*Hibbeln auf ein Baby 2017*
01.08.2016 10:40
Zitat von Katimini:
Tadaaa... die weissesten Tests überhaupt
Ja so sehr die bei mir auch immer aus
Aber es wird bestimmt bald werden
01.08.2016 10:41
Zitat von xFROZENx:
@Kati....ja aber sowas von weiß![]()
Ich habe mit der LUpe versiucht heraus zu finden wo der 2 Strich sein müsste, nicht mal eine art einkerbung ist sichtbar
01.08.2016 10:42
Zitat von AniMaxi:
Zitat von Katimini:
Tadaaa... die weissesten Tests überhaupt
Ja so sehr die bei mir auch immer aus![]()
Aber es wird bestimmt bald werden
Klar, ich drücke Dir dafür die daumen. Es wird zeit das hier mal wieder was positives passiert
01.08.2016 10:46
Zitat von AniMaxi:
Zitat von Katimini:
Tadaaa... die weissesten Tests überhaupt
Ja so sehr die bei mir auch immer aus![]()
Aber es wird bestimmt bald werden
So sah meiner heut auch aus.
01.08.2016 10:49
Ani leider ja, der AG kann den Urlaub betriebsbedingt kurzfristig streichen.
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten
Sobald dringlich, betriebliche Gründe auftreten hat der AG das recht dazu den Urlaub entweder teilweise oder ganz zu streichen, allerdings muss er dem AN entsprechend gewähren das der Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt genommen werden kann, dies sollte im gleichen KJ erfolgen, außer es treten wie o.e. dringliche, betriebliche Gründe auf die das nicht zulassen.
Grundsätzlich muss der Erholugnsurlaub auch zusammenhängend (mind. 10 Tage) gewährt werden.
Deshalb beim Buchen eines Urlaubes auch immer eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten
Sobald dringlich, betriebliche Gründe auftreten hat der AG das recht dazu den Urlaub entweder teilweise oder ganz zu streichen, allerdings muss er dem AN entsprechend gewähren das der Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt genommen werden kann, dies sollte im gleichen KJ erfolgen, außer es treten wie o.e. dringliche, betriebliche Gründe auf die das nicht zulassen.
Grundsätzlich muss der Erholugnsurlaub auch zusammenhängend (mind. 10 Tage) gewährt werden.
Deshalb beim Buchen eines Urlaubes auch immer eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
01.08.2016 10:58
Zitat von Cookie88:
Zitat von AniMaxi:
Zitat von Katimini:
Tadaaa... die weissesten Tests überhaupt
Ja so sehr die bei mir auch immer aus![]()
Aber es wird bestimmt bald werden
So sah meiner heut auch aus.![]()
Du bist auch soweit wie ich richtig?
01.08.2016 10:58
Ok danke wir haben ja zum Glück nichts gebucht. Naja er wird dann erst an Weihnachten Urlaub wieder haben. Jedes Jahr das gleiche
01.08.2016 11:24
Zitat von xFROZENx:
@Lotusbluete...habt ihr schon einen Termien ? Wann geht es los![]()
Hi! Lieb dass du fragst.
ich fange am 10.08. wieder mit den Spritzen an und gehe am 24.08. wieder in die KIWU und dann erhalte ich wahrscheinlich die nächsten Medikamente.
Bei mir ist also grad alles ziemlich langweilig
01.08.2016 11:32
Zitat von Katimini:
Zitat von Cookie88:
Zitat von AniMaxi:
Zitat von Katimini:
Tadaaa... die weissesten Tests überhaupt
Ja so sehr die bei mir auch immer aus![]()
Aber es wird bestimmt bald werden
So sah meiner heut auch aus.![]()
Du bist auch soweit wie ich richtig?
NMT 8.8.?
01.08.2016 11:45
Zitat von Lotusbluete:
Zitat von xFROZENx:
@Lotusbluete...habt ihr schon einen Termien ? Wann geht es los![]()
Hi! Lieb dass du fragst.
ich fange am 10.08. wieder mit den Spritzen an und gehe am 24.08. wieder in die KIWU und dann erhalte ich wahrscheinlich die nächsten Medikamente.
Bei mir ist also grad alles ziemlich langweilig![]()
also dauert es noch etwas bis es spannend wird....halt uns auf dem laufenden
Wie oft must du Spritzen ? 1x am Tag oder öfters ?
01.08.2016 11:45
Zitat von Cookie88:
Zitat von Katimini:
Zitat von Cookie88:
Zitat von AniMaxi:
...
So sah meiner heut auch aus.![]()
Du bist auch soweit wie ich richtig?
