Mütter- und Schwangerenforum

Ungewöhnlicher, aber mir sehr wichtiger Thread.. Arzt spricht kein allgemeines BV aus

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bambina_1990
16691 Beiträge
31.05.2018 12:31
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Senami3:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Roxytwo:

Anwalt gut und schön.. aber eigentlich möchte ich da gern nach der SS wieder hin zum Arbeiten. UND ich könnte mir nen Anwalt momentan nicht mal leisten

Ich versuche es tatsächlich erst mal damit, ihm vorzuschlagen, dass er mir auch ein BV aussprechen darf/kann (whatever). Wenn er das nicht will, nagle ich ihn auf den 8h in meinem Vertrag fest.. wenn DAS nicht zieht, geh ich zum Bezirksleiter. Der ist eigentlich sehr kompetent (wenn auch ehrlich und direkt und wahnsinnig schwer zu erreichen) - während mein FL von der SS geschockt war, hat mein BL sich mächtig für mich gefreut.. mehr als ich am Anfang
Wenn du zu wenig verdienst kannst du dir beim Amtsgericht
einen Beratungsschein holen (kostet 15€ bei uns), dann werden die
Kosten für den Anwalt übernommen.


Und wenn du es noch billiger möchtest trittst du in die passende Gewerkschaft ein (kostet in der Regel 1% vom letzten Lohn) und erhälst dort Rechtsberatung und Verteidigung vor Gericht.
gut zu wissen, das wusste ich auch nicht.
daa wusste ich auch noch nicht Werde mich mal erkundigen
Senami3
1553 Beiträge
31.05.2018 12:40
450 Euro-Kraft, flexibel einsetzbar, Vertrag 8 h, Leitlinien aktueller Betrieb max. 11 h, ausschließlich Mindestlohn, keine Bezahlung 1 h Mittagspause, Einteilung nach belieben - auch ob überhaupt eingeteilt wird.

32h- 44 h je Monat = Stundenlohn 14,06 bis 10,22 Euro. (wird Mindestlohn überhaupt 8,84 erreicht?) plus 4 h, die eigentlich bezahlt gehören - übrigens rückwirkend einklagen.

Verteilung Arbeitszeit: wichtig fester Tag/ feste Tage , da dein AG ordentlich spart, wenn er dich für Feiertage nicht zahlen muss oder hast du je schonmal Feiertage angerechnet bekommen? Wahrscheinlich nicht, stehen minijobblern ggf. Aber anteilig zu unter bestimmten Voraussetzungen.

31.05.2018 12:45
Zitat von Senami3:

450 Euro-Kraft, flexibel einsetzbar, Vertrag 8 h, Leitlinien aktueller Betrieb max. 11 h, ausschließlich Mindestlohn, keine Bezahlung 1 h Mittagspause, Einteilung nach belieben - auch ob überhaupt eingeteilt wird.

32h- 44 h je Monat = Stundenlohn 14,06 bis 10,22 Euro. (wird Mindestlohn überhaupt 8,84 erreicht?) plus 4 h, die eigentlich bezahlt gehören - übrigens rückwirkend einklagen.

Verteilung Arbeitszeit: wichtig fester Tag/ feste Tage , da dein AG ordentlich spart, wenn er dich für Feiertage nicht zahlen muss oder hast du je schonmal Feiertage angerechnet bekommen? Wahrscheinlich nicht, stehen minijobblern ggf. Aber anteilig zu unter bestimmten Voraussetzungen.


Hm okay, wenn du das so schreibst, sieht die ganze Sache wirklich nochmal anders aus
Ich versuche mich heute mal mit meinem FL kurzzuschließen und wende mich tatsächlich sonst mal an die Gewerkschaft. Wenn ich Mitglied da drin bin, hab ich ja zusätzlichen Kündigungsschutz.. ist vielleicht auch nicht verkehrt.
Herzlichen Dank für diesen Denkanstoß!!! Mit meinem Mindestlohn und den Stunden, die ich maximal machen darf, komme ich tatsächlich nicht auf die vollen 450 €
shelyra
69094 Beiträge
31.05.2018 12:53
Zitat von Senami3:

Zitat von shelyra:

Zitat von Mode:

Ja, dann versteh ichs ja erst recht nichts. Er hätte weitaus weniger Probleme damit. Er lässt sie ins BV und kann eine Ersatzkraft auf 450 berufen damit braucht keine VZ Kraft ihre Aufgaben auffangen. Und die TS bekommt ihr normales Gehalt weiter. Dieses wird ja glaub ich dann 100% übernommen.
Ich bekam auch mein ganz normales Gehalt, das zwar vom AG kam aber ichglaube die Kasse gibt das dem AG wieder zurück wenn ich das richtig beisammen habe im Kopf.
Für mich wurde auch eine Kraft eingestellt währen BV & Elternzeit.
viele ag wissen nicht dass sie auch ein bv ausstellen können. Und das dies auch beim minijob geht.

