Mütter- und Schwangerenforum

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eisköngin
1836 Beiträge
12.03.2016 13:27
Zitat von Krissi87:

Zitat von eisköngin:

Ich habe schon im november mein Beschäftigungsverbot der Krankenkasse abgegeben. Da steht auch der voraussichtliche et drauf. Reicht das dann? Oder muss ich noch was hinschicken?
Wegen elternzeit, ich hatte meine chefin gefragt wie das jetzt abläuft ob wir uns jetzt schon zusammen setzen.und dann meinte sie , nein, bekommen sie erstmal ihr kind und dann bekomme sie einen zettel zum ausfüllen, bzgl. Der elternzeit. Und den soll ich ihr dann zukommen lassen.


Du musst zwingend eine Woche nach Entbindung das Schreiben für die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber abgegeben haben da er sonst nach den 8 Wochen mutterschutz sagen kann das du wieder arbeiten musst pass da genau auf! Von einer Freundin weiß ich das deren Arbeitgeber, solche Spielchen spielen wollte und eine Kollegin sich darauf verlassen hat und sie hat die Elternzeit zu spät beantragt und musste dann erstmal nach den 8 Wochen arbeiten


Ja, das sagte meine chefin ja. Nach der Entbindung muss ich das sofort bei ihr einreichen. Also erstmal kind bekommen. Und nicht schon vor der geburt einreichen, richtig?? Mich überfordert das Thema ein wenig musste ja noch die sache mit der vaterschaft klären und so. Ätzend. Bin froh wenn alles durch ist.
Enfelchen
13911 Beiträge
12.03.2016 14:25
Rein theoretisch musst du bis spätestens eine Woche nach Geburt dad beim AG einreichen. Aber willst du dir wirklich so nen Stress machen??? Warum machst du das nicht vorher? Kindergeld, Standesamt, Elterngeld, Krankenkasse abklappern und noch AG?
Kannst du doch getrost vorher machen.
Lass mit dem Kind was sein (ich lag 6 Tage danach mit ihm im KH), dann denkst du bestimmt nicht mehr unbedingt daran. Und so ne Woche nach Geburt ist verdammt schnell rum.
Ich ich würde ganz einfach EZ ab Geburt, bzw nach Ablauf MuSchu beantragen.
eisköngin
1836 Beiträge
12.03.2016 16:26
Weil meine chefin das jetzt noch nicht möchte...
Enfelchen
13911 Beiträge
12.03.2016 16:52
Zitat von eisköngin:

Weil meine chefin das jetzt noch nicht möchte...


Naja, das musst du wissen. Wenn du dir den Stress machen möchtest?! Letztendlich kann und muss es deiner Chefin egal sein wie weit vorher du deine Elternzeit anmeldest.
Juniors-Mama
17885 Beiträge
12.03.2016 17:54
In meinen Formularen muss überall das Geburtsdatum rein, wie macht ihr das denn, wenn ihr das vorher schon abgebt?
Enfelchen
13911 Beiträge
12.03.2016 17:58
Zitat von Juniors-Mama:

In meinen Formularen muss überall das Geburtsdatum rein, wie macht ihr das denn, wenn ihr das vorher schon abgebt?


Bei EZ ab Geburt.
Den Rest wie Kindergeld kannst du eh nicht vorher abgeben
angelspirit
720 Beiträge
12.03.2016 18:17
Zitat von Enfelchen:

Zitat von Juniors-Mama:

In meinen Formularen muss überall das Geburtsdatum rein, wie macht ihr das denn, wenn ihr das vorher schon abgebt?


Bei EZ ab Geburt.
Den Rest wie Kindergeld kannst du eh nicht vorher abgeben


Ist es nicht besser EZ nach dem Muschu zu beantragen? Ist man im Muschu finanziell noch abgesichert?
Enfelchen
13911 Beiträge
12.03.2016 18:24
Zitat von angelspirit:

Zitat von Enfelchen:

Zitat von Juniors-Mama:

In meinen Formularen muss überall das Geburtsdatum rein, wie macht ihr das denn, wenn ihr das vorher schon abgebt?


Bei EZ ab Geburt.
Den Rest wie Kindergeld kannst du eh nicht vorher abgeben


Ist es nicht besser EZ nach dem Muschu zu beantragen? Ist man im Muschu finanziell noch abgesichert?


Im Prinzip ist das so, ja. Spielt aber wohl keine Rolle wie man es beantragt. Da du zwar im MuSchu bist, es aber trotzdem mit zur EZ irgendwie gehört.
Enfelchen
13911 Beiträge
12.03.2016 18:26
Du bekommst im MuSchu dein volles Gehalt
12.03.2016 19:45
Ich hab das alles nach der Geburt gemacht.
Klar vorher alles soweit wie möglich ausgefüllt, aber erst danach weggeschickt.
Zur Beantragung der EZ muss man ja auch die Geburtsurkunde mitschicken und mir war es zu doof überall dann was nachreichen zu müssen.

Komischerweise hat mein AG aber damals auch gesagt dass diese 7 Wochen auf 4 Wochen geändert wurden. Hab da aber noch nie was offizielles gelesen, ob das stimmt.
Enfelchen
13911 Beiträge
12.03.2016 19:55
Also ich hätte definitv ein Problem gehabt. Mick kam auf nen Sonntag, bis samstags waren wir im KH. Danach also wieder Sonntag-7 Tage rum.
Enfelchen
13911 Beiträge
12.03.2016 20:00
Hab grad nen relativ aktuellen Artikel aus dem Januar gelesen. Da steht weiterhin was von den 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit. Hab das mit den 4 Wochen auch nie gelesen.
12.03.2016 20:00
Für so einen Fall hab ich überall kleine Klebezettel drauf geklebt wo noch was fehlt. Alles war im passenden Umschlag mit Adresse und Briefmarke etc. So hätte mein Mann das notfalls auch geschafft
12.03.2016 20:03
Ich wie gesagt auch nicht. Meine AG meinte das als ich nach der Geburt anrief und meinte ich bräuchte mir keinen Stress machen.
Ich geh aber auch weiterhin von 7 Wochen aus.
Aber bei meinem AG weis ich dass es nicht schlimm wäre, wenn es später werden würde. Notfalls schnell anrufen und gut.
Enfelchen
13911 Beiträge
12.03.2016 20:04
Und wenn der Mann z.B. den ersten Monat EZ nehmen will, bleibt ihm gar nichts anderes übrig. Er muss ja dann 7 Wochen vorher die EZ anmelden.
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