Februar 2010 Babys
03.07.2010 20:38
zum Thema Gewinnversteuerung:
http://www.macuser.de/forum/f33/privatverkauf-nur- 512-a-340238/
http://www.macuser.de/forum/f33/privatverkauf-nur- 512-a-340238/
03.07.2010 20:41
Zitat von Kresinina:ist das viel, weißt du das?
Zitat von franfine:
Zitat von Kresinina:hm, also ich denke, bei meinem shop ist eine befreiung sinnvoll! ich werde mal mit dem finanzamt schnacken und schauen was die dazu sagen!
Zitat von franfine:
Zitat von Kresinina:warum sollte man das denn nicht wollen?
Zitat von franfine:
ja, hab mich da schon erkundigt und das ist so, dass du bis zu einem jahresumsatz von 400 euro nichts anmelden musst und alles was darüber hinausgeht und eine grenze von ich glaube 17500 euro im jahr nicht übersteigt, kannst du als kleinunternehmen anmelden! da musst du dann keine steuern zahlen!
man kann also erstmal schauen ob es läuft und wenn man merkt, dass es gut geht und du mehr als 400 im jahr machen wirst, meldest du dich einfach an!![]()
auch als kleinunternehmer musst du steuern zahlen.
wir hattenauch mal eine kleinunternehmung und deinen ganzen gewinn musst du da natürlich versteuern.
du bist nur umsatzsteuerbefreit als kleinunternehmer, wenn du willst.
also das mit den 400 euro find ich trotzdem sehr heikel. bei dawanda sollen viele abmahnhaie unterwegs sein.. und auf 200-300 euro strafe zahlen hät ich auch keine lust..
ich mach es lieber über das gewerbe meiner mutter.. sicher ist sicher!
![]()
umsatzsteuer ist die mehrwertsteuer bzw. vorsteuer und hat nichts mit den steuern zu tun die man mit der einkommenssteuererklärung zahlt.
und da kommt es halt drauf an, was für ein gewerbe man hat. bei einigen macht es sinn, sich nicht befreien zu lassen.
![]()
ja, wenn man verkauft ist es sinnvoll, allerdings ist die befreiung ja, wenn man ein gewerbe angemeldet hat. aber sie befreit ja nicht von den steuern, die man auf seinen gewinn zahlt. weiß jetzt nicht ob du mich richtig verstanden hast. alles was du an gewinn hast musst du versteuern.
03.07.2010 20:43
Zitat von Zoe77:
zum Thema Gewinnversteuerung:
http://www.macuser.de/forum/f33/privatverkauf-nur- 512-a-340238/
Zitat:
...Handelt es sich dagegen um eine selbst stän dige Tätig*keit mit Wie der holungs absicht und der Absicht, Gewinn zu erzie len, liegt eine gewerb liche Tätig keit vor. Dann können neben der Ein kom men- auch Gewerbe- und Umsatz steuer anfal len.
und meiner meinung handelt es sich darum!
das steht auch in X foren, dass der verkauf bei dawanda gewerblich ist, auch wenn man sich als privatverkäufer anmeldet! aber jeder der da doch sachen reinstellt, hat doch die absciht, dort einen gewinn zu erzielen, oder verstehe ich es falsch?! und dann gilt die 512 EUR grenze doch auch nicht mehr! bei ebay ist es wieder etwas anderes, wenn ich private dinge verkaufe, aber neu hergestellte sachen ist doch wieder was anderes
. und auch abgemahnt wird von sogenannten abmahnhaien! ich hasse das deutsche steuerrecht
hmpf elkeeeeee, wooooo bist du????
03.07.2010 20:45
Zitat von franfine:
Zitat von Kresinina:ist das viel, weißt du das?
Zitat von franfine:
Zitat von Kresinina:hm, also ich denke, bei meinem shop ist eine befreiung sinnvoll! ich werde mal mit dem finanzamt schnacken und schauen was die dazu sagen!
Zitat von franfine:
Zitat von Kresinina:warum sollte man das denn nicht wollen?
Zitat von franfine:
ja, hab mich da schon erkundigt und das ist so, dass du bis zu einem jahresumsatz von 400 euro nichts anmelden musst und alles was darüber hinausgeht und eine grenze von ich glaube 17500 euro im jahr nicht übersteigt, kannst du als kleinunternehmen anmelden! da musst du dann keine steuern zahlen!
man kann also erstmal schauen ob es läuft und wenn man merkt, dass es gut geht und du mehr als 400 im jahr machen wirst, meldest du dich einfach an!![]()
auch als kleinunternehmer musst du steuern zahlen.
wir hattenauch mal eine kleinunternehmung und deinen ganzen gewinn musst du da natürlich versteuern.
du bist nur umsatzsteuerbefreit als kleinunternehmer, wenn du willst.
also das mit den 400 euro find ich trotzdem sehr heikel. bei dawanda sollen viele abmahnhaie unterwegs sein.. und auf 200-300 euro strafe zahlen hät ich auch keine lust..
ich mach es lieber über das gewerbe meiner mutter.. sicher ist sicher!