Sie müssen zwar in vorkasse gehen bekommen aber das geld zurück
https://www.google.de/amp/s/blog.minijob-zentrale. de/2016/09/12/beschaeftigungsverbot-bei-schwangers chaft-fortgezahlter-verdienst-wird-erstattet/amp/

Doof für die ts ist nur dass sich bei schwankendem monatslohn das geld fürs berufsverbot aus den letzten 3 monaten zusammen setzt und somit die 70€ zur berechnung herangezogen werden


70 Euro stimmt nicht, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt, dass sie 450 Euro verdient monatlich. Kann man nachreichen bei der Elterngeldstelle. Ist schließlich nicht ihre schuld, wenn der AG die Leistung nicht abnimmt.
wenn im vertrag ein festes gehalt steht.
Wird aber der monatslohn immer individuell berechnet (was bei minijobs oft der fall ist) dann werden die letzten 3 Monate vor dem bv zur berechnung des lohnes heran gezogen. Und da würden die 70€ dann hineinfallen
vronibohni
1248 Beiträge
31.05.2018 12:53
Zitat von Roxytwo:

Zitat von KRÄTZÄ:

Zitat von Roxytwo:

Zitat von vronibohni:

Meine Frauenärztin durfte mir auch kein Berufsverbot aussprechen.

Dein Arbeitgeber muss entweder dir einen sicheren Arbeitsplatz geben, zB an der Kasse, oder wenn dies nicht möglich ist, weil ihr zu wenig Mitarbeiter seid, dann muss er eine Risikoeinschätzung seines Betriebes formulieren. Diese musste an ein zuständiges Amt geschickt werden. Ich glaube irgendwas mit Risiko und Gefahren etc. Findet man sicherlich für jedes Bundesland im Internet, meine Frauenärztin wusste auch wo der Chef das einreichen muss.
Dies wird dann überprüft, notfalls kommt jemand raus vor Ort und schaut sich den Betrieb an.
Bei meinem Beruf gab es aber keinerlei Diskussion, da war mit dem Schreiben alles geregelt und eindeutig.


Diese Risikoeinschätzung hatte mein FL schon fertiggemacht und mir für meinen Gyn mitgegeben. Dem hab ich das auch gegeben, aber der hat nix dazu gesagt - obwohl da auch drinstand, dass Risiken nicht ausgeschlossen werden können


Der FA hat damit in dem Fall nix zu tun.


Also hab ich das Ding dem falschen Ansprechpartner ausgehändigt und damit isses wech wie ärgerlich! Mal sehen, ob mein Gyn das evtl archiviert hat und mir zurückgeben kann


Genau, in welchem Bundesland bist du denn? Bei mir musste der Arbeitgeber das dahin schicken, nicht ich.
31.05.2018 12:59
Zitat von vronibohni:

Zitat von Roxytwo:

Zitat von KRÄTZÄ:

Zitat von Roxytwo:

...


Der FA hat damit in dem Fall nix zu tun.


Also hab ich das Ding dem falschen Ansprechpartner ausgehändigt und damit isses wech wie ärgerlich! Mal sehen, ob mein Gyn das evtl archiviert hat und mir zurückgeben kann


Genau, in welchem Bundesland bist du denn? Bei mir musste der Arbeitgeber das dahin schicken, nicht ich.


Niedersachsen..
vronibohni
1248 Beiträge
31.05.2018 13:56
Schau mal hier

https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/downl oad/30160

Muss an das Gewerbeaufsichtsamt.

Viel Erfolg
Vanellope
15442 Beiträge
31.05.2018 14:11
Zitat von Roxytwo:

Zitat von Senami3:

450 Euro-Kraft, flexibel einsetzbar, Vertrag 8 h, Leitlinien aktueller Betrieb max. 11 h, ausschließlich Mindestlohn, keine Bezahlung 1 h Mittagspause, Einteilung nach belieben - auch ob überhaupt eingeteilt wird.

32h- 44 h je Monat = Stundenlohn 14,06 bis 10,22 Euro. (wird Mindestlohn überhaupt 8,84 erreicht?) plus 4 h, die eigentlich bezahlt gehören - übrigens rückwirkend einklagen.

Verteilung Arbeitszeit: wichtig fester Tag/ feste Tage , da dein AG ordentlich spart, wenn er dich für Feiertage nicht zahlen muss oder hast du je schonmal Feiertage angerechnet bekommen? Wahrscheinlich nicht, stehen minijobblern ggf. Aber anteilig zu unter bestimmten Voraussetzungen.


