaltes deine Versicherung vermutlich an ihre Regulierungspflicht erinnert. Alternativ empfehle ich fürs nächste Mal eine Schlichtungsstelle. Versicherungsombudsman. Das ist kostenlos für dich und wenn in deinem Sinne entschieden wird muss die Versicherung direkt zahlen (bei Schäden unter 10.000€).


Gut zu wissen. Wobei ich mittlerweile eh zu einer anderen Versicherung gewechselt bin. Da hatten wir allerdings noch nie einen Versicherungsfall.


Ist halt echt blöd wenn man die Versicherung mal braucht und dann stellt die sich wegen ein paar 100€ (mehr wird die Brille ja nicht gewesen sein) so an.
schnibbe
2228 Beiträge
03.07.2022 18:12
Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von schnibbe:

Wie das mit dem Zuwiderhandeln und der Haftung aussieht, weiß ich allerdings auch nicht. Nur, dass die Aufsichtspflicht dann nicht verletzt wurde.


So einfach ist das aber auch nicht.
Belehrungen/Weisungen alleine erfüllen nicht die Aufsichtspflicht.

Aufsichtspflicht hat präventiv, aktiv und kontinuierlich zu erfolgen und die Bereiche
- Informationspflicht
- Belehrung/Weisung (inklusive pädagogischer Konsequenzen bei Nichtbefolgen)
- Beobachtung (Aufsichtsführung)
- Pflicht zum Eingreifen
- Verkehrssicherungspflicht
abzudecken.

Jetzt mal überspitzt gesagt verletzt man auch seine Aufsichtspflicht wenn man ne Horde 8jähriger für 20 Minuten alleine mit scharfen Messern in der Küche lässt und sie sich damit verletzen. Egal wie viele Unterrichtsreihen und Belehrung es zu dem Thema gab. Weil man seiner Pflicht zur Aufsichtsführung und Verkehrssicherung nicht nachgekommen ist.


Das habe ich nicht grundsätzlich auf alles und jede erdenkliche Situation bezogen sondern auf meine Vorstellung von einer möglichen Ausflugssituation. Darum geht es hier meiner Ansicht nach. Hier über Aufsichtspflicht allumfassend sprechen zu wollen, finde ich nicht hilfreich. Das wären ja ellenlange Posts, die mit der Situation hier gar nichts zu tun haben.
Lady_in_Green
541 Beiträge
03.07.2022 18:34
Zitat von schnibbe:

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von schnibbe:

Wie das mit dem Zuwiderhandeln und der Haftung aussieht, weiß ich allerdings auch nicht. Nur, dass die Aufsichtspflicht dann nicht verletzt wurde.


So einfach ist das aber auch nicht.
Belehrungen/Weisungen alleine erfüllen nicht die Aufsichtspflicht.

Aufsichtspflicht hat präventiv, aktiv und kontinuierlich zu erfolgen und die Bereiche
- Informationspflicht
- Belehrung/Weisung (inklusive pädagogischer Konsequenzen bei Nichtbefolgen)
- Beobachtung (Aufsichtsführung)
- Pflicht zum Eingreifen
- Verkehrssicherungspflicht
abzudecken.

Jetzt mal überspitzt gesagt verletzt man auch seine Aufsichtspflicht wenn man ne Horde 8jähriger für 20 Minuten alleine mit scharfen Messern in der Küche lässt und sie sich damit verletzen. Egal wie viele Unterrichtsreihen und Belehrung es zu dem Thema gab. Weil man seiner Pflicht zur Aufsichtsführung und Verkehrssicherung nicht nachgekommen ist.


Das habe ich nicht grundsätzlich auf alles und jede erdenkliche Situation bezogen sondern auf meine Vorstellung von einer möglichen Ausflugssituation. Darum geht es hier meiner Ansicht nach. Hier über Aufsichtspflicht allumfassend sprechen zu wollen, finde ich nicht hilfreich. Das wären ja ellenlange Posts, die mit der Situation hier gar nichts zu tun haben.

Ok. Aber auch bei Ausflügen reicht eine Belehrung bzw. Weisung ja auch nicht aus. Auch da muss du dich vorher über die Situation am Ausflugsort und dem Weg dahin sowie deine Schüler informieren (wobei letzteres bei Lehrkräften ja nicht mehr nötig sein sollte), die Kinder belehren bzw. anweisen, altersgemäß überwachen (also z.B. Zweiklässler nicht alleine durch den Zoo laufen lassen), soweit es möglich ist Eingreifen wenn die Kinder Blödsinn machen (auch wenns gegen die Anweisung ist) und Gefahren aus dem Weg räumen bzw. umgehen. Das greift alles immer. Altersentsprechend natürlich.
Und nur darum ging es mir.

