Mütter- und Schwangerenforum

Die Müttermafia - Wir haben unsere Kinder so gern, dass wir sie sogar essen würden

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30.01.2014 12:37
Zitat von MamaMarfusu:

Zitat von Primadonna:

Zitat von MamaMarfusu:

Wenn sich diese Kaution von 200€ explizit auf die NKR bezieht dann kann sie es verrechnen...aber erst wenn ihr eine Rechnung habt und die auch korrekt ist.
Ansonsten hat sie nur 200€von der üblichen Kaution einbehalten,die sie zurückzahlen muß.Ihr bekommt eine Rechnung für die Nebenkosten und bezahlt die dann.
Einbehalten darf sie im Prinzip nichts.Die Kaution dient als Sicherheit für Mietrückstände o.Renovierungen...die Nebenkosten werden ja eh extra gerechnet weil sie ja auch jährlich anders ausfallen.


Männlein ruft sie gleich mal in der Pause an





das einzige was ich ihm aufgedrückt habe,ich hör die alte und werde irre......
nani26mz
5284 Beiträge
30.01.2014 16:45
Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Mietkaution nach der Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten, wenn aus der noch zu erstellenden Betriebskostenabrechnung über dafür geleistete Vorauszahlungen eine Nachforderung zu erwarten ist (AG Gießen: Urteil vom 10.05.2012, 48 C 352/11).

Die Kaution sichert zu Gunsten des Vermieters auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben und erstreckt sich damit auch auf Nachforderungen der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten (BGH: Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05).

Der Vermieter darf also prinzipiell bis zum Ablauf einer ihm zuzubilligenden Abrechnungsfrist den Teil der Mietkaution einbehalten, der zur Sicherung seiner Ansprüche angemessen ist. Er kann allerdings nicht pauschal die gesamte Kaution zurückbehalten, sondern nur den Teil, den er zur Sicherung seiner Ansprüche voraussichtlich benötigt.

nani26mz
5284 Beiträge
30.01.2014 16:50
Nachtrag:

Welche Frist daher für den Vermieter jeweils als angemessen und für den Mieter als noch zumutbar anzusehen ist, entscheidet sich im Einzelfall. Als „Faustformel“ wird Vermietern i.d.R. seitens der Rechtsprechung ein Zeitraum ca. 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses zugebilligt (BGH: Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05). Die Frist kann sich je nach den Umständen des Einzelfalls sowohl verlängern als auch verkürzen.

Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution wird i.d.R. nach Ablauf einer angemessenen Prüfungs-und Entscheidungsfrist des Vermieters darüber, inwieweit er die Kaution bzw. Teile hiervon zur Deckung von Forderungen aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung benötigt erst fällig. Diese Frist kann im Einzelfall länger oder auch kürzer als 6 Monate sein, wobei 6 Monate in der Regel von den Gerichten als angemessen angesehen werden. Sind die Nebenkosten abrechnungsreif oder ist der gesetzliche Abrechnungszeitraum verstrichen und bestehen keine sonstigen Gründe, die einen Sicherungszweck des Vermieters an der Mietkaution rechtfertigen, entfällt das Zurückbehaltungsrecht des Vermieters und der Mieter kann seine Mietkaution von ihm herausverlangen.

30.01.2014 17:08
Das sie die 200 von 1200€ Kaution einbehalten durfte weiß ich ja.
Mir gehts nur darum, das die Abrechnungszeit für die Nebenkosten vorbei ist. Die hätte sie uns, wenn sie etwas zum einfordern hat, bis zum 31.12 zustellen müssen. Da kam aber bisher nichts, also fordern wir diese nun ein inkl der 200€, wenn wir mit den Nebenkosten nicht im Rückstand sind und das sind wir zu 95% nicht, da sie sonst definitiv auf den Abrechnungszeitraum geachtet hätte.

Aber schön, das du mal weiter reinschaust
30.01.2014 17:48
Ist das ein alter Saftsack.

Die Hausverwaltung war leicht "schockiert". Wir sollten die Abrechnung bereits im Juli bekommen.

Nein, der Ablesetag war am 28. Februar 2013 und daher werden wir die Abrechnung auch erst am 28. Februar bekommen.............Wir sollen doch nicht so herum stressen, so in etwa war der Wortlaut der Hausverwaltung, nachdem sie mit dem Eigentümer telefoniert hatte....ja ist klar, er hat da 365 Tage für Zeit und jetzt kommt es auf die letzten 28 Tage an....
nani26mz
5284 Beiträge
30.01.2014 18:13
Zitat von Primadonna:

Ist das ein alter Saftsack.

