Mütter- und Schwangerenforum

Einsatzbereiche und Arbeit des Jugendamtes

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15.08.2014 14:18
Was tun, wenn man als junge Volljährige schwanger wird und aus verschiedensten Gründen nicht bei den eigenen Eltern verbleiben kann?

Hier (leider) ein Beispiel:
http://www.mamacommunity.de/forum/schwangerschafts forum/brauche-dringend-eure-hilfe-1

Liebe Grüße,
Mone
25.08.2014 14:16
Ich hab mal ne frage.
Es gibt ja ein mindest umgang für zbsp papa+kind.
Glaube alle 14tage.

Wie ist es den wenn man mehrere kinder von verschiedene frauen hat. Und schwierigkeit unterschiedliche wohnorte.

Kommt es da aufs alter drauf an? oder wie wird es gereglt?
Ganz schön kompliziert hoffe du verstehst es?

lg gurke
27.08.2014 09:49
schieb .... hoffe hast mich nicht vergessen ...
24.09.2014 20:11
Zitat von Gurke88:

Ich hab mal ne frage.
Es gibt ja ein mindest umgang für zbsp papa+kind.
Glaube alle 14tage.

Wie ist es den wenn man mehrere kinder von verschiedene frauen hat. Und schwierigkeit unterschiedliche wohnorte.

Kommt es da aufs alter drauf an? oder wie wird es gereglt?
Ganz schön kompliziert hoffe du verstehst es?

lg gurke

Aaaaalso: Es gibt keinen Mindestumgang... Es gibt immer nur Umgänge, die dem Kindeswohl dienlich sind. Die Wahl, diese Umgänge zweiwöchentlich stattfinden zu lassen, ist lediglich sehr gängig.

Wenn man mehrere Kinder von mehrere Frauen hat, ist es sicherlich wünschenswert, dass diese Kinder sich untereinander auch einmal sehen können (immerhin sind sie Geschwister), aber auch hier wird stets zum Wohle der Kinder entschieden.
Vorrangig wichtig für die Kinder ist, dass sie ihrem Wohl förderlichen Zugang zu ihrem Vater haben.

Sollten die Kinder alt und selbstständig genug sein, können sie die Distanz zwischen Mutter und Vater auch schon selbstständig und alleine zurück legen. Meist wird die Sicherung der Überbrückung dieser Distanz durch die Kinder jedoch von dem Elternteil erwartet, bei dem die Kinder nicht leben.

Ich hoffe, dass ich Dich richtig verstanden habe und Dir wenigstens ein wenig weiterhelfen konnte.
26.09.2014 15:33
Ein bisschen.
Wir haben jetzt umgamg eingeklagt alle 14tageam samstag 1h und jeden Mittwoch 3h. Jetzt möchten wir noch umgang mit den anderen kind einklagen. Aber die frage ist macht es sinn? wie würde es ausfallen? beim.ersten.kind ist es ja schon total blöd geregelt.
26.09.2014 15:45
Oooh, da frage ich doch glatt auch mal was..

Mir gegenüber, andere Straßenseite im Haus meines Onkels, wohnt eine junge Mutter. Bei ihr sind es gleich mal mehrere Sachen die mir Kopfzerbrechen bereiten...

1. Die Polizei steht regelmäßig vor der Tür, weil/wenn sie sich mit ihrem Partner (??) streitet...
2. Sie ist sehr "streng" zu den Kindern - alle noch sehr klein, 3 sind es - ich höre sie sogar noch auf meiner Straßenseite schreien wenn sie mit den Kindern schimpft.
3. Sie schlägt auch zu...
4. Sie ist hochschwanger und raucht ohne Ende.

