Auto verliehen, jetzt Unfall ohne Führerschein
07.12.2022 18:01
Zitat von ElCamino:
Der Anwalt wird Dir sicherlich raten in Rücksprache mit Deiner Freundin zu sagen dass Du in der Vergangenheit schonmal ihren Führerschein gesehen hast und nicht davon ausgehen konntest, dass Sie aktuell vorübergehend keinen hat.
Ich denke auch, die Freundin muss jetzt einfach zugeben, dass sie den Fahrverbot verschwiegen hat.
07.12.2022 18:02
Das ist schon eine heftige Nummer.
Anwalt, ganz klar.
Ich tippe aber bei dir "nur" auf Geldstrafe.
Was deine Freundin da als Folgen hat, da kannst du ja wirklich nichts dafür. Sie ist am Unfall beteiligt. Womöglich bekommt sie ihren Führerschein so schnell nicht mehr.
Ist dein Auto Schrott? Ich hoffe das musst du nicht auch noch bezahlen.
Eine Strafe dass du dir den Führerschein nicht hast zeigen lassen sollte reichen.
Aber ganz ehrlich, wer lässt sich von der Freundin den Lappen zeigen wenn man das Auto verleiht? Auch in der Familie?
Und ich glaube das wird deine Freundin für die nächste Zeit gewesen sein
Anwalt, ganz klar.
Ich tippe aber bei dir "nur" auf Geldstrafe.
Was deine Freundin da als Folgen hat, da kannst du ja wirklich nichts dafür. Sie ist am Unfall beteiligt. Womöglich bekommt sie ihren Führerschein so schnell nicht mehr.
Ist dein Auto Schrott? Ich hoffe das musst du nicht auch noch bezahlen.
Eine Strafe dass du dir den Führerschein nicht hast zeigen lassen sollte reichen.
Aber ganz ehrlich, wer lässt sich von der Freundin den Lappen zeigen wenn man das Auto verleiht? Auch in der Familie?
Und ich glaube das wird deine Freundin für die nächste Zeit gewesen sein

07.12.2022 18:02
Zitat von Anonym 1 (209540):
Zitat von ElCamino:Oh nein.
Der ADAC sagt: Leider haftest Du mit:
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ fahren-ohne-fuehrerschein/
Etwas runter scrollen.
![]()
Da steht:
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hat ... macht sich ... strafbar. Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wird bestraft werden.
Strafbar macht sich nicht nur der, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer sitzt, sondern auch der Halter des Kraftfahrzeugs, der zulässt, dass jemand sein Auto fährt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat oder für den ein Fahrverbot besteht. Dem Besitzer des Fahrzeugs droht die gleiche Strafe.
Das heißt, wenn es doof läuft muss ich ins Gefängnis![]()
Rede schnellstmöglich mit einem Anwalt, du hast zwar fahrlässig gehandelt aber nicht vorsätzlich.
07.12.2022 18:03
Zitat von Alexa_1990:Ich war noch nie straffällig. Aber die Sache zieht jetzt immer größere Kreise und macht mir Angst.
Zitat von Anonym 1 (209540):
Zitat von ElCamino:Oh nein.
Der ADAC sagt: Leider haftest Du mit:
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ fahren-ohne-fuehrerschein/
Etwas runter scrollen.
![]()
Da steht:
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hat ... macht sich ... strafbar. Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wird bestraft werden.
Strafbar macht sich nicht nur der, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer sitzt, sondern auch der Halter des Kraftfahrzeugs, der zulässt, dass jemand sein Auto fährt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat oder für den ein Fahrverbot besteht. Dem Besitzer des Fahrzeugs droht die gleiche Strafe.
Das heißt, wenn es doof läuft muss ich ins Gefängnis![]()
Ich denke eher ne Geldstrafe . Du warst noch nicht straffällig ? Wie gesagt berate dich bei einer Anwältin . Vorher würde ich bei der Polizei oder bei Gericht nichts sagen …
Ich werde mich morgen nach einem guten Rechtsanwalt umhören und den kontaktieren.
