Mütter- und Schwangerenforum

🐛💐 Mai Babies 2020 🐛💐

Gehe zu Seite:
annusch
3479 Beiträge
21.01.2020 20:07
Zitat von LadyItaly86:

Guten Abend  

Heute habe ich mit der Personalabteilung telefoniert um rauszufinden, was ich für Möglichkeiten habe, die ca. 4 Wochen zwischen Mutterschutzende und Anfang unserer regulären Sommerschließung zu überbrücken. 
Wie ihr wisst, arbeite ich in einer Krippe und habe vor, mit der Kleinen nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten. Für einen Krippenplatz bei uns habe ich sie bereits angemeldet. 
Meine Idee war Sonderurlaub. Allerdings würde mir dann natürlich Geld fehlen. 
Dann war die Frage ob es möglich ist, für einen Monat Elterngeld zu beantragen. Und lohnt sich die ganze Bürokratie für einen Monat Bezug wirklich?! 
Habe dann also mit der Elterngeldstelle telefoniert und rausgefunden, dass der Mindestbezug 2 Monate wären. Dann erzählt sie mir noch was von Elterngeld Plus, und das man wohl Elterngeld beziehen kann und bis zu 30h arbeiten darf.......mir rauchte bereits der Kopf weil es einfach zu viele Infos in kurzer Zeit waren. Ich habe nun ein Beratungstermin dort Ende Februar. Ich hoffe, dass ich eine gute Lösung für uns finde. 
Fakt ist: ich möchte wieder Arbeiten. Anspruch auf meine Stelle habe ich nur, wenn ich nach MuSchu wieder anfange. Wenn ich in Elternzeit gehe, würde ich zwar danach wieder eine Stelle bekommen, aber vermutlich in einem anderen Haus. Und das möchte ich nicht. Die Krippe ist meine zweite Familie. Ich bin seit mehr als 5 Jahren dort und will dort auch wieder hin. 
Nun heißt es erstmal abwarten. 
Zurück kann ich eh nur, wenn die Kleine einen Krippenplatz bekommt. Davon hängt es ab. So Mitte Ende Februar bekomm ich da Bescheid. Jetzt ist ja erstmal bis Ende Januar Anmeldezeit. 


Kann ich nachvollziehen, dass man gerne wieder auf seinen alten Posten zurück möchte. Ich bin auch gespannt, ob ich nach der Elternzeit wieder in das gleiche Team komme.
Ein bisschen was zu Elterngeld kann ich auch sagen. Elterngeld Plus bedeutet, dass man bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen kann. Einer kann maximal 12 Monate beantragen und 2 der Partner. Bei uns ist es so, dass mein Mann 3 Monate Elternzeit nimmt und ich 11 Monate und 4 Wochen Urlaub hinten dran hänge.
Und man kann bis zu 30 Stunden während der Elternzeit arbeiten gehen und bekommt dann noch 300€ Elterngeld dazu (bei 12 Monaten Elternzeit). Man kann auch weniger arbeiten, dann bekommt man mehr Elterngeld. Es wird auf jeden Fall jede Erwerbstätigkeit auf das Elterngeld angerechnet.
Und dass man mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen muss, habe ich auch gelesen.
Du könntest also für die Schließzeit Elternzeit nehmen, aber ohne Elterngeld zu bekommen.
LadyItaly86
19193 Beiträge
21.01.2020 20:10
Zitat von BusinessMumDream:

Zitat von LadyItaly86:

Guten Abend  

Heute habe ich mit der Personalabteilung telefoniert um rauszufinden, was ich für Möglichkeiten habe, die ca. 4 Wochen zwischen Mutterschutzende und Anfang unserer regulären Sommerschließung zu überbrücken. 
Wie ihr wisst, arbeite ich in einer Krippe und habe vor, mit der Kleinen nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten. Für einen Krippenplatz bei uns habe ich sie bereits angemeldet. 
Meine Idee war Sonderurlaub. Allerdings würde mir dann natürlich Geld fehlen. 
Dann war die Frage ob es möglich ist, für einen Monat Elterngeld zu beantragen. Und lohnt sich die ganze Bürokratie für einen Monat Bezug wirklich?! 
Habe dann also mit der Elterngeldstelle telefoniert und rausgefunden, dass der Mindestbezug 2 Monate wären. Dann erzählt sie mir noch was von Elterngeld Plus, und das man wohl Elterngeld beziehen kann und bis zu 30h arbeiten darf.......mir rauchte bereits der Kopf weil es einfach zu viele Infos in kurzer Zeit waren. Ich habe nun ein Beratungstermin dort Ende Februar. Ich hoffe, dass ich eine gute Lösung für uns finde. 
Fakt ist: ich möchte wieder Arbeiten. Anspruch auf meine Stelle habe ich nur, wenn ich nach MuSchu wieder anfange. Wenn ich in Elternzeit gehe, würde ich zwar danach wieder eine Stelle bekommen, aber vermutlich in einem anderen Haus. Und das möchte ich nicht. Die Krippe ist meine zweite Familie. Ich bin seit mehr als 5 Jahren dort und will dort auch wieder hin. 
Nun heißt es erstmal abwarten. 
Zurück kann ich eh nur, wenn die Kleine einen Krippenplatz bekommt. Davon hängt es ab. So Mitte Ende Februar bekomm ich da Bescheid. Jetzt ist ja erstmal bis Ende Januar Anmeldezeit. 