Angeblich ist das JA schon lange informiert und schaut auch alle paar Wochen mal vorbei, aber es passiert einfach nichts!
Und mir wird ganz bange wenn ich daran denke, dass da in wenigen Wochen ein Neugeborenes leben muss

Wenn man beim JA vorspricht und ihnen davon berichtet, heißt es nur, der Fall wäre bekannt und man würde mit der Mutter zusammen arbeiten.
Was aber definitiv nicht der Fall ist, bei ihr ändert sich null und auch das JA sehe ich dort nie bzw sehr sehr selten..

Kann man noch irgendwas für die Kinder tun? Oder ist man wirklich zum zusehen verdammt??
26.09.2014 17:12
Zitat von Gurke88:

Ein bisschen.
Wir haben jetzt umgamg eingeklagt alle 14tageam samstag 1h und jeden Mittwoch 3h. Jetzt möchten wir noch umgang mit den anderen kind einklagen. Aber die frage ist macht es sinn? wie würde es ausfallen? beim.ersten.kind ist es ja schon total blöd geregelt.

Ob das Sinn macht, kann ich nicht sagen. Ich kenne weder Ihre, noch die Situation der Kindesmutter, noch die wichtigste Situation von allen, nämlich die des Kindes...
26.09.2014 17:24
Zitat von Alica:

Oooh, da frage ich doch glatt auch mal was..

Mir gegenüber, andere Straßenseite im Haus meines Onkels, wohnt eine junge Mutter. Bei ihr sind es gleich mal mehrere Sachen die mir Kopfzerbrechen bereiten...

1. Die Polizei steht regelmäßig vor der Tür, weil/wenn sie sich mit ihrem Partner (??) streitet...
2. Sie ist sehr "streng" zu den Kindern - alle noch sehr klein, 3 sind es - ich höre sie sogar noch auf meiner Straßenseite schreien wenn sie mit den Kindern schimpft.
3. Sie schlägt auch zu...
4. Sie ist hochschwanger und raucht ohne Ende.

Angeblich ist das JA schon lange informiert und schaut auch alle paar Wochen mal vorbei, aber es passiert einfach nichts!
Und mir wird ganz bange wenn ich daran denke, dass da in wenigen Wochen ein Neugeborenes leben muss

Wenn man beim JA vorspricht und ihnen davon berichtet, heißt es nur, der Fall wäre bekannt und man würde mit der Mutter zusammen arbeiten.
Was aber definitiv nicht der Fall ist, bei ihr ändert sich null und auch das JA sehe ich dort nie bzw sehr sehr selten..

Kann man noch irgendwas für die Kinder tun? Oder ist man wirklich zum zusehen verdammt??

Das ist immer wieder eine der Zwickmühlen, in der wir uns befinden: Wir machen unsere Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen und Nachbarn, Verwandte und Bekannte sehen viel mehr als wir und würden unsere Arbeit ganz anders machen wollen...

Die Möglichkeit, die Ihnen zur Verfügung steht, haben Sie bereits ausgeschöpft, denn Sie haben sich an das Jugendamt gewandt. Wenn die Kollegin oder der Kollege nun angibt, dass sie / er bereits mit der Mutter zusammen arbeitet, dann wird das sicher auch der Fall sein.
Jeder von uns hat zudem noch einen oder mehrere Vorgesetzte(n). Wenn Ihnen der Einsatz der Sachbearbeiterin / des Sachbearbeiters, mit dem Sie gesprochen haben nicht ausreicht, dann ist es noch möglich diesen anzusprechen.

Wie immer gilt: Wir sind nicht da, um die Familie, die nicht nur unmittelbar im Grundgesetz, sondern auch durch zahlreiche andere Gesetze geschützt wird, auseinander zu nehmen, sondern maßgeblich dafür, sie (wenn notwendig auch mit Hilfen zur Erziehung) zu erhalten. Eine Fremdunterbringung eines oder mehrerer Kinder aus einer Familie wird immer nur dann durchgeführt, wenn keine andere Hilfe in Bezug auf die Familie in Frage kommt, bzw. jede andere Hilfe nicht erfolgreich verlaufen ist.