Die Hausverwaltung war leicht "schockiert". Wir sollten die Abrechnung bereits im Juli bekommen.

Nein, der Ablesetag war am 28. Februar 2013 und daher werden wir die Abrechnung auch erst am 28. Februar bekommen.............Wir sollen doch nicht so herum stressen, so in etwa war der Wortlaut der Hausverwaltung, nachdem sie mit dem Eigentümer telefoniert hatte....ja ist klar, er hat da 365 Tage für Zeit und jetzt kommt es auf die letzten 28 Tage an....


Vermieter sind sowieso ne eigene Spezies, kann da ein Lied von singen unser alter Vermieter zum Beispiel hatte uns damals eine Nachzahlung über 215 Euro zukommen lassen. Haben wir auch direkt überwiesen. Zwei Tage später ist ihm dann aufgefallen, dass er sich verrechnet hat um ganze 6 Cent. Die wollte er natürlich auch noch haben.

Bei einer anderer Wohnung war es so, dass wir zwei Tage! nach Einzug, Schimmel im Gästezimmer festgestellt haben. Das war uns vorher garnicht aufgefallen (weiß garnicht warum eigentlich ), jedenfalls meinte der Vermieter dann, wir würden falsch lüften jaaaa, ist klar. Das war dann ein ewiges Hin und Her, Ende vom Lied: wir sind wieder ausgezogen. Gab da noch so einige weitere Sachen, aber die fallen mir jetzt spontan ein.
30.01.2014 18:15
Zitat von nani26mz:

Zitat von Primadonna:

Ist das ein alter Saftsack.

Die Hausverwaltung war leicht "schockiert". Wir sollten die Abrechnung bereits im Juli bekommen.

Nein, der Ablesetag war am 28. Februar 2013 und daher werden wir die Abrechnung auch erst am 28. Februar bekommen.............Wir sollen doch nicht so herum stressen, so in etwa war der Wortlaut der Hausverwaltung, nachdem sie mit dem Eigentümer telefoniert hatte....ja ist klar, er hat da 365 Tage für Zeit und jetzt kommt es auf die letzten 28 Tage an....


Vermieter sind sowieso ne eigene Spezies, kann da ein Lied von singen unser alter Vermieter zum Beispiel hatte uns damals eine Nachzahlung über 215 Euro zukommen lassen. Haben wir auch direkt überwiesen. Zwei Tage später ist ihm dann aufgefallen, dass er sich verrechnet hat um ganze 6 Cent. Die wollte er natürlich auch noch haben.

Bei einer anderer Wohnung war es so, dass wir zwei Tage! nach Einzug, Schimmel im Gästezimmer festgestellt haben. Das war uns vorher garnicht aufgefallen (weiß garnicht warum eigentlich ), jedenfalls meinte der Vermieter dann, wir würden falsch lüften jaaaa, ist klar. Das war dann ein ewiges Hin und Her, Ende vom Lied: wir sind wieder ausgezogen. Gab da noch so einige weitere Sachen, aber die fallen mir jetzt spontan ein.



Jetzt lacht man sich darüber kaputt, aber in dem Moment ist sowas echt ärgerlich. Ja, natürlich-zwei Tage falsch geheizt


Das ist echt nicht zu fassen, wobei wir mit unserer derzeitigen Hausverwaltung eigentlich ganz zufrieden sind. Aber wer weiß was uns da noch erwartet...
nani26mz
5284 Beiträge
30.01.2014 18:18
Zitat von Primadonna:

Das sie die 200 von 1200€ Kaution einbehalten durfte weiß ich ja.
Mir gehts nur darum, das die Abrechnungszeit für die Nebenkosten vorbei ist. Die hätte sie uns, wenn sie etwas zum einfordern hat, bis zum 31.12 zustellen müssen. Da kam aber bisher nichts, also fordern wir diese nun ein inkl der 200€, wenn wir mit den Nebenkosten nicht im Rückstand sind und das sind wir zu 95% nicht, da sie sonst definitiv auf den Abrechnungszeitraum geachtet hätte.

Aber schön, das du mal weiter reinschaust


Ach so, hab glaube mal irgendwo gelesen, dass wenn der Abrechnungszeitraum abgelaufen ist und keine Rechnung zugestellt wird, der Vermieter keine Rückstände, sollten welche vorliegen, mehr einfordern kann. Bin mir aber gerade nicht mehr sicher, wo ich das gelesen habe. Aber wenn ihr ohnehin davon ausgeht, dass es keine Rückstände gibt, ist es ja sowieso klar.
nani26mz
5284 Beiträge
30.01.2014 18:22
Zitat von Primadonna:

Zitat von nani26mz:

Zitat von Primadonna:

Ist das ein alter Saftsack.