Ich nehme ja weder Mutterschutz noch Elternzeit.
Bekomme aber Elterngeld.
Denn JA, man darf 30h pro Woche arbeiten und dennoch Elterngeld beziehen. Das machen wir nämlich.

Das habe ich wirklich nicht gewusst. Denn müsste ich nur um 1h reduzieren weil ich nämlich 31h/Woche habe.
Aber das Elterngeld ist dann sicher viel weniger, oder?! Kann mir nicht vorstellen dass man das komplette Elterngelt noch in Top bekommt.
annusch
3479 Beiträge
21.01.2020 20:11
Zitat von BusinessMumDream:

Zitat von LadyItaly86:

Guten Abend  

Heute habe ich mit der Personalabteilung telefoniert um rauszufinden, was ich für Möglichkeiten habe, die ca. 4 Wochen zwischen Mutterschutzende und Anfang unserer regulären Sommerschließung zu überbrücken. 
Wie ihr wisst, arbeite ich in einer Krippe und habe vor, mit der Kleinen nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten. Für einen Krippenplatz bei uns habe ich sie bereits angemeldet. 
Meine Idee war Sonderurlaub. Allerdings würde mir dann natürlich Geld fehlen. 
Dann war die Frage ob es möglich ist, für einen Monat Elterngeld zu beantragen. Und lohnt sich die ganze Bürokratie für einen Monat Bezug wirklich?! 
Habe dann also mit der Elterngeldstelle telefoniert und rausgefunden, dass der Mindestbezug 2 Monate wären. Dann erzählt sie mir noch was von Elterngeld Plus, und das man wohl Elterngeld beziehen kann und bis zu 30h arbeiten darf.......mir rauchte bereits der Kopf weil es einfach zu viele Infos in kurzer Zeit waren. Ich habe nun ein Beratungstermin dort Ende Februar. Ich hoffe, dass ich eine gute Lösung für uns finde. 
Fakt ist: ich möchte wieder Arbeiten. Anspruch auf meine Stelle habe ich nur, wenn ich nach MuSchu wieder anfange. Wenn ich in Elternzeit gehe, würde ich zwar danach wieder eine Stelle bekommen, aber vermutlich in einem anderen Haus. Und das möchte ich nicht. Die Krippe ist meine zweite Familie. Ich bin seit mehr als 5 Jahren dort und will dort auch wieder hin. 
Nun heißt es erstmal abwarten. 
Zurück kann ich eh nur, wenn die Kleine einen Krippenplatz bekommt. Davon hängt es ab. So Mitte Ende Februar bekomm ich da Bescheid. Jetzt ist ja erstmal bis Ende Januar Anmeldezeit. 


Ich nehme ja weder Mutterschutz noch Elternzeit.
Bekomme aber Elterngeld.
Denn JA, man darf 30h pro Woche arbeiten und dennoch Elterngeld beziehen. Das machen wir nämlich.


Hut ab, dass du nicht mal den Mutterschutz nimmst. Ich bin jetzt schon froh, dass ich ausgiebig Zeit habe, mich zu erholen.
Willst du denn gleich wieder arbeiten gehen also zu Fotoshootings oder eher von zu Hause aus arbeiten?
annusch
3479 Beiträge
21.01.2020 20:13
Zitat von annusch:

Zitat von LadyItaly86:

Guten Abend  

Heute habe ich mit der Personalabteilung telefoniert um rauszufinden, was ich für Möglichkeiten habe, die ca. 4 Wochen zwischen Mutterschutzende und Anfang unserer regulären Sommerschließung zu überbrücken. 
Wie ihr wisst, arbeite ich in einer Krippe und habe vor, mit der Kleinen nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten. Für einen Krippenplatz bei uns habe ich sie bereits angemeldet. 
Meine Idee war Sonderurlaub. Allerdings würde mir dann natürlich Geld fehlen. 
Dann war die Frage ob es möglich ist, für einen Monat Elterngeld zu beantragen. Und lohnt sich die ganze Bürokratie für einen Monat Bezug wirklich?! 
Habe dann also mit der Elterngeldstelle telefoniert und rausgefunden, dass der Mindestbezug 2 Monate wären. Dann erzählt sie mir noch was von Elterngeld Plus, und das man wohl Elterngeld beziehen kann und bis zu 30h arbeiten darf.......mir rauchte bereits der Kopf weil es einfach zu viele Infos in kurzer Zeit waren. Ich habe nun ein Beratungstermin dort Ende Februar. Ich hoffe, dass ich eine gute Lösung für uns finde. 
Fakt ist: ich möchte wieder Arbeiten. Anspruch auf meine Stelle habe ich nur, wenn ich nach MuSchu wieder anfange. Wenn ich in Elternzeit gehe, würde ich zwar danach wieder eine Stelle bekommen, aber vermutlich in einem anderen Haus. Und das möchte ich nicht. Die Krippe ist meine zweite Familie. Ich bin seit mehr als 5 Jahren dort und will dort auch wieder hin. 
Nun heißt es erstmal abwarten. 
Zurück kann ich eh nur, wenn die Kleine einen Krippenplatz bekommt. Davon hängt es ab. So Mitte Ende Februar bekomm ich da Bescheid. Jetzt ist ja erstmal bis Ende Januar Anmeldezeit. 


Kann ich nachvollziehen, dass man gerne wieder auf seinen alten Posten zurück möchte. Ich bin auch gespannt, ob ich nach der Elternzeit wieder in das gleiche Team komme.
Ein bisschen was zu Elterngeld kann ich auch sagen. Elterngeld Plus bedeutet, dass man bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen kann. Einer kann maximal 12 Monate beantragen und 2 der Partner. Bei uns ist es so, dass mein Mann 3 Monate Elternzeit nimmt und ich 11 Monate und 4 Wochen Urlaub hinten dran hänge.
Und man kann bis zu 30 Stunden während der Elternzeit arbeiten gehen und bekommt dann noch 300€ Elterngeld dazu (bei 12 Monaten Elternzeit). Man kann auch weniger arbeiten, dann bekommt man mehr Elterngeld. Es wird auf jeden Fall jede Erwerbstätigkeit auf das Elterngeld angerechnet.
Und dass man mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen muss, habe ich auch gelesen.
Du könntest also für die Schließzeit Elternzeit nehmen, aber ohne Elterngeld zu bekommen.


Ich meine die Zeit vor der Schließzeit.
FraBu
3019 Beiträge
21.01.2020 20:17
Ich könnte ab dem 18.02. in den Urlaub, dann ab dem 23.06. in den Mutterschutz und Elternzeit beim AG habe ich dann bis 31.07.2021 eingereicht. Wobei mein Elterngeld dann halt im Mai 2021 endet. Wir müssen dann halt 2 Monate mit Geld von Schatz, Kindergeld und Unterhalt von meinen Kindern überbrücken.

Da sich irgendwie niemand für meine Stelle als Elternzeitvertretung findet, habe ich aber angeboten, dass ich meinen Urlaub an die Elternzeit dran hänge. Das wird morgen mit dem Geschäftsführer noch mal abgeklärt, so dass ich dann wohl doch bis zum regulären MuSchu arbeiten gehe (zumindest wenn es gesundheitlich klappt) und dann quasi offiziell wieder früher einsteige, allerdings meine Urlaubstage abbummel.

Auf meinen MuSchu und Elternzeit würde ich nicht verzichten wollen

@ladyitaly Meinst Du nicht, dass Dir Dein AG mit 2 Monaten Elternzeit vielleicht etwas entgegen kommt ohne Dir Deine Stelle zu nehmen und Dich zu versetzen?
LadyItaly86
19193 Beiträge
21.01.2020 20:19
Zitat von annusch:

Zitat von LadyItaly86:

Guten Abend  

Heute habe ich mit der Personalabteilung telefoniert um rauszufinden, was ich für Möglichkeiten habe, die ca. 4 Wochen zwischen Mutterschutzende und Anfang unserer regulären Sommerschließung zu überbrücken. 
Wie ihr wisst, arbeite ich in einer Krippe und habe vor, mit der Kleinen nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten. Für einen Krippenplatz bei uns habe ich sie bereits angemeldet. 
Meine Idee war Sonderurlaub. Allerdings würde mir dann natürlich Geld fehlen. 
Dann war die Frage ob es möglich ist, für einen Monat Elterngeld zu beantragen. Und lohnt sich die ganze Bürokratie für einen Monat Bezug wirklich?! 
Habe dann also mit der Elterngeldstelle telefoniert und rausgefunden, dass der Mindestbezug 2 Monate wären. Dann erzählt sie mir noch was von Elterngeld Plus, und das man wohl Elterngeld beziehen kann und bis zu 30h arbeiten darf.......mir rauchte bereits der Kopf weil es einfach zu viele Infos in kurzer Zeit waren. Ich habe nun ein Beratungstermin dort Ende Februar. Ich hoffe, dass ich eine gute Lösung für uns finde. 
Fakt ist: ich möchte wieder Arbeiten. Anspruch auf meine Stelle habe ich nur, wenn ich nach MuSchu wieder anfange. Wenn ich in Elternzeit gehe, würde ich zwar danach wieder eine Stelle bekommen, aber vermutlich in einem anderen Haus. Und das möchte ich nicht. Die Krippe ist meine zweite Familie. Ich bin seit mehr als 5 Jahren dort und will dort auch wieder hin. 
Nun heißt es erstmal abwarten. 
Zurück kann ich eh nur, wenn die Kleine einen Krippenplatz bekommt. Davon hängt es ab. So Mitte Ende Februar bekomm ich da Bescheid. Jetzt ist ja erstmal bis Ende Januar Anmeldezeit. 


Kann ich nachvollziehen, dass man gerne wieder auf seinen alten Posten zurück möchte. Ich bin auch gespannt, ob ich nach der Elternzeit wieder in das gleiche Team komme.
Ein bisschen was zu Elterngeld kann ich auch sagen. Elterngeld Plus bedeutet, dass man bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen kann. Einer kann maximal 12 Monate beantragen und 2 der Partner. Bei uns ist es so, dass mein Mann 3 Monate Elternzeit nimmt und ich 11 Monate und 4 Wochen Urlaub hinten dran hänge.
Und man kann bis zu 30 Stunden während der Elternzeit arbeiten gehen und bekommt dann noch 300€ Elterngeld dazu (bei 12 Monaten Elternzeit). Man kann auch weniger arbeiten, dann bekommt man mehr Elterngeld. Es wird auf jeden Fall jede Erwerbstätigkeit auf das Elterngeld angerechnet.
Und dass man mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen muss, habe ich auch gelesen.
Du könntest also für die Schließzeit Elternzeit nehmen, aber ohne Elterngeld zu bekommen.

Ah das ist ja meine Antwort. 300€ zusätzlich zum Verdienst klingt ja super.
21.01.2020 20:20
Zitat von annusch:

Zitat von LadyItaly86:

Guten Abend  

Heute habe ich mit der Personalabteilung telefoniert um rauszufinden, was ich für Möglichkeiten habe, die ca. 4 Wochen zwischen Mutterschutzende und Anfang unserer regulären Sommerschließung zu überbrücken. 
Wie ihr wisst, arbeite ich in einer Krippe und habe vor, mit der Kleinen nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten. Für einen Krippenplatz bei uns habe ich sie bereits angemeldet. 
Meine Idee war Sonderurlaub. Allerdings würde mir dann natürlich Geld fehlen. 
Dann war die Frage ob es möglich ist, für einen Monat Elterngeld zu beantragen. Und lohnt sich die ganze Bürokratie für einen Monat Bezug wirklich?! 
Habe dann also mit der Elterngeldstelle telefoniert und rausgefunden, dass der Mindestbezug 2 Monate wären. Dann erzählt sie mir noch was von Elterngeld Plus, und das man wohl Elterngeld beziehen kann und bis zu 30h arbeiten darf.......mir rauchte bereits der Kopf weil es einfach zu viele Infos in kurzer Zeit waren. Ich habe nun ein Beratungstermin dort Ende Februar. Ich hoffe, dass ich eine gute Lösung für uns finde. 
Fakt ist: ich möchte wieder Arbeiten. Anspruch auf meine Stelle habe ich nur, wenn ich nach MuSchu wieder anfange. Wenn ich in Elternzeit gehe, würde ich zwar danach wieder eine Stelle bekommen, aber vermutlich in einem anderen Haus. Und das möchte ich nicht. Die Krippe ist meine zweite Familie. Ich bin seit mehr als 5 Jahren dort und will dort auch wieder hin. 
Nun heißt es erstmal abwarten. 
Zurück kann ich eh nur, wenn die Kleine einen Krippenplatz bekommt. Davon hängt es ab. So Mitte Ende Februar bekomm ich da Bescheid. Jetzt ist ja erstmal bis Ende Januar Anmeldezeit. 


