Mütter- und Schwangerenforum

Was kann ich zusätzlich beantragen ?

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Anonym 193870
13 Beiträge
17.05.2017 15:44
Zitat von NiAn:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von NiAn:

Zitat von Bauernschnitte:

1. Warum bekommst Du so viel Elterngeld?
Anscheinend besteht ja ein Arbeitsverhältnis?

Für den einen mag es viel sein, für den anderen wenig. Ich empfinde das (gemessen an dem was ich dmals bekam) als wenig

Ich würde "nur" 450€ bekommen.... Das nur mal dazu....

Du weißt aber nicht wieivel sie vorher verdient hat. 65 % (waren es soviel?) vom Nettolohn sind eben nicht viel, da ist es doch egal wieviel man vorher verdient hat, es fehlt dennoch. Man passt ja seine Ausgaben dem Verdienst an, da merkst man es schnell wenn dann fast die Hälfte fehlt.

2. Demzufolge, wozu Wohngeld?
weißt du nicht wo sie wohnt und wie hoch die Miete ist, wie die Wohnungslage dort ist. Sie wird das WOhngeld wohl bekommen weil es ihr zusteht. Geschenkt bekommt das auch niemand

Meine Meinung: Wenn ich mir meine Wohnung nicht mehr leisten kann, aus irgend welchen Gründen auch immer, dann versuche ich mich vorerst umzuorientieren. Wie gesagt, MEINE MEINUNG.

Wohngeld ist doch nichts schlechtes. Es gibt durchaus Regionen da ist es nicht so einfach passende Wohnungen zum Verdienst zu finden, dafür gibt es doch das Wohngeld. Man stellt einen Antrag und dann wird geprüft ob die Voraussetzungen erfüllt sind. DAs steht jedem frei. Wer das nicht nutzt ist selber Schuld, sollte sich aber nicht über die eschauffieren die es in Anspruch nehmen

3. Wenn Du mit dem Kindsvater nicht zusammen lebst/wohnst und ihr getrennt seit, dann muss dieser Unterhalt zahlen, kann er das nicht, hat das Jugendamt das zu berechnen und schlägt ihm dann ggf. vor, Unterhaltsvorschuss zu leisten.
Da stimme ich dir zu.





Also soll ich jetzt umziehen damit ich an meiner Miete sparen kann oder wie ?

17.05.2017 15:51
Er muss zahlen, bzw du kannst Vorschuss beantragen, da ihr nicht zusammen wohnt.

Es ist egal ob ihr zusammen seid!

Wer immer so einen Schwachsinn in die Welt setzt, das er nicht zahlen muss, nur weil sie zusammen seid.

Solange ihr nicht einen gemeinsamen Haushalt führt, muss er zahlen!

Das gleiche gilt für das Jobcenter und ALG2.
Nur weil man mit jemanden vögelt, muss der nicht gleich für einen aufkommen! Erst wenn man zusammen wohnt

Ich hoffe, das leidige Thema mit dem -nicht zusammen wohnen-, ist damit geklärt.

Die einzige Ausnahme: ihr seid schon verheiratet oder habt eine eingetragene Lebensgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft. Dann sieht das ganze anders aus.
Anonym 193870
13 Beiträge
17.05.2017 15:58
Na ja ich werd einfach morgen mal zum Arbeitsamt oder irgendwo hingehen wo man mich berät und vernünftig helfen kann.....

Im Grunde bin ich ja Alleinerziehend und ledig, wenn man von den ganzen Anträgen ausgeht muss ich das ja immer ankreuzen ...
Choco
4205 Beiträge
17.05.2017 16:41
Kinderzuschlag eventuell, gibt's bei der Familienkasse, wo auch das Kindergeld herkommt. Maximal gibt's hier 170 Euro.
Silver1985
3533 Beiträge
17.05.2017 19:49
Also das mit dem Unterhalt hätte ich nun auch nicht gewusst, war auch der Meinung der Vater muss nur zahlen wenn man getrennt ist bzw. man bekommt dann Unterhaltsvorschuss wenn der Vater nicht zahlen kann.
Das Paare die nicht zusammen wohnen, da der Vater obwohl zusammen, zahlen muss wusste ich nicht und finde ich auch quatsch, denn wenn man zusammen ist und es sein Kind ist beteiligt man sich doch trotzdem an den Kosten oder nicht? Und wenn der Unterhaltsvorschuss ja eh zurück gezahlt werden muss, wäre das doch irgendwie totaler quatsch?
Naja kenn nur das was ich mal gehört habe aber man lernt ja immer gerne dazu