![]()
umsatzsteuer ist die mehrwertsteuer bzw. vorsteuer und hat nichts mit den steuern zu tun die man mit der einkommenssteuererklärung zahlt.
und da kommt es halt drauf an, was für ein gewerbe man hat. bei einigen macht es sinn, sich nicht befreien zu lassen.
![]()
ja, wenn man verkauft ist es sinnvoll, allerdings ist die befreiung ja, wenn man ein gewerbe angemeldet hat. aber sie befreit ja nicht von den steuern, die man auf seinen gewinn zahlt. weiß jetzt nicht ob du mich richtig verstanden hast. alles was du an gewinn hast musst du versteuern.
kommt drauf an wieviel gewinn du machst.
aber es wird auf dein jahreseinkommen draufgerechnet und dann quasi nachversteuert.
und wenn du ein nebengewerbe anmeldest, musst du das der elterngeldstelle melden und deinen arbeitgeber um erlaubnis fragen.
ist alles echt immer total verzwickt, aber will auch nicht, dass du nachher irgendwie abgemahnt wirst oder so, weil es halt doch eine gewerbliche tätigkeit darstellt..
03.07.2010 20:49
Zitat von Kresinina:
Zitat von Zoe77:
zum Thema Gewinnversteuerung:
http://www.macuser.de/forum/f33/privatverkauf-nur- 512-a-340238/
Zitat:
...Handelt es sich dagegen um eine selbst stän dige Tätig*keit mit Wie der holungs absicht und der Absicht, Gewinn zu erzie len, liegt eine gewerb liche Tätig keit vor. Dann können neben der Ein kom men- auch Gewerbe- und Umsatz steuer anfal len.
und meiner meinung handelt es sich darum!
das steht auch in X foren, dass der verkauf bei dawanda gewerblich ist, auch wenn man sich als privatverkäufer anmeldet! aber jeder der da doch sachen reinstellt, hat doch die absciht, dort einen gewinn zu erzielen, oder verstehe ich es falsch?! und dann gilt die 512 EUR grenze doch auch nicht mehr! bei ebay ist es wieder etwas anderes, wenn ich private dinge verkaufe, aber neu hergestellte sachen ist doch wieder was anderes. und auch abgemahnt wird von sogenannten abmahnhaien! ich hasse das deutsche steuerrecht
hmpf
elkeeeeee, wooooo bist du????
Richtig. Es zählt aber nicht nur die Gewinnerzielungsabsicht, die hat man ja bei E-Bay bspw. auch hat, die Tätigkeit muss zusätzlich Dauerhaft betrieben wird.
03.07.2010 20:57
hm, das ist ja alles voll blöd!
das lohnt sich ja gar nicht wirklich! will ja keine unsummen daran verdienen, wollte eigentlich nur mein elterngeld ein bißchen aufbessern weil unsere finanziele situation zur zeit mehr als schlecht aussieht! aber wenn ich das dort melden muss, dann ziehen die mir das dann ja vom elterngeld ab oder nicht? das macht dann ja keinen sinn!
das lohnt sich ja gar nicht wirklich! will ja keine unsummen daran verdienen, wollte eigentlich nur mein elterngeld ein bißchen aufbessern weil unsere finanziele situation zur zeit mehr als schlecht aussieht! aber wenn ich das dort melden muss, dann ziehen die mir das dann ja vom elterngeld ab oder nicht? das macht dann ja keinen sinn!
03.07.2010 21:04
Aber:
2.4 Freibetrag
Der Gewerbeertrag ist auf volle 100,00 € nach unten abzurunden. Der abgerundete Gewerbeertrag ist bei Einzelunternehmen sowie bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) um einen Freibetrag von 24.500,00 € zu kürzen. Bei bestimmten sonstigen juristischen Personen, z.B. bei rechtsfähigen Vereinen, beträgt dieser Freibetrag 3.900,00 €. Die Kürzung durch den Freibetrag ist jedoch begrenzt und ist höchstens in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrags erlaubt. Für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) gibt es keinen Freibetrag.
Damit steht der Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer fest
Quelle:
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_pl ay/steuerrecht/gewerbesteuer_grundsteuer/gewerbest euerhk24.jsp#2.4
Edit: das gilt für die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer muss man bei seiner Steuererklärung angeben als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb".