Im von Ihnen beschriebenen Fall mag es sein, dass die Kollegen versuchen, die Familie zu erhalten, indem ambulante Hilfe für die Familie eingesetzt worden ist, oder eine Kontrollvereinbarung geschlossen wurde, oder oder oder...

Ich gebe zu: Das von außen zu beobachten ist sicher nicht einfach und es tut mir leid, dass ich Ihnen nichts anderes dazu sagen kann.

Viele Grüße,
Mone
15.11.2014 17:54
Hey ihr Lieben,

es gibt mich noch.
Auch, wenn hier wenig los ist, darf jeder immer gerne fragen und posten. Ich sehe immer mal wieder rein und antworte bestimmt.

Alles Liebe,
Mone
hafenperle
16199 Beiträge
16.11.2014 00:53
das ist wirklich ein tolles angebot
da hätte ich doch gleich mal ein anliegen.

ich ziehe mit meinem kleinen ende des monats von berlin nach stuttgart. ich werde dort vollzeit arbeiten gehen und meine eltern sind für mein kind dann da, wenn ich spätschichten habe.
der vater des kindes bleibt auf eigenen wunsch in berlin ( er hätte in stuttgart ne wohnung haben können ).

jetzt verlangt er von mir, dass ich in zukunft 85% der fahrtkosten übernehmen soll und ich meinen kleinen am besten jeden monat bis alle zwei monate nach berlin fahre.
er wollte, dass ich das unterschreibe, wogegen ich mich gewehrt habe. denn ich glaube nicht, dass es angenehm für einen 2 jährigen ist jeden monat insgesamt 1400km im auto zu verbringen.abgesehen davon,, dass es beruflich auch kaum machbar sein wird.

das jugendamt in berlin hatte schon vor 3 wochen keinen termin mehr für uns, um uns in sachen umgang zu helfen. wir sollten uns dann an das jugendamt in stuttgart wenden, wie auch immer der vater dann die termine wahrnehmen soll.
hast du da eventuell ne ungefähre vorstellung wie da ablaufen könnte mit dem jugendamt?
stimmt es, dass ich das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen sollte, damit der vater nicht in 4 monaten aus langeweile auf den trichter kommt, dass er sich das kind per gericht zurückholt?
geht sowas auch aussergerichtlich?
ich danke dir schon mal
16.11.2014 13:26
Zitat von hafenperle:

das ist wirklich ein tolles angebot
da hätte ich doch gleich mal ein anliegen.

ich ziehe mit meinem kleinen ende des monats von berlin nach stuttgart. ich werde dort vollzeit arbeiten gehen und meine eltern sind für mein kind dann da, wenn ich spätschichten habe.
der vater des kindes bleibt auf eigenen wunsch in berlin ( er hätte in stuttgart ne wohnung haben können ).

jetzt verlangt er von mir, dass ich in zukunft 85% der fahrtkosten übernehmen soll und ich meinen kleinen am besten jeden monat bis alle zwei monate nach berlin fahre.
er wollte, dass ich das unterschreibe, wogegen ich mich gewehrt habe. denn ich glaube nicht, dass es angenehm für einen 2 jährigen ist jeden monat insgesamt 1400km im auto zu verbringen.abgesehen davon,, dass es beruflich auch kaum machbar sein wird.

das jugendamt in berlin hatte schon vor 3 wochen keinen termin mehr für uns, um uns in sachen umgang zu helfen. wir sollten uns dann an das jugendamt in stuttgart wenden, wie auch immer der vater dann die termine wahrnehmen soll.
hast du da eventuell ne ungefähre vorstellung wie da ablaufen könnte mit dem jugendamt?
stimmt es, dass ich das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen sollte, damit der vater nicht in 4 monaten aus langeweile auf den trichter kommt, dass er sich das kind per gericht zurückholt?
geht sowas auch aussergerichtlich?
ich danke dir schon mal

Liebe Hafenperle,

ich komme gerne auf Deine Anfrage zurück:

Grundsatz ist: Kosten und Mühen, die für Umgänge notwendig sind, trägt der Elternteil, der die Umgänge wahrnehmen möchte; in Deinem Fall also der Vater Eures Sohnes. Nichts zu unterschreiben, war also eine gute Idee von Dir.