Kann ich nachvollziehen, dass man gerne wieder auf seinen alten Posten zurück möchte. Ich bin auch gespannt, ob ich nach der Elternzeit wieder in das gleiche Team komme.
Ein bisschen was zu Elterngeld kann ich auch sagen. Elterngeld Plus bedeutet, dass man bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen kann. Einer kann maximal 12 Monate beantragen und 2 der Partner. Bei uns ist es so, dass mein Mann 3 Monate Elternzeit nimmt und ich 11 Monate und 4 Wochen Urlaub hinten dran hänge.
Und man kann bis zu 30 Stunden während der Elternzeit arbeiten gehen und bekommt dann noch 300€ Elterngeld dazu (bei 12 Monaten Elternzeit). Man kann auch weniger arbeiten, dann bekommt man mehr Elterngeld. Es wird auf jeden Fall jede Erwerbstätigkeit auf das Elterngeld angerechnet.
Und dass man mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen muss, habe ich auch gelesen.
Du könntest also für die Schließzeit Elternzeit nehmen, aber ohne Elterngeld zu bekommen.


Mal eine kurze Frage...
ich nehme 12 Monate Elterngeld (300 Euro), da ich ja arbeite.
Und mein Mann will sich 2 Monate nehmen.
Einmal in Monat 1 und einmal in Monat 12.
Muss man bei Elterngeld Plus die 2 Monate hinten dran hängen oder kann man zeitgleich Elternzeit nehmen? Oder darf immer nur einer Elternzeit und demnach Elterngeld bekommen
21.01.2020 20:22
Zitat von annusch:

Zitat von BusinessMumDream:

Zitat von LadyItaly86:

Guten Abend  

Heute habe ich mit der Personalabteilung telefoniert um rauszufinden, was ich für Möglichkeiten habe, die ca. 4 Wochen zwischen Mutterschutzende und Anfang unserer regulären Sommerschließung zu überbrücken. 
Wie ihr wisst, arbeite ich in einer Krippe und habe vor, mit der Kleinen nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten. Für einen Krippenplatz bei uns habe ich sie bereits angemeldet. 
Meine Idee war Sonderurlaub. Allerdings würde mir dann natürlich Geld fehlen. 
Dann war die Frage ob es möglich ist, für einen Monat Elterngeld zu beantragen. Und lohnt sich die ganze Bürokratie für einen Monat Bezug wirklich?! 
Habe dann also mit der Elterngeldstelle telefoniert und rausgefunden, dass der Mindestbezug 2 Monate wären. Dann erzählt sie mir noch was von Elterngeld Plus, und das man wohl Elterngeld beziehen kann und bis zu 30h arbeiten darf.......mir rauchte bereits der Kopf weil es einfach zu viele Infos in kurzer Zeit waren. Ich habe nun ein Beratungstermin dort Ende Februar. Ich hoffe, dass ich eine gute Lösung für uns finde. 
Fakt ist: ich möchte wieder Arbeiten. Anspruch auf meine Stelle habe ich nur, wenn ich nach MuSchu wieder anfange. Wenn ich in Elternzeit gehe, würde ich zwar danach wieder eine Stelle bekommen, aber vermutlich in einem anderen Haus. Und das möchte ich nicht. Die Krippe ist meine zweite Familie. Ich bin seit mehr als 5 Jahren dort und will dort auch wieder hin. 
Nun heißt es erstmal abwarten. 
Zurück kann ich eh nur, wenn die Kleine einen Krippenplatz bekommt. Davon hängt es ab. So Mitte Ende Februar bekomm ich da Bescheid. Jetzt ist ja erstmal bis Ende Januar Anmeldezeit. 


Ich nehme ja weder Mutterschutz noch Elternzeit.
Bekomme aber Elterngeld.
Denn JA, man darf 30h pro Woche arbeiten und dennoch Elterngeld beziehen. Das machen wir nämlich.


Hut ab, dass du nicht mal den Mutterschutz nimmst. Ich bin jetzt schon froh, dass ich ausgiebig Zeit habe, mich zu erholen.
Willst du denn gleich wieder arbeiten gehen also zu Fotoshootings oder eher von zu Hause aus arbeiten?


