Mütter- und Schwangerenforum

Ungewöhnlicher, aber mir sehr wichtiger Thread.. Arzt spricht kein allgemeines BV aus

Gehe zu Seite:
shelyra
69110 Beiträge
31.05.2018 11:31
Zitat von Mode:

Es würde ihn "günstiger" kommen wenn er oder der Betriebsarzt ein BV gibt denn er bekommt dann das Geld oder ersatzkraft.
Gut, ob das bei 450 basis greift weis ich jetzt natürlich nicht.

Doch , greift auch beim minijob.
31.05.2018 11:35
Zitat von shelyra:

Zitat von Mode:

Es würde ihn "günstiger" kommen wenn er oder der Betriebsarzt ein BV gibt denn er bekommt dann das Geld oder ersatzkraft.
Gut, ob das bei 450 basis greift weis ich jetzt natürlich nicht.

Doch , greift auch beim minijob.


Vielen Dank euch allen Ich werde ihm das einfach vorschlagen - wenn ich von ihm ein BV bekomme, kommt er schneller an eine "neue" 450-Euro-Ersatzkraft ran. Wenn er sich allerdings quer stellt, muss ich mich wohl beim Bezirksleiter beschweren, auch wenn ich das eigentlich nicht möchte - ich fühle mich eigentlich sehr, sehr wohl in dem Team.
31.05.2018 11:36
Ja, dann versteh ichs ja erst recht nichts. Er hätte weitaus weniger Probleme damit. Er lässt sie ins BV und kann eine Ersatzkraft auf 450 berufen damit braucht keine VZ Kraft ihre Aufgaben auffangen. Und die TS bekommt ihr normales Gehalt weiter. Dieses wird ja glaub ich dann 100% übernommen.
Ich bekam auch mein ganz normales Gehalt, das zwar vom AG kam aber ichglaube die Kasse gibt das dem AG wieder zurück wenn ich das richtig beisammen habe im Kopf.
Für mich wurde auch eine Kraft eingestellt währen BV & Elternzeit.
31.05.2018 11:41
Zitat von Mode:

Ja, dann versteh ichs ja erst recht nichts. Er hätte weitaus weniger Probleme damit. Er lässt sie ins BV und kann eine Ersatzkraft auf 450 berufen damit braucht keine VZ Kraft ihre Aufgaben auffangen. Und die TS bekommt ihr normales Gehalt weiter. Dieses wird ja glaub ich dann 100% übernommen.
Ich bekam auch mein ganz normales Gehalt, das zwar vom AG kam aber ichglaube die Kasse gibt das dem AG wieder zurück wenn ich das richtig beisammen habe im Kopf.
Für mich wurde auch eine Kraft eingestellt währen BV & Elternzeit.


Ich denke, das größte Problem daran wird sein, dass meine Kette gut vorgesorgt hat. Eigentlich wäre ein BV ja absolut nicht notwendig, da die ganzen Arbeitsanweisungen mich schützen. Nur mein Filialleiter stellt sich da ja quer und teilt mich einfach nicht mehr ein - sei es aus Unwissen über seine Pflichten, oder weil er einfach keinen Bock hat, dauernd aus dem Büro kommen zu müssen, wenn ein Kunde seinen schweren Einkauf trotz meines Zustandes zum Auto getragen haben will (oder Nagetiere kaufen will - oder sonstwas was ich nicht mehr darf).

Daher stellt sich jetzt nur noch die Frage - darf mein Filialleiter mir das BV aussprechen und weiß es nicht, oder muss das mindestens der Bezirksleiter machen - der das zu 80% absolut nicht einsehen wird. Wäre ich nicht so verzweifelt, würde ich darüber lachen.
shelyra
69110 Beiträge
31.05.2018 11:41
Zitat von Mode:

Ja, dann versteh ichs ja erst recht nichts. Er hätte weitaus weniger Probleme damit. Er lässt sie ins BV und kann eine Ersatzkraft auf 450 berufen damit braucht keine VZ Kraft ihre Aufgaben auffangen. Und die TS bekommt ihr normales Gehalt weiter. Dieses wird ja glaub ich dann 100% übernommen.
Ich bekam auch mein ganz normales Gehalt, das zwar vom AG kam aber ichglaube die Kasse gibt das dem AG wieder zurück wenn ich das richtig beisammen habe im Kopf.
Für mich wurde auch eine Kraft eingestellt währen BV & Elternzeit.
viele ag wissen nicht dass sie auch ein bv ausstellen können. Und das dies auch beim minijob geht.

Sie müssen zwar in vorkasse gehen bekommen aber das geld zurück
https://www.google.de/amp/s/blog.minijob-zentrale. de/2016/09/12/beschaeftigungsverbot-bei-schwangers chaft-fortgezahlter-verdienst-wird-erstattet/amp/

Doof für die ts ist nur dass sich bei schwankendem monatslohn das geld fürs berufsverbot aus den letzten 3 monaten zusammen setzt und somit die 70€ zur berechnung herangezogen werden
31.05.2018 11:44
Zitat von shelyra:

Zitat von Mode:

Ja, dann versteh ichs ja erst recht nichts. Er hätte weitaus weniger Probleme damit. Er lässt sie ins BV und kann eine Ersatzkraft auf 450 berufen damit braucht keine VZ Kraft ihre Aufgaben auffangen. Und die TS bekommt ihr normales Gehalt weiter. Dieses wird ja glaub ich dann 100% übernommen.
Ich bekam auch mein ganz normales Gehalt, das zwar vom AG kam aber ichglaube die Kasse gibt das dem AG wieder zurück wenn ich das richtig beisammen habe im Kopf.
Für mich wurde auch eine Kraft eingestellt währen BV & Elternzeit.
viele ag wissen nicht dass sie auch ein bv ausstellen können. Und das dies auch beim minijob geht.

Sie müssen zwar in vorkasse gehen bekommen aber das geld zurück
https://www.google.de/amp/s/blog.minijob-zentrale. de/2016/09/12/beschaeftigungsverbot-bei-schwangers chaft-fortgezahlter-verdienst-wird-erstattet/amp/

Doof für die ts ist nur dass sich bei schwankendem monatslohn das geld fürs berufsverbot aus den letzten 3 monaten zusammen setzt und somit die 70€ zur berechnung herangezogen werden


Das würde ich mir nem Rechtsanwalt klären. Kann gut sein, dass sie Gehalt nachfordern kann, wenn sie unter den 8 Stunden wöchentlich beschäftigt wurde.
Senami3
1553 Beiträge
31.05.2018 11:46
Zitat von Roxytwo:

Moin ihr Lieben,
wie oben schon erwähnt, wird das hier ein ungewöhnlicher Thread. Es geht im Prinzip darum, dass mein Gyn kein BV aussprechen will (Ich bin SSW 18+2 jetzt).. obwohl ich Toxoplasmose-negativ bin und in einem Zoofachhandel arbeite. Mit und an lebenden Tieren (Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Mäuse, Ratten, Hamster, etc.). Oh - und natürlich sehr viel mit Hunden (Geschirre, Halsbänder und Pullis anpassen, etc.).
Unsere Kette ist sehr straight und hat meinem verantwortlichen Abteilungsleiter diverse Arbeitsanweisungen diesbezüglich zukommen lassen - so darf ich nicht mehr an die Nageranlage (weder füttern, noch saubermachen, auch nicht verkaufen), nur noch Gewichte bis 5 Kilo tragen, pro Tag maximal 8 h arbeiten (und höchstens 5h am Stück stehen) und lauter so ein Zeugs. Bevor jetzt alle schreien "WAS WILL DIE DENN, das ist für ne Schwangere doch super!!!" :
Problem an der ganzen Sache ist lediglich, dass mein Chef jetzt echt Muffensausen hat, irgendwas falsch zu machen oder zu vergessen oder weiß der Gott was - und mich einfach nicht mehr einteilt . Ich bin eh nur eine 450-Euro-Kraft, kam aber eigentlich monatlich immer auf meine 450 €. Letzten Monat habe ich 70 Euro bekommen. Demnach fehlen uns jetzt für Juni sage und schreibe über 300 € in der Haushaltskasse.
Als ich ihn darauf angesprochen habe, meinte er, er hätte halt bei den ganzen Einschränkungen kaum Verwendung für mich, da die Vollzeitkräfte sowieso alles auffangen müssten, was ich nicht mehr darf..

Nun habe ich die Sachlage meinem Gyn geschildert. Allerdings sagt der wiederum: "Solange die Arbeit Ihre Schwangerschaft nicht gefährdet, sprich Blutungen, vorzeitige Wehen, etc. auslöst, KANN ich Ihnen kein BV aussprechen"
Klasse. So kann ich mir die Schwangerschaft nicht leisten, geschweige denn die monatlichen Toxo-Untersuchungen, die meine KK nicht übernimmt (wir haben noch Katzen zu Hause - allerdings macht mein Mann die Klos).

Hat irgendwer noch Ideen? Bitte bitte, her damit. Ich bin echt verzweifelt


Dein Arzt handelt genau richtig. Das Geld musst du vom Arbeitgeber trotzdem erhalten und du musst die Zeit nichtmal nacharbeiten - also ab zum Anwalt. Denn dein Chef muss dich auch unter den Bedingungen einteilen. Schließlich hast du einen gültigen Arbeitsvertrag und er ist nicht nur zur Zahlung, sondern auch zu Entgegennahme deiner Arbeitsleistung verpflichtet.
vronibohni
1248 Beiträge
31.05.2018 11:48
Meine Frauenärztin durfte mir auch kein Berufsverbot aussprechen.

Dein Arbeitgeber muss entweder dir einen sicheren Arbeitsplatz geben, zB an der Kasse, oder wenn dies nicht möglich ist, weil ihr zu wenig Mitarbeiter seid, dann muss er eine Risikoeinschätzung seines Betriebes formulieren. Diese musste an ein zuständiges Amt geschickt werden. Ich glaube irgendwas mit Risiko und Gefahren etc. Findet man sicherlich für jedes Bundesland im Internet, meine Frauenärztin wusste auch wo der Chef das einreichen muss.
Dies wird dann überprüft, notfalls kommt jemand raus vor Ort und schaut sich den Betrieb an.
Bei meinem Beruf gab es aber keinerlei Diskussion, da war mit dem Schreiben alles geregelt und eindeutig.
Senami3
1553 Beiträge
31.05.2018 11:49
Zitat von Roxytwo:

Zitat von KRÄTZÄ:

Was steht denn genau in deinem Vertrag?


Wenn ich DAS mal wüsste. Wir wurden im Februar von besagter Kette übernommen - mitsamt unseren alten Verträgen. Neue gabs keine. Allerdings besteht meiner lediglich aus zwei DIN A4-Seiten - Da stehen Kündigungsfristen drin, dass ich auf Verlangen meines AGs auch andere Arbeiten annehmen muss, dass es ein unbefristeter Vertrag ist, welchen Stundenlohn ich erhalte und dass ich mein Geld bar erhalte (was sich mittlerweile relativiert hat).
Also nur die üblichen Floskeln, noch dazu längst nicht alle, die ich gewohnt bin.


Bei übernahmen bleiben alte Verträge bestehen - es sei denn es wird konkret etwas neues vereinbart. Sprich es gilt dein bisheriger Vertrag.
31.05.2018 11:50
Anwalt gut und schön.. aber eigentlich möchte ich da gern nach der SS wieder hin zum Arbeiten. UND ich könnte mir nen Anwalt momentan nicht mal leisten

Ich versuche es tatsächlich erst mal damit, ihm vorzuschlagen, dass er mir auch ein BV aussprechen darf/kann (whatever). Wenn er das nicht will, nagle ich ihn auf den 8h in meinem Vertrag fest.. wenn DAS nicht zieht, geh ich zum Bezirksleiter. Der ist eigentlich sehr kompetent (wenn auch ehrlich und direkt und wahnsinnig schwer zu erreichen) - während mein FL von der SS geschockt war, hat mein BL sich mächtig für mich gefreut.. mehr als ich am Anfang
31.05.2018 11:51
Zitat von vronibohni:

Meine Frauenärztin durfte mir auch kein Berufsverbot aussprechen.

Dein Arbeitgeber muss entweder dir einen sicheren Arbeitsplatz geben, zB an der Kasse, oder wenn dies nicht möglich ist, weil ihr zu wenig Mitarbeiter seid, dann muss er eine Risikoeinschätzung seines Betriebes formulieren. Diese musste an ein zuständiges Amt geschickt werden. Ich glaube irgendwas mit Risiko und Gefahren etc. Findet man sicherlich für jedes Bundesland im Internet, meine Frauenärztin wusste auch wo der Chef das einreichen muss.
Dies wird dann überprüft, notfalls kommt jemand raus vor Ort und schaut sich den Betrieb an.
Bei meinem Beruf gab es aber keinerlei Diskussion, da war mit dem Schreiben alles geregelt und eindeutig.


Diese Risikoeinschätzung hatte mein FL schon fertiggemacht und mir für meinen Gyn mitgegeben. Dem hab ich das auch gegeben, aber der hat nix dazu gesagt - obwohl da auch drinstand, dass Risiken nicht ausgeschlossen werden können
31.05.2018 11:52
Zitat von Roxytwo:

Zitat von vronibohni:

Meine Frauenärztin durfte mir auch kein Berufsverbot aussprechen.

Dein Arbeitgeber muss entweder dir einen sicheren Arbeitsplatz geben, zB an der Kasse, oder wenn dies nicht möglich ist, weil ihr zu wenig Mitarbeiter seid, dann muss er eine Risikoeinschätzung seines Betriebes formulieren. Diese musste an ein zuständiges Amt geschickt werden. Ich glaube irgendwas mit Risiko und Gefahren etc. Findet man sicherlich für jedes Bundesland im Internet, meine Frauenärztin wusste auch wo der Chef das einreichen muss.
Dies wird dann überprüft, notfalls kommt jemand raus vor Ort und schaut sich den Betrieb an.
Bei meinem Beruf gab es aber keinerlei Diskussion, da war mit dem Schreiben alles geregelt und eindeutig.


Diese Risikoeinschätzung hatte mein FL schon fertiggemacht und mir für meinen Gyn mitgegeben. Dem hab ich das auch gegeben, aber der hat nix dazu gesagt - obwohl da auch drinstand, dass Risiken nicht ausgeschlossen werden können


Der FA hat damit in dem Fall nix zu tun.
Senami3
1553 Beiträge
31.05.2018 11:53
Zitat von Roxytwo:

Zitat von KRÄTZÄ:

Zitat von Roxytwo:

oh, nochmal bezüglich meines Arbeitsvertrags:
Da steht nicht mal irgendwas von Urlaub oder Urlaubsanspruch drin. Dass ich welchen habe, habe ich erst vor zwei Wochen von meinem FL erfahren.. als ich meinen Urlaub für das ganze Jahr einreichen sollte (ist jetzt mein ganzer Jahresurlaub vor dem Mutterschutz geworden).


Keine Stundenzahl oder so? Urlaub ist ja irrelevant, das ist ja gesetzlich geregelt und muss nicht drin stehen.


nein. Lediglich ein Passus und dieser besagt folgendes: "Die Arbeitszeit ist flexibel und erfolgt nach den betrieblichen Erfordernissen, mindestens mit 8 Stunden pro Woche." Darauf hab ich versucht, meinen FL festzunageln, aber der meinte, über diesen Passus hat er in den aktuellen Leitlinien der neuen Kette nichts gefunden, daher wäre die hinfällig.
Unsere (neue) Kette besagt im Internet folgendes dazu: "Unsere Aushilfskräfte auf 450-Euro-Basis dürfen pro Woche nicht mehr als 11 Stunden arbeiten". Eine Mindeststundenzahl ist tatsächlich nicht auffindbar.


Es gilt dein Arbeitsvertrag. Unzulässig daran ist ausschließlich die Formulierung "Mindestens". Die Stundenanzahl ist auch bei 450-euro Kräften zu definieren. Zudem gehört hinein die Verteilung der Arbeitszeit in der Woche.
31.05.2018 11:54
Zitat von KRÄTZÄ:

Zitat von Roxytwo:

Zitat von vronibohni:

Meine Frauenärztin durfte mir auch kein Berufsverbot aussprechen.

Dein Arbeitgeber muss entweder dir einen sicheren Arbeitsplatz geben, zB an der Kasse, oder wenn dies nicht möglich ist, weil ihr zu wenig Mitarbeiter seid, dann muss er eine Risikoeinschätzung seines Betriebes formulieren. Diese musste an ein zuständiges Amt geschickt werden. Ich glaube irgendwas mit Risiko und Gefahren etc. Findet man sicherlich für jedes Bundesland im Internet, meine Frauenärztin wusste auch wo der Chef das einreichen muss.
Dies wird dann überprüft, notfalls kommt jemand raus vor Ort und schaut sich den Betrieb an.
Bei meinem Beruf gab es aber keinerlei Diskussion, da war mit dem Schreiben alles geregelt und eindeutig.


Diese Risikoeinschätzung hatte mein FL schon fertiggemacht und mir für meinen Gyn mitgegeben. Dem hab ich das auch gegeben, aber der hat nix dazu gesagt - obwohl da auch drinstand, dass Risiken nicht ausgeschlossen werden können


Der FA hat damit in dem Fall nix zu tun.


Also hab ich das Ding dem falschen Ansprechpartner ausgehändigt und damit isses wech wie ärgerlich! Mal sehen, ob mein Gyn das evtl archiviert hat und mir zurückgeben kann
31.05.2018 11:54
Zitat von Roxytwo:

Anwalt gut und schön.. aber eigentlich möchte ich da gern nach der SS wieder hin zum Arbeiten. UND ich könnte mir nen Anwalt momentan nicht mal leisten

Ich versuche es tatsächlich erst mal damit, ihm vorzuschlagen, dass er mir auch ein BV aussprechen darf/kann (whatever). Wenn er das nicht will, nagle ich ihn auf den 8h in meinem Vertrag fest.. wenn DAS nicht zieht, geh ich zum Bezirksleiter. Der ist eigentlich sehr kompetent (wenn auch ehrlich und direkt und wahnsinnig schwer zu erreichen) - während mein FL von der SS geschockt war, hat mein BL sich mächtig für mich gefreut.. mehr als ich am Anfang
Wenn du zu wenig verdienst kannst du dir beim Amtsgericht
einen Beratungsschein holen (kostet 15€ bei uns), dann werden die
Kosten für den Anwalt übernommen.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 3 mal gemerkt