Also da du ja alleine wohnst, damit also wohl schon als Alleinerziehend gilst, könntest du Wohngeld, Kinderzuschlag und Alg2 versuchen. Also erst Alg2, dann Wohngeld und wenn das auch nicht klappt dann Kinderzuschlag.
Das einzige was ich weiß, dass halt nur dein Einkommen angerechnet werden darf da du alleine mit Kind wohnst....mit dem Unterhalt erkundige dich nochmal.

Aber wow über 700€ Elterngeld ist schon super, da komme ich mit meinen 390€ nicht ran und das obwohl ich schon seit Jahren arbeite wenn auch nur 30 Std./Woche
17.05.2017 19:54
Zitat von Silver1985:

Also das mit dem Unterhalt hätte ich nun auch nicht gewusst, war auch der Meinung der Vater muss nur zahlen wenn man getrennt ist bzw. man bekommt dann Unterhaltsvorschuss wenn der Vater nicht zahlen kann.
Das Paare die nicht zusammen wohnen, da der Vater obwohl zusammen, zahlen muss wusste ich nicht und finde ich auch quatsch, denn wenn man zusammen ist und es sein Kind ist beteiligt man sich doch trotzdem an den Kosten oder nicht? Und wenn der Unterhaltsvorschuss ja eh zurück gezahlt werden muss, wäre das doch irgendwie totaler quatsch?




Für mich irgendwo Geldmacherei, das von Vaterstaat zu verlangen. Davon mal abgesehen, dass er das wieder zurück zahlen MUSS
Mojito
28 Beiträge
17.05.2017 20:03
Und wieso zieht ihr nicht zusammen?
Ihr habt ein gemeinsames Kind und ihr seid ein Paar?
Silver1985
3533 Beiträge
17.05.2017 20:28
Zitat von Mojito:

Und wieso zieht ihr nicht zusammen?
Ihr habt ein gemeinsames Kind und ihr seid ein Paar?


Das wundert mich auch. Kenne nur entweder zusammen plus zusammen wohnen also kein Unterhalt und getrennt plus nicht zusammen wohnen dann je nach Gehalt entweder Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss.

Naja es wurden ja nun paar Sachen geschrieben und sie muss schauen welche Stellen sie anläuft. Am Besten wäre viell. Diakonie, Caritas oder so die einem da evtl. helfen bzw. beraten können.
Choco
4205 Beiträge
17.05.2017 20:42
Zitat von Silver1985:

Also das mit dem Unterhalt hätte ich nun auch nicht gewusst, war auch der Meinung der Vater muss nur zahlen wenn man getrennt ist bzw. man bekommt dann Unterhaltsvorschuss wenn der Vater nicht zahlen kann.
Das Paare die nicht zusammen wohnen, da der Vater obwohl zusammen, zahlen muss wusste ich nicht und finde ich auch quatsch, denn wenn man zusammen ist und es sein Kind ist beteiligt man sich doch trotzdem an den Kosten oder nicht? Und wenn der Unterhaltsvorschuss ja eh zurück gezahlt werden muss, wäre das doch irgendwie totaler quatsch?
Naja kenn nur das was ich mal gehört habe aber man lernt ja immer gerne dazu

Also da du ja alleine wohnst, damit also wohl schon als Alleinerziehend gilst, könntest du Wohngeld, Kinderzuschlag und Alg2 versuchen. Also erst Alg2, dann Wohngeld und wenn das auch nicht klappt dann Kinderzuschlag.
Das einzige was ich weiß, dass halt nur dein Einkommen angerechnet werden darf da du alleine mit Kind wohnst....mit dem Unterhalt erkundige dich nochmal.