Ich suche mir das ja nicht zwingend aus...
Die Hochzeiten standen schon im Kalender, da war ich noch nicht schwanger.
Einige musste ich natürlich abgeben, da sie mir zu Nah an der Entbindung lagen (April/Mai) aber ab Juni arbeite ich ganz normal weiter.
Wie gesagt, die Termine standen vor meiner Schwangerschaft.
Klar könnte ich sagen NÖ, ich mache jetzt ein Jahr Pause.
Aber dann ist danach auch meine Selbstständigkeit pfutsch und ich Arbeitslos.
LadyItaly86
19193 Beiträge
21.01.2020 20:24
Zitat von FraBu:

Ich könnte ab dem 18.02. in den Urlaub, dann ab dem 23.06. in den Mutterschutz und Elternzeit beim AG habe ich dann bis 31.07.2021 eingereicht. Wobei mein Elterngeld dann halt im Mai 2021 endet. Wir müssen dann halt 2 Monate mit Geld von Schatz, Kindergeld und Unterhalt von meinen Kindern überbrücken.

Da sich irgendwie niemand für meine Stelle als Elternzeitvertretung findet, habe ich aber angeboten, dass ich meinen Urlaub an die Elternzeit dran hänge. Das wird morgen mit dem Geschäftsführer noch mal abgeklärt, so dass ich dann wohl doch bis zum regulären MuSchu arbeiten gehe (zumindest wenn es gesundheitlich klappt) und dann quasi offiziell wieder früher einsteige, allerdings meine Urlaubstage abbummel.

Auf meinen MuSchu und Elternzeit würde ich nicht verzichten wollen

@ladyitaly Meinst Du nicht, dass Dir Dein AG mit 2 Monaten Elternzeit vielleicht etwas entgegen kommt ohne Dir Deine Stelle zu nehmen und Dich zu versetzen?

Das weiß ich eben noch nicht so genau.
Ich werd da nochmal das Gespräch mit meiner Leitung suchen.
Aber danke erstmal
annusch
3479 Beiträge
21.01.2020 20:26
Zitat von BusinessMumDream:

Zitat von annusch:

Zitat von LadyItaly86:

Guten Abend  

Heute habe ich mit der Personalabteilung telefoniert um rauszufinden, was ich für Möglichkeiten habe, die ca. 4 Wochen zwischen Mutterschutzende und Anfang unserer regulären Sommerschließung zu überbrücken. 
Wie ihr wisst, arbeite ich in einer Krippe und habe vor, mit der Kleinen nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten. Für einen Krippenplatz bei uns habe ich sie bereits angemeldet. 
Meine Idee war Sonderurlaub. Allerdings würde mir dann natürlich Geld fehlen. 
Dann war die Frage ob es möglich ist, für einen Monat Elterngeld zu beantragen. Und lohnt sich die ganze Bürokratie für einen Monat Bezug wirklich?! 
Habe dann also mit der Elterngeldstelle telefoniert und rausgefunden, dass der Mindestbezug 2 Monate wären. Dann erzählt sie mir noch was von Elterngeld Plus, und das man wohl Elterngeld beziehen kann und bis zu 30h arbeiten darf.......mir rauchte bereits der Kopf weil es einfach zu viele Infos in kurzer Zeit waren. Ich habe nun ein Beratungstermin dort Ende Februar. Ich hoffe, dass ich eine gute Lösung für uns finde. 
Fakt ist: ich möchte wieder Arbeiten. Anspruch auf meine Stelle habe ich nur, wenn ich nach MuSchu wieder anfange. Wenn ich in Elternzeit gehe, würde ich zwar danach wieder eine Stelle bekommen, aber vermutlich in einem anderen Haus. Und das möchte ich nicht. Die Krippe ist meine zweite Familie. Ich bin seit mehr als 5 Jahren dort und will dort auch wieder hin. 
Nun heißt es erstmal abwarten. 
Zurück kann ich eh nur, wenn die Kleine einen Krippenplatz bekommt. Davon hängt es ab. So Mitte Ende Februar bekomm ich da Bescheid. Jetzt ist ja erstmal bis Ende Januar Anmeldezeit. 


Kann ich nachvollziehen, dass man gerne wieder auf seinen alten Posten zurück möchte. Ich bin auch gespannt, ob ich nach der Elternzeit wieder in das gleiche Team komme.
Ein bisschen was zu Elterngeld kann ich auch sagen. Elterngeld Plus bedeutet, dass man bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen kann. Einer kann maximal 12 Monate beantragen und 2 der Partner. Bei uns ist es so, dass mein Mann 3 Monate Elternzeit nimmt und ich 11 Monate und 4 Wochen Urlaub hinten dran hänge.
Und man kann bis zu 30 Stunden während der Elternzeit arbeiten gehen und bekommt dann noch 300€ Elterngeld dazu (bei 12 Monaten Elternzeit). Man kann auch weniger arbeiten, dann bekommt man mehr Elterngeld. Es wird auf jeden Fall jede Erwerbstätigkeit auf das Elterngeld angerechnet.
Und dass man mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen muss, habe ich auch gelesen.
Du könntest also für die Schließzeit Elternzeit nehmen, aber ohne Elterngeld zu bekommen.


