Mütter- und Schwangerenforum

Rechtliche Frage zu Schulausflug, Aufsichtspflicht, Haftung

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schnibbe
2228 Beiträge
03.07.2022 18:58
Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von schnibbe:

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von schnibbe:

Wie das mit dem Zuwiderhandeln und der Haftung aussieht, weiß ich allerdings auch nicht. Nur, dass die Aufsichtspflicht dann nicht verletzt wurde.


So einfach ist das aber auch nicht.
Belehrungen/Weisungen alleine erfüllen nicht die Aufsichtspflicht.

Aufsichtspflicht hat präventiv, aktiv und kontinuierlich zu erfolgen und die Bereiche
- Informationspflicht
- Belehrung/Weisung (inklusive pädagogischer Konsequenzen bei Nichtbefolgen)
- Beobachtung (Aufsichtsführung)
- Pflicht zum Eingreifen
- Verkehrssicherungspflicht
abzudecken.

Jetzt mal überspitzt gesagt verletzt man auch seine Aufsichtspflicht wenn man ne Horde 8jähriger für 20 Minuten alleine mit scharfen Messern in der Küche lässt und sie sich damit verletzen. Egal wie viele Unterrichtsreihen und Belehrung es zu dem Thema gab. Weil man seiner Pflicht zur Aufsichtsführung und Verkehrssicherung nicht nachgekommen ist.


Das habe ich nicht grundsätzlich auf alles und jede erdenkliche Situation bezogen sondern auf meine Vorstellung von einer möglichen Ausflugssituation. Darum geht es hier meiner Ansicht nach. Hier über Aufsichtspflicht allumfassend sprechen zu wollen, finde ich nicht hilfreich. Das wären ja ellenlange Posts, die mit der Situation hier gar nichts zu tun haben.

Ok. Aber auch bei Ausflügen reicht eine Belehrung bzw. Weisung ja auch nicht aus. Auch da muss du dich vorher über die Situation am Ausflugsort und dem Weg dahin sowie deine Schüler informieren (wobei letzteres bei Lehrkräften ja nicht mehr nötig sein sollte), die Kinder belehren bzw. anweisen, altersgemäß überwachen (also z.B. Zweiklässler nicht alleine durch den Zoo laufen lassen), soweit es möglich ist Eingreifen wenn die Kinder Blödsinn machen (auch wenns gegen die Anweisung ist) und Gefahren aus dem Weg räumen bzw. umgehen. Das greift alles immer. Altersentsprechend natürlich.
Und nur darum ging es mir.

Ist tatsächlich ein sehr komplexes Thema. Da hast du recht.
Es ist halt einfach nicht korekt zu sagen, dass es keine Aufaichtspflichtverletzung ist, wenn die Schüler zuwider einer Anweisung handeln. Das ist aus juristischer Sicht falsch. Egal ob Klassenraum, Schulhof oder Ausflug.

Zur Beruhigung aller Lehrer:
Auch bei Aufsichtspflichtsverletzungen gibt es Schweregrade. Bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit bei der Verletzung der Aufsichtspflicht haftet in den meisten Fällen der Dienstherr. Nur bei grober Fahrlässigkeit muss man selber ran. Für den Fall ist dann evtl. eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll.

Edit: Und ich will hier auch gar nicht klugscheißern oder alles auseinander nehmen und im Detail diskutieren. Da hast du völlig recht, das hat hier keinen Platz. (Außerdem gibt es gleich Abendessen bei uns ).
Das Problem ist nur, dass in solchen rechtlichen Aspekten oft Unsicherheit bzw. auch vielfach Fehlinfirmation herrscht. Und mir ist es berufsbedingt immer ein Anliegen da aufzuklären bzw. kollektives Falschwissen (wie z.B. den Klassiker "Eltern haften für ihre Kinder") zu korrigieren.


