Mütter- und Schwangerenforum

August 2011 Babys ♥

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Lexi
20499 Beiträge
09.03.2011 09:25
Zitat von Kristina88:

Zitat von Galadriel80:

Zitat von Kristina88:

huhuuu mädels
ich hoffe ihr habt alle gut geschlafen.
ich muss gleich zum FA freu mich schon, obwohl ich mir nicht sicher bin, ob sie US macht. Aber vielleicht macht sie ja doch einen

viiiiiiiiiel spaß! sie macht sicher US
vor 4 wochen meinte sie, dass sie erst in der 20.SSW wieder einen macht. aber jetzt war ich ja vor 2 wochen wegen den Blutungen (Hämatom) da und ich hoffe, dass sie sich das jetzt nochmal angucken will

viiiiel spaß
ich drück die daumen das sie heute auch nen US macht
huminchen
524 Beiträge
09.03.2011 09:27
Zitat von Lexi:

Zitat von Lexi:

Zitat von huminchen:

Guten Morgen!
@Emma: deine zwei Hunde sind ja knuffig!
@Niji: wie süß sind denn bitte deine Frettchen!Wir hatten auch mal Frettchen, das waren ganz schön freche Kobolde und soooooo süß!
@Elterngeld: ich habe bisher immer so gerechnet, dass ich ab der Geburt ein Jahr zuhause beim Baby bleibe, aber wenn der MuSchu (auch vor der Geburt) schon mitzählt, dann wir das verdammt knapp oder? Eigentlich wollte mein Mann den ersten Monat nach der Geburt auch in Elternzeit gehen und nur 30Std/Woche arbeiten, aber dafür bleibt dann gar kein Geld mehr oder?
@gisou: ich habe auch ständig Kopfschmerzen, eine ordentliche Massage vom Schulter, Nacken und Halsbereich kann schon viel bewirken. Die meißten Kopfschmerzen kommen von Verspannungen und/oder Streß und lassen sich durch Massagen besser behandeln als durch Schmerzmittel-die lösen ja nicht die Ursache! Selbst wenn dein Männe nicht in der Nähe ist, solltest du mal selber versuchen, den Schulter und Nackenbereich durchzukneten. Wahrscheinlich merkst du dabei erst wie verspannt du bist


Nein es wird nur der muschutz nach Geburt mit reingerechnet..
Also z.B. Geburt 1.1.11. dann muschutz bis 26.02.2011 und vom
27.02.11-31.12.11 wäre dann die Elternzeit in der Du Elterngeld bekommst wenn du für 12 monate beantragst...(puh hoffentlich hab ich etz alles richtig gerechnet )

achso und wenn dein mann elternzeit nehmen will und dafür dann elterngeld will (logisch ) dann MUSS er mind. 2 monate nehmen.... bei weniger gibts kein elterngeld... und wenn er nur 30 std arbeitet dann bekommt er glaub auch nur den mindestsatz von 300 €

Warum nur 300€ ? Man darf doch in der Elternzeit nicht mehr als 30Std/Woche arbeiten. Warum bekommt man bei maximal möglicher Arbeitszeit dann nur den Mindestsatz?
Also mal kurz meine Daten:
Et am 21.8.11
Muschu geht bis zum 15.10.11
Ich (möchte) Elternzeit bis 31.08.11
Kann mein Mann dann Elternzeit vom 21.08-21.10 nehmen und bekommt noch Elterngeld ? Wenn ja woher wissen wir wieviel?
Tinker23
1470 Beiträge
09.03.2011 09:35
Guten Morgen meine Lieben!
Ich hoffe es geht allen gut und ihr hattet eine ruhige Nacht.
@Kristina88: Ich hoffe auch das sie US macht. Als ich das letzte Mal war, hieß es auch, eigentlich ist keiner dran, aber kurz gucken war dann doch drin Dafür müsste es doch beim nächsten Mal nen genauen geben, oder???
@Janaisabel: Juhu, "Jutta" bleibt "Jutta"- ist doch priiima!
Und wenn alles prächtig ist mit der Kleinen ist es umso besser!
@"Nachzügler" in den 5. Monat: Kommt her, hier ist es gaanz toll!
Lexi
20499 Beiträge
09.03.2011 09:37
Zitat:
Partnerkomponente (Partnermonate)
Zwei Monate der maximalen Unterstützung von 14 Monaten sind an die Bedingung geknüpft, dass auch der jeweils andere Partner einmal die Betreuung übernimmt (Väterkomponente). Das bedeutet für Arbeitnehmer: Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate "Urlaub" nehmen oder für diesen Zeitraum unterhalb der schädlichen Wochenarbeitszeit liegen. In einem solchen Fall wird das Elterngeld ein volles Jahr (oder ggf. in halber Höhe über zwei Jahre) plus zwei Monate gewährt. Doppelverdiener, die voll erwerbstätig bleiben, erhalten weder Elterngeld noch die Mindestleistung.

Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es mithin für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14. Die Partner können die Monatsbeträge frei untereinander aufteilen, soweit beide die Mindestbezugszeit von zwei Monaten einhalten. Es kann zum Beispiel:

erst einer der Partner die vollen zwölf Monatsbeträge, dann der andere die zwei weiteren Monatsbeträge nehmen,
beide Partner können die Monatsbeträge auch gleichzeitig ausgezahlt bekommen, dann reduziert sich aber die Zeit der Inanspruchnahme entsprechend. Wenn also beide Eltern zum Beispiel in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht.

dein partner würde dann auch 67 % (Wenn er unter 1200 im monat verdient) oder eben 65% wenn er drüber verdient bekommen.
und Ja, dein Mann kann die angegebene Zeit als Elternzeit nehmen.
du kannst zwar bis 31.08 elternzeit beantragen bekommst aber lediglich bis 20.08 elterngeld bezahlt.
Zitat:
Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten
09.03.2011 09:47
Guten Morgen ihr Hübschen..
@tralala: NEIN kein Ibu s nehmen,frag bitte deinen Doc wenn du die Paracethamol nicht abkannst...
@Krümelchen: AG bezahlt ganz normal an dich weiter und bekommt es von deiner KK erstattet. Muschu Geld gibts bei der KK direkt , musst du mit MuPa vorlegen und dann bekommst du das Geld für 6 Wochen im Vorraus. Also ab Beginn der Muschu Zeit. So wars be4i mir und ich bin Barmer Versichert
Ein neues US Bild hab ich eben auch noch gesehen , hab aber leider den Namen vergessen*schäm* Aber ich wollte sagen das Bild ist echt schick.

DANKE für die lieben Komplimente für die Hunde, hätt ich garnet gedacht das unsere Rabauken so gut ankommen.
Wünsch euch allen einen schööööööööönen Mittwoch...
Wir toben jetzt los in die KRABBELGRUPPE
Niji
32890 Beiträge
09.03.2011 09:58
zum thema schnell ausser puste... mensch dsa is sooo übel ich muss zur uni mitm rad nen ziemlichen anstieg hoch udn das war sonst kein ding jetz muss ich noch mehr gänge der schaltung benutzen...
alelrdings kommt bei mir hinzu das ich anstrengungs asthma habe und das wird durch die schwangerschaft die ja auch jetzt schon ein kraftakt für den körper ist nur verstärkt. ich wohen im 5ten stock und normalerweise nehme ich imerm die treppen (sogar 2 stufen auf einmal sidn ja sonst so viele ) und nu bin ich überglücklich das wir hier fahrstuhl haben.

mensch ich hatte nen lustigen start in den tag
ich hab vor ner weile nem kumpel zugesagt das ich für ein interview zum thema "studenten mit ungewöhnlichen haustieren" zur verfügung stehe. das interview war auch schon und war ganz lustig. heute war dnan der fotograf von dem magazin da. es hat echt ne 3/4h gedauert bis er was brauchbares hatte. die fellknäule haben sich von ihrer allerbesten seite gezeigt sind keien sekunde still geblieben und nur rumgerannt udn haben andauernd seine fototasche attakieren wollen (weil war ja was neues udn das muss man erforschen) bin aber ganz stolz das sies doch noch geschafft haben mal kurz auf mmeinem arm ruhig zu sein

(was wird das dann erst mit kleinkind ich mein wir wollen die eh nich unbeaufsichtigt im selben raum alssen, aba alles kinderspielzeug deklarieren die fellknäule mit sicherheit gleich als "meins" und weg is es in den tiefen des käfigs (ode rmeiner sockenschublade) verschwunden...)
09.03.2011 09:58
MÄDELS ich hab eben das erste mal richtig bewusst mein Krümlechen gespürt. Diesmal bin ich mir so sicher. Es war richtig doll. Hätte fast losgehult so sehr hab ich mich gefreut Ich hab doch schon so sehr darauf gewartet!
09.03.2011 10:00
Zitat von Fini:

MÄDELS ich hab eben das erste mal richtig bewusst mein Krümlechen gespürt. Diesmal bin ich mir so sicher. Es war richtig doll. Hätte fast losgehult so sehr hab ich mich gefreut Ich hab doch schon so sehr darauf gewartet!

