Mütter- und Schwangerenforum

Auto verliehen, jetzt Unfall ohne Führerschein

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Anonym 1 (209540)
0 Beiträge
07.12.2022 17:22
Ich habe meiner Freundin mein Auto ausgeliehen. Sie wollte damit zu einer Weihnachtsfeier ihrer Arbeitsstelle fahren, die in einem sehr abgelegenen Restaurant stattfand. Leider habe ich mir den Führerschein meiner Freundin nicht zeigen lassen, denn ich habe ihr vertraut.

Meine Freundin hat dann noch zwei Kollegen mitgenommen. Davon wusste ich nichts, wäre aber für mich im Prinzip auch okay gewesen.

Nun kam es auf dieser Fahrt zu einem Unfall. Meine Freundin wurde kaum verletzt, die beiden Kollegen aber schon ziemlich schwer. Bei einem ist das Bein so zertrümmert, dass es vielleicht sogar zu Langzeitfolgen kommen wird.

Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass meine Freundin jetzt gerade keinen Führerschein hat. Weil sie innerhalb eines Jahres zwei mal geblitzt wurde, ist sie "Wiederholungstäterin" und der Führerschein wurde ihr für einen Monat entzogen.

Für die Polizei ist noch nicht klar, wer an dem Unfall schuld ist. Beide Fahrer sagten aus, sie seien bei grün über die Ampel gefahren. Meine Freundin sagte mir vorhin, die beiden Kollegen hätten ihr "grün" als Zeugen bestätigt.

Was kann mir jetzt passieren?
Trifft mich die Schuld, weil ich mir den Führerschein nicht zeigen ließ, so dass mich eine Strafe erwartet?
Muss ich meine Autoreparatur selbst bezahlen?
Muss ich den verletzten Kollegen Schmerzensgeld oder Rente o.ä. bezahlen?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Es geht um Geld und um meine Schuld

07.12.2022 17:34
Der ADAC sagt: Leider haftest Du mit:

https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ fahren-ohne-fuehrerschein/

Etwas runter scrollen.
Alexa_1990
224 Beiträge
07.12.2022 17:37
Zitat von Anonym 1 (209540):

Ich habe meiner Freundin mein Auto ausgeliehen. Sie wollte damit zu einer Weihnachtsfeier ihrer Arbeitsstelle fahren, die in einem sehr abgelegenen Restaurant stattfand. Leider habe ich mir den Führerschein meiner Freundin nicht zeigen lassen, denn ich habe ihr vertraut.

Meine Freundin hat dann noch zwei Kollegen mitgenommen. Davon wusste ich nichts, wäre aber für mich im Prinzip auch okay gewesen.

Nun kam es auf dieser Fahrt zu einem Unfall. Meine Freundin wurde kaum verletzt, die beiden Kollegen aber schon ziemlich schwer. Bei einem ist das Bein so zertrümmert, dass es vielleicht sogar zu Langzeitfolgen kommen wird.

Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass meine Freundin jetzt gerade keinen Führerschein hat. Weil sie innerhalb eines Jahres zwei mal geblitzt wurde, ist sie "Wiederholungstäterin" und der Führerschein wurde ihr für einen Monat entzogen.

Für die Polizei ist noch nicht klar, wer an dem Unfall schuld ist. Beide Fahrer sagten aus, sie seien bei grün über die Ampel gefahren. Meine Freundin sagte mir vorhin, die beiden Kollegen hätten ihr "grün" als Zeugen bestätigt.

Was kann mir jetzt passieren?
Trifft mich die Schuld, weil ich mir den Führerschein nicht zeigen ließ, so dass mich eine Strafe erwartet?
Muss ich meine Autoreparatur selbst bezahlen?
Muss ich den verletzten Kollegen Schmerzensgeld oder Rente o.ä. bezahlen?


Finde ich maximal arschig von deiner „Freundin“… muss ich wirklich sagen… aber sie ist ohne Führerschein gefahren, dass ist eine Straftat. Was dir als Halter des Fahrzeugs passieren kann, dass weiß ich nicht. Aber ich würde denke, dass du dich durch einen Anwalt / Anwältin beraten lassen solltest. Das ist wirklich eine ganz ganz blöde Situation und es tut mir wirklich leid… das will ja niemand
LadyItaly86
19185 Beiträge
07.12.2022 17:41
Ich glaube, ich würde behaupten, dass sich meine Freundin den Autoschlüssel ohne mein Wissen genommen hat.
Dann wärst du da raus.
Wer so arschig dir gegenüber handelt, der hat es einfach nicht besser verdient.
Anonym 1 (209540)
0 Beiträge
07.12.2022 17:51
Zitat von ElCamino:

Der ADAC sagt: Leider haftest Du mit:

https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ fahren-ohne-fuehrerschein/

Etwas runter scrollen.
Oh nein.
Da steht:
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hat ... macht sich ... strafbar. Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wird bestraft werden.
Strafbar macht sich nicht nur der, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer sitzt, sondern auch der Halter des Kraftfahrzeugs, der zulässt, dass jemand sein Auto fährt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat oder für den ein Fahrverbot besteht. Dem Besitzer des Fahrzeugs droht die gleiche Strafe.