Ist tatsächlich ein sehr komplexes Thema. Da hast du recht.
Es ist halt einfach nicht korekt zu sagen, dass es keine Aufaichtspflichtverletzung ist, wenn die Schüler zuwider einer Anweisung handeln. Das ist aus juristischer Sicht falsch. Egal ob Klassenraum, Schulhof oder Ausflug.

Zur Beruhigung aller Lehrer:
Auch bei Aufsichtspflichtsverletzungen gibt es Schweregrade. Bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit bei der Verletzung der Aufsichtspflicht haftet in den meisten Fällen der Dienstherr. Nur bei grober Fahrlässigkeit muss man selber ran. Für den Fall ist dann evtl. eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll.

Edit: Und ich will hier auch gar nicht klugscheißern oder alles auseinander nehmen und im Detail diskutieren. Da hast du völlig recht, das hat hier keinen Platz. (Außerdem gibt es gleich Abendessen bei uns ).
Das Problem ist nur, dass in solchen rechtlichen Aspekten oft Unsicherheit bzw. auch vielfach Fehlinfirmation herrscht. Und mir ist es berufsbedingt immer ein Anliegen da aufzuklären bzw. kollektives Falschwissen (wie z.B. den Klassiker "Eltern haften für ihre Kinder") zu korrigieren.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
03.07.2022 18:50
Zitat von schoko_keks1234:

Zitat von Kugelbauch99:

Ich kenne mich nicht wirklich gut aus. Aber ich bin bisher davon ausgegangen, dass es für alle schulischen Veranstaltungen (Unterricht genau so wie Ausflüge) eine Versicherung gibt, die dann alle Schäden übernimmt.

Falls ihr tatsächlich für alle Schäden selbst aufkommen müsstet, wäre das ja echt heftig. Ich denk da jetzt mal an eine harmlose Rangelei, bei der sich aber jemand ganz heftig den Fuß verdreht und schlimmstenfalls lebenslang beeinträchtigt ist. Oder ein Autofahrer erschreckt sich wegen der rennenden Kinder und es kommt zu einem schweren Unfall. Natürlich ist das extremst selten, aber ich fände es heftig, dann große Summen zahlen zu müssen.


Nein, da gibt es keine Versicherung, die für Schäden aufkommt.
Macht das Kind etwas kaputt, haften die Eltern bzw im besten Fall, die Familienhaftpflicht. Diese sollte aufgrund der von dir beschriebenen Szenarien, auch eine hohe Abdrckungssumme haben. Unsere deckt glaub ich bis 90 Millionen.

Wir hatten das Problem neulich beim Sportfest. Scheinbar haben die Schüler der ersten Klassen sich " ordentlich ausgetobt" auf Spielgeräten, die für Kleinkinder bei dem Sportplatzrestaurant aufgestellt waren und es ging wohl einiges kaputt. Trotz mehrfacher Ermahnung der Lehrerinnen und Aufforderungen diesen Bereich zu verlassen hörte das nicht auf.
Nun ließen sich einzelne Schüler nicht ermitteln, weshalb eben keine Haftpflicht greift. Nun sollen alle Erstklässler Eltern 2 € zahlen.
Mein Kind war an dem Tag mit Corona zu Hause, weshalb ich aus der Zahlung rausbin.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass solche Zettel zum unterschreiben in Zukunft öfter vorkommen werden. Man merkt den Kids ( gerade den jüngeren) die Pandemie und Lockdown Folgen sehr an leider.


Das wäre ja auch wieder so ein Fall für mich. Wenn mir niemand nachweist, dass mein Kind den Schaden verursacht hat, dann würde ich das mal so gar nicht einsehen. Auch wenns nur 2 EUR sind, aber da gehts mir auch ums Prinzip. Und wie bereits mehrfach erwähnt: Eltern haften eben nicht für ihre Kinder. Ich erlebe das oft, dass Viele das nicht wissen. Diese "Eltern haften für ihre Kinder" Schilder, wie irgendwo weiter vorne erwähnt, finde ich auch immer wieder lächerlich.
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