huminchen
524 Beiträge
09.03.2011 10:10
Zitat von Lexi:

Zitat:
Partnerkomponente (Partnermonate)
Zwei Monate der maximalen Unterstützung von 14 Monaten sind an die Bedingung geknüpft, dass auch der jeweils andere Partner einmal die Betreuung übernimmt (Väterkomponente). Das bedeutet für Arbeitnehmer: Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate "Urlaub" nehmen oder für diesen Zeitraum unterhalb der schädlichen Wochenarbeitszeit liegen. In einem solchen Fall wird das Elterngeld ein volles Jahr (oder ggf. in halber Höhe über zwei Jahre) plus zwei Monate gewährt. Doppelverdiener, die voll erwerbstätig bleiben, erhalten weder Elterngeld noch die Mindestleistung.

Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es mithin für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14. Die Partner können die Monatsbeträge frei untereinander aufteilen, soweit beide die Mindestbezugszeit von zwei Monaten einhalten. Es kann zum Beispiel:

erst einer der Partner die vollen zwölf Monatsbeträge, dann der andere die zwei weiteren Monatsbeträge nehmen,
beide Partner können die Monatsbeträge auch gleichzeitig ausgezahlt bekommen, dann reduziert sich aber die Zeit der Inanspruchnahme entsprechend. Wenn also beide Eltern zum Beispiel in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht.

dein partner würde dann auch 67 % (Wenn er unter 1200 im monat verdient) oder eben 65% wenn er drüber verdient bekommen.
und Ja, dein Mann kann die angegebene Zeit als Elternzeit nehmen.
du kannst zwar bis 31.08 elternzeit beantragen bekommst aber lediglich bis 20.08 elterngeld bezahlt.
Zitat:
Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten


Ohi ist das schwierig, aber ich glaube ich habe es verstanden!
Vielen Dank für deine Hilfe.
Verschiebt sich die beantragte Elternzeit auch áutomatisch wenn der Et sich verschiebt. Könnte ja sein , das der Krümel 2 Wochen später kommt. Dann würde sich der rest doch auch verschieben oder?
K.B.
4974 Beiträge
09.03.2011 10:10
Zitat von huminchen:

Guten Morgen!
@Emma: deine zwei Hunde sind ja knuffig!
@Niji: wie süß sind denn bitte deine Frettchen!Wir hatten auch mal Frettchen, das waren ganz schön freche Kobolde und soooooo süß!
@Elterngeld: ich habe bisher immer so gerechnet, dass ich ab der Geburt ein Jahr zuhause beim Baby bleibe, aber wenn der MuSchu (auch vor der Geburt) schon mitzählt, dann wir das verdammt knapp oder? Eigentlich wollte mein Mann den ersten Monat nach der Geburt auch in Elternzeit gehen und nur 30Std/Woche arbeiten, aber dafür bleibt dann gar kein Geld mehr oder?
@gisou: ich habe auch ständig Kopfschmerzen, eine ordentliche Massage vom Schulter, Nacken und Halsbereich kann schon viel bewirken. Die meißten Kopfschmerzen kommen von Verspannungen und/oder Streß und lassen sich durch Massagen besser behandeln als durch Schmerzmittel-die lösen ja nicht die Ursache! Selbst wenn dein Männe nicht in der Nähe ist, solltest du mal selber versuchen, den Schulter und Nackenbereich durchzukneten. Wahrscheinlich merkst du dabei erst wie verspannt du bist

NEin, der Mutterschutz zählt erst nach der Geburt in die Elternzeit rein. Das heißt ab dem Tag an dem das Kind geboren ist, nimmst du schon Elternzeit und nicht erst nach den 8 Wochen Mutterschutz, war eben ein Trugschluss von vielen und totale Volksverarsche, sorry für den Ausdruck. Also kannst du 12 Monate zu Hause bleiben, das ist ja deine Elternzeit.

jackii
948 Beiträge
09.03.2011 10:21
guten morgen

bin heute richtig gut gelaunt heute geht es zur schwangerschaftsberatung und ich zeige euch ein paar bilder von den babysachen
Tinker23
1470 Beiträge
09.03.2011 10:22
Zitat von Fini:

MÄDELS ich hab eben das erste mal richtig bewusst mein Krümlechen gespürt. Diesmal bin ich mir so sicher. Es war richtig doll. Hätte fast losgehult so sehr hab ich mich gefreut Ich hab doch schon so sehr darauf gewartet!