Mal eine kurze Frage...
ich nehme 12 Monate Elterngeld (300 Euro), da ich ja arbeite.
Und mein Mann will sich 2 Monate nehmen.
Einmal in Monat 1 und einmal in Monat 12.
Muss man bei Elterngeld Plus die 2 Monate hinten dran hängen oder kann man zeitgleich Elternzeit nehmen? Oder darf immer nur einer Elternzeit und demnach Elterngeld bekommen


Es geht beides. Ihr könnt gleichzeitig Elternzeit nehmen oder auch hintereinander. Mein Mann und ich nehmen auch gleichzeitig, ich von Mai 20 - April 21, mein Mann Juli - Oktober 20.
21.01.2020 20:31
Zitat von annusch:

Zitat von BusinessMumDream:

Zitat von annusch:

Zitat von LadyItaly86:

Guten Abend  

Heute habe ich mit der Personalabteilung telefoniert um rauszufinden, was ich für Möglichkeiten habe, die ca. 4 Wochen zwischen Mutterschutzende und Anfang unserer regulären Sommerschließung zu überbrücken. 
Wie ihr wisst, arbeite ich in einer Krippe und habe vor, mit der Kleinen nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten. Für einen Krippenplatz bei uns habe ich sie bereits angemeldet. 
Meine Idee war Sonderurlaub. Allerdings würde mir dann natürlich Geld fehlen. 
Dann war die Frage ob es möglich ist, für einen Monat Elterngeld zu beantragen. Und lohnt sich die ganze Bürokratie für einen Monat Bezug wirklich?! 
Habe dann also mit der Elterngeldstelle telefoniert und rausgefunden, dass der Mindestbezug 2 Monate wären. Dann erzählt sie mir noch was von Elterngeld Plus, und das man wohl Elterngeld beziehen kann und bis zu 30h arbeiten darf.......mir rauchte bereits der Kopf weil es einfach zu viele Infos in kurzer Zeit waren. Ich habe nun ein Beratungstermin dort Ende Februar. Ich hoffe, dass ich eine gute Lösung für uns finde. 
Fakt ist: ich möchte wieder Arbeiten. Anspruch auf meine Stelle habe ich nur, wenn ich nach MuSchu wieder anfange. Wenn ich in Elternzeit gehe, würde ich zwar danach wieder eine Stelle bekommen, aber vermutlich in einem anderen Haus. Und das möchte ich nicht. Die Krippe ist meine zweite Familie. Ich bin seit mehr als 5 Jahren dort und will dort auch wieder hin. 
Nun heißt es erstmal abwarten. 
Zurück kann ich eh nur, wenn die Kleine einen Krippenplatz bekommt. Davon hängt es ab. So Mitte Ende Februar bekomm ich da Bescheid. Jetzt ist ja erstmal bis Ende Januar Anmeldezeit. 


Kann ich nachvollziehen, dass man gerne wieder auf seinen alten Posten zurück möchte. Ich bin auch gespannt, ob ich nach der Elternzeit wieder in das gleiche Team komme.
Ein bisschen was zu Elterngeld kann ich auch sagen. Elterngeld Plus bedeutet, dass man bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen kann. Einer kann maximal 12 Monate beantragen und 2 der Partner. Bei uns ist es so, dass mein Mann 3 Monate Elternzeit nimmt und ich 11 Monate und 4 Wochen Urlaub hinten dran hänge.
Und man kann bis zu 30 Stunden während der Elternzeit arbeiten gehen und bekommt dann noch 300€ Elterngeld dazu (bei 12 Monaten Elternzeit). Man kann auch weniger arbeiten, dann bekommt man mehr Elterngeld. Es wird auf jeden Fall jede Erwerbstätigkeit auf das Elterngeld angerechnet.
Und dass man mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen muss, habe ich auch gelesen.
Du könntest also für die Schließzeit Elternzeit nehmen, aber ohne Elterngeld zu bekommen.