Und ich dachte schon, du denkst bei deinem Messerbeispiel an einen Ausflug ins Freddy-Krüger-Mitmach- und Erlebnismuseum

Ich finde das Thema auch sehr komplex, bin allerdings nicht gleich von "Lehrer sitzen da und trinken Kaffee während 6jährige Kinder alleine eine Stadtrundfahrt in Berlin machen" ausgegangen.
Du meinst es aber bestimmt gut, keine Frage. Ich habs auch nicht böse aufgefasst.
Ich dachte einfach an ganz normale Ausflugssituationen, wie ich sie schon 1000 mal hatte (die ich aber auch nicht näher ausführen wollte, da schreibt man dann immer so viel, was den anderen gar nicht wirklich hilft).
Da gilt natürlich nie nur Belehrung und dann sich selbst überlassen. Ich denke aber, dass das allen Lesern hier klar ist (hoffentlich)
Lady_in_Green
541 Beiträge
03.07.2022 19:06
Zitat von schnibbe:

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von schnibbe:

Zitat von Lady_in_Green:

...


Das habe ich nicht grundsätzlich auf alles und jede erdenkliche Situation bezogen sondern auf meine Vorstellung von einer möglichen Ausflugssituation. Darum geht es hier meiner Ansicht nach. Hier über Aufsichtspflicht allumfassend sprechen zu wollen, finde ich nicht hilfreich. Das wären ja ellenlange Posts, die mit der Situation hier gar nichts zu tun haben.

Ok. Aber auch bei Ausflügen reicht eine Belehrung bzw. Weisung ja auch nicht aus. Auch da muss du dich vorher über die Situation am Ausflugsort und dem Weg dahin sowie deine Schüler informieren (wobei letzteres bei Lehrkräften ja nicht mehr nötig sein sollte), die Kinder belehren bzw. anweisen, altersgemäß überwachen (also z.B. Zweiklässler nicht alleine durch den Zoo laufen lassen), soweit es möglich ist Eingreifen wenn die Kinder Blödsinn machen (auch wenns gegen die Anweisung ist) und Gefahren aus dem Weg räumen bzw. umgehen. Das greift alles immer. Altersentsprechend natürlich.
Und nur darum ging es mir.

Ist tatsächlich ein sehr komplexes Thema. Da hast du recht.
Es ist halt einfach nicht korekt zu sagen, dass es keine Aufaichtspflichtverletzung ist, wenn die Schüler zuwider einer Anweisung handeln. Das ist aus juristischer Sicht falsch. Egal ob Klassenraum, Schulhof oder Ausflug.

Zur Beruhigung aller Lehrer:
Auch bei Aufsichtspflichtsverletzungen gibt es Schweregrade. Bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit bei der Verletzung der Aufsichtspflicht haftet in den meisten Fällen der Dienstherr. Nur bei grober Fahrlässigkeit muss man selber ran. Für den Fall ist dann evtl. eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll.

Edit: Und ich will hier auch gar nicht klugscheißern oder alles auseinander nehmen und im Detail diskutieren. Da hast du völlig recht, das hat hier keinen Platz. (Außerdem gibt es gleich Abendessen bei uns ).
Das Problem ist nur, dass in solchen rechtlichen Aspekten oft Unsicherheit bzw. auch vielfach Fehlinfirmation herrscht. Und mir ist es berufsbedingt immer ein Anliegen da aufzuklären bzw. kollektives Falschwissen (wie z.B. den Klassiker "Eltern haften für ihre Kinder") zu korrigieren.


Und ich dachte schon, du denkst bei deinem Messerbeispiel an einen Ausflug ins Freddy-Krüger-Mitmach- und Erlebnismuseum

Ich finde das Thema auch sehr komplex, bin allerdings nicht gleich von "Lehrer sitzen da und trinken Kaffee während 6jährige Kinder alleine eine Stadtrundfahrt in Berlin machen" ausgegangen.
Du meinst es aber bestimmt gut, keine Frage. Ich habs auch nicht böse aufgefasst.
Ich dachte einfach an ganz normale Ausflugssituationen, wie ich sie schon 1000 mal hatte (die ich aber auch nicht näher ausführen wollte, da schreibt man dann immer so viel, was den anderen gar nicht wirklich hilft).
Da gilt natürlich nie nur Belehrung und dann sich selbst überlassen. Ich denke aber, dass das allen Lesern hier klar ist (hoffentlich)


Dann meinen wir sicher mehr oder weniger das Gleiche Und ich unterstelle hier auch niemandem, dass er seine Aufsichtspflicht nicht gewissenhaft einhält. Wobei Freddy-Krüger-Mitmachmuseum klingt irgendwie lustig. Und nach einem arbeitsreichen Vormittag für die Lehrpersonen

Aber nach 25 Jahren Berufspraxis habe ich so ein bisschen den Glauben an den gesunden Menschenverstand verloren. Leider!
schoko_keks1234
3339 Beiträge
03.07.2022 19:14
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von schoko_keks1234:

Zitat von Kugelbauch99:

Ich kenne mich nicht wirklich gut aus. Aber ich bin bisher davon ausgegangen, dass es für alle schulischen Veranstaltungen (Unterricht genau so wie Ausflüge) eine Versicherung gibt, die dann alle Schäden übernimmt.