Das heißt, wenn es doof läuft muss ich ins Gefängnis
Alexa_1990
224 Beiträge
07.12.2022 17:53
Zitat von LadyItaly86:

Ich glaube, ich würde behaupten, dass sich meine Freundin den Autoschlüssel ohne mein Wissen genommen hat.
Dann wärst du da raus.
Wer so arschig dir gegenüber handelt, der hat es einfach nicht besser verdient.


Ich bin keine Juristin, aber dann wäre es noch Diebstahl. Und da steht Aussage gegen Aussage. Die Freundin wird ja was anderes behaupten. Wie das gewertet wird , kann ich überhaupt nicht beurteilen…
Alexa_1990
224 Beiträge
07.12.2022 17:56
Zitat von Anonym 1 (209540):

Zitat von ElCamino:

Der ADAC sagt: Leider haftest Du mit:

https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ fahren-ohne-fuehrerschein/

Etwas runter scrollen.
Oh nein.
Da steht:
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hat ... macht sich ... strafbar. Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wird bestraft werden.
Strafbar macht sich nicht nur der, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer sitzt, sondern auch der Halter des Kraftfahrzeugs, der zulässt, dass jemand sein Auto fährt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat oder für den ein Fahrverbot besteht. Dem Besitzer des Fahrzeugs droht die gleiche Strafe.


Das heißt, wenn es doof läuft muss ich ins Gefängnis


Ich denke eher ne Geldstrafe . Du warst noch nicht straffällig ? Wie gesagt berate dich bei einer Anwältin . Vorher würde ich bei der Polizei oder bei Gericht nichts sagen …
Anonym 1 (209540)
0 Beiträge
07.12.2022 17:57
Zitat von LadyItaly86:

Ich glaube, ich würde behaupten, dass sich meine Freundin den Autoschlüssel ohne mein Wissen genommen hat.
Dann wärst du da raus.
Wer so arschig dir gegenüber handelt, der hat es einfach nicht besser verdient.
Ich weiß noch gar nicht, was ich dazu sagen soll. Eigentlich will ich ja nicht lügen. Aber ich will natürlich auch nicht eine sehr hohe Geldstrafe bezahlen oider sogar ins Gefängnis. Mir wird es gerade ganz anders ....

Bitte seid alle schlauer als ich. Lasst euch auch von der allerbesten Freundin und allen lieben Familienmitgliedern immer erstn den Führerschein zeigen, bevor ihr euer Auto ausleiht.
FoxMami
2960 Beiträge
07.12.2022 17:58
Zitat von Anonym 1 (209540):

Zitat von ElCamino:

Der ADAC sagt: Leider haftest Du mit:

https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ fahren-ohne-fuehrerschein/

Etwas runter scrollen.
Oh nein.
Da steht:
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hat ... macht sich ... strafbar. Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wird bestraft werden.
Strafbar macht sich nicht nur der, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer sitzt, sondern auch der Halter des Kraftfahrzeugs, der zulässt, dass jemand sein Auto fährt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat oder für den ein Fahrverbot besteht. Dem Besitzer des Fahrzeugs droht die gleiche Strafe.


Das heißt, wenn es doof läuft muss ich ins Gefängnis


Also ich glaube nicht, dass du ins Gefängnis musst! Es ist glaube ich echt vom Fall zu Fall unterschiedlich, wie der Richter da die Strafen verteilt. Ich glaube hättest du einem Minderjährigen dein Auto gegeben z.B. wäre das was anderes, als einer Person, die ja eigentlich einen Führerschein hat, nur dir von dem Fahrverbot nichts erzählt hat. Also einen Anwalt muss man hier glaube ich sowieso holen.
Zwerginator
7670 Beiträge
07.12.2022 17:59
Zitat von LadyItaly86:

Ich glaube, ich würde behaupten, dass sich meine Freundin den Autoschlüssel ohne mein Wissen genommen hat.
Dann wärst du da raus.
Wer so arschig dir gegenüber handelt, der hat es einfach nicht besser verdient.