07.12.2022 18:04
Zitat von Anonym 1 (209540):
Zitat von LadyItaly86:Ich weiß noch gar nicht, was ich dazu sagen soll. Eigentlich will ich ja nicht lügen. Aber ich will natürlich auch nicht eine sehr hohe Geldstrafe bezahlen oider sogar ins Gefängnis. Mir wird es gerade ganz anders ....
Ich glaube, ich würde behaupten, dass sich meine Freundin den Autoschlüssel ohne mein Wissen genommen hat.
Dann wärst du da raus.
Wer so arschig dir gegenüber handelt, der hat es einfach nicht besser verdient.
Bitte seid alle schlauer als ich. Lasst euch auch von der allerbesten Freundin und allen lieben Familienmitgliedern immer erstn den Führerschein zeigen, bevor ihr euer Auto ausleiht.![]()
Nee,ich verleihe mein Auto nicht.Zur Not biete ich mich als Fahrer an...aber die Karre ist meine Burg. Dasselbe gilt für den Mann und Geld.

07.12.2022 18:06
Zitat von Zwerginator:
Hast du eine Ahnung, wieso es zu dem Unfall kam?
Ich glaube weiter oben stand es war an einer Ampel und beide behaupten über grün gefahren zu sein.
07.12.2022 18:08
Ich bin seit über zwei Jahrzehnten im Gerichtswesen. Wenn die Situation rein so ist wie hier von dir geschildert, gehst du dafür nicht ins Gefängnis. Keine Angst.
Besorg dir einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.
Möglich, dass das jetzt sehr, sehr teures Lehrgeld für dich wird. Aber keine Haftstrafe und auch sonst keine Verurteilung. Keine Sorge.
Besorg dir einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.
Möglich, dass das jetzt sehr, sehr teures Lehrgeld für dich wird. Aber keine Haftstrafe und auch sonst keine Verurteilung. Keine Sorge.
07.12.2022 18:09
Zitat von Lady_in_Green:Danke für deine Erklärungen. Ich habe mich jetzt fest entschlossen, nicht zu lügen. Das ist mir viel zu heikel.
Die Polizei anlügen würde ich nicht. Besonders nicht wenn ich damit eine Ermittlung wegen Autodiebstahl los trete und dann vielleicht irgendwann auch gegenüber dem Gericht lügen muss. Glaubt mir, meistens fallen diese clever ausgedachten Kartenhäuser dann beim leisesten Nachfragen zusammen. Und das sieht nicht nur scheiße aus, sondern kann auch strafrechtlich verfolgt werden. Lieber sein lassen.
Hast du den Führerschein deiner Freundin vorher schon mal gesehen? Grundsätzlich muss man sich davon überzeugen, dass derjenige, der das Auto leiht, einen Führerschein hat. Allerdings nicht zwangsläufig jedes Mal. Wenn du also z.B. vor einem halben Jahr den Führerschein deiner Freundin gesehen hast, kann evtl. von einer Erwartung des Fortbestehens deinerseits ausgegangen werden. Ansonsten erwarten dich Punkte und eine Geldstrafe.
Die Frage der Versicherung ist unabhängig von der strafrechtlichen Frage und etwas abhängig von deiner Versicherung. Ja, deine Versicherung kann Regressforderungen bei dir stellen, was den entstandenen Personenschäden und de Sachschaden beim Unfallgegner betrifft. Maximal jedoch 5.000€.
Der Schaden am eigenen Auto wird vermutlich von der Versicherung ebenfalls nicht bezahlt.
Alles Geld was die Versicherung von dir will bzw. die Autoreperatur an deinem Wagen kannst du natürlich versuchen bei deiner Freindin einzutreiben. Notfalls per Zivilprozess. Allerdings ist natürlich die Frage ob überhaupt so viel Geld da ist.
Evtl. hast du ja Glück und die Versicherung ist seeeehr kulant.
Den Führerschein meiner Freundin habe ich noch nie gesehen (glaube ich wenigstens). Aber ich habe sie in den letzten 10 Jahren schon sehr sehr oft mit ihrem Auto herumfahren gesehen (das jetzt gerade bei einer Reparatur ist). Sie hat mich auch schon mal im Auto mitgenommen. Ich bin ganz automatisch davon ausgegangen, dass sie einen Führerschein hat.
