Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt

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Lolly007
29 Beiträge
19.01.2020 22:49
Hallo ihr lieben.

Ich frage jetzt mal für einen Bekannten und zwar geht es im folgendes.

Er hat seit der Trennung monatlich 200€ Unterhalt gezahlt ohne Jugendamt oder sonstiges, wurde von den beiden so abgemacht.
Nun ist der Sohn über 12 Jahre und das Arbeitsamt möchte das sie Unterhaltvorschuss beantragt, hat sie gemacht, wurde abgelehnt, weil sie keinen anderen Verdienst hat.
Das Arbeitsamt sagt sie soll Unterhalt einklagen, sie hatte ein Gespräch beim Jugendamt und der Vater wurde angeschrieben er soll 395€ zahlen, was er nicht kann da er nur 1150€ verdient.
Was kann der Vater jetzt machen das es Neu berechnet wird oder was auch immer?

Vielen Dank schonmal.
Lealein
10265 Beiträge
20.01.2020 00:27
Er sollte sich um einen besser bezahlten Job bemühen, damit er für sein Kind aufkommen kann.
Marf
28106 Beiträge
20.01.2020 06:49
Sie kann auch arbeiten gehen.Nicht nur er muss die Versorgung eines Kindes tragen,sie auch.
ciyana
2056 Beiträge
20.01.2020 06:58
So viel ich erst vor kurzem gelesen habe muss dem Vater knapp über 1100 € Selbstbehalt übrig bleiben. Wievielt es jetzt auf den euro genau war weiss ich nicht aber schau Mal unter Düsseldorfer Kindergeldtabelle.
Ich hoffe ich konnte helfen.
born-in-helsinki
18903 Beiträge
20.01.2020 07:32
Zitat von Lealein:

Er sollte sich um einen besser bezahlten Job bemühen, damit er für sein Kind aufkommen kann.


Was ist das denn für eine doofe Aussage?

Wieso kann sie nicht arbeiten gehen?
Kirschmuffin
4858 Beiträge
20.01.2020 08:06
Zitat von born-in-helsinki:

Zitat von Lealein:

Er sollte sich um einen besser bezahlten Job bemühen, damit er für sein Kind aufkommen kann.


Was ist das denn für eine doofe Aussage?

Wieso kann sie nicht arbeiten gehen?


Natürlich kann und sollte sie auch arbeiten gehen. Aber tatsächlich ist es vom Staat genau so vorgesehen. Der unterhaltspflichtige Elternteil hat dafür zu sorgen, den Unterhalt bestreiten zu können. Dabei ist ihm sogar zuzumuten sich zusätzlich einen Nebenjob zu suchen.

Natürlich ist das in manchen Fällen einfach auch bescheuert, aber so ist es wirklich vom Gesetz her angedacht

Ob sie arbeiten geht oder Hartz4 bezieht, oder sich nen steinreichen Mann angelt, der ihr ein schönes Leben macht, ändert nichts daran, dass der Vater unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind ist.

Zum Thema: Naja also er hat dennoch den Selbstbehalt von 1100€ und kann demnach zunächst mal der geforderten Summe widersprechen und das prüfen lassen.
Würde mich da einfach mal ans Jugendamt wenden, das sind Menschen, mit denen kann man reden. Und dann wird sich herausstellen, was er da tun muss und kann
Lealein
10265 Beiträge
20.01.2020 08:18
Zitat von born-in-helsinki:

Zitat von Lealein:

Er sollte sich um einen besser bezahlten Job bemühen, damit er für sein Kind aufkommen kann.


Was ist das denn für eine doofe Aussage?

Wieso kann sie nicht arbeiten gehen?

Ich bestreite doch gar nicht, dass sie es nicht auch kann, aber es wurde gefragt was ER machen kann.