Hm okay, wenn du das so schreibst, sieht die ganze Sache wirklich nochmal anders aus
Ich versuche mich heute mal mit meinem FL kurzzuschließen und wende mich tatsächlich sonst mal an die Gewerkschaft. Wenn ich Mitglied da drin bin, hab ich ja zusätzlichen Kündigungsschutz .. ist vielleicht auch nicht verkehrt.
Herzlichen Dank für diesen Denkanstoß!!! Mit meinem Mindestlohn und den Stunden, die ich maximal machen darf, komme ich tatsächlich nicht auf die vollen 450 €

Das stimmt nicht. Lediglich wenn du in den Betriebsrat gewählt wurdest hast du Kündigungsschutz.
31.05.2018 16:11
Mittagspause wird nicht gezahlt. Ich arbeite TZ und habe an einem Tag mehr als 6 Std und muss daher 30min Pause machen, die nicht in meinen 25 std/Wo Plan mitberechnet sind. Ich habe also 25,5 Std laut Stundenzettel, davon sind 0,5 eben Pause.

Senami3
1553 Beiträge
31.05.2018 18:36
Zitat von Roxytwo:

Zitat von Senami3:

450 Euro-Kraft, flexibel einsetzbar, Vertrag 8 h, Leitlinien aktueller Betrieb max. 11 h, ausschließlich Mindestlohn, keine Bezahlung 1 h Mittagspause, Einteilung nach belieben - auch ob überhaupt eingeteilt wird.

32h- 44 h je Monat = Stundenlohn 14,06 bis 10,22 Euro. (wird Mindestlohn überhaupt 8,84 erreicht?) plus 4 h, die eigentlich bezahlt gehören - übrigens rückwirkend einklagen.

Verteilung Arbeitszeit: wichtig fester Tag/ feste Tage , da dein AG ordentlich spart, wenn er dich für Feiertage nicht zahlen muss oder hast du je schonmal Feiertage angerechnet bekommen? Wahrscheinlich nicht, stehen minijobblern ggf. Aber anteilig zu unter bestimmten Voraussetzungen.


Hm okay, wenn du das so schreibst, sieht die ganze Sache wirklich nochmal anders aus
Ich versuche mich heute mal mit meinem FL kurzzuschließen und wende mich tatsächlich sonst mal an die Gewerkschaft. Wenn ich Mitglied da drin bin, hab ich ja zusätzlichen Kündigungsschutz.. ist vielleicht auch nicht verkehrt.
Herzlichen Dank für diesen Denkanstoß!!! Mit meinem Mindestlohn und den Stunden, die ich maximal machen darf, komme ich tatsächlich nicht auf die vollen 450 €


Wichtig ist letztendlich was im Vertrag steht.

Zum Thema Kündigungsschutz: nein, Kündigungsfristen gehen immer nach Gesetz oder (nur wenn dein AG Mitglied im Arbeitgeberverband ist oder einen Haustarifvertrag abgeschlossen hat) der Tarifvertrag. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft spielt keine Rolle.
31.05.2018 18:47
Zitat von Senami3:

Zitat von Roxytwo:

Zitat von Senami3:

450 Euro-Kraft, flexibel einsetzbar, Vertrag 8 h, Leitlinien aktueller Betrieb max. 11 h, ausschließlich Mindestlohn, keine Bezahlung 1 h Mittagspause, Einteilung nach belieben - auch ob überhaupt eingeteilt wird.

32h- 44 h je Monat = Stundenlohn 14,06 bis 10,22 Euro. (wird Mindestlohn überhaupt 8,84 erreicht?) plus 4 h, die eigentlich bezahlt gehören - übrigens rückwirkend einklagen.

Verteilung Arbeitszeit: wichtig fester Tag/ feste Tage , da dein AG ordentlich spart, wenn er dich für Feiertage nicht zahlen muss oder hast du je schonmal Feiertage angerechnet bekommen? Wahrscheinlich nicht, stehen minijobblern ggf. Aber anteilig zu unter bestimmten Voraussetzungen.


Hm okay, wenn du das so schreibst, sieht die ganze Sache wirklich nochmal anders aus
Ich versuche mich heute mal mit meinem FL kurzzuschließen und wende mich tatsächlich sonst mal an die Gewerkschaft. Wenn ich Mitglied da drin bin, hab ich ja zusätzlichen Kündigungsschutz.. ist vielleicht auch nicht verkehrt.
Herzlichen Dank für diesen Denkanstoß!!! Mit meinem Mindestlohn und den Stunden, die ich maximal machen darf, komme ich tatsächlich nicht auf die vollen 450 €


Wichtig ist letztendlich was im Vertrag steht.

Zum Thema Kündigungsschutz: nein, Kündigungsfristen gehen immer nach Gesetz oder (nur wenn dein AG Mitglied im Arbeitgeberverband ist oder einen Haustarifvertrag abgeschlossen hat) der Tarifvertrag. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft spielt keine Rolle.