Falls ihr tatsächlich für alle Schäden selbst aufkommen müsstet, wäre das ja echt heftig. Ich denk da jetzt mal an eine harmlose Rangelei, bei der sich aber jemand ganz heftig den Fuß verdreht und schlimmstenfalls lebenslang beeinträchtigt ist. Oder ein Autofahrer erschreckt sich wegen der rennenden Kinder und es kommt zu einem schweren Unfall. Natürlich ist das extremst selten, aber ich fände es heftig, dann große Summen zahlen zu müssen.


Nein, da gibt es keine Versicherung, die für Schäden aufkommt.
Macht das Kind etwas kaputt, haften die Eltern bzw im besten Fall, die Familienhaftpflicht. Diese sollte aufgrund der von dir beschriebenen Szenarien, auch eine hohe Abdrckungssumme haben. Unsere deckt glaub ich bis 90 Millionen.

Wir hatten das Problem neulich beim Sportfest. Scheinbar haben die Schüler der ersten Klassen sich " ordentlich ausgetobt" auf Spielgeräten, die für Kleinkinder bei dem Sportplatzrestaurant aufgestellt waren und es ging wohl einiges kaputt. Trotz mehrfacher Ermahnung der Lehrerinnen und Aufforderungen diesen Bereich zu verlassen hörte das nicht auf.
Nun ließen sich einzelne Schüler nicht ermitteln, weshalb eben keine Haftpflicht greift. Nun sollen alle Erstklässler Eltern 2 € zahlen.
Mein Kind war an dem Tag mit Corona zu Hause, weshalb ich aus der Zahlung rausbin.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass solche Zettel zum unterschreiben in Zukunft öfter vorkommen werden. Man merkt den Kids ( gerade den jüngeren) die Pandemie und Lockdown Folgen sehr an leider.


Das wäre ja auch wieder so ein Fall für mich. Wenn mir niemand nachweist, dass mein Kind den Schaden verursacht hat, dann würde ich das mal so gar nicht einsehen. Auch wenns nur 2 EUR sind, aber da gehts mir auch ums Prinzip. Und wie bereits mehrfach erwähnt: Eltern haften eben nicht für ihre Kinder. Ich erlebe das oft, dass Viele das nicht wissen. Diese "Eltern haften für ihre Kinder" Schilder, wie irgendwo weiter vorne erwähnt, finde ich auch immer wieder lächerlich.


Ich hätte mich da auch geweigert. Glücklicherweise war mein Kind ja nachweislich nicht beteiligt. Aber dachte mir auch schon beim lesen der Mail " oha"

Mein Gedanke war halt auch, warum die entsprechenden Lehrkräfte nicht " sicher" sagen konnten welche Kinder es waren. Sie waren dich vor Ort und haben die Kinder ermahnt und aufgefordert, den Spielplatz zu verlassen. Die müssten doch wissen, WEN sie da aufgefordert haben

Aber ja, selbst wenn habe ich als Mutter ja, wenn mein Kind in Obhut der Schule ist, keine Aufsichtspflicht für es, und kann dieser daher weder nachkommen, noch sie verletzen. Von daher liegt die Haftung in dem Fall wohl schon bei der Schule.

Allerdings glaube ich, dass so eine Privathaftpflicht zb im Fall der Brille der Freundin der Tochter schon greifen könnte. Über diese Nachbarschaftsklausel?? Also, manchmal übernehmen die quasi aus Kulanz Kosten für Schäden, wenn das sonst zu Unfrieden im näheren Umfeld führen könnte.
Meine zumindest das mal gehört zu haben
schnibbe
2228 Beiträge
03.07.2022 19:24
Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von schnibbe:

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von schnibbe:

...