Aber wow über 700€ Elterngeld ist schon super, da komme ich mit meinen 390€ nicht ran und das obwohl ich schon seit Jahren arbeite wenn auch nur 30 Std./Woche


Wieso in dieser Reihenfolge? Wohngeld und Kinderzuschlag beantragt man normalerweise parallel, da die ähnliche Kriterien haben und aneinander hängen (also sich auch gegenseitig berücksichtigen bei der Rechnung) und ja gerade das Alg2 verhindern sollen

Also so wurde uns das erklärt.
Silver1985
3533 Beiträge
17.05.2017 20:51
Zitat von Choco:

Zitat von Silver1985:

Also das mit dem Unterhalt hätte ich nun auch nicht gewusst, war auch der Meinung der Vater muss nur zahlen wenn man getrennt ist bzw. man bekommt dann Unterhaltsvorschuss wenn der Vater nicht zahlen kann.
Das Paare die nicht zusammen wohnen, da der Vater obwohl zusammen, zahlen muss wusste ich nicht und finde ich auch quatsch, denn wenn man zusammen ist und es sein Kind ist beteiligt man sich doch trotzdem an den Kosten oder nicht? Und wenn der Unterhaltsvorschuss ja eh zurück gezahlt werden muss, wäre das doch irgendwie totaler quatsch?
Naja kenn nur das was ich mal gehört habe aber man lernt ja immer gerne dazu

Also da du ja alleine wohnst, damit also wohl schon als Alleinerziehend gilst, könntest du Wohngeld, Kinderzuschlag und Alg2 versuchen. Also erst Alg2, dann Wohngeld und wenn das auch nicht klappt dann Kinderzuschlag.
Das einzige was ich weiß, dass halt nur dein Einkommen angerechnet werden darf da du alleine mit Kind wohnst....mit dem Unterhalt erkundige dich nochmal.

Aber wow über 700€ Elterngeld ist schon super, da komme ich mit meinen 390€ nicht ran und das obwohl ich schon seit Jahren arbeite wenn auch nur 30 Std./Woche


Wieso in dieser Reihenfolge? Wohngeld und Kinderzuschlag beantragt man normalerweise parallel, da die ähnliche Kriterien haben und aneinander hängen (also sich auch gegenseitig berücksichtigen bei der Rechnung) und ja gerade das Alg2 verhindern sollen

Also so wurde uns das erklärt.


Hmmm, also mir wurde es als wir Alg2 beantragen wollten und minmal drüber lagen mit ca. 30€, dass wir erst versuchen sollen Wohngeld zu beantragen (wird auch oft schon direkt ein Schreiben vom Jpbcenter verschickt, dass man erst Wohngeld beatragen soll und wenn die ablehnen dann würde es evtl. Alg 2 geben....die Ämter versuchen also schon irgendwie sich das hin und her zu schieben). Wenn Alg 2 und Wohngeld nicht klappt, dann Kinderzuschlag versuchen....so wurde mir das von 2 netten Damen gesagt, da iwr halt ein wenig über Alg 2 lagen.
Silver1985
3533 Beiträge
17.05.2017 20:53
Zitat von Silver1985:

Zitat von Choco:

Zitat von Silver1985:

Also das mit dem Unterhalt hätte ich nun auch nicht gewusst, war auch der Meinung der Vater muss nur zahlen wenn man getrennt ist bzw. man bekommt dann Unterhaltsvorschuss wenn der Vater nicht zahlen kann.
Das Paare die nicht zusammen wohnen, da der Vater obwohl zusammen, zahlen muss wusste ich nicht und finde ich auch quatsch, denn wenn man zusammen ist und es sein Kind ist beteiligt man sich doch trotzdem an den Kosten oder nicht? Und wenn der Unterhaltsvorschuss ja eh zurück gezahlt werden muss, wäre das doch irgendwie totaler quatsch?
Naja kenn nur das was ich mal gehört habe aber man lernt ja immer gerne dazu

Also da du ja alleine wohnst, damit also wohl schon als Alleinerziehend gilst, könntest du Wohngeld, Kinderzuschlag und Alg2 versuchen. Also erst Alg2, dann Wohngeld und wenn das auch nicht klappt dann Kinderzuschlag.
Das einzige was ich weiß, dass halt nur dein Einkommen angerechnet werden darf da du alleine mit Kind wohnst....mit dem Unterhalt erkundige dich nochmal.