Entweder geht er nur Teilzeit arbeiten oder er bekommt bei Vollzeit den Mindestlohn und das mit mindestens 28 Jahren oder älter.
Aber wenn ich ungelernt an der Kasse arbeite (Discounter) bekomme ich schon mehr als den Mindestlohn und verdiene auch entsprechend mehr als 1100 netto und ja... Dann kann ich auch für mein Kind aufkommen,webn ich mehr verdiene. Finde das jetzt nicht unfair oder fies... Das ist der normale Lauf, wenn ich Kinder habe.
Schnatterienchen
1760 Beiträge
20.01.2020 08:20
Zitat von Kirschmuffin:

Zitat von born-in-helsinki:

Zitat von Lealein:

Er sollte sich um einen besser bezahlten Job bemühen, damit er für sein Kind aufkommen kann.


Was ist das denn für eine doofe Aussage?

Wieso kann sie nicht arbeiten gehen?


Natürlich kann und sollte sie auch arbeiten gehen. Aber tatsächlich ist es vom Staat genau so vorgesehen. Der unterhaltspflichtige Elternteil hat dafür zu sorgen, den Unterhalt bestreiten zu können. Dabei ist ihm sogar zuzumuten sich zusätzlich einen Nebenjob zu suchen.

Natürlich ist das in manchen Fällen einfach auch bescheuert, aber so ist es wirklich vom Gesetz her angedacht

Ob sie arbeiten geht oder Hartz4 bezieht, oder sich nen steinreichen Mann angelt, der ihr ein schönes Leben macht, ändert nichts daran, dass der Vater unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind ist.

Zum Thema: Naja also er hat dennoch den Selbstbehalt von 1100€ und kann demnach zunächst mal der geforderten Summe widersprechen und das prüfen lassen.
Würde mich da einfach mal ans Jugendamt wenden, das sind Menschen, mit denen kann man reden. Und dann wird sich herausstellen, was er da tun muss und kann


Das sehe ich als arbeitende Alleinerziehende genauso.
HollyH
5486 Beiträge
20.01.2020 08:52
Zitat von born-in-helsinki:

Zitat von Lealein:

Er sollte sich um einen besser bezahlten Job bemühen, damit er für sein Kind aufkommen kann.


Was ist das denn für eine doofe Aussage?

Wieso kann sie nicht arbeiten gehen?


Und selbst wenn sie 5000 Euro netto verdient, muss er zusehen, den Unterhalt für sein Kind zu erwirtschaften.
wolkenschaf
11808 Beiträge
20.01.2020 09:26
Zitat von Marf:

Sie kann auch arbeiten gehen.Nicht nur er muss die Versorgung eines Kindes tragen,sie auch.


Ihr Verdienst spielt aber überhaupt keine Rolle beim Unterhalt. Selbst wenn sie 3x so viel verdient um das Kind selbst zu versorgen, bleibt der Vater Unterhaltspflichtig.
Marf
28106 Beiträge
20.01.2020 09:41
Zitat von wolkenschaf:

Zitat von Marf:

Sie kann auch arbeiten gehen.Nicht nur er muss die Versorgung eines Kindes tragen,sie auch.


Ihr Verdienst spielt aber überhaupt keine Rolle beim Unterhalt. Selbst wenn sie 3x so viel verdient um das Kind selbst zu versorgen, bleibt der Vater Unterhaltspflichtig.

Wird da aber nicht ab einem bestimmten Kindesalter anders gerechnet o.gehandhabt?
DieW
3483 Beiträge
20.01.2020 10:06
Ich finde es manchmal schon hart,was von unterhaltspflichtigen Elternteilen erwartet wird.Sicher ist Unterhalt wichtig und auch Pflicht,aber wenn ein Mensch 40 Stunden arbeitet und eben nicht soviel dabei verdient,dass der Mindestunterhalt gezahlt werden kann,dann zu sagen er muss nen 2 Job annehmen oder wechseln.
Und im Notfall kann der Elternteil,bei dem das Kind lebt Kinderzuschlag,Wohngeld oder ergänzende Leistung für das Kind beantragen. Wenn man dann zuviel Einkommen hat,dann sollte man vielleicht auch mal die Gegenseite und die finanzielle Lage sehen und sich fragen,ob man Armut oder Arbeiten bis ans Limit ür den Vater/die Mutter seiner Kinder will.