Ok. Aber auch bei Ausflügen reicht eine Belehrung bzw. Weisung ja auch nicht aus. Auch da muss du dich vorher über die Situation am Ausflugsort und dem Weg dahin sowie deine Schüler informieren (wobei letzteres bei Lehrkräften ja nicht mehr nötig sein sollte), die Kinder belehren bzw. anweisen, altersgemäß überwachen (also z.B. Zweiklässler nicht alleine durch den Zoo laufen lassen), soweit es möglich ist Eingreifen wenn die Kinder Blödsinn machen (auch wenns gegen die Anweisung ist) und Gefahren aus dem Weg räumen bzw. umgehen. Das greift alles immer. Altersentsprechend natürlich.
Und nur darum ging es mir.

Ist tatsächlich ein sehr komplexes Thema. Da hast du recht.
Es ist halt einfach nicht korekt zu sagen, dass es keine Aufaichtspflichtverletzung ist, wenn die Schüler zuwider einer Anweisung handeln. Das ist aus juristischer Sicht falsch. Egal ob Klassenraum, Schulhof oder Ausflug.

Zur Beruhigung aller Lehrer:
Auch bei Aufsichtspflichtsverletzungen gibt es Schweregrade. Bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit bei der Verletzung der Aufsichtspflicht haftet in den meisten Fällen der Dienstherr. Nur bei grober Fahrlässigkeit muss man selber ran. Für den Fall ist dann evtl. eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll.

Edit: Und ich will hier auch gar nicht klugscheißern oder alles auseinander nehmen und im Detail diskutieren. Da hast du völlig recht, das hat hier keinen Platz. (Außerdem gibt es gleich Abendessen bei uns ).
Das Problem ist nur, dass in solchen rechtlichen Aspekten oft Unsicherheit bzw. auch vielfach Fehlinfirmation herrscht. Und mir ist es berufsbedingt immer ein Anliegen da aufzuklären bzw. kollektives Falschwissen (wie z.B. den Klassiker "Eltern haften für ihre Kinder") zu korrigieren.


Und ich dachte schon, du denkst bei deinem Messerbeispiel an einen Ausflug ins Freddy-Krüger-Mitmach- und Erlebnismuseum

Ich finde das Thema auch sehr komplex, bin allerdings nicht gleich von "Lehrer sitzen da und trinken Kaffee während 6jährige Kinder alleine eine Stadtrundfahrt in Berlin machen" ausgegangen.
Du meinst es aber bestimmt gut, keine Frage. Ich habs auch nicht böse aufgefasst.
Ich dachte einfach an ganz normale Ausflugssituationen, wie ich sie schon 1000 mal hatte (die ich aber auch nicht näher ausführen wollte, da schreibt man dann immer so viel, was den anderen gar nicht wirklich hilft).
Da gilt natürlich nie nur Belehrung und dann sich selbst überlassen. Ich denke aber, dass das allen Lesern hier klar ist (hoffentlich)


Dann meinen wir sicher mehr oder weniger das Gleiche Und ich unterstelle hier auch niemandem, dass er seine Aufsichtspflicht nicht gewissenhaft einhält. Wobei Freddy-Krüger-Mitmachmuseum klingt irgendwie lustig. Und nach einem arbeitsreichen Vormittag für die Lehrpersonen

Da würde ich mir doch glatt auch son nen Haftungszettel unterschreiben lassen

Zitat von Lady_in_Green:

Aber nach 25 Jahren Berufspraxis habe ich so ein bisschen den Glauben an den gesunden Menschenverstand verloren. Leider!

Es gibt ihn noch da draußen, ganz sicher! Fühl dich mal gedrückt
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
03.07.2022 19:28
Zitat von schoko_keks1234:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von schoko_keks1234:

Zitat von Kugelbauch99:

Ich kenne mich nicht wirklich gut aus. Aber ich bin bisher davon ausgegangen, dass es für alle schulischen Veranstaltungen (Unterricht genau so wie Ausflüge) eine Versicherung gibt, die dann alle Schäden übernimmt.

Falls ihr tatsächlich für alle Schäden selbst aufkommen müsstet, wäre das ja echt heftig. Ich denk da jetzt mal an eine harmlose Rangelei, bei der sich aber jemand ganz heftig den Fuß verdreht und schlimmstenfalls lebenslang beeinträchtigt ist. Oder ein Autofahrer erschreckt sich wegen der rennenden Kinder und es kommt zu einem schweren Unfall. Natürlich ist das extremst selten, aber ich fände es heftig, dann große Summen zahlen zu müssen.