2.4 Freibetrag
Der Gewerbeertrag ist auf volle 100,00 € nach unten abzurunden. Der abgerundete Gewerbeertrag ist bei Einzelunternehmen sowie bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) um einen Freibetrag von 24.500,00 € zu kürzen. Bei bestimmten sonstigen juristischen Personen, z.B. bei rechtsfähigen Vereinen, beträgt dieser Freibetrag 3.900,00 €. Die Kürzung durch den Freibetrag ist jedoch begrenzt und ist höchstens in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrags erlaubt. Für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) gibt es keinen Freibetrag.
Damit steht der Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer fest
Quelle:
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_pl ay/steuerrecht/gewerbesteuer_grundsteuer/gewerbest euerhk24.jsp#2.4
Edit: das gilt für die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer muss man bei seiner Steuererklärung angeben als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb".
03.07.2010 21:04
Zitat von Zoe77:also das check ich nicht! bin da echt ne niete in sowas! was heißt das jetzt?
Aber:
2.4 Freibetrag
Der Gewerbeertrag ist auf volle 100,00 € nach unten abzurunden. Der abgerundete Gewerbeertrag ist bei Einzelunternehmen sowie bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) um einen Freibetrag von 24.500,00 € zu kürzen. Bei bestimmten sonstigen juristischen Personen, z.B. bei rechtsfähigen Vereinen, beträgt dieser Freibetrag 3.900,00 €. Die Kürzung durch den Freibetrag ist jedoch begrenzt und ist höchstens in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrags erlaubt. Für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) gibt es keinen Freibetrag.
Damit steht der Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer fest
Quelle:
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_pl ay/steuerrecht/gewerbesteuer_grundsteuer/gewerbest euerhk24.jsp#2.4
03.07.2010 21:12
Sorry hatte es editiert das war die Gewerbesteuer. Da ist dieser große Freibetrag bis zu dem Du nichts zahlen muss.
Als Gewerbebetreibender musst Du aber auch noch Einkommensteuer zahlen.
Hier ist ein Link zum Einkommensteuergesetz:
http://bundesrecht.juris.de/estg/index.html
Hab da gesehen da steht auch etwas von einem Freibetrag.
Schau mal da rein ob Du da auch bis zu einer bestimmten Grenze nix zahlen musst, sorry, ich muss jetzt weg.
Wenn Du da gar nicht durch blickst schaue ich später nochmal rein, OK?
Als Gewerbebetreibender musst Du aber auch noch Einkommensteuer zahlen.
Hier ist ein Link zum Einkommensteuergesetz:
http://bundesrecht.juris.de/estg/index.html
Hab da gesehen da steht auch etwas von einem Freibetrag.
Schau mal da rein ob Du da auch bis zu einer bestimmten Grenze nix zahlen musst, sorry, ich muss jetzt weg.
Wenn Du da gar nicht durch blickst schaue ich später nochmal rein, OK?
03.07.2010 21:13
das hatte ich noch dazu eingefügt frani:
Edit: das gilt für die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer muss man bei seiner Steuererklärung angeben als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb".
Edit: das gilt für die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer muss man bei seiner Steuererklärung angeben als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb".
03.07.2010 21:33
ach, ist doch alles blöd! da will man sich vielleicht nen tausender im jahr dazuverdienen und muss das bei der elterngeldstelle, beim arbeitgeber, beim finanzamt und ordnungsamt anmelden und im endeffekt bleibt einem nach abzug aller steuern etc. vielleicht die hälfte davon übrig!
03.07.2010 22:07
Zitat von Zoe77:
@ Helene
Echt, daran erinnerst Du Dich noch.... cool.
Ja es war mein Sweety der diese Beule von der Saugglocke hatte und weißt Du was.. sie ist so gut wie weg. Man fühlt es wirklich nur noch ganz schwach, bin richtig froh deshalb.
Bin schon auf heute Nacht gespannt, ob er wieder so toll schläft in seinem eigenen Bettchen.
Heute mittag hat der den Reisbrei auch nicht mehr so abgelehnt wie vorher.
![]()
![]()
![]()
![]()
Alles wird besser! Und jetzt ist sogar Wochenende und ich mache mit meinem Mann 2,5 Party. Das heißt er und ich tanzen, machen Karaoke oder reden und ab und zu kommt der Süße noch dazu!!!
