Mütter- und Schwangerenforum

Mein Neuanfang - mit Happy End!

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10.08.2011 17:21
Zitat von Secret:

Zitat von josy_at:

Zitat von Secret:

Zitat von josy_at:

Zitat von rinchensarina:

Steffie????
Kann es sein das du sauer bist wegen des Threads übers Wasserbett???


Hätt mich auch über eine Antwort gefreut, ob du nun meinen Ikea-Bett-Tipp gelesen hast und wofür du dich nun im Endeffekt entschieden hast


Josy welches IKEA-Bett habt Ihr denn genau? Hast Du einen Link für mich?




http://www.ikea.com/at/de/catalog/products/0011575 1


Super, danke, das wäre ja ne super Alternative zum Reisebett!


Also ich bin rundherum zufrieden mit der Lösung und Sarah hat noch gut Platz drin. Sie liegt immer irgendwo quer am Fußende rum Man muss nur die Bodenplatte mit zusätzlichen Winkel fixieren, wenn man eine Gitterseite weglässt
10.08.2011 17:26
Weiß grad nicht ob ich lachen soll oder nicht. Mein Cheff hat mir grad per Mail mitgeteilt dass er mir kündigen muss.

1. Bin ich in Elternzeit und daher gehts nicht.
2. Bin ich wieder schwanger, da kann ich auch nicht gekündigt werden. Aber das weiß er ja noch nicht.
3. Hab ich sogar noch 19 Tage Resturlaub, den müssten sie mir also zumindest noch auszahlen, aber wie gesagt, Kündigung ist ja unwirksam.
10.08.2011 17:28
Zitat von Secret:

Weiß grad nicht ob ich lachen soll oder nicht. Mein Cheff hat mir grad per Mail mitgeteilt dass er mir kündigen muss.

1. Bin ich in Elternzeit und daher gehts nicht.
2. Bin ich wieder schwanger, da kann ich auch nicht gekündigt werden. Aber das weiß er ja noch nicht.
3. Hab ich sogar noch 19 Tage Resturlaub, den müssten sie mir also zumindest noch auszahlen, aber wie gesagt, Kündigung ist ja unwirksam.


In dem Fall würd ich lachen
wiefie
11727 Beiträge
10.08.2011 17:29
Zitat von Secret:

Weiß grad nicht ob ich lachen soll oder nicht. Mein Cheff hat mir grad per Mail mitgeteilt dass er mir kündigen muss.

1. Bin ich in Elternzeit und daher gehts nicht.
2. Bin ich wieder schwanger, da kann ich auch nicht gekündigt werden. Aber das weiß er ja noch nicht.
3. Hab ich sogar noch 19 Tage Resturlaub, den müssten sie mir also zumindest noch auszahlen, aber wie gesagt, Kündigung ist ja unwirksam.

ja, so ähnlich gings mir auch, als ich in der ss gekündigt wurde!
10.08.2011 17:32
Also einerseits gehen mir grad die Nerven, andererseits find ichs lustig...

Muss mich jetzt erstmal schlau machen. Da eh klar war dass ich dahin nie zurück gehen werde (ist einfach zu weit mit 2 Kinder jeden Tag zum fahren) hatten wir ja eh mal überlegt ob ich mich nicht rauskündigen lasse.

Muss mich jetzt mal schlau machen wies wäre wenn ich mich mit Abfindung rauskündigen lassen, was dann mit Elterngeld ist etc.. Muss das jetzt quasi systematisch angehen.

Bin aber am überlegen vorsorglich einen Rechtsanwalt einzuschalten, ist ja immer besser...
wiefie
11727 Beiträge
10.08.2011 17:34
Zitat von Secret:

Also einerseits gehen mir grad die Nerven, andererseits find ichs lustig...

Muss mich jetzt erstmal schlau machen. Da eh klar war dass ich dahin nie zurück gehen werde (ist einfach zu weit mit 2 Kinder jeden Tag zum fahren) hatten wir ja eh mal überlegt ob ich mich nicht rauskündigen lasse.

Muss mich jetzt mal schlau machen wies wäre wenn ich mich mit Abfindung rauskündigen lassen, was dann mit Elterngeld ist etc.. Muss das jetzt quasi systematisch angehen.

Bin aber am überlegen vorsorglich einen Rechtsanwalt einzuschalten, ist ja immer besser...

du musst aber jetzt fix von deiner ss erzählen bzw ein attest p. einschreiben senden.
wenn du die frist versäumst, hast du pech gehabt.
10.08.2011 18:25
Die 2Wochen-Frist läuft hier nicht da ich keine Kündigung bekommen habe sondern nur die Mitteilung dass man mich leider leider kündigen muss.

Hab aber jetzt mal morgen um 09:30 Uhr einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, der ist also Fachanwalt für Arbeitssachen kombiniert mit dem Thema Mutterschutz etc.. Sehr praktisch.