Nein, da gibt es keine Versicherung, die für Schäden aufkommt.
Macht das Kind etwas kaputt, haften die Eltern bzw im besten Fall, die Familienhaftpflicht. Diese sollte aufgrund der von dir beschriebenen Szenarien, auch eine hohe Abdrckungssumme haben. Unsere deckt glaub ich bis 90 Millionen.

Wir hatten das Problem neulich beim Sportfest. Scheinbar haben die Schüler der ersten Klassen sich " ordentlich ausgetobt" auf Spielgeräten, die für Kleinkinder bei dem Sportplatzrestaurant aufgestellt waren und es ging wohl einiges kaputt. Trotz mehrfacher Ermahnung der Lehrerinnen und Aufforderungen diesen Bereich zu verlassen hörte das nicht auf.
Nun ließen sich einzelne Schüler nicht ermitteln, weshalb eben keine Haftpflicht greift. Nun sollen alle Erstklässler Eltern 2 € zahlen.
Mein Kind war an dem Tag mit Corona zu Hause, weshalb ich aus der Zahlung rausbin.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass solche Zettel zum unterschreiben in Zukunft öfter vorkommen werden. Man merkt den Kids ( gerade den jüngeren) die Pandemie und Lockdown Folgen sehr an leider.


Das wäre ja auch wieder so ein Fall für mich. Wenn mir niemand nachweist, dass mein Kind den Schaden verursacht hat, dann würde ich das mal so gar nicht einsehen. Auch wenns nur 2 EUR sind, aber da gehts mir auch ums Prinzip. Und wie bereits mehrfach erwähnt: Eltern haften eben nicht für ihre Kinder. Ich erlebe das oft, dass Viele das nicht wissen. Diese "Eltern haften für ihre Kinder" Schilder, wie irgendwo weiter vorne erwähnt, finde ich auch immer wieder lächerlich.


Ich hätte mich da auch geweigert. Glücklicherweise war mein Kind ja nachweislich nicht beteiligt. Aber dachte mir auch schon beim lesen der Mail " oha"

Mein Gedanke war halt auch, warum die entsprechenden Lehrkräfte nicht " sicher" sagen konnten welche Kinder es waren. Sie waren dich vor Ort und haben die Kinder ermahnt und aufgefordert, den Spielplatz zu verlassen. Die müssten doch wissen, WEN sie da aufgefordert haben

Aber ja, selbst wenn habe ich als Mutter ja, wenn mein Kind in Obhut der Schule ist, keine Aufsichtspflicht für es, und kann dieser daher weder nachkommen, noch sie verletzen. Von daher liegt die Haftung in dem Fall wohl schon bei der Schule.

Allerdings glaube ich, dass so eine Privathaftpflicht zb im Fall der Brille der Freundin der Tochter schon greifen könnte. Über diese Nachbarschaftsklausel?? Also, manchmal übernehmen die quasi aus Kulanz Kosten für Schäden, wenn das sonst zu Unfrieden im näheren Umfeld führen könnte.
Meine zumindest das mal gehört zu haben


Genau das dachte ich mir auch. Vorallem wenn ich die Erstklässler "mehrfach" ermahnen muss, dann vergewissere ich mich doch spätestens nach dem x-ten Mal, dass die jetzt wirklich alle da runter gehen und lass die 6-7 Jährigen nicht in dem Glauben, dass die irgendwann schon hören werden, wieder unbeaufsichtigt?! Oder seh ich das jetzt falsch?
03.07.2022 21:41
Zitat von schoko_keks1234:

Wir hatten das Problem neulich beim Sportfest. Scheinbar haben die Schüler der ersten Klassen sich " ordentlich ausgetobt" auf Spielgeräten, die für Kleinkinder bei dem Sportplatzrestaurant aufgestellt waren und es ging wohl einiges kaputt. Trotz mehrfacher Ermahnung der Lehrerinnen und Aufforderungen diesen Bereich zu verlassen hörte das nicht auf.
Nun ließen sich einzelne Schüler nicht ermitteln, weshalb eben keine Haftpflicht greift. Nun sollen alle Erstklässler Eltern 2 € zahlen.
Mein Kind war an dem Tag mit Corona zu Hause, weshalb ich aus der Zahlung rausbin.
/quote]Ich finde diesen Fall seeeehr seltsam.
1.) Die Lehrerin hat also die Kinder mehrfach ermahnt. Warum haben denn dann die Kinder nicht aufgehört? Die Frau scheint sich ja überhaupt nicht durchsetzen zu können. Das waren doch Erstklässler und keine 15-jährigen Teens.
Ggf. hätte sie halt mit den Kindern diesen Platz verlassen müssen (und das nicht nur androhen) .
2.) Die Lehrerin kennt doch (hoffentlich) die Kinder. Hoffentlich auch die Namen. Warum kann sie dann nicht sagen, wer die Spielgeräte kaputt gemacht hat? Hat sie es nicht gesehen weil sie vielleicht nicht da war oder nicht hingeschaut hat?
3.) Wenn jeder 2 Euro zahlt, kommen ungefähr 40-60 Euro zusammen. Die Spielgeräte sind richtig teuer, wenn die für den öffentlichen Bereich sind. Seltsam, dass da so eine kleine Summe reicht. Oder waren die Beschädigungen vielleicht doch nicht so heftig und eine kleine Reparatur reichte?
schoko_keks1234
3339 Beiträge
03.07.2022 22:24
Zitat von Kugelbauch99:

Zitat von schoko_keks1234:

Wir hatten das Problem neulich beim Sportfest. Scheinbar haben die Schüler der ersten Klassen sich " ordentlich ausgetobt" auf Spielgeräten, die für Kleinkinder bei dem Sportplatzrestaurant aufgestellt waren und es ging wohl einiges kaputt. Trotz mehrfacher Ermahnung der Lehrerinnen und Aufforderungen diesen Bereich zu verlassen hörte das nicht auf.
Nun ließen sich einzelne Schüler nicht ermitteln, weshalb eben keine Haftpflicht greift. Nun sollen alle Erstklässler Eltern 2 € zahlen.
Mein Kind war an dem Tag mit Corona zu Hause, weshalb ich aus der Zahlung rausbin.
/quote]Ich finde diesen Fall seeeehr seltsam.
1.) Die Lehrerin hat also die Kinder mehrfach ermahnt. Warum haben denn dann die Kinder nicht aufgehört? Die Frau scheint sich ja überhaupt nicht durchsetzen zu können. Das waren doch Erstklässler und keine 15-jährigen Teens.
Ggf. hätte sie halt mit den Kindern diesen Platz verlassen müssen (und das nicht nur androhen) .
2.) Die Lehrerin kennt doch (hoffentlich) die Kinder. Hoffentlich auch die Namen. Warum kann sie dann nicht sagen, wer die Spielgeräte kaputt gemacht hat? Hat sie es nicht gesehen weil sie vielleicht nicht da war oder nicht hingeschaut hat?
3.) Wenn jeder 2 Euro zahlt, kommen ungefähr 40-60 Euro zusammen. Die Spielgeräte sind richtig teuer, wenn die für den öffentlichen Bereich sind. Seltsam, dass da so eine kleine Summe reicht. Oder waren die Beschädigungen vielleicht doch nicht so heftig und eine kleine Reparatur reichte?


Wir sprechen von 3 1.klassen a 27 Kindern. Und von demnach 3 Lehrkräften.

Du hast derzeit kein Kind, was die 1. Oder 2. Klasse besucht, oder? Diesen beiden Jahrgängen merkt man die Pandemiefolgen/ Lockdowns leider sehr extrem an. Vorallem was den sozioemotionalen Bereich betrifft. Google dir hierzu mal aktuelle Erfahrungsberichte und Statements von Lehrkräften der Grundschule. Es hapert massiv an der Fähigkeit zuzuhören, an der Fähigkeit mal 2 Minuten zu warten, die gewaltbeteitschaft ist bei den kleinen massiv gestiegen. Das hat leider wenig mit mangelnder Kompetenz der Lehrkräfte zu tun, sondern damit, dass man den extremen Problemen der Kinder zur Zeit als eine Person auf 27 Kinder nicht gerecht werden kann.

Und nein, mein Kind besucht keine " Brennpunktschule".

Warum nicht Namen von den entsprechenden Kindern genannt wurden, kann ich nicht sagen, vermuten würde ich mal, um " Diskussionen " mit den Eltern zu vermeiden.