Aber wow über 700€ Elterngeld ist schon super, da komme ich mit meinen 390€ nicht ran und das obwohl ich schon seit Jahren arbeite wenn auch nur 30 Std./Woche


Wieso in dieser Reihenfolge? Wohngeld und Kinderzuschlag beantragt man normalerweise parallel, da die ähnliche Kriterien haben und aneinander hängen (also sich auch gegenseitig berücksichtigen bei der Rechnung) und ja gerade das Alg2 verhindern sollen

Also so wurde uns das erklärt.


Hmmm, also mir wurde es als wir Alg2 beantragen wollten und minmal drüber lagen mit ca. 30€, dass wir erst versuchen sollen Wohngeld zu beantragen (wird auch oft schon direkt ein Schreiben vom Jpbcenter verschickt, dass man erst Wohngeld beatragen soll und wenn die ablehnen dann würde es evtl. Alg 2 geben....die Ämter versuchen also schon irgendwie sich das hin und her zu schieben). Wenn Alg 2 und Wohngeld nicht klappt, dann Kinderzuschlag versuchen....so wurde mir das von 2 netten Damen gesagt, da iwr halt ein wenig über Alg 2 lagen.


Also definitv nicht Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen. Nur ein von beiden.
Choco
4205 Beiträge
17.05.2017 21:10
Zitat von Silver1985:

Zitat von Silver1985:

Zitat von Choco:

Zitat von Silver1985:

Also das mit dem Unterhalt hätte ich nun auch nicht gewusst, war auch der Meinung der Vater muss nur zahlen wenn man getrennt ist bzw. man bekommt dann Unterhaltsvorschuss wenn der Vater nicht zahlen kann.
Das Paare die nicht zusammen wohnen, da der Vater obwohl zusammen, zahlen muss wusste ich nicht und finde ich auch quatsch, denn wenn man zusammen ist und es sein Kind ist beteiligt man sich doch trotzdem an den Kosten oder nicht? Und wenn der Unterhaltsvorschuss ja eh zurück gezahlt werden muss, wäre das doch irgendwie totaler quatsch?
Naja kenn nur das was ich mal gehört habe aber man lernt ja immer gerne dazu

Also da du ja alleine wohnst, damit also wohl schon als Alleinerziehend gilst, könntest du Wohngeld, Kinderzuschlag und Alg2 versuchen. Also erst Alg2, dann Wohngeld und wenn das auch nicht klappt dann Kinderzuschlag.
Das einzige was ich weiß, dass halt nur dein Einkommen angerechnet werden darf da du alleine mit Kind wohnst....mit dem Unterhalt erkundige dich nochmal.

Aber wow über 700€ Elterngeld ist schon super, da komme ich mit meinen 390€ nicht ran und das obwohl ich schon seit Jahren arbeite wenn auch nur 30 Std./Woche


Wieso in dieser Reihenfolge? Wohngeld und Kinderzuschlag beantragt man normalerweise parallel, da die ähnliche Kriterien haben und aneinander hängen (also sich auch gegenseitig berücksichtigen bei der Rechnung) und ja gerade das Alg2 verhindern sollen

Also so wurde uns das erklärt.


Hmmm, also mir wurde es als wir Alg2 beantragen wollten und minmal drüber lagen mit ca. 30€, dass wir erst versuchen sollen Wohngeld zu beantragen (wird auch oft schon direkt ein Schreiben vom Jpbcenter verschickt, dass man erst Wohngeld beatragen soll und wenn die ablehnen dann würde es evtl. Alg 2 geben....die Ämter versuchen also schon irgendwie sich das hin und her zu schieben). Wenn Alg 2 und Wohngeld nicht klappt, dann Kinderzuschlag versuchen....so wurde mir das von 2 netten Damen gesagt, da iwr halt ein wenig über Alg 2 lagen.