@ all
Ich wünsche euch ein super Wochenende!!!!!!!!!!!!!!!!!
schööön, freut mich, dass es weg ist. Florian hat dei Beule immer noch, ein Kinderchirurge meinte, dass es vielleicht eine Zyste hinter im Kopf ist. Haben auch Röntgenbild vom Schädel von Florian gemacht, aber da konnte man nicht gut sehen obs was gibt oder nicht
hab schon im Internet gelesen, dass wenn es eine Zyste gibt, dann sollte die mit der Zeit austrocknen.
Geht ihr zum Osteopathie, gibst du deinem Kleinen Arnica oder andere Homöpathie wegen der Beule oder ist die ganz von selber verschwunden?
Bist du dir sicher, dass die Beule aufgrund der Saugglocke aufgetreten, mir wurd mehrmals gesagt, dass es im Becken das Köpchen zu verängt war und daher auch die Beule.
euch auch ein schönes, sonniges WE.
03.07.2010 22:22
Zitat von franfine:
ach, ist doch alles blöd! da will man sich vielleicht nen tausender im jahr dazuverdienen und muss das bei der elterngeldstelle, beim arbeitgeber, beim finanzamt und ordnungsamt anmelden und im endeffekt bleibt einem nach abzug aller steuern etc. vielleicht die hälfte davon übrig!![]()
alles wo du einen gewinn erzielen willst, läuft als gewerbe und muss somit auch angemeldet werden.
also du musst dir einen gewerbeschein holen. und wenn du das dann noch im handwerk machst (so wie meine mutter ja auch, da sie ja näht) musst du dich auch noch in die handwerksrolle eintragen lassen und noch einen handwerkskammerbeitrag pro jahr blechen.. bei meiner mutter waren das jetzt irgendwas um die 100 euro.
*
ich wollte dich auch nur drauf hinweisen frani, nicht, dass du damit auf die nase fällst!
03.07.2010 22:33
Zitat von Kresinina:also da kann man sich befreien lassen, das hab ich jetzt schon herausgefunden!
Zitat von franfine:
ach, ist doch alles blöd! da will man sich vielleicht nen tausender im jahr dazuverdienen und muss das bei der elterngeldstelle, beim arbeitgeber, beim finanzamt und ordnungsamt anmelden und im endeffekt bleibt einem nach abzug aller steuern etc. vielleicht die hälfte davon übrig!![]()
alles wo du einen gewinn erzielen willst, läuft als gewerbe und muss somit auch angemeldet werden.
also du musst dir einen gewerbeschein holen. und wenn du das dann noch im handwerk machst (so wie meine mutter ja auch, da sie ja näht) musst du dich auch noch in die handwerksrolle eintragen lassen und noch einen handwerkskammerbeitrag pro jahr blechen.. bei meiner mutter waren das jetzt irgendwas um die 100 euro.
*
ich wollte dich auch nur drauf hinweisen frani, nicht, dass du damit auf die nase fällst!
werde jetzt meine paar artikel dort im shop lassen und warten ob sie sich verkaufen und das wars dann mit meiner verkäuferkarriere!
mist, jetzt hab ich schon stoff gekauft, ich brauch dann gar nicht mehr so viel! wo krieg ich denn jetzt die sachen los?
03.07.2010 22:36
Zitat von franfine:
Zitat von Kresinina:also da kann man sich befreien lassen, das hab ich jetzt schon herausgefunden!
Zitat von franfine:
ach, ist doch alles blöd! da will man sich vielleicht nen tausender im jahr dazuverdienen und muss das bei der elterngeldstelle, beim arbeitgeber, beim finanzamt und ordnungsamt anmelden und im endeffekt bleibt einem nach abzug aller steuern etc. vielleicht die hälfte davon übrig!![]()
alles wo du einen gewinn erzielen willst, läuft als gewerbe und muss somit auch angemeldet werden.
also du musst dir einen gewerbeschein holen. und wenn du das dann noch im handwerk machst (so wie meine mutter ja auch, da sie ja näht) musst du dich auch noch in die handwerksrolle eintragen lassen und noch einen handwerkskammerbeitrag pro jahr blechen.. bei meiner mutter waren das jetzt irgendwas um die 100 euro.
*
ich wollte dich auch nur drauf hinweisen frani, nicht, dass du damit auf die nase fällst!
![]()
werde jetzt meine paar artikel dort im shop lassen und warten ob sie sich verkaufen und das wars dann mit meiner verkäuferkarriere!![]()
mist, jetzt hab ich schon stoff gekauft, ich brauch dann gar nicht mehr so viel! wo krieg ich denn jetzt die sachen los?![]()
warum meldest denn kein kleingewerbe an?
musst halt gucken, dass du mehr ausgaben als einnahmen hast (bzw. + - null) am ende des jahres und deswegen dann nicht viel steuern nachzahlen musst.
- Dieses Thema wurde 87 mal gemerkt