Die Hausverwaltung war leicht "schockiert". Wir sollten die Abrechnung bereits im Juli bekommen.

Nein, der Ablesetag war am 28. Februar 2013 und daher werden wir die Abrechnung auch erst am 28. Februar bekommen.............Wir sollen doch nicht so herum stressen, so in etwa war der Wortlaut der Hausverwaltung, nachdem sie mit dem Eigentümer telefoniert hatte....ja ist klar, er hat da 365 Tage für Zeit und jetzt kommt es auf die letzten 28 Tage an....


Vermieter sind sowieso ne eigene Spezies, kann da ein Lied von singen unser alter Vermieter zum Beispiel hatte uns damals eine Nachzahlung über 215 Euro zukommen lassen. Haben wir auch direkt überwiesen. Zwei Tage später ist ihm dann aufgefallen, dass er sich verrechnet hat um ganze 6 Cent. Die wollte er natürlich auch noch haben.

Bei einer anderer Wohnung war es so, dass wir zwei Tage! nach Einzug, Schimmel im Gästezimmer festgestellt haben. Das war uns vorher garnicht aufgefallen (weiß garnicht warum eigentlich ), jedenfalls meinte der Vermieter dann, wir würden falsch lüften jaaaa, ist klar. Das war dann ein ewiges Hin und Her, Ende vom Lied: wir sind wieder ausgezogen. Gab da noch so einige weitere Sachen, aber die fallen mir jetzt spontan ein.



Jetzt lacht man sich darüber kaputt, aber in dem Moment ist sowas echt ärgerlich. Ja, natürlich-zwei Tage falsch geheizt


Das ist echt nicht zu fassen, wobei wir mit unserer derzeitigen Hausverwaltung eigentlich ganz zufrieden sind. Aber wer weiß was uns da noch erwartet...


Hoffen wir mal das Beste und es bleibt bei einem zufriedenen Mietverhältnis auch wenn das meist eher Wunschdenken ist.

Ja, mittlerweile lachen wir drüber, aber damals haben wir echt gedacht, wir sind im falschen Film.
30.01.2014 18:22
Zitat von nani26mz:

Zitat von Primadonna:

Das sie die 200 von 1200€ Kaution einbehalten durfte weiß ich ja.
Mir gehts nur darum, das die Abrechnungszeit für die Nebenkosten vorbei ist. Die hätte sie uns, wenn sie etwas zum einfordern hat, bis zum 31.12 zustellen müssen. Da kam aber bisher nichts, also fordern wir diese nun ein inkl der 200€, wenn wir mit den Nebenkosten nicht im Rückstand sind und das sind wir zu 95% nicht, da sie sonst definitiv auf den Abrechnungszeitraum geachtet hätte.

Aber schön, das du mal weiter reinschaust


Ach so, hab glaube mal irgendwo gelesen, dass wenn der Abrechnungszeitraum abgelaufen ist und keine Rechnung zugestellt wird, der Vermieter keine Rückstände, sollten welche vorliegen, mehr einfordern kann. Bin mir aber gerade nicht mehr sicher, wo ich das gelesen habe. Aber wenn ihr ohnehin davon ausgeht, dass es keine Rückstände gibt, ist es ja sowieso klar.


Japs, hatte ich ja auch schon oben geschrieben.
nani26mz
5284 Beiträge
30.01.2014 18:25
So, und jetzt husche ich mal wieder in mein stilles Kämmerlein schönen Abend noch
30.01.2014 20:02
Eh was isn das für ein Tag heute???

Ein Blick aufs Konto, davon abgesehen, dass schon 300€ für Bens Mittagsverpflegung fehlen, hat heute das Finanzamt 370€ Steuern abgebucht......maaahaaaan.......

Ach und ich sitze hier schon fast mit Jacke im Wohnzimmer. Die Heizung ist ausgefallen und der NOTdienst darf erst kommen, wenn die Hausverwaltung eine Auftragsbestätigung los schickt.

Wer hat seit 16 Uhr Feierabend????

31.01.2014 11:12
..und ein weiterer Tag in der allein unterhaltung



Pünktchennr3
41320 Beiträge
31.01.2014 12:11
Zitat von Primadonna:

..und ein weiterer Tag in der allein unterhaltung



nein.Aber ich muss kurz mein Kind anholen und dann kann ich dir oder euch von unserer gestrigen Hausbesichtigung erzählen!
31.01.2014 12:21
aus mir wird nun doch noch was ^^
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