07.12.2022 18:12
Bei Personenschaden wird es eh seeehr genau geprüft,Ampelschaltung Auto auslesen etc..
Und wenigstens da bist du raus, da wird deine Freundin nimmer glücklich wenn Folgeschäden bleiben.
Und wenigstens da bist du raus, da wird deine Freundin nimmer glücklich wenn Folgeschäden bleiben.
07.12.2022 18:13
Zitat von FoxMami:Ja genau. Das hat sie mir so erzählt. Die beiden Kollegen bestätigen offenbar ihr "grün".
Zitat von Zwerginator:
Hast du eine Ahnung, wieso es zu dem Unfall kam?
Ich glaube weiter oben stand es war an einer Ampel und beide behaupten über grün gefahren zu sein.
07.12.2022 18:16
Zitat von Lady_in_Green:Danke. Ja, ich höre mich morgen nach einem geeigneten Anwalt um.
Ich bin seit über zwei Jahrzehnten im Gerichtswesen. Wenn die Situation rein so ist wie hier von dir geschildert, gehst du dafür nicht ins Gefängnis. Keine Angst.
Besorg dir einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.
Möglich, dass das jetzt sehr, sehr teures Lehrgeld für dich wird. Aber keine Haftstrafe und auch sonst keine Verurteilung. Keine Sorge.
Ich hätte nie im Leben gedacht, dass das solche Kreise ziehen kann, wenn man "mal schnell" sein Auto verleiht.

07.12.2022 18:18
Zitat von Anonym 1 (209540):
Zitat von Lady_in_Green:Danke für deine Erklärungen. Ich habe mich jetzt fest entschlossen, nicht zu lügen. Das ist mir viel zu heikel.
Die Polizei anlügen würde ich nicht. Besonders nicht wenn ich damit eine Ermittlung wegen Autodiebstahl los trete und dann vielleicht irgendwann auch gegenüber dem Gericht lügen muss. Glaubt mir, meistens fallen diese clever ausgedachten Kartenhäuser dann beim leisesten Nachfragen zusammen. Und das sieht nicht nur scheiße aus, sondern kann auch strafrechtlich verfolgt werden. Lieber sein lassen.
Hast du den Führerschein deiner Freundin vorher schon mal gesehen? Grundsätzlich muss man sich davon überzeugen, dass derjenige, der das Auto leiht, einen Führerschein hat. Allerdings nicht zwangsläufig jedes Mal. Wenn du also z.B. vor einem halben Jahr den Führerschein deiner Freundin gesehen hast, kann evtl. von einer Erwartung des Fortbestehens deinerseits ausgegangen werden. Ansonsten erwarten dich Punkte und eine Geldstrafe.
Die Frage der Versicherung ist unabhängig von der strafrechtlichen Frage und etwas abhängig von deiner Versicherung. Ja, deine Versicherung kann Regressforderungen bei dir stellen, was den entstandenen Personenschäden und de Sachschaden beim Unfallgegner betrifft. Maximal jedoch 5.000€.
Der Schaden am eigenen Auto wird vermutlich von der Versicherung ebenfalls nicht bezahlt.
Alles Geld was die Versicherung von dir will bzw. die Autoreperatur an deinem Wagen kannst du natürlich versuchen bei deiner Freindin einzutreiben. Notfalls per Zivilprozess. Allerdings ist natürlich die Frage ob überhaupt so viel Geld da ist.
Evtl. hast du ja Glück und die Versicherung ist seeeehr kulant.
Den Führerschein meiner Freundin habe ich noch nie gesehen (glaube ich wenigstens). Aber ich habe sie in den letzten 10 Jahren schon sehr sehr oft mit ihrem Auto herumfahren gesehen (das jetzt gerade bei einer Reparatur ist). Sie hat mich auch schon mal im Auto mitgenommen. Ich bin ganz automatisch davon ausgegangen, dass sie einen Führerschein hat.