Bei den Spielgeräten ging es wohl um so Plastik Sandfahrzeuge, so eine Mini Plastikrutsche und ein Spielhaus. Also so zeug, wie man es eventuell auch selbst im Garten hat für Kleinkinder.
03.07.2022 23:20
Zitat von schoko_keks1234:

Zitat von Kugelbauch99:

Zitat von schoko_keks1234:

Wir hatten das Problem neulich beim Sportfest. Scheinbar haben die Schüler der ersten Klassen sich " ordentlich ausgetobt" auf Spielgeräten, die für Kleinkinder bei dem Sportplatzrestaurant aufgestellt waren und es ging wohl einiges kaputt. Trotz mehrfacher Ermahnung der Lehrerinnen und Aufforderungen diesen Bereich zu verlassen hörte das nicht auf.
Nun ließen sich einzelne Schüler nicht ermitteln, weshalb eben keine Haftpflicht greift. Nun sollen alle Erstklässler Eltern 2 € zahlen.
Mein Kind war an dem Tag mit Corona zu Hause, weshalb ich aus der Zahlung rausbin.
/quote]Ich finde diesen Fall seeeehr seltsam.
1.) Die Lehrerin hat also die Kinder mehrfach ermahnt. Warum haben denn dann die Kinder nicht aufgehört? Die Frau scheint sich ja überhaupt nicht durchsetzen zu können. Das waren doch Erstklässler und keine 15-jährigen Teens.
Ggf. hätte sie halt mit den Kindern diesen Platz verlassen müssen (und das nicht nur androhen) .
2.) Die Lehrerin kennt doch (hoffentlich) die Kinder. Hoffentlich auch die Namen. Warum kann sie dann nicht sagen, wer die Spielgeräte kaputt gemacht hat? Hat sie es nicht gesehen weil sie vielleicht nicht da war oder nicht hingeschaut hat?
3.) Wenn jeder 2 Euro zahlt, kommen ungefähr 40-60 Euro zusammen. Die Spielgeräte sind richtig teuer, wenn die für den öffentlichen Bereich sind. Seltsam, dass da so eine kleine Summe reicht. Oder waren die Beschädigungen vielleicht doch nicht so heftig und eine kleine Reparatur reichte?


Wir sprechen von 3 1.klassen a 27 Kindern. Und von demnach 3 Lehrkräften.

Du hast derzeit kein Kind, was die 1. Oder 2. Klasse besucht, oder? Diesen beiden Jahrgängen merkt man die Pandemiefolgen/ Lockdowns leider sehr extrem an. Vorallem was den sozioemotionalen Bereich betrifft. Google dir hierzu mal aktuelle Erfahrungsberichte und Statements von Lehrkräften der Grundschule. Es hapert massiv an der Fähigkeit zuzuhören, an der Fähigkeit mal 2 Minuten zu warten, die gewaltbeteitschaft ist bei den kleinen massiv gestiegen. Das hat leider wenig mit mangelnder Kompetenz der Lehrkräfte zu tun, sondern damit, dass man den extremen Problemen der Kinder zur Zeit als eine Person auf 27 Kinder nicht gerecht werden kann.

Und nein, mein Kind besucht keine " Brennpunktschule".

Warum nicht Namen von den entsprechenden Kindern genannt wurden, kann ich nicht sagen, vermuten würde ich mal, um " Diskussionen " mit den Eltern zu vermeiden.

Bei den Spielgeräten ging es wohl um so Plastik Sandfahrzeuge, so eine Mini Plastikrutsche und ein Spielhaus. Also so zeug, wie man es eventuell auch selbst im Garten hat für Kleinkinder.
Ich habe aktuell fast täglich Erfahrung mit dieser Altersgruppe.
Natürlich ist es schwierig, wenn sich die Kindergartenkinder beim Wechsel zur Grundschule um gewöhnen müssen, weil es bei uns viel mehr Regeln gibt etc. - aber das war auch schon früher so.
Auch wenn es die Kinder wegen Corona wirklich nicht einfach hatten, so muss eine Lehrerin doch gegen Ende der ersten Klasse die Kindern so weit haben, dass sie im Großen und Ganzen das tun, was sie verlangt bzw. sie muss die paar Kinder kennen, die sie besonders im Blick behalten muss.