Also definitv nicht Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen. Nur ein von beiden.


So haben wir das aber definitiv gemacht. Wurden auch von beiden Stellen drauf hingewiesen. In den Anträgen hier steht das auch als extra Hinweis drin. Komisch.
Silver1985
3533 Beiträge
17.05.2017 21:47
Zitat von Choco:

Zitat von Silver1985:

Zitat von Silver1985:

Zitat von Choco:

...


Hmmm, also mir wurde es als wir Alg2 beantragen wollten und minmal drüber lagen mit ca. 30€, dass wir erst versuchen sollen Wohngeld zu beantragen (wird auch oft schon direkt ein Schreiben vom Jpbcenter verschickt, dass man erst Wohngeld beatragen soll und wenn die ablehnen dann würde es evtl. Alg 2 geben....die Ämter versuchen also schon irgendwie sich das hin und her zu schieben). Wenn Alg 2 und Wohngeld nicht klappt, dann Kinderzuschlag versuchen....so wurde mir das von 2 netten Damen gesagt, da iwr halt ein wenig über Alg 2 lagen.


Also definitv nicht Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen. Nur ein von beiden.


So haben wir das aber definitiv gemacht. Wurden auch von beiden Stellen drauf hingewiesen. In den Anträgen hier steht das auch als extra Hinweis drin. Komisch.


Oh ist das doch überall verschieden? Ich saß beim Alg2-Antrag mit 2 Damen am Tisch und die meinte halt wir liegen knapp drüber (zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel) und dann meinte halt die Eine wir könnten es mit Wohngeld versuchen (hat auch noch nachgegoogelt) und die andere meinte dann wenn da snicht klappt, dann Kinderzuschlag versuchen, beide haben sie rum gegoogelt , fand ich klasse um uns zu helfen
Choco
4205 Beiträge
17.05.2017 21:53
Zitat von Silver1985:

Oh ist das doch überall verschieden? Ich saß beim Alg2-Antrag mit 2 Damen am Tisch und die meinte halt wir liegen knapp drüber (zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel) und dann meinte halt die Eine wir könnten es mit Wohngeld versuchen (hat auch noch nachgegoogelt) und die andere meinte dann wenn da snicht klappt, dann Kinderzuschlag versuchen, beide haben sie rum gegoogelt , fand ich klasse um uns zu helfen


Vielleicht

Aber bei uns wie gesagt gleichzeitig. Die eine schließt ja die andere Leistung nicht aus, im Gegenteil. Ohne Wohngeld würden wir kein Kinderzuschlag bekommen und umgekehrt, weil wir nur knapp über der Grenze liegen.

Da hattet ihr Glück, so nett sind lange nicht alle beim Amt. Leider.
Silver1985
3533 Beiträge
17.05.2017 22:16
Zitat von Choco:

Zitat von Silver1985:

Oh ist das doch überall verschieden? Ich saß beim Alg2-Antrag mit 2 Damen am Tisch und die meinte halt wir liegen knapp drüber (zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel) und dann meinte halt die Eine wir könnten es mit Wohngeld versuchen (hat auch noch nachgegoogelt) und die andere meinte dann wenn da snicht klappt, dann Kinderzuschlag versuchen, beide haben sie rum gegoogelt , fand ich klasse um uns zu helfen


Vielleicht

Aber bei uns wie gesagt gleichzeitig. Die eine schließt ja die andere Leistung nicht aus, im Gegenteil. Ohne Wohngeld würden wir kein Kinderzuschlag bekommen und umgekehrt, weil wir nur knapp über der Grenze liegen.

Da hattet ihr Glück, so nett sind lange nicht alle beim Amt. Leider.


Ja das weiß ich und war auch echt erstaunt das es solch nette Mirarbeiter gibt....vor 6 Jahren war das damals noch anders aber schön wenn sich das acuh ändern kann, waren aber auch 2 nette Frauen in meinem Alter
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