NMT 8.8.?
Ne bei mir wohl 7.8 Vil schon 6.8
01.08.2016 11:46
Wir Hibbeln auf ein Baby 2017
xFROZENx ~ Sandra (30)~ Kinder: 5~ ÜZ 2 , NMT: 1 September 2016
NiAn ~ Nicole (24)~ Kinder: 1 ~ ÜZ: 5~ NMT: 4. August 2016
Lorelei2008 ~ Martina (26)~ Kinder: 4~ ÜZ: 5~ NMT: 04 August 2016
Lotusbluete ~ Katja (27)~ Kinder: keine~ ÜZ: 25~ ICSI Behandlung August 2016
November ~ Name (27)~ Kinder: 1~ ÜZ: 2~ NMT: 27 August 2016
Shy-Shy ~ Katja (28 )~ Kinder: 1~ ÜZ: 4~ NMT: 19 August 2016
Cookie88 ~ Name (27)~ Kinder: 2~ NMT: 8 August 2016
Kaya021008 ~ Vanessa (26)~ Kinder:2~ ÜZ 2 * NMT 02 August 2016
AniMaxi , Ani * Kinder:1 *ÜZ 16 * Hibbelpause
Pusteblume13 Pusti (25) * Kinder:3 *ÜZ 1 * NMT 05 August 2016
Rudelmutter90 Hilde (25) , Kinder:1 , Hibbelstart: Oktober/November
Annalein Anna (35) * Kinder: 2 * Hibbelstart September 2016
Katimini Kati * Kinder: 1 * ÜZ 8 * NMT 6 August 2016
Josichenxoxo Name (24) * Kinder:0 * ÜZ 2 * NMT 19 August 2016 Wir können testen
Kaya021008 am 02.08
NiAn am 04.08
Lorelei am 04.08
Pusteblume13 am 05.08
Katimini am 06.08
Cookie88 am 08.08
Josichenxoxo am 19.08
Shy-Shy am 19.08
November am 27.08
xFROZENx am 01.09
Wir kugeln schon
Titania ~ ET 19 Januar 2017
Sonce ~ ET 23 Januar 2017
SaSk ET 18 Februar 2017
Anatoll ET: 20 Februar 2017
Zartbitter ET: 23 Februar 2017
ailen88 ET 26 Februar 2017
seli2709 ET 3 März 2017
Leseratte-Brianne ET: 4 April 2017
Babe89 ET: ?
01.08.2016 12:00
Zitat von xFROZENx:
Zitat von Lotusbluete:
Zitat von xFROZENx:
@Lotusbluete...habt ihr schon einen Termien ? Wann geht es los![]()
Hi! Lieb dass du fragst.
ich fange am 10.08. wieder mit den Spritzen an und gehe am 24.08. wieder in die KIWU und dann erhalte ich wahrscheinlich die nächsten Medikamente.
Bei mir ist also grad alles ziemlich langweilig![]()
also dauert es noch etwas bis es spannend wird....halt uns auf dem laufenden![]()
Wie oft must du Spritzen ? 1x am Tag oder öfters ?
Erstmal wieder einmal am Tag und dann wird der Arzt entscheiden, was ich für die Stimulation alles so brauche
Das habe ich noch nie gemacht
01.08.2016 12:03
Zitat von xFROZENx:
@Lorelei....du darfst ja auch bald testen![]()
Ach ich hab die Hoffnung aufgeben
Vielleicht möchte unser kleiner Engel es noch nicht
Hab gestern meine Schwägerin getroffen. Sie bekommt ja im September ihr Baby ich war ihr lange Zeit aus den Weg gegangen nach den tot von Eyvind. Vor Angst eigentlich vor
Ihr in tränen aus zu brechen. Sie dachte ich wäre sauer weil Sir Schwanger ist. Aber ich war ja nicht sauer ES war schwer für mich. Auf alle Fälle haben wir gesprochen. Haben beide geweint es tut ihr so leid mit Eyvind.
Dann fragte sie mich was womit ich niemals gerechnet hätte. Sie fragte ob ich mit zur Geburt komme. Sie hat so Angst und ihren Partner möchte sie nicht mitnehmen. Sie möchte das ich ihn als erstes hallo sage. Ich fand das sehr süß von ihr. Somit werde ich zur Geburt von mein Neffe gehen. Ich hab ihr alle Hilfe angeboten. Ist ja ihr erstes Kind
Ja Eyvind hätte nicht gewollt das ich mich davor verstecke. Ich war immer für meine Nichten und Neffen da und werde auch für diesen kleinen Mann immer da sein.
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