Dann zur Zuständigkeit des Jugendamtes: Es ist meistens das Jugendamt zuständig, in dessen Stadt sich der sorgeberechtigte Elternteil für gewöhnlich aufhält, bei dem das Kind lebt; in Deinem Fall wird also Dein gewöhnlicher Aufenthalt abgefragt werden, da Euer Sohn bei Dir lebt, Du in eine andere Kommune ziehst und der sorgeberechtigte Vater Deines Kindes nicht zeitgleich auch in eine andere Kommune verzieht.
Allerdings hat das Berliner Jugendamt nicht ganz Unrecht, wenn Sie Euch empfehlen, direkt die Stgter Kollegen anzusprechen, weil sie zu Beginn des neuen Monats (also ab Dezember 2014) ohnehin für Euren Sohn zuständig sind, insofern Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt mit ihm gemeinsam dorthin wechselst.

Wenn der Kindesvater ein Interesse an den Umgängen mit seinem Sohn hat, wird er also - wie auch immer - Termine beim Jugendamt in Stgt wahrnehmen oder gemeinsam mit den Kollegen eine andere Lösung finden müssen, wie er seine Wünsche und Vorstellungen darlegen kann.
Eben genau dies gilt auch für Familiensachen beim Familiengericht: Lebst Du mit Eurem Sohn in Stgt, wird der Kindesvater dort beim Familiengericht vorsprechen müssen, wenn er dies denn in Erwägung ziehen sollte.

Zur Frage, ob man auch außergerichtlich Regelungen treffen kann:
Umgangsregelungen können mit dem Jugendamt besprochen und festgehalten werden, sind dann aber nicht rechtsverbindlich. Oft funktionieren diese Regelungen dennoch ganz gut und sind einfach noch mal eine Stufe sanfter als die Regelungen des Familiengerichtes. Möchte man dennoch auch eine rechtliche Verbindlichkeit erreichen, muss das Familiengericht hinzu gezogen werden. Dessen Entscheidungen haben dann diesen rechtsverbindlichen Charakter.
Sorgerechtsregelungen können nicht mit dem Jugendamt festgehalten werden. Dafür braucht es das Familiengericht. Das Jugendamt kann lediglich eine erste gemeinsame Sorgerechtserklärung entgegen nehmen, durch welche auch nicht verheiratete Paare das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind erlangen. An diesem Sorgerecht etwas verändern, kann dann nur noch das Familiengericht und auch nur dann, wenn diese Änderung nach § 1666 BGB zulässig wären oder einer der beiden Sorgeberechtigten ausdrücklich erklärt, dass er auf Teile der gemeinsamen Sorge oder das vollständige gemeinsame Sorgerecht verzichten möchte.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht würde Dir dementsprechend auch nur dann zugesprochen werden, wenn unverkennbar die Gefahr bestünde, dass durch die gemeinsame Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes das Wohl Eures Sohnes beeinträchtigt und / oder gefährdet werden könnte. Da dies noch nicht absehbar ist, sehe ich im Moment keine Aussichten auf Erfolg, wenn Du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht beantragst.
So oder so: Er kann Euren Sohn nicht einfach von Dir weg und zu sich holen, denn das entspräche sicher nicht dem Wohl Eures Kindes und wäre dann das Einschalten des Familiengerichtes wert.