ABER: Ich verstehe nicht so ganz, warum eine Lehrerin mit 27 offenbar sehr lebhaften Kindern "allein" unterwegs war ( bzw. 3 Lehrerinnen mit 3x27 Kindern). Bei uns ist es im Allgemeinen so, dass jede Klasse ihren Ausflug alleine macht. Dafür werden dann meist Eltern, Schulsozialarbeiter oder Referendare angefragt, ob sie den Ausflug begleiten möchten. So haben die Lehrer mehr Überblick und es sind insgesamt mehr Aufsichtspersonen.

Die Namen der "schuldigen" Kinder hätte die Lehrerin doch gar nicht öffentlich bekannt zu geben brauchen. Sie hätte doch die betroffenen Eltern direkt ansprechen können.
schnibbe
2228 Beiträge
04.07.2022 13:47
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von schnibbe:

Wie das mit dem Zuwiderhandeln und der Haftung aussieht, weiß ich allerdings auch nicht. Nur, dass die Aufsichtspflicht dann nicht verletzt wurde.

Ich könnte morgen aber meine SL fragen, wenn du möchtest.



Wenn dir das nichts ausmacht, wäre das nett. Würde mich schon mal interessieren.


Meine SL fand den Zettel ziemlich komisch. Sie empfiehlt tatsächlich, bei der SL deiner Tochter oder beim Schulamt nachzufragen.
Sie meint aber auch, dass die Haftung bei richtig durchgeführter Beaufsichtigung und Belehrung dann in manchen Fällen wirklich nicht bei der Schule liegt. Dafür sei aber nicht so ein Zettel mit Unterschrift nötig.
Daher auch die Empfehlung, einmal nachzufragen. Einfach ganz neutral, ohne Aufregung.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
04.07.2022 15:23
Zitat von schnibbe:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von schnibbe:

Wie das mit dem Zuwiderhandeln und der Haftung aussieht, weiß ich allerdings auch nicht. Nur, dass die Aufsichtspflicht dann nicht verletzt wurde.

Ich könnte morgen aber meine SL fragen, wenn du möchtest.



Wenn dir das nichts ausmacht, wäre das nett. Würde mich schon mal interessieren.


Meine SL fand den Zettel ziemlich komisch. Sie empfiehlt tatsächlich, bei der SL deiner Tochter oder beim Schulamt nachzufragen.
Sie meint aber auch, dass die Haftung bei richtig durchgeführter Beaufsichtigung und Belehrung dann in manchen Fällen wirklich nicht bei der Schule liegt. Dafür sei aber nicht so ein Zettel mit Unterschrift nötig.
Daher auch die Empfehlung, einmal nachzufragen. Einfach ganz neutral, ohne Aufregung.


Ok danke dir. Nachfragen bei der SL kann ich mir sparen, man bekommt eh keine Antwort auf Emails und telefonisch wird man direkt von der Sekretärin abgewimmelt, wenn man die SL sprechen will. Kennen wir gar nicht anders.
schnibbe
2228 Beiträge
04.07.2022 21:35
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von schnibbe:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von schnibbe:

Wie das mit dem Zuwiderhandeln und der Haftung aussieht, weiß ich allerdings auch nicht. Nur, dass die Aufsichtspflicht dann nicht verletzt wurde.

Ich könnte morgen aber meine SL fragen, wenn du möchtest.



Wenn dir das nichts ausmacht, wäre das nett. Würde mich schon mal interessieren.


Meine SL fand den Zettel ziemlich komisch. Sie empfiehlt tatsächlich, bei der SL deiner Tochter oder beim Schulamt nachzufragen.
Sie meint aber auch, dass die Haftung bei richtig durchgeführter Beaufsichtigung und Belehrung dann in manchen Fällen wirklich nicht bei der Schule liegt. Dafür sei aber nicht so ein Zettel mit Unterschrift nötig.
Daher auch die Empfehlung, einmal nachzufragen. Einfach ganz neutral, ohne Aufregung.


Ok danke dir. Nachfragen bei der SL kann ich mir sparen, man bekommt eh keine Antwort auf Emails und telefonisch wird man direkt von der Sekretärin abgewimmelt, wenn man die SL sprechen will. Kennen wir gar nicht anders.


Dann frag gleich bei zuständigen Schulamt an. Der/die Schulrat/-rätin kann hier auf jeden Fall weiterhelfen. Das ist ja kein Meckern etc. sondern eine ganz sachliche Frage
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