Oh das ist soooo toll! Freu mich riesig für dich!
Ist echt ein unglaubliches Gefühl, oder?
Ich hab mein Urmeli vorhin erstmal geweckt, weil ich gestern Abend schon verzweifelt auf ein kleines Zeichen von dem Wurm gewartet habe. Saß dann also ganz entspannt auf meinem Bürostuhl und pieke den Zwerg ein bisschen und prompt kam die Beschwerde zurück! Das ist echt jedesmal ein Wahnsinnsgefühl!
Lexi
20499 Beiträge
09.03.2011 10:27
Zitat von Fini:

MÄDELS ich hab eben das erste mal richtig bewusst mein Krümlechen gespürt. Diesmal bin ich mir so sicher. Es war richtig doll. Hätte fast losgehult so sehr hab ich mich gefreut Ich hab doch schon so sehr darauf gewartet!

oh wie schööööön!
Lexi
20499 Beiträge
09.03.2011 10:29
Zitat von huminchen:

Zitat von Lexi:

Zitat:
Partnerkomponente (Partnermonate)
Zwei Monate der maximalen Unterstützung von 14 Monaten sind an die Bedingung geknüpft, dass auch der jeweils andere Partner einmal die Betreuung übernimmt (Väterkomponente). Das bedeutet für Arbeitnehmer: Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate "Urlaub" nehmen oder für diesen Zeitraum unterhalb der schädlichen Wochenarbeitszeit liegen. In einem solchen Fall wird das Elterngeld ein volles Jahr (oder ggf. in halber Höhe über zwei Jahre) plus zwei Monate gewährt. Doppelverdiener, die voll erwerbstätig bleiben, erhalten weder Elterngeld noch die Mindestleistung.

Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es mithin für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14. Die Partner können die Monatsbeträge frei untereinander aufteilen, soweit beide die Mindestbezugszeit von zwei Monaten einhalten. Es kann zum Beispiel:

erst einer der Partner die vollen zwölf Monatsbeträge, dann der andere die zwei weiteren Monatsbeträge nehmen,
beide Partner können die Monatsbeträge auch gleichzeitig ausgezahlt bekommen, dann reduziert sich aber die Zeit der Inanspruchnahme entsprechend. Wenn also beide Eltern zum Beispiel in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht.

dein partner würde dann auch 67 % (Wenn er unter 1200 im monat verdient) oder eben 65% wenn er drüber verdient bekommen.
und Ja, dein Mann kann die angegebene Zeit als Elternzeit nehmen.
du kannst zwar bis 31.08 elternzeit beantragen bekommst aber lediglich bis 20.08 elterngeld bezahlt.
Zitat:
Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten


Ohi ist das schwierig, aber ich glaube ich habe es verstanden!
Vielen Dank für deine Hilfe.
Verschiebt sich die beantragte Elternzeit auch áutomatisch wenn der Et sich verschiebt. Könnte ja sein , das der Krümel 2 Wochen später kommt. Dann würde sich der rest doch auch verschieben oder?

ne denn die zeit die sich ja nach hinten verschiebt hast du vor der geburt ja schon "mehr" gehabt... deswegen wartet die kk dann auch mit der zweiten zahlung des mutterschaftsgeldes meist bis sie die Geburtsurkunde bekommt
genauso wenn krümel 2 wochen vor et kommt... die 2 wochen werden dann einfach hinten angehängt d.h das dein mutterschutz (ich glaube es war der ) immer am 15.10. aufhört
09.03.2011 10:39
Zitat von Krümmelchen11:

Jetzt brauch ich mal die Hilfe von den Mamis die ein BV haben.
Von wem bekommt Ihr euer Geld gezahlt? Muss das der AG zahlen oder zahlt das die KK?
Bin momentan am Überlegen ob ich mit meinem FA reden sollte das ich auch ins BV gehe. Nach einem 12 Stunden Arbeitstag, an dem trotzdem noch immer ich an allen Schuld war und eher meine Chefin von den Launen her Schwanger ist, bin ich nun total am Ende und hab eigentlich keine Lust mehr dort hinzufahren um mich stressen zu lassen. Ist ja für mich und das Kind nicht gut. Weiß nicht bin grad nur noch voll am Rasen.
Was denkt ihr, was soll ich machen?


Huhu, also ich hab ja von Anfang an ein BV. Mein Arbeitgeber bekommt mein volles Gehalt von der KK erstattet. Also habe ich bis zum Eintritt in den Mutterschutz volles Gehalt ohne dafür arbeiten gehen zu müssen . Dachte erst, dass ich nur prozentual Geld bekommen, aber nö .
Also versuchs, sprich mit deinem FA, verliefen kannste ja nicht wirklich was.... LG
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