Der Vater Deines Kindes wird Euren Sohn nicht wieder nach Berlin holen können, wenn er bisher bei Dir gut aufgehoben war, sein Wohl sicher gestellt war und Du Dir nichts zu Schulden hast kommen lassen. Es wäre unverhältnismäßig und nicht dem Wohl des Kindes entsprechend in einem solchen Fall ein Kind von dem Elternteil zu trennen, bei dem es sein Leben verbracht und an den es vorwiegend gewöhnt ist.
Allerdings wird der Kindesvater immer auf irgendeine Weise Umgangsrecht haben und geltend machen können, insofern dieser Umgang dem Wohl Eures Kindes nicht schadet. Das Recht auf Umgang muss immer vom Sorgerecht abgekoppelt gesehen werden. Eltern haben dieses Recht unabhängig vom Sorgerecht.

Allerdings habe ich noch eine Frage:
Habt Ihr tatsächlich beim Jugendamt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben, oder hast Du ihn nur bei der Geburt oder zu einem späteren Zeitpunkt "nur" als Vater eintragen lassen?
Die gemeinsame Sorge habt ihr nämlich nur dann, wenn ihr die gemeinsame Sorge erklärt oder vor oder nach der Geburt Eures Kindes geheiratet habt oder das Familiengericht einen Vergleich oder einen Beschluss festhält, nachdem Ihr beide die gemeinsame Sorge erlangt.
Ist keines dieser drei Dinge geschehen, habt Ihr auch kein gemeinsames Sorgerecht für Euren Sohn...

Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig weiterhelfen konnte. Wenn Du noch Fragen hast (z.B. weil ich auf etwas nicht genau genug eingegangen bin oder sich aus meinen Erklärungen neue Fragen ergeben), melde Dich einfach erneut.

Alles Liebe,
Mone
16.11.2014 13:56
Rein aus Interesse-ist es bei dem gemeinsamen Sorgerecht nicht auch so,dass der Vater die Einwilligung geben muss bei einem Umzug?
16.11.2014 14:45
Zitat von DieW:

Rein aus Interesse-ist es bei dem gemeinsamen Sorgerecht nicht auch so,dass der Vater die Einwilligung geben muss bei einem Umzug?

Doch, das muss er.

Aber was tun, wenn sorgeberechtigte Elternteile mit Kind umziehen, obwohl der zweite sorgeberechtigte Elternteil nicht zugestimmt hat?

Umzüge, wenn sie in eine so weit entfernte Stadt führen, sind immer verdammt schwierig und der sorgeberechtige Elternteil, der umziehen und das Kind mitnehmen möchte, weil es immer schon bei ihm gelebt hat, geht so oder so. Dann spricht man von der normative Kraft des Faktischen und der andere sorgeberechtigte Elternteil hat es einfach verdammt schwer...

Aber: DieW, ich weiß aber nur zu gut, was Du meinst und ohne das Einverständnis desjenigen eingeholt zu haben, mit dem man das gemeinsame Sorgerecht ausübt, ist nicht korrekt. Das ist wohl wahr!
Ändern können wir, als Mitarbeiter der Kommune, die jugendhilfebedingt für das Kind zuständig ist, diesen Umstand dennoch oft nicht.
hafenperle
16199 Beiträge
16.11.2014 17:04
die zustimmung vom vater haben wir ja schon =)
wir haben vor der geburt damals das gemeinsame sorgerecht beantragt und auch bekommen.
bei dem aufenthaltsbestimmungsrecht dachte ich einfach nur reinlogisch wäre es für mich einfach dann auch sachen entscheiden zu können, ohne einer unterschrift des vaters hinterher rennen zu müssen. aber wenn das so nich geht is das ja auch erstmal ok. mal sehen was die zeit bringt ich danke dir sehr für die ausführliche antwort!
hafenperle
16199 Beiträge
16.11.2014 20:39
ach eine frage hab ich doch noch bezüglich der kita
unser sohn ist 2 und hatte hier einen halbtagsplatz.
muss ich bei kündigung des kitavertrages auch dem jugendamt in irgendeiner form bescheid geben oder macht das die kita?
hab ich bzw mein sohn denn in stuttgart dann direkt wieder anspruch auf einen kitaplatz, obwohl ich noch 4-8 wochen arbeitslos bin?
danke danke danke
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