Junis 2010 Schwangerschaftsthread
26.01.2010 16:40
Ja, Anna habs auch so gemacht. Bzw. nicht bis zum 24 sondern nur bis zum 21 oder so, weil mir was wegen dem Mutterschaftsgeld abgezogen wurde.
Aber bei 1-24 kannst du nichts verkehrt machen
Aber bei 1-24 kannst du nichts verkehrt machen
26.01.2010 16:49
Zitat von Anna-BS:
Super, danke euch![]()
Weißt Du wieviel man bekommt, wenn man von einer Elternzeit in die Nächste geht? Da gibts doch auch so nen Geschwisterbonus, oder?
26.01.2010 16:51
@Übermama
http://www.elterngeld.net/elterngeld-geschwisterbo nus.html
Interessiert mich jetzt auch grad
http://www.elterngeld.net/elterngeld-geschwisterbo nus.html
Interessiert mich jetzt auch grad
26.01.2010 16:52
Ja, nen Geschwisterbonus gibt es. Weiß leider nicht wie hoch der ist, da es für uns ja nicht ist (1. Kind). Aber ruf mal bei ProFamilia in deiner Stadt an, die wissen das. War nicht schlecht da!
Ansonsten würde ich sagen, dass die letzten 12. Monate Erwerbstätigkeit wieder berechnet werden. Fänd ich nur logisch. aber 100pro weiß ich es nicht-sorry.
Ansonsten würde ich sagen, dass die letzten 12. Monate Erwerbstätigkeit wieder berechnet werden. Fänd ich nur logisch. aber 100pro weiß ich es nicht-sorry.
26.01.2010 17:00
war falsch!!! Hab mal gegooglet:
http://www.lasa-brandenburg.de/Elterngeld.911.0.ht ml
Wird Elterngeld auch für das zweite Kind gezahlt, wenn die Geburt direkt an die vorhergehende Elternzeit anschließt?
Die Regelungen des Elterngeldgesetzes schließen keinen Personenkreis von den Ansprüchen aus.
Allerdings differiert die Höhe des Elterngeldes entsprechend des Einkommens der letzten 12 Monate. War der Elternteil in der Elternzeit des ersten Kindes nicht erwerbstätig, steht diesem der Sockelbetrag von monatlich 300 € zu.
Also kriegste höchstens 300 Euro Sockelbetrag (aber zusätzlich plus Geschwisterbonus)
http://www.lasa-brandenburg.de/Elterngeld.911.0.ht ml
Wird Elterngeld auch für das zweite Kind gezahlt, wenn die Geburt direkt an die vorhergehende Elternzeit anschließt?
Die Regelungen des Elterngeldgesetzes schließen keinen Personenkreis von den Ansprüchen aus.
Allerdings differiert die Höhe des Elterngeldes entsprechend des Einkommens der letzten 12 Monate. War der Elternteil in der Elternzeit des ersten Kindes nicht erwerbstätig, steht diesem der Sockelbetrag von monatlich 300 € zu.
Also kriegste höchstens 300 Euro Sockelbetrag (aber zusätzlich plus Geschwisterbonus)
26.01.2010 17:01
Hab da mal geschaut und wenn ich es richtig verstehe bekomme ich dann eon halbes Jahr 375€ und dann ein halbes Jahr 300€...kann das sein?
26.01.2010 17:03
Ja, richtig Übermama. Bis zum 3. Lebensjahr 75€
Ich bekomm 1 Jahr lang 375€
Ich bekomm 1 Jahr lang 375€
26.01.2010 17:03
Aber bekommste dann Mutterschaftsgeld 6 Mon vor und 8 Mon. nach Geburt? Und wenn von wem?
Muss noch mal googlen. Ist interessant!
Muss noch mal googlen. Ist interessant!
26.01.2010 17:06
http://www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt.html
Demnach würd ich kein Mutterschaftsgeld kriegen.
Demnach würd ich kein Mutterschaftsgeld kriegen.
26.01.2010 17:12
Seite kann ich nicht aufrufen...
Also, hier steht, dass Hausfrauen und Studentinnen keine MuSchGeld bekommen...
Frauen, die während der Elternzeit ein weiteres Kind austragen, können für sechs Wochen vor bzw. die Wöchnerinnenzeit nach der Geburt erneut Mutterschaftsgeld beantragen, wenn sie die Vorraussetzungen des anspruchsbegünstigten Personenkreises erfüllen, also einer mindestens geringfügigen Tätigkeit nachgehen und bei einer Krankenkasse selbst versichert sind. Befindet sich die Arbeitnehmerin weiterhin in ungekündigter Stellung, hat der Arbeitgeber nur eine Zuschusspflicht, wenn die neue Mutterschutzfrist an die Elternzeit nahtlos anschließt.
http://www.med-kolleg.de/magazin/mutterschaftsgeld -0709161.html
Also, hier steht, dass Hausfrauen und Studentinnen keine MuSchGeld bekommen...
Frauen, die während der Elternzeit ein weiteres Kind austragen, können für sechs Wochen vor bzw. die Wöchnerinnenzeit nach der Geburt erneut Mutterschaftsgeld beantragen, wenn sie die Vorraussetzungen des anspruchsbegünstigten Personenkreises erfüllen, also einer mindestens geringfügigen Tätigkeit nachgehen und bei einer Krankenkasse selbst versichert sind. Befindet sich die Arbeitnehmerin weiterhin in ungekündigter Stellung, hat der Arbeitgeber nur eine Zuschusspflicht, wenn die neue Mutterschutzfrist an die Elternzeit nahtlos anschließt.
http://www.med-kolleg.de/magazin/mutterschaftsgeld -0709161.html
26.01.2010 17:18
Ist doch Mist,
da bekommste beim 2. Kind zwar diesesn Geschwisterbonus, aber kein MuSchGeld und nur den Sockelbetrag von 300 Euro. Und musst dich in der Krankenvers. etc. auch noch selbstständig versichern
Na, dass überleg ich mir dann aber, ob ich zwischendurch nen Jahr wieder arbeite, damit ich dann wieder regelrechten Anspruch hab
da bekommste beim 2. Kind zwar diesesn Geschwisterbonus, aber kein MuSchGeld und nur den Sockelbetrag von 300 Euro. Und musst dich in der Krankenvers. etc. auch noch selbstständig versichern
Na, dass überleg ich mir dann aber, ob ich zwischendurch nen Jahr wieder arbeite, damit ich dann wieder regelrechten Anspruch hab
26.01.2010 17:19
So hat die von der KK mir das auch erklärt! Da ich selbst versichert bin und von einer Elterzeit in die nächste gehe bekomme ich das Mutterschaftsgeld errechnet anhand meines vorherigen Einkommens! Also würde ich quasi 6Wo vorher und 8 Wo danach mein altes Gehalt bekommen...das wäre cool!!!
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