Leider reicht es meines Wissens nach nicht eine Freundin regelmäßig fahren gesehen zu haben.
Ich bin allerdings auch keine Fachfrau für Verkehrsrecht. Mein Schwerpunkt ist ein anderer.
07.12.2022 18:29
Oh Mann, was für eine mistige Situation für dich.
Ich rate dir auch, such dir einen guten Anwalt für Verkehrsrecht. Am besten bisschen umhören und nicht nur im Internet nach einem suchen.
Falls du dir keinen Anwalt leisten kannst, kannst du beim für dich zuständigen Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein beantragen. Damit kannst du für 15 Euro (kostet es zumindest in Bayern) zu einer Erstberatung zum RA.
Ich wünsche Dir alles Gute
Ich rate dir auch, such dir einen guten Anwalt für Verkehrsrecht. Am besten bisschen umhören und nicht nur im Internet nach einem suchen.
Falls du dir keinen Anwalt leisten kannst, kannst du beim für dich zuständigen Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein beantragen. Damit kannst du für 15 Euro (kostet es zumindest in Bayern) zu einer Erstberatung zum RA.
Ich wünsche Dir alles Gute
07.12.2022 18:48
Zitat von Anonym 1 (209540):
Zitat von Lady_in_Green:Danke für deine Erklärungen. Ich habe mich jetzt fest entschlossen, nicht zu lügen. Das ist mir viel zu heikel.
Die Polizei anlügen würde ich nicht. Besonders nicht wenn ich damit eine Ermittlung wegen Autodiebstahl los trete und dann vielleicht irgendwann auch gegenüber dem Gericht lügen muss. Glaubt mir, meistens fallen diese clever ausgedachten Kartenhäuser dann beim leisesten Nachfragen zusammen. Und das sieht nicht nur scheiße aus, sondern kann auch strafrechtlich verfolgt werden. Lieber sein lassen.
Hast du den Führerschein deiner Freundin vorher schon mal gesehen? Grundsätzlich muss man sich davon überzeugen, dass derjenige, der das Auto leiht, einen Führerschein hat. Allerdings nicht zwangsläufig jedes Mal. Wenn du also z.B. vor einem halben Jahr den Führerschein deiner Freundin gesehen hast, kann evtl. von einer Erwartung des Fortbestehens deinerseits ausgegangen werden. Ansonsten erwarten dich Punkte und eine Geldstrafe.
Die Frage der Versicherung ist unabhängig von der strafrechtlichen Frage und etwas abhängig von deiner Versicherung. Ja, deine Versicherung kann Regressforderungen bei dir stellen, was den entstandenen Personenschäden und de Sachschaden beim Unfallgegner betrifft. Maximal jedoch 5.000€.
Der Schaden am eigenen Auto wird vermutlich von der Versicherung ebenfalls nicht bezahlt.
Alles Geld was die Versicherung von dir will bzw. die Autoreperatur an deinem Wagen kannst du natürlich versuchen bei deiner Freindin einzutreiben. Notfalls per Zivilprozess. Allerdings ist natürlich die Frage ob überhaupt so viel Geld da ist.
Evtl. hast du ja Glück und die Versicherung ist seeeehr kulant.
Den Führerschein meiner Freundin habe ich noch nie gesehen (glaube ich wenigstens). Aber ich habe sie in den letzten 10 Jahren schon sehr sehr oft mit ihrem Auto herumfahren gesehen (das jetzt gerade bei einer Reparatur ist). Sie hat mich auch schon mal im Auto mitgenommen. Ich bin ganz automatisch davon ausgegangen, dass sie einen Führerschein hat.
Aber ganz ehrlich ich habe den Führerschein meiner Freundin auch nie zu Gesicht gehabt, aber ich weiß, dass sie einen hat.
Ist blöd gelaufen, aber rein menschlich finde ich hast du so gehandelt, wie 80% von uns handeln würde und ich hoffe sehr, dass anhand der ganzen Umständen, du da halbwegs ohne sehr viel Schaden rauskommst! Alles Gute!
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