Ich selbst bekomm für meine 2 mittleren Kinder einen absolut zu geringen Unterhalt.Aber ich bekomm ihn und ich will den Vater der Kinder auch nicht nackig machen.Er ist bemüht und arbeitet und zahlt.
Und wenn man mal bedenkt,wie gering der Selbsterhalt ist,dann bekommt man schon leichte Exiztenzängste .
DieW
3483 Beiträge
20.01.2020 10:07
Zitat von Lolly007:

Hallo ihr lieben.

Ich frage jetzt mal für einen Bekannten und zwar geht es im folgendes.

Er hat seit der Trennung monatlich 200€ Unterhalt gezahlt ohne Jugendamt oder sonstiges, wurde von den beiden so abgemacht.
Nun ist der Sohn über 12 Jahre und das Arbeitsamt möchte das sie Unterhaltvorschuss beantragt, hat sie gemacht, wurde abgelehnt, weil sie keinen anderen Verdienst hat.
Das Arbeitsamt sagt sie soll Unterhalt einklagen, sie hatte ein Gespräch beim Jugendamt und der Vater wurde angeschrieben er soll 395€ zahlen, was er nicht kann da er nur 1150€ verdient.
Was kann der Vater jetzt machen das es Neu berechnet wird oder was auch immer?

Vielen Dank schonmal.


Was hat ihr Einkommen mit dem Unterhaltsvorschuss zu tun?
Lealein
10265 Beiträge
20.01.2020 10:12
Zitat von DieW:

Zitat von Lolly007:

Hallo ihr lieben.

Ich frage jetzt mal für einen Bekannten und zwar geht es im folgendes.

Er hat seit der Trennung monatlich 200€ Unterhalt gezahlt ohne Jugendamt oder sonstiges, wurde von den beiden so abgemacht.
Nun ist der Sohn über 12 Jahre und das Arbeitsamt möchte das sie Unterhaltvorschuss beantragt, hat sie gemacht, wurde abgelehnt, weil sie keinen anderen Verdienst hat.
Das Arbeitsamt sagt sie soll Unterhalt einklagen, sie hatte ein Gespräch beim Jugendamt und der Vater wurde angeschrieben er soll 395€ zahlen, was er nicht kann da er nur 1150€ verdient.
Was kann der Vater jetzt machen das es Neu berechnet wird oder was auch immer?

Vielen Dank schonmal.


Was hat ihr Einkommen mit dem Unterhaltsvorschuss zu tun?

Man bekommt keinen Unterhaltsvorschuss, wenn man Arbeitslosengeld bezieht. Warum das so ist, erschließt sich mir nicht, aber so scheint es geregelt zu sein.
DieW
3483 Beiträge
20.01.2020 10:18
Zitat von Lealein:

Zitat von DieW:

Zitat von Lolly007:

Hallo ihr lieben.

Ich frage jetzt mal für einen Bekannten und zwar geht es im folgendes.

Er hat seit der Trennung monatlich 200€ Unterhalt gezahlt ohne Jugendamt oder sonstiges, wurde von den beiden so abgemacht.
Nun ist der Sohn über 12 Jahre und das Arbeitsamt möchte das sie Unterhaltvorschuss beantragt, hat sie gemacht, wurde abgelehnt, weil sie keinen anderen Verdienst hat.
Das Arbeitsamt sagt sie soll Unterhalt einklagen, sie hatte ein Gespräch beim Jugendamt und der Vater wurde angeschrieben er soll 395€ zahlen, was er nicht kann da er nur 1150€ verdient.
Was kann der Vater jetzt machen das es Neu berechnet wird oder was auch immer?

Vielen Dank schonmal.


Was hat ihr Einkommen mit dem Unterhaltsvorschuss zu tun?

Man bekommt keinen Unterhaltsvorschuss, wenn man Arbeitslosengeld bezieht. Warum das so ist, erschließt sich mir nicht, aber so scheint es geregelt zu sein.


Das war aber nicht immer so.Zumindest habe ich vor 6 Jahren beides bekommen. Das mag ich aber auch geändert haben.
Vielleicht kein Unterhaltsvorschuss,weil der Vatee ja zahlt?
Ich war damals auch in der Situation-Alg2,nur geringer Unterhalt(aber Unterhalt)und die Differenz war dann Wohngeld für die Kinder. Und als dann der Papa nicht zahlen konnte,Unterhaltsvorschuss.
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