Wenn die Fahrerin auch nur im geringsten belegen kann, dass das gelogen ist, ist die TS erst so richtig dran. Was für ein bescheuerter Rat.
FoxMami
2960 Beiträge
07.12.2022 18:00
Zitat von Anonym 1 (209540):

Zitat von LadyItaly86:

Ich glaube, ich würde behaupten, dass sich meine Freundin den Autoschlüssel ohne mein Wissen genommen hat.
Dann wärst du da raus.
Wer so arschig dir gegenüber handelt, der hat es einfach nicht besser verdient.
Ich weiß noch gar nicht, was ich dazu sagen soll. Eigentlich will ich ja nicht lügen. Aber ich will natürlich auch nicht eine sehr hohe Geldstrafe bezahlen oider sogar ins Gefängnis. Mir wird es gerade ganz anders ....

Bitte seid alle schlauer als ich. Lasst euch auch von der allerbesten Freundin und allen lieben Familienmitgliedern immer erstn den Führerschein zeigen, bevor ihr euer Auto ausleiht.


Am besten kann dir ein Anwalt helfen!
Ich muss zugeben, einer guten Freundin würde ich auch nicht nach dem Führerschein fragen vor dem Ausleihen, wenn sie normalerweise einen hat. Werde es jetzt aber auch wohl tun.
Anonym 1 (209540)
0 Beiträge
07.12.2022 18:00
Zitat von Alexa_1990:

Zitat von LadyItaly86:

Ich glaube, ich würde behaupten, dass sich meine Freundin den Autoschlüssel ohne mein Wissen genommen hat.
Dann wärst du da raus.
Wer so arschig dir gegenüber handelt, der hat es einfach nicht besser verdient.


Ich bin keine Juristin, aber dann wäre es noch Diebstahl. Und da steht Aussage gegen Aussage. Die Freundin wird ja was anderes behaupten. Wie das gewertet wird , kann ich überhaupt nicht beurteilen…
Oh Gott. Nein. Also das mit dem unterstellten Diebstahl käme dann für mich sicher nicht in Frage.
Marf
28074 Beiträge
07.12.2022 18:01
Du musst sicher nicht lns Gefängnis. Dir ist grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen,die eigentliche Tat wurde durch die Fahrerin verursacht....wobei da auch erst klarzustellen ist wie alles passierte und dann spielt die Versicherung auch eine Rolle.
Nimm dir morgen einen Anwalt und bespricht dich.Bis dahin rede nicht mit der Freundin und den anderen 2 und mach keine Zugeständnisse!!
07.12.2022 18:01
Der Anwalt wird Dir sicherlich raten in Rücksprache mit Deiner Freundin zu sagen dass Du in der Vergangenheit schonmal ihren Führerschein gesehen hast und nicht davon ausgehen konntest, dass Sie aktuell vorübergehend keinen hat.
Lady_in_Green
541 Beiträge
07.12.2022 18:01
Die Polizei anlügen würde ich nicht. Besonders nicht wenn ich damit eine Ermittlung wegen Autodiebstahl los trete und dann vielleicht irgendwann auch gegenüber dem Gericht lügen muss. Glaubt mir, meistens fallen diese clever ausgedachten Kartenhäuser dann beim leisesten Nachfragen zusammen. Und das sieht nicht nur scheiße aus, sondern kann auch strafrechtlich verfolgt werden. Lieber sein lassen.

Hast du den Führerschein deiner Freundin vorher schon mal gesehen? Grundsätzlich muss man sich davon überzeugen, dass derjenige, der das Auto leiht, einen Führerschein hat. Allerdings nicht zwangsläufig jedes Mal. Wenn du also z.B. vor einem halben Jahr den Führerschein deiner Freundin gesehen hast, kann evtl. von einer Erwartung des Fortbestehens deinerseits ausgegangen werden. Ansonsten erwarten dich Punkte und eine Geldstrafe.
Die Frage der Versicherung ist unabhängig von der strafrechtlichen Frage und etwas abhängig von deiner Versicherung. Ja, deine Versicherung kann Regressforderungen bei dir stellen, was den entstandenen Personenschäden und de Sachschaden beim Unfallgegner betrifft. Maximal jedoch 5.000€.
Der Schaden am eigenen Auto wird vermutlich von der Versicherung ebenfalls nicht bezahlt.
Alles Geld was die Versicherung von dir will bzw. die Autoreperatur an deinem Wagen kannst du natürlich versuchen bei deiner Freindin einzutreiben. Notfalls per Zivilprozess. Allerdings ist natürlich die Frage ob überhaupt so viel Geld da ist.

Evtl. hast du ja Glück und die Versicherung ist seeeehr kulant.
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