Mal eine kurze Frage...
ich nehme 12 Monate Elterngeld (300 Euro), da ich ja arbeite.
Und mein Mann will sich 2 Monate nehmen.
Einmal in Monat 1 und einmal in Monat 12.
Muss man bei Elterngeld Plus die 2 Monate hinten dran hängen oder kann man zeitgleich Elternzeit nehmen? Oder darf immer nur einer Elternzeit und demnach Elterngeld bekommen


Es geht beides. Ihr könnt gleichzeitig Elternzeit nehmen oder auch hintereinander. Mein Mann und ich nehmen auch gleichzeitig, ich von Mai 20 - April 21, mein Mann Juli - Oktober 20.


Ich glaube wir müssen uns auch nochmal beraten lassen
Dadurch das ich Selbstständig bin, ist uns manches nicht klar.
Auch das mit der Kita wird nochmal lustig.
Die meinten wenn ich 30h pro Woche arbeite, stehen uns die 35h Betreuung pro Woche zu. Aber in den 2 Monaten wo mein Mann daheim ist, stehen uns dann nur 30h pro Woche zu, weil er ja voll in Elternzeit ist
annusch
3479 Beiträge
21.01.2020 20:35
Zitat von BusinessMumDream:

Zitat von annusch:

Zitat von BusinessMumDream:

Zitat von annusch:

...


Mal eine kurze Frage...
ich nehme 12 Monate Elterngeld (300 Euro), da ich ja arbeite.
Und mein Mann will sich 2 Monate nehmen.
Einmal in Monat 1 und einmal in Monat 12.
Muss man bei Elterngeld Plus die 2 Monate hinten dran hängen oder kann man zeitgleich Elternzeit nehmen? Oder darf immer nur einer Elternzeit und demnach Elterngeld bekommen


Es geht beides. Ihr könnt gleichzeitig Elternzeit nehmen oder auch hintereinander. Mein Mann und ich nehmen auch gleichzeitig, ich von Mai 20 - April 21, mein Mann Juli - Oktober 20.


Ich glaube wir müssen uns auch nochmal beraten lassen
Dadurch das ich Selbstständig bin, ist uns manches nicht klar.
Auch das mit der Kita wird nochmal lustig.
Die meinten wenn ich 30h pro Woche arbeite, stehen uns die 35h Betreuung pro Woche zu. Aber in den 2 Monaten wo mein Mann daheim ist, stehen uns dann nur 30h pro Woche zu, weil er ja voll in Elternzeit ist


Stimmt, das trifft auf meinen Sohn auch zu (Halbtagsplatz), wenn ich in Elternzeit bin. Da er aber in den Hort geht, ist das nicht so dramatisch.
Anna38
282 Beiträge
21.01.2020 21:50
Uns wurde geraten wegen Elterngeld ne Beratungsstelle aufzusuchen. Kostet was, machen das aber auch telefonisch wenn man will. Scheinbar helfen sie da mehr rauszuholen... keine Ahnung ob das stimmt.

Kurze Zwischenfrage:
Wie lang bleiben Eure Partner direkt nach der Geburt daheim?
Einigen sagten mir, dass zwei Monate ein guter Zeitraum wäre um mit allem klar zu kommen.

Mein Freund meinte jetzt vielleicht würden auch zwei Wochen reichen... damit er die zwei Monate Elternzeit später nehmen kann (wenn man zb schon mit der Kleinen verreisen kann)

Würde mich interessieren wie da Eure Erfahrung ist...

21.01.2020 22:03
Zitat von Anna38:

Uns wurde geraten wegen Elterngeld ne Beratungsstelle aufzusuchen. Kostet was, machen das aber auch telefonisch wenn man will. Scheinbar helfen sie da mehr rauszuholen... keine Ahnung ob das stimmt.

Kurze Zwischenfrage:
Wie lang bleiben Eure Partner direkt nach der Geburt daheim?
Einigen sagten mir, dass zwei Monate ein guter Zeitraum wäre um mit allem klar zu kommen.

Mein Freund meinte jetzt vielleicht würden auch zwei Wochen reichen... damit er die zwei Monate Elternzeit später nehmen kann (wenn man zb schon mit der Kleinen verreisen kann)

Würde mich interessieren wie da Eure Erfahrung ist...


Bei den ersten beiden Kindern waren es immer 2 Wochen.

Mein Mann nimmt sich das erste mal Elternzeit.
Daher diesmal 4 Wochen. Und im Sommer hat er nochmal 3 Wochen Urlaub.
LadyItaly86
19193 Beiträge
21.01.2020 22:22
Jonny wird eine Woche Urlaub nehmen. Länger war er bei den Jungs auch nicht zu Hause.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 40 mal gemerkt