Hab jetzt grad alles zusammengerichtet und die Deckungszusage bei meiner Versicherung eingeholt, alles tutti. Aber glauben kann ichs immer noch nicht...

Vor 3 Monaten war ich drin und da haben sie mir noch groß wunder was für einen Job angeboten und jetzt sowas. So viel zu dem Thema...
sunflower09
11719 Beiträge
10.08.2011 21:11
tssss das war ja ein nettes Mail , nicht mal Eier in der Hose um persönlich Bescheid zu sagen
sunflower09
11719 Beiträge
10.08.2011 21:43
Aber gut, ich würde auch mal nachfragen und deine Rechte genau absichern.
Kann dich verstehen, eigentlich wolltest du nicht zurück, aber wenn man dann die Kündigung bekommt (in deinem Fall die Nachricht der Kündigung), tut einem das dann doch irgendwie weh, nicht wahr?
So wars jedenfalls bei mir ...
rinchensarina
23180 Beiträge
10.08.2011 21:43
Da bin ich mal gespannt was dabei raus kommt!
Aber da Du ja eh schwanger bist dürfte das ja kein Problem sein! UND Elternzeit...
MÜSSTEN sie dir dann evtl ne Abfindung zahlen, wenn du die kündigung einvernehmlich mitmachst?
Willst Du denn überhaupt wieder arbeiten gehen??
11.08.2011 12:28
Ich war nun heute beim Anwalt (Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht) und hab mich beraten lassen und er hat quasi bestätigt was ich schon teilweise wusste.

Solange ich in der Elternzeit bin bin ich unkündbar, AUSSER mein Arbeitgeber würde Pleite gehen oder ich mir was zu Schulden kommen lassen. In beiden Fällen könnte er mich aber dann auch nicht direkt kündigen sondern müsste meine Kündigung beim Aufsichtsamt beantragen, dann gibts eine Anhörung und dann müssten die erst zustimmen oder ablehnen und die stimmen eigentlich nie zu (ausserdem ist er ja nicht Pleite und ich hab mir nichts zu Schulden kommen lassen).

Da ich ja Schwanger bin habe ich zusätzlichen Kündigungsschutz durch die Schwangerschaft auch über die Elternzeit hinaus. Auch hier kann er mich nur aus den beiden oben genannten Gründen kündigen und müsste auch hier übers Amt gehen.

Selbst wenn ich das Kind verlieren sollte kann er mich nicht betriebsbedingt kündigen. Da ich ein Kind habe und meine Kolleginnen in der Firma jünger sind als ich und kein Kind haben müsste er - wenn er betriebsbedingt kündigen will - eine von ihnen ausstellen und mir ihren Job geben, das nennt sich Sozialauswahl.

Und selbst wenn er mich - wenn ich das Kind verliere - dann im Dezember kündigen würde wäre meine Kündigungsfrist Ende Januar, bis dahin wäre ich also so und so noch angestellt.

Also Fakt: Er wird mich nicht los

Er kann mir natürlich eine Kündigung schicken, dann würde ich Einspruch einlegen und mit meinem Anwalt vors Arbeitsgericht ziehen. Da läufts dann vermutlich auf einen Vergleich mit Abfindung hinaus. Mein RA meinte normalerweise handelt er dann immer raus dass die Kündigung zum Ende der Elternzeit (bei mir also Kind 2) hin wirksam wird und man dann noch eine Abfindung bekommt. Und das wäre ja ok da ich danach eh nicht mehr in die Firma wollte.

Summa sumarum bin ich also auf der sicheren Seite. Ich teile meinem Chef jetzt schriftlich die Schwangerschaft mit und dann warten wir ab was passiert. Bin ja mal gespannt....
rinchensarina
23180 Beiträge
11.08.2011 12:33
da bin ich auch gespannt!!
sag bescheid wenn dein AG sich gemeldet hat
11.08.2011 12:38
Zitat von rinchensarina:

da bin ich auch gespannt!!
sag bescheid wenn dein AG sich gemeldet hat


Und ich bin erst gespannt

Ich warte aber noch den FA-Termin nächste Woche ab (Herzschlag) und dann schick ichs rein. Hab ja noch keinen Stress deswegen.
sunflower09
11719 Beiträge
12.08.2011 13:41
Zitat von Secret:

Ich war nun heute beim Anwalt (Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht) und hab mich beraten lassen und er hat quasi bestätigt was ich schon teilweise wusste.

Solange ich in der Elternzeit bin bin ich unkündbar, AUSSER mein Arbeitgeber würde Pleite gehen oder ich mir was zu Schulden kommen lassen. In beiden Fällen könnte er mich aber dann auch nicht direkt kündigen sondern müsste meine Kündigung beim Aufsichtsamt beantragen, dann gibts eine Anhörung und dann müssten die erst zustimmen oder ablehnen und die stimmen eigentlich nie zu (ausserdem ist er ja nicht Pleite und ich hab mir nichts zu Schulden kommen lassen).

Da ich ja Schwanger bin habe ich zusätzlichen Kündigungsschutz durch die Schwangerschaft auch über die Elternzeit hinaus. Auch hier kann er mich nur aus den beiden oben genannten Gründen kündigen und müsste auch hier übers Amt gehen.

Selbst wenn ich das Kind verlieren sollte kann er mich nicht betriebsbedingt kündigen. Da ich ein Kind habe und meine Kolleginnen in der Firma jünger sind als ich und kein Kind haben müsste er - wenn er betriebsbedingt kündigen will - eine von ihnen ausstellen und mir ihren Job geben, das nennt sich Sozialauswahl. Und selbst wenn er mich - wenn ich das Kind verliere - dann im Dezember kündigen würde wäre meine Kündigungsfrist Ende Januar, bis dahin wäre ich also so und so noch angestellt.

Also Fakt: Er wird mich nicht los

Er kann mir natürlich eine Kündigung schicken, dann würde ich Einspruch einlegen und mit meinem Anwalt vors Arbeitsgericht ziehen. Da läufts dann vermutlich auf einen Vergleich mit Abfindung hinaus. Mein RA meinte normalerweise handelt er dann immer raus dass die Kündigung zum Ende der Elternzeit (bei mir also Kind 2) hin wirksam wird und man dann noch eine Abfindung bekommt. Und das wäre ja ok da ich danach eh nicht mehr in die Firma wollte.

Summa sumarum bin ich also auf der sicheren Seite. Ich teile meinem Chef jetzt schriftlich die Schwangerschaft mit und dann warten wir ab was passiert. Bin ja mal gespannt....

Interressant, das war ja eigentlich bei mir der Fall , naja egal...
Dann sag mal Bescheid wie dein "chef" reagiert.
Ist ja schonmal gut, dass er dir nichts anhaben kann und du auf der sicheren Seite bist!!
Wie lange dauert euer Elternurlaub in Dschld?
12.08.2011 15:27
Zitat von sunflower09:

Zitat von Secret:

Ich war nun heute beim Anwalt (Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht) und hab mich beraten lassen und er hat quasi bestätigt was ich schon teilweise wusste.

Solange ich in der Elternzeit bin bin ich unkündbar, AUSSER mein Arbeitgeber würde Pleite gehen oder ich mir was zu Schulden kommen lassen. In beiden Fällen könnte er mich aber dann auch nicht direkt kündigen sondern müsste meine Kündigung beim Aufsichtsamt beantragen, dann gibts eine Anhörung und dann müssten die erst zustimmen oder ablehnen und die stimmen eigentlich nie zu (ausserdem ist er ja nicht Pleite und ich hab mir nichts zu Schulden kommen lassen).

Da ich ja Schwanger bin habe ich zusätzlichen Kündigungsschutz durch die Schwangerschaft auch über die Elternzeit hinaus. Auch hier kann er mich nur aus den beiden oben genannten Gründen kündigen und müsste auch hier übers Amt gehen.

Selbst wenn ich das Kind verlieren sollte kann er mich nicht betriebsbedingt kündigen. Da ich ein Kind habe und meine Kolleginnen in der Firma jünger sind als ich und kein Kind haben müsste er - wenn er betriebsbedingt kündigen will - eine von ihnen ausstellen und mir ihren Job geben, das nennt sich Sozialauswahl. Und selbst wenn er mich - wenn ich das Kind verliere - dann im Dezember kündigen würde wäre meine Kündigungsfrist Ende Januar, bis dahin wäre ich also so und so noch angestellt.

Also Fakt: Er wird mich nicht los

Er kann mir natürlich eine Kündigung schicken, dann würde ich Einspruch einlegen und mit meinem Anwalt vors Arbeitsgericht ziehen. Da läufts dann vermutlich auf einen Vergleich mit Abfindung hinaus. Mein RA meinte normalerweise handelt er dann immer raus dass die Kündigung zum Ende der Elternzeit (bei mir also Kind 2) hin wirksam wird und man dann noch eine Abfindung bekommt. Und das wäre ja ok da ich danach eh nicht mehr in die Firma wollte.

Summa sumarum bin ich also auf der sicheren Seite. Ich teile meinem Chef jetzt schriftlich die Schwangerschaft mit und dann warten wir ab was passiert. Bin ja mal gespannt....

Interressant, das war ja eigentlich bei mir der Fall , naja egal...
Dann sag mal Bescheid wie dein "chef" reagiert.
Ist ja schonmal gut, dass er dir nichts anhaben kann und du auf der sicheren Seite bist!!
Wie lange dauert euer Elternurlaub in Dschld?


Naja, das ist ja nur in D so, weiß ja nicht wies bei Euch ist?

Naja, kündigen kann er mich trotzdem, dann muss ich halt vors Gericht ziehen, hoffe so weit kommts nicht, hab ich keine Lust zu, auch wenn ich Recht bekommen werde.

Elternurlaub? Also Du hast 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz und dann kannst Du gar nicht oder bis zu 3 Jahre in Elternzeit gehen.
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