Kündigungsschutz und -frist sind zwei paar Stiefel

Und nein Kündigungsfristen gehen nicht immer nach Gesetz oder Tarifvertrag, eine Besserstellung des AN ist immer möglich.
Senami3
1553 Beiträge
31.05.2018 20:01
Zitat von vegetable:

Zitat von Senami3:

Zitat von Roxytwo:

Zitat von Senami3:

450 Euro-Kraft, flexibel einsetzbar, Vertrag 8 h, Leitlinien aktueller Betrieb max. 11 h, ausschließlich Mindestlohn, keine Bezahlung 1 h Mittagspause, Einteilung nach belieben - auch ob überhaupt eingeteilt wird.

32h- 44 h je Monat = Stundenlohn 14,06 bis 10,22 Euro. (wird Mindestlohn überhaupt 8,84 erreicht?) plus 4 h, die eigentlich bezahlt gehören - übrigens rückwirkend einklagen.

Verteilung Arbeitszeit: wichtig fester Tag/ feste Tage , da dein AG ordentlich spart, wenn er dich für Feiertage nicht zahlen muss oder hast du je schonmal Feiertage angerechnet bekommen? Wahrscheinlich nicht, stehen minijobblern ggf. Aber anteilig zu unter bestimmten Voraussetzungen.


Hm okay, wenn du das so schreibst, sieht die ganze Sache wirklich nochmal anders aus
Ich versuche mich heute mal mit meinem FL kurzzuschließen und wende mich tatsächlich sonst mal an die Gewerkschaft. Wenn ich Mitglied da drin bin, hab ich ja zusätzlichen Kündigungsschutz.. ist vielleicht auch nicht verkehrt.
Herzlichen Dank für diesen Denkanstoß!!! Mit meinem Mindestlohn und den Stunden, die ich maximal machen darf, komme ich tatsächlich nicht auf die vollen 450 €


Wichtig ist letztendlich was im Vertrag steht.

Zum Thema Kündigungsschutz: nein, Kündigungsfristen gehen immer nach Gesetz oder (nur wenn dein AG Mitglied im Arbeitgeberverband ist oder einen Haustarifvertrag abgeschlossen hat) der Tarifvertrag. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft spielt keine Rolle.


Kündigungsschutz und -frist sind zwei paar Stiefel

Und nein Kündigungsfristen gehen nicht immer nach Gesetz oder Tarifvertrag, eine Besserstellung des AN ist immer möglich.


Stimmt. Das ist die dritte Möglichkeit - da ging ich in diesem Fall aber nicht davon aus.

Ehrlich: mich interessiert der Vertrag. Wie funktioniert ein AV ohne feste Stundenangabe auf 450 Euro-basis? Das stinkt irgendwie.
31.05.2018 20:10
Zitat von Senami3:

Zitat von vegetable:

Zitat von Senami3:

Zitat von Roxytwo:

...


Wichtig ist letztendlich was im Vertrag steht.

Zum Thema Kündigungsschutz: nein, Kündigungsfristen gehen immer nach Gesetz oder (nur wenn dein AG Mitglied im Arbeitgeberverband ist oder einen Haustarifvertrag abgeschlossen hat) der Tarifvertrag. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft spielt keine Rolle.


Kündigungsschutz und -frist sind zwei paar Stiefel

Und nein Kündigungsfristen gehen nicht immer nach Gesetz oder Tarifvertrag, eine Besserstellung des AN ist immer möglich.


Stimmt. Das ist die dritte Möglichkeit - da ging ich in diesem Fall aber nicht davon aus.

Ehrlich: mich interessiert der Vertrag. Wie funktioniert ein AV ohne feste Stundenangabe auf 450 Euro-basis? Das stinkt irgendwie.


Ich dachte sie hat 8 Std pro Woche
Und flexible Arbeitstage sind nicht unüblich. Allerdings muss dann der AN 4 Tage vorher benachrichtigt werden wann er arbeiten muss.
Vanellope
15442 Beiträge
31.05.2018 20:38
Als ich vor ein paar Jahren mal nicht ausgelastet war hab ich mir zum hauptjob einen Nebenjob gesucht auf 450€ Basis in Einzelhandel. Da war auch lediglich mein Stundenlohn festgesetzt. Und die Stunden variierten je nach meiner Möglichkeit zu arbeiten und dem Bedarf. Also gab es im Prinzip Nur Die maximale Obergrenze von der Stundenzahl, Die quasi 450€ergab. Keine festgesetzten Stunden.
Finde das ist so Ja auch Sinn und Zweck so einer Stelle. Das ist Ja quasi "nur" ein Aushilfsjob.
01